Arbeitslosigkeit in Luxemburg

Arbeitslosigkeit in Luxemburg umfasst die Anmeldung bei der Arbeitsagentur ADEM, die Stellensuche, finanzielle Unterstützung und die Rückkehr ins Berufsleben. Anspruch und Zahlung hängen von Wohnsitz, Art der Arbeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Versicherungsverlauf ab. Grenzgängerinnen und Grenzgänger beantragen Arbeitslosengeld grundsätzlich in ihrem Wohnsitzland und nicht in Luxemburg.

Tipp

Behandeln Sie die Anmeldung bei ADEM und den Antrag auf Arbeitslosengeld als zwei getrennte Schritte und beginnen Sie beides so bald wie möglich nach Ende der Beschäftigung. Klären Sie zuerst, ob Sie ansässige beschäftigte Person, Selbstständige oder Selbstständiger, Schulabgänger oder Grenzgänger sind, denn zuständige Stelle, Frist und voraussichtliche Zahlung unterscheiden sich. Bewahren Sie schriftliche Nachweise zu jedem Antrag, Termin, jeder Stellensuche, Abwesenheit und Statusänderung auf.