Ein Unternehmen kann als Einzelunternehmen, GmbH, AG, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft geführt werden. Ein Einzelunternehmen gehört einer Person, die persönlich und unbeschränkt haftet; in der Regel ist eine Gewerbebewilligung erforderlich. Eine GmbH ist ab ihrer Eintragung im Handelsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit und benötigt mindestens CHF 10.000, EUR 10.000 oder USD 10.000 voll einbezahltes oder eingebrachtes Kapital. Eine AG benötigt mindestens CHF 50.000, EUR 50.000 oder USD 50.000 voll einbezahltes Aktienkapital und unterliegt grundsätzlich einer Prüfungspflicht; unter den geltenden Voraussetzungen kann ein Verzicht auf eine prüferische Durchsicht möglich sein. Weitere lokale Rechtsformen sind Anstalt, Stiftung, Verein, Genossenschaft, SE, EWIV, Zweigniederlassung und Trustunternehmen, sofern ihre wirtschaftliche Organisation oder betriebliche Funktion zum Unternehmenszweck passt. Die Gründung beginnt üblicherweise mit der Geschäftsidee, der Wahl der Rechtsform, der Prüfung von Firmenname und Register, den Statuten oder sonstigen Belegen sowie, soweit erforderlich, der Eintragung ins Handelsregister. Das Amt für Volkswirtschaft (AVW) bietet zentrale Dienstleistungen für Wirtschaft, Gewerbe und Standortförderung an. Je nach Tätigkeit meldet das Unternehmen anschliessend ein Gewerbe an oder beantragt eine Gewerbebewilligung. Für einfache Gewerbe sind Nachweise wie Handlungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Identität, Standort und Geschäftszweck erforderlich; reglementierte Gewerbe verlangen zusätzlich die berufliche Eignung. Nach Eingang eines vollständigen Gesuchs kann das AVW bis zu drei Monate für den Entscheid benötigen. Eine nicht bewilligte Tätigkeit kann mit einer Busse von bis zu CHF 20.000 geahndet werden. Änderungen des Zwecks, der Geschäftsführung, der Betriebsleitung, des Standorts oder der Zustelladresse sind zu melden. Eine freiwillige Betriebseinstellung und die spätere Wiederaufnahme erfordern schriftliche Verfahren. Seit dem 9. September 2025 können neue Gesuche und Änderungen für viele Gewerbe digital über eGewerbe mit eID.li eingereicht werden. Der digitale Dienst umfasst Gewerbeanzeigen und Bewilligungen sowie mehrere Verfahren in den Bereichen Bau, Dolmetschen, Strassentransport, Privatvermittlung und Personalverleih. Für bestimmte Bereiche, darunter gewisse GDL-, HIKG-, Haustürverkaufs- und Transportformen, gelten weiterhin herkömmliche Formulare. Das Amt für Justiz (AJU) führt das Handelsregister und den Firmenindex. Das Register ist öffentlich; seine Einträge wirken sich auf die Bekanntmachung sowie auf den Nachweis von Haftung und Vertretung aus. Unternehmen, Stiftungen und Trustgestaltungen melden wirtschaftlich Berechtigte zudem über VwbP, das elektronische Meldesystem für wirtschaftlich Berechtigte. Bei einer dauerhaften Präsenz am Markt braucht ein Unternehmen normalerweise einen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Liechtenstein. GDL bezeichnet eine grenzüberschreitende Dienstleistung und umfasst vorübergehende und gelegentliche Tätigkeiten. Anbieter aus dem EWR und der Schweiz benötigen grundsätzlich eine rechtmässige Niederlassung im Herkunftsstaat; reglementierte Gewerbe verlangen eine schriftliche Voranmeldung mit Nachweisen, die üblicherweise jährlich erneuert werden muss. Schweizer Anbieter sind während acht Tagen pro Kalenderquartal von bestimmten GDL-, Entsendungs- und Ausländeranmeldungen besonders befreit. Anbieter aus Drittstaaten dürfen GDL bis zu acht Tage innerhalb von 90 Tagen ausüben; die Anmeldung muss spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn erfolgen, ein erforderliches Visum bleibt zusätzlich nötig. Die Steuerverwaltung erhebt von juristischen Personen eine Ertragssteuer von 12,5 % und eine Mindestertragssteuer von CHF 1.800. Natürliche Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden grundsätzlich über Vermögens- und Erwerbssteuer veranlagt. Die globalen Mindeststeuerregeln nach GloBE gelten nur für Gruppen, die den Schwellenwert von EUR 750 Millionen konsolidiertem Umsatz und weitere Voraussetzungen erfüllen. Liechtenstein und die Schweiz bilden aufgrund ihres Staatsvertrags ein gemeinsames Inland für die Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteueranmeldung ist grundsätzlich innert 30 Tagen ohne separate Aufforderung erforderlich, wenn das Unternehmen steuerbare Inlandleistungen erbringt und Sitz, Wohnsitz oder eine Betriebsstätte hat. Die übliche Befreiungsgrenze liegt bei CHF 100.000 Jahresumsatz; für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Organisationen gilt eine Grenze von CHF 250.000. Seit dem 1. Januar 2024 betragen die Steuersätze 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (reduzierter Satz) und 3,8 % (Beherbergung). Das eMWST-Portal ist seit dem 1. Januar 2025 obligatorisch und kostenlos. Selbständigerwerbende leisten Beiträge an AHV, IV und FAK von 8,250 %, 1,350 % und 2,1 % sowie einen Verwaltungskostenbeitrag von 0,585 %; bei einem Einkommen unter CHF 3.000 beträgt der Mindestbeitrag CHF 368,55 pro Jahr. Als Selbständigerwerbende bezahlen sie keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Die AHV-IV-FAK-Anstalten beurteilen anhand von Investitions-, Verlust-, Inkasso- und Kostenrisiken, der Verwendung des eigenen Namens und eigener Rechnungen sowie einer unabhängigen Organisation, Verträgen, Räumen oder Mitarbeitenden, ob eine Tätigkeit tatsächlich selbständig ist. Arbeitgeber müssen Mitarbeitende melden, Lohn- und FAK-Angaben einreichen, eine Unfallversicherung abschliessen und die Anschlusspflicht an die berufliche Vorsorge prüfen. Unternehmen erstellen jährlich eine Jahresrechnung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und, soweit erforderlich, Anhang. Die Rechnungslegung folgt dem Grundsatz der Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage und kann auf Deutsch oder Englisch sowie in CHF, EUR oder USD erfolgen. AGs, Kommanditgesellschaften, GmbHs und SEs unterliegen Offenlegungspflichten, grundsätzlich spätestens bis Ende des zwölften Monats nach dem Bilanzstichtag. Erleichterungen bei Prüfung, prüferischer Durchsicht und Berichterstattung richten sich nach der Unternehmensgrösse. Das AJU prüft formale Anforderungen und Vollständigkeit, nicht die inhaltliche Richtigkeit der Rechnungslegung. AVW und Standortförderung koordinieren die Wirtschaftsförderung. Angebote für Unternehmensgründungen umfassen Startup-Koordination, Startfeld, Innosuisse Start-up Coaching und START Summit. Innosuisse-Coaching kann unter den Programmbedingungen Gutscheine von bis zu CHF 130.000 bereitstellen. Etablierte liechtensteinische KMU mit mindestens drei Jahren wirtschaftlicher Tätigkeit können Digital-, Export- oder Innovationsschecks sowie Unterstützung im Zusammenhang mit Switzerland Global Enterprise erhalten. Eine allgemeine Gründungsfinanzierung ohne programmspezifische Kriterien gibt es nicht. Im Betrieb hält das Unternehmen Bewilligungen und Registereinträge aktuell, erfüllt Steuer-, Mehrwertsteuer- und AHV-Fristen und klärt, ob für seine Tätigkeit eine Genehmigung der FMA oder einer Fachbehörde erforderlich ist, etwa bei Finanz-, Gesundheits- oder Rechtsdienstleistungen. Gemeinden sind vor allem für Betriebsräume, Mietverträge, Grundbuchnachweise und die Übereinstimmung mit der Zonierung relevant. Ein Immobilienerwerb kann Grundstücksverkehrs- und Raumvorgaben mit sich bringen. Bei einer Übertragung ist frühzeitig die Nachfolge zu planen; Unterstützung gibt es über die European Association for Philanthropy (EAP) und verwandte Nachfolgedienste. Mehr als 99 % von etwa 5.500 Unternehmen sind KMU. Bei rund 15 bis 20 % könnte innerhalb von fünf Jahren eine Nachfolge anstehen, was etwa 5.000 Arbeitsplätze betrifft. Für die Schliessung braucht es gegebenenfalls Liquidations- oder Insolvenzunterlagen, die Begleichung von Verbindlichkeiten, eine steuerliche Freigabe und Anträge auf Löschung aus Steuer- und Handelsregister. Die Steuerpflicht endet grundsätzlich erst nach Abschluss der Liquidation und nicht automatisch mit der Löschung im Handelsregister.
Unternehmen in Liechtenstein
Die Geschäftstätigkeit in Liechtenstein umfasst die Gründung, den Erwerb, den Betrieb, die Weiterentwicklung, die Übertragung und die Schliessung eines Unternehmens oder einer selbständigen Tätigkeit. Zur üblichen Gründung gehören Rechtsform, Name, Eintragung, gewerbliche Anforderungen, Standort sowie Steuer- und Sozialversicherungsregelungen. Liechtenstein hatte 2024 insgesamt 5.582 Unternehmen; bei 88,2 % davon gab es ein bis neun Arbeitsplätze. Kleine und mittlere Unternehmen prägen daher die Unternehmenslandschaft.
Tipp
Behandle Rechtsform, Gewerbebewilligung, Geschäftsräume und wiederkehrende Pflichten als zusammenhängende Gründungsentscheidung. Wähle die Struktur passend zu Haftungsbereitschaft, Kapital, Tätigkeit und erwartetem Verwaltungsaufwand und kläre die notwendigen Eintragungen, bevor du Geschäfte annimmst. Plane Steuer-, Mehrwertsteuer-, AHV-, Buchführungs- und Meldepflichten von Anfang an in einem Fristenkalender.

