Dating, Partnerwahl, Erwartungen, Intimität und gemeinsames Leben beruhen gewöhnlich auf privaten Vereinbarungen und nicht auf einem nationalen Datingverfahren oder Register. Planning Familial bietet vertrauliche medizinische, psychologische, sexualwissenschaftliche und partnerschaftliche Beratung, auch bei Kommunikationsproblemen, Trennung, Scheidung, sexueller Orientierung, Gewalt und Nötigung. Beratungen können kostenlos sein; psychologische Eigenbeiträge können an das Einkommen angepasst werden. Beratung ist auch ohne Krankenversicherung möglich. CIGALE bietet Einzelpersonen und der LGBTIQ+-Gemeinschaft sowie nahestehenden Personen Unterstützung und zu den angegebenen Zeiten kostenlose anonyme Tests auf HIV, Hepatitis C und Syphilis. Einwilligung muss anhand der Umstände beurteilt werden und lässt sich weder aus Schweigen noch aus fehlendem Widerstand ableiten. Sie kann jederzeit widerrufen werden; Ehe, PACS oder Zusammenleben begründen keine Ausnahme. Sexuelle Handlungen ohne Einwilligung sind strafbar. Für Ehepartner, frühere Ehepartner oder Lebensgefährten gelten erschwerende Umstände. Bei bestimmten sexuellen Handlungen fehlt Personen unter 16 Jahren grundsätzlich die Fähigkeit zur Einwilligung; eine Ausnahme für 13- bis 15-Jährige gilt nur, wenn der Altersunterschied höchstens vier Jahre beträgt. Die CNS übernimmt in Luxemburg Verhütungsmittel zu 100 %, wenn eine Person eine gültige luxemburgische Sozialversicherungskarte hat und die Mittel über Arzt, Apotheke oder Hebamme bezieht. Dazu gehören Pille, Minipille, Pille danach, Pflaster, Ring, Spritze, Implantat und Spirale. Planning Familial bietet kostenlose Kondome und Gleitmittel, Tests auf sexuell übertragbare Infektionen und Beratung sowie Unterstützung zu Schwangerschaft, Sexualität und Gewalt. HIV- oder STI-Tests sind außerdem bei Hausärzten, HIV Berodung, Planning Familial, Jugend an Drogenhëllef und Abrigado möglich. Ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch findet grundsätzlich spätestens bis zur 12. Schwangerschaftswoche oder bis zur 14. Woche seit Ausbleiben der Regelblutung statt; mindestens drei Tage vorher ist ein Fachgespräch erforderlich. Psychosoziale Unterstützung steht zur Verfügung. Ein PACS kann von Partnerinnen und Partnern jeder Staatsangehörigkeit und jedes Geschlechts eingetragen werden, sofern sie rechtmäßig in Luxemburg wohnen und zusammenleben. Beide geben persönlich eine gemeinsame Erklärung bei der Gemeindeverwaltung ihres gemeinsamen Wohnsitzes ab. Sie müssen rechtsfähig und dürfen weder verheiratet noch in einer anderen Partnerschaft sein und nicht zu den verbotenen Verwandtschaftsgraden gehören. Übliche Unterlagen sind Ausweise, Geburtsurkunden, die in Luxemburg oder Frankreich weniger als drei Monate und anderswo weniger als sechs Monate alt sind, Erklärungen und gegebenenfalls ausländische Personenstands- oder Partnerschaftsurkunden. Die Gemeinde legt die Termine fest. Eine landesweit festgelegte Eintragungsgebühr ist nicht bekannt; Kosten für Übersetzung, Notariat und Urkunden können anfallen. Ein PACS kann Personenstand, Steuern und Sozialversicherung beeinflussen, begründet gegenseitige materielle Unterstützung und Pflichten für Haushaltskosten und kann gemeinsame Haftung für bestimmte Haushalts-, Wohnungs- und gemeinsam eingegangene Schulden schaffen. Er schützt außerdem die gemeinsame Wohnung und kann unter den geltenden Bedingungen Anspruch auf Hinterbliebenenrente oder Steuervergünstigung stützen. In einem PACS-Haushalt dürfen nicht mehr als zwei Personen leben. Die Zivilehe steht Paaren jeder Staatsangehörigkeit und jedes Geschlechts offen. Mindestens eine Person muss offiziell in Luxemburg wohnen; zuständig ist das Standesamt der Wohngemeinde dieser Person. Beide müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein, sofern nicht ein Vormundschaftsrichter eine Ausnahme genehmigt. Die Unterlagen müssen gewöhnlich mindestens einen Monat vor der Trauung eingereicht werden. Das Aufgebot wird zehn Tage veröffentlicht; die Trauung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Veröffentlichung stattfinden. Eine religiöse Trauung darf erst nach der Zivilehe stattfinden. Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Gütergemeinschaft. Für einen Ehevertrag oder spätere Änderungen ist ein Notar erforderlich; Notarkosten fallen an. Kommunale Abläufe und mögliche Gebühren für die Zeremonie variieren. Eine nicht eingetragene Lebensgemeinschaft bietet keine allgemeine Entsprechung zu den Rechten eines PACS. Wohnung, Eigentum, Schulden, Erbschaft, Steuern, Rentenschutz, Einwanderung und gemeinsamer Wohnsitz hängen daher von Verträgen, Miteigentum, Begünstigtenbenennungen und anderen gesonderten Regelungen ab. Ehepartner oder rechtliche Partner müssen die Hinterbliebenenrente bei CNAP beantragen. Zu den allgemeinen Bedingungen gehören eine mindestens einjährige Verbindung zum Todeszeitpunkt und bei einer aktiv versicherten Person mindestens zwölf Monate Versicherung während der vorangegangenen drei Jahre. Nicht jeder unverheiratete Lebensgefährte ist automatisch geschützt. Planning Familial kann bei partnerschaftlichen oder sexuellen Konflikten helfen. Eine Familienmediation kann eine Trennung oder Scheidung unterstützen, wenn beide Seiten freiwillig und in gutem Glauben teilnehmen. Das CMCC-Verfahren dauert normalerweise höchstens drei Monate, sofern die Beteiligten keiner Verlängerung zustimmen. Eine schriftliche Einigung kann zur Genehmigung und Vollstreckung vorgelegt werden. Der JAF, der juge aux affaires familiales, kann bis zu einen Monat gewähren, damit sich die Beteiligten über Mediation informieren. Bei Gewalt gilt ein anderer Weg: Eine gewöhnliche Beziehungsmediation ist ungeeignet, wenn Sicherheit, Zwang oder Einschüchterung im Spiel sind. Körperliche, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt in einer Beziehung erfordert eine Sicherheitsmaßnahme. Bei unmittelbarer Gefahr ist rund um die Uhr die Polizei unter 113 erreichbar. Die Helpline Violence domestique unter 2060 1060 bietet rund um die Uhr ein offenes Ohr und vermittelt Unterstützung. Die Polizei informiert die Staatsanwaltschaft (Parquet); eine beschuldigte Person kann für bis zu vierzehn Tage aus der Wohnung verwiesen werden und ein Annäherungs- oder Kontaktverbot erhalten. CNVV leistet direkt und kostenlos rund um die Uhr Hilfe; SAVVD unterstützt erwachsene Betroffene. SAV oder SCAS können nach einer Straftat kostenlose psychologische oder psychotherapeutische Hilfe anbieten. Es gibt auch Angebote für Zeuginnen und Zeugen, Minderjährige und gewaltausübende Personen. Ein PACS endet durch gemeinsame oder einseitige Erklärung. Für eine einseitige Erklärung muss sie zunächst durch einen huissier de justice zugestellt und anschließend persönlich bei der Stelle abgegeben werden, die den PACS eingetragen hat. Diese leitet sie innerhalb von drei Arbeitstagen an den Service du répertoire civil weiter. Zwischen den Partnern wird die Auflösung mit Eingang wirksam, gegenüber Dritten nach Eintragung ins Register. Innerhalb von drei Monaten kann jeder Partner beim Friedensgericht (justice de paix) dringliche oder vorläufige Maßnahmen zu gemeinsamer Wohnung, Personen, Eigentum und vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beantragen. Solche Maßnahmen können bis zu einem Jahr gelten. Eine Ehe kann im gegenseitigen Einvernehmen oder wegen endgültiger Zerrüttung vor dem Tribunal d’arrondissement und dem JAF geschieden werden. Bei strittigen Fällen oder Scheidung wegen endgültiger Zerrüttung ist je nach Verfahren eine oder zwei anwaltliche Vertretungen erforderlich. Eine Vereinbarung bei einvernehmlicher Scheidung kann mit einem avocat à la Cour oder Notar vorbereitet werden. Die Scheidung kann die Abwicklung des Güterstands sowie Vereinbarungen über Wohnung, Unterhalt und Kinder erfordern. Eine Trennung von Tisch und Bett beendet die Pflicht zum Zusammenleben, nicht aber die Ehe. Die steuerliche Behandlung ändert sich nach dem Jahr der Auflösung oder Trennung; unter bestimmten Bedingungen kann Steuerklasse 2 drei Jahre fortbestehen. Der Informationsdienst des Justizministeriums zum Familienrecht berät Frauen und Männer kostenlos und vertraulich. Prozesskostenhilfe kann unter Bedingungen verfügbar sein; Anwalts-, Notar-, Gerichtsvollzieher-, Übersetzungs- und Mediationskosten hängen vom Fall ab. 2024 verzeichnete Luxemburg 2.567 Eheschließungen, darunter 89 gleichgeschlechtliche Ehen, und 1.197 Scheidungen. Der Bevölkerungsstand 2025 wies 47 % verheiratete Personen, 5,3 % in einer Zivilpartnerschaft und 33,2 % ledige Personen aus. Laut Volkszählung 2021 waren 63,1 % der Haushalte unabhängig vom rechtlichen Status Paarhaushalte. Diese Zahlen bestimmen nicht die Rechte eines einzelnen Paares. Entscheidend sind rechtlicher Status, Vereinbarungen, Wohnsitz, Sicherheit und das jeweils einschlägige Angebot oder Verfahren.
Romantische Beziehungen in Luxemburg
Romantische Beziehungen in Luxemburg sind weitgehend Privatsache, sofern Partnerinnen und Partner nicht die Zivilehe oder einen PACS wählen, die eingetragene Partnerschaft nach dem Pacte civil de solidarité. Eine nicht eingetragene Lebensgemeinschaft bietet nicht denselben rechtlichen Schutz bei Wohnung, Eigentum, Schulden, Erbschaft, Steuern oder Hinterbliebenenrente. Auch Einwilligung, sexuelle Gesundheit, Sicherheit und der Zugang zu Beratung prägen das Zusammenleben.
Tipp
Wählen Sie die Beziehungsform nach dem Schutz und der Flexibilität, die Sie tatsächlich brauchen, und nicht nur nach Ihrer aktuellen Wohnsituation. Bei einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft bestehen erhebliche Lücken; PACS oder Ehe haben klarere Rechtsfolgen, bringen aber auch Pflichten und formelle Auflösungsverfahren mit sich. Behandeln Sie Einwilligung, sexuelle Gesundheit, Sicherheit und finanzielle Vereinbarungen als praktische Aufgaben innerhalb der Beziehung.

