Kinder unter 14 Jahren, Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren und Erwachsene ab 18 Jahren haben in Liechtenstein unterschiedliche Rechtsstellungen und Unterstützungsbedarfe. Kinder und Jugendliche sind durch das Kinder- und Jugendgesetz sowie Standards für Kinderrechte geschützt. Der Kinder- und Jugenddienst (KJD) bietet staatliche Hilfe in schwierigen Situationen, darunter Familienhilfe, Schutzmassnahmen und fürsorgerische Massnahmen. Das Amt für Soziale Dienste (ASD) beaufsichtigt bewilligte ausserhäusliche Kinderbetreuung. Kindertagesstätten nehmen im Allgemeinen Kinder ab etwa vier Monaten bis zum Kindergarteneintritt auf; Schulkinder können Betreuungsstrukturen und Mittagstische nutzen. Gebühren und Zuschüsse hängen von Anbieter und Gemeinde ab; eine einheitliche landesweite Tarif- oder Subventionsskala für Kinderbetreuung gibt es nicht. Die Schule beginnt normalerweise mit dem Kindergarten im Alter von vier Jahren, der üblicherweise zwei Jahre dauert. Die Schulpflicht umfasst anschliessend fünf Jahre Primarschule und vier Jahre Sekundarschule, insgesamt neun Pflichtschuljahre. Nach der Schulpflicht gibt es unter anderem das zehnte Schuljahr, das Gymnasium mit Matura-Abschluss, die duale Berufsausbildung und die Berufsmaturität. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) und dessen Berufsinformationszentrum (BIZ) beraten Jugendliche und Erwachsene zu Bildung, Studium, Beruf, Weiterbildung und beruflicher Mobilität. Stipendien und Darlehen stehen nach der Schulpflicht unter festgelegten Voraussetzungen zur Verfügung. Üblicherweise ist ein ununterbrochener Wohnsitz von drei Jahren oder ein unterbrochener Wohnsitz von fünf Jahren erforderlich; seit dem 1. Januar 2025 gilt keine Altersgrenze mehr. Die Förderung kann bis zu acht Jahre dauern; jeder Antrag gilt normalerweise höchstens für ein Jahr. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) verlangt im Allgemeinen einen Wohnsitz in Liechtenstein, den Abschluss der Schulpflicht, ein Alter unterhalb des ordentlichen AHV-Rentenalters, Arbeitsfähigkeit und eine ausreichende Beitragszeit oder eine anwendbare Befreiung. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen; ein Leistungsanspruch verfällt normalerweise nach drei Monaten. Das Taggeld beträgt gewöhnlich 70 % oder 80 % des versicherten Verdienstes. Die Höchstzahl der Taggelder richtet sich nach Alter und Beitragszeit; möglich sind 130, 200, 260, 400 oder 500 Tage. Das ASD bietet zudem vertrauliche Sozialberatung zu persönlichen, sozialen und finanziellen Problemen, Transferleistungen und Arbeitsprojekten an. Wirtschaftliche Sozialhilfe ist eine gesetzliche Leistung zur Sicherung des sozialen Existenzminimums. Sie kann nach einem Erstgespräch und einer individuellen Beurteilung Grundbedarf, Wohnkosten und Gesundheitskosten decken. Schwangerschaft, Geburt und frühe Elternschaft bringen besondere Übergänge bei Arbeit und Leistungen mit sich. Eine angestellte Mutter kann bei erfüllter Krankenversicherungsbedingung von 270 Tagen während 20 Wochen Mutterschaftsgeld beziehen; mindestens 16 Wochen davon müssen nach der Geburt liegen. Für die Elternzulage sind mehr als sechs ununterbrochene Monate beim selben liechtensteinischen Arbeitgeber erforderlich. Jeder Elternteil kann bis zu vier Monate Elternurlaub erhalten, davon zwei Monate bezahlt. Der Bezug ist möglich, bis das leibliche Kind drei Jahre oder ein Adoptiv- oder Pflegekind fünf Jahre alt ist. Die Leistung beträgt 100 % des durchschnittlichen monatlichen AHV-pflichtigen Lohns der vergangenen zwölf Monate, höchstens CHF 4.900 im Monat. Der Elternteil oder Arbeitgeber muss den Anspruch bei der Familienausgleichskasse (FAK) anmelden. Eine gleichartige ausländische Leistung darf für denselben Zeitraum nicht doppelt bezogen werden. Heirat, Scheidung, Unterhalt und andere zentrale Fragen des Familienrechts gehören hauptsächlich zum Thema Familie und nicht zu diesem Überblick über Lebensphasen. Das ordentliche AHV-Rentenalter beträgt für Personen mit Geburtsjahr bis 1957 64 Jahre und für Personen ab Jahrgang 1958 65 Jahre. Eine Pension kann grundsätzlich ab 60 Jahren vorbezogen oder bis 70 Jahre aufgeschoben werden. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden; eine Anmeldung etwa drei Monate vor der Pensionierung ist empfehlenswert. Erforderlich ist mindestens ein Jahr AHV-Beiträge, und die Pension beginnt nicht automatisch. Der Seniorenbeirat berät die Regierung; der Seniorenbund ist eine freiwillige Interessenvereinigung. Gemeinden bieten unterschiedliche Seniorenzentren und Aktivitäten an. Stationäre Pflege bieten unter anderem LAK-Einrichtungen in Vaduz, Eschen, Schaan, Triesen und Triesenberg sowie das Pflegeheim Schlossgarten in Balzers. Die Preise hängen von Einrichtung und Leistungspaket ab; ein einheitlicher landesweiter Preis für Alterspflege lässt sich daher nicht angeben. Bei Pflegebedürftigkeit kann eine Betreuungs- und Pflegegeldleistung infrage kommen, wenn die Person zivilrechtlichen Wohnsitz in Liechtenstein hat, der gesundheitlich bedingte Bedarf voraussichtlich länger als drei Monate besteht, im Alltag erhebliche Hilfe durch eine andere Person nötig ist und Kosten für Drittbetreuung entstehen. Das AHV-IV-FAK bestimmt mit Einschätzung einer Fachstelle und des Hausarztes die Höhe. Die Leistung ist für die Bezahlung von Betreuungspersonen oder Einrichtungen bestimmt und kein frei verfügbares Einkommen. Eine Hilflosenentschädigung kann unabhängig von der finanziellen Lage verfügbar sein, wenn die Person hilflos ist und ihren Wohnsitz in Liechtenstein oder eine obligatorische liechtensteinische Krankenversicherung hat, sofern keine Unfallversicherungs- oder gleichartige ausländische Leistung greift. Der Antrag ist bei der Invalidenversicherung zu stellen. Spitex-Dienste bieten Familienhilfe Liechtenstein und Lebenshilfe Balzers an; dazu können ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Mahlzeitendienst und weitere Unterstützung gehören. Die Tarife hängen von Anbieter und Dienstleistung ab. Der KJD unterstützt Kinder und Familien in Krisen, bei starker Belastung und wenn die verfügbaren Familienressourcen nicht ausreichen. Hilfe kann zu Hause durch sozialpädagogische Familienbegleitung und Entlastungsdienste oder ausser Haus durch Pflegefamilien und eine heilpädagogisch-therapeutische Einrichtung erfolgen. Mögliche Gefährdungen des Kindeswohls sind Gewalt, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung und das Miterleben von Gewalt zwischen Eltern. Der Psychiatrisch-Psychologische Dienst des ASD ist eine erste Anlaufstelle für komplexe psychosoziale Krisen. Er nimmt Selbstanmeldungen entgegen und kann die Unterstützung nach einer Behandlung in einem ausländischen psychiatrischen Krankenhaus koordinieren. Die Opferhilfestelle bietet vertrauliche Beratung und Hilfe nach Straftaten. Bei akuter häuslicher Gewalt erreichen Sie die Landespolizei unter 117 oder das Frauenhaus unter +423 380 02 03. Kinder und Jugendliche können jederzeit kostenlos, anonym und vertraulich telefonisch, per Chat, E-Mail oder WhatsApp die Nummer 147.ch kontaktieren. Es gibt keine einzelne Behörde oder umfassende Rechtsvorschrift für alle Lebensphasen. Zuständig sind je nach Anliegen der KJD und das ASD für Kinder- und Familienhilfe, das Schulamt für die Schule, ABB und BIZ für Bildung und Beruf, AHV-IV-FAK für Pensionen und bestimmte Leistungen, Gemeinden für lokale Angebote und Anbieter wie LAK, Familienhilfe Liechtenstein und Lebenshilfe Balzers für Pflege und Unterstützung. Wohnsitzstatus, Versicherung, Einkommen, Alter, Beitragszeit, Kapazität des Anbieters und kommunale Regelungen können den Anspruch beeinflussen. Klären Sie vor der Inanspruchnahme einer Leistung oder eines Angebots die zuständige Stelle sowie den aktuellen individuellen Tarif oder die Frist.
Lebensphasen in Liechtenstein
Lebensphasen in Liechtenstein umfassen veränderte Rechte, Pflichten, Unterstützungsbedarfe und Übergänge von der Kindheit bis ins hohe Alter. Öffentliche Angebote decken Bildung, Berufsberatung, soziale Unterstützung, Familienleistungen, Pensionierung und Pflege ab; zuständig sind jedoch verschiedene Landesbehörden, Gemeinden und Anbieter. Voraussetzungen, Kosten und Verfahren richten sich nach Alter, Wohnsitz, Versicherung, Einkommen, Pflegebedarf und dem gewählten Anbieter.
Tipp
Gehen Sie bei Unterstützung in Liechtenstein vom konkreten Anliegen aus: Benennen Sie den Bedarf und wenden Sie sich an die dafür zuständige Behörde oder den passenden Anbieter. Prüfen Sie Wohnsitz, Versicherung, Alter, Einkommen, Beitragszeit, Pflegedauer und Zeitpunkt, bevor Sie sich auf eine Leistung oder ein Angebot verlassen. Stellen Sie erforderliche schriftliche Anträge früh und lassen Sie sich individuelle Gebühren bestätigen, denn Kinderbetreuung, Pflege und kommunale Angebote haben keinen landesweit einheitlichen Preis.

