Politik in Liechtenstein

Die Politik in Liechtenstein verbindet eine konstitutionelle Erbmonarchie mit parlamentarischer Demokratie. Das erbliche Staatsoberhaupt ist der Landesfürst, während das Volk die Staatsgewalt unmittelbar und durch gewählte Institutionen ausübt. Landtag und Regierung arbeiten auf nationaler Ebene, und 11 Gemeinden verfügen über eine weitreichende lokale Selbstverwaltung. Wahlen erfolgen geheim, direkt und nach dem Verhältniswahlrecht. Dabei werden 25 Sitze im Landtag auf Oberland und Unterland verteilt, und landesweit gilt eine Sperrklausel von 8 Prozent.

Tipp

Ordne deine politische Frage vor der Kontaktaufnahme mit einer Institution nach der zuständigen Ebene: Nationale Angelegenheiten betreffen den Landtag oder die Regierung, während lokale Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich einer Gemeinde fallen. Behandle den Landesfürsten, gewählte Vertreter und Verwaltungsorgane als Akteure mit unterschiedlichen Rollen. Prüfe bei einer Wahl die Wahlberechtigung und die Wahlart getrennt voneinander.

Staat

Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie, die auf demokratischen und parlamentarischen Grundsätzen beruht. Die Staatsgewalt geht vom Landesfürsten und vom Volk aus; die Verfassung schützt Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Vaduz ist die Hauptstadt und Sitz von Landtag und Regierung. Der Staat ist in zwei Landschaften und elf Gemeinden mit weitreichender Gemeindeautonomie gegliedert.

Wahlen

Bei Wahlen in Liechtenstein werden die Vertretungen für Landtag und Gemeinden in geheimer, direkter und proportionaler Wahl bestimmt. Der Landtag hat 25 Sitze: 15 entfallen auf das Oberland und 10 auf das Unterland. Für Wählergruppen gilt eine landesweite Sperrklausel von 8 %. Wahlberechtigte liechtensteinische Staatsangehörige ab 18 Jahren können persönlich oder brieflich abstimmen.