In Liechtenstein gibt es eine vielfältige religiöse Landschaft, auch wenn der römische Katholizismus weiterhin überwiegt. Die Volkszählung 2020 erfasste 39.055 Einwohner: 27.179 römisch-katholische, 3.155 protestantische und 2.356 muslimische Personen, 578 christlich-orthodoxe Personen, 483 Personen anderer Religionen, 3.751 konfessionslose Personen und 1.553 Personen ohne Angabe. Zwischen 2015 und 2020 sank die Zahl der römisch-katholischen Zugehörigkeiten um 1,5 %, während die Zahl der Konfessionslosen um 43 % und die der orthodoxen Personen um 22,5 % stieg. Diese Zahlen beschreiben angegebene Zugehörigkeiten; sie zeigen nicht, wie häufig Menschen Gottesdienste besuchen oder religiöse Praktiken ausüben. Das religiöse Leben organisiert sich über Pfarreien, Kirchen, Vereine und lokale Ansprechpersonen, nicht über eine nationale Religionsbehörde. Die Landesverwaltung und ihr Schulamt, der Landtag, Gemeinden, Pfarrämter und Religionsvereine haben jeweils unterschiedliche Zuständigkeiten. Für Gottesdienste, Mitgliedschaft, Seelsorge, Religionsunterricht ausserhalb der Schule, Feiern und Gemeindebeiträge wenden sich Menschen normalerweise an die zuständige Pfarrei oder den Verein. Es gibt keine zentrale Gebührenübersicht für Sakramente, Seelsorge oder Vereinsbeiträge. Kosten und Abläufe hängen daher von Gemeinschaft und Dienstleistung ab. Für den öffentlichen Religionsunterricht ist in den verfügbaren Informationen keine gesonderte Gebühr ausgewiesen. Römisch-katholische Pfarreien bilden das umfassendste religiöse Netz im Land. Sie bieten Messen, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen und Seelsorge an. Die Dompfarrei Vaduz feiert festliche und Chorgottesdienste und überträgt manche Gottesdienste live. Protestantische Gottesdienste konzentrieren sich besonders auf Vaduz; dort findet sonntags um 10:00 Uhr regelmässig ein Gottesdienst statt, etwa alle sechs Wochen mit Abendmahl. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Liechtenstein feiert Gottesdienste in Vaduz und bietet Abendmahl und Seelsorge in Pflegeeinrichtungen an. Der Orthodoxe Kirchenverband Liechtenstein verbindet griechische, serbische und russische seelsorgerische Kontakte; den Zugang vermitteln die zuständigen Geistlichen oder der Verein. Die Islamische Gemeinschaft im Fürstentum Liechtenstein (IGFL) besteht seit dem 15. Mai 1995 als Verein. Sie bietet Gebetszeiten, Seelsorge, soziale Unterstützung und Religionsunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die jüdische Gemeinschaft ist durch einen Verein und Gemeindeveranstaltungen vertreten; eine örtliche Synagoge oder ein Friedhof ist nach den verfügbaren Erkenntnissen nicht belegt. Weitere religiöse und christliche Gemeinschaften sind die Freie Evangelische Gemeinde Schaan, Life Church, die Bahá’i-Gemeinschaft und das buddhistische Kloster Letzehof. Über ihre Angebote und Zugangsbedingungen informieren die jeweiligen Einrichtungen oder Vereine direkt. Die Verfassung schützt die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Andere Religionsgemeinschaften dürfen sich innerhalb der Grenzen von öffentlicher Sittlichkeit und Ordnung zu ihrem Glauben bekennen und Gottesdienste feiern. Eigentums- und Finanzrechte von Religionsgesellschaften sind geschützt; bürgerliche und politische Rechte hängen nicht von der Religionszugehörigkeit ab. Die römisch-katholische Kirche ist derzeit als einzige Religionsgemeinschaft landesweit anerkannt und geniesst vollen staatlichen Schutz. Andere Gemeinschaften haben grundsätzlich privatrechtlichen Status. 2024 wurde ein Reformvorschlag zu Religionsgemeinschaften und Verfassung erörtert; am 7. Mai 2025 beschloss der Landtag jedoch, nicht auf die parlamentarische Initiative einzutreten. Eine in Kraft getretene allgemeine Anerkennungsreform ist nach den verfügbaren Erkenntnissen nicht dokumentiert. Rechte im Zusammenhang mit öffentlich finanzierten Religionsangeboten, institutioneller Seelsorge, staatlichem Religionsunterricht oder öffentlicher Förderung können daher nicht für jede Gemeinschaft vorausgesetzt werden. Schulen bieten unterschiedliche Formen des Religions- und Ethikunterrichts an. In der Primarschule können Familien katholischen oder protestantischen Religionsunterricht wählen. Über die Schulleitung können sie sich abmelden und stattdessen Ethik und Religionen im Fach Natur, Mensch, Gesellschaft besuchen. Kinder ohne Religionszugehörigkeit können mit entsprechender Vereinbarung am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. In der Sekundarstufe wählen Schülerinnen und Schüler Ethik und Religionen oder katholischen beziehungsweise protestantischen Religionsunterricht. Die Wahl erfolgt beim Übergang nach der fünften Klasse und gilt normalerweise für ein Schuljahr. Ein Kurs kommt gewöhnlich mit mindestens sechs Lernenden bei einer oder acht bei zwei Lektionen zustande. Das Schulamt organisiert auch islamischen Religionsunterricht als Wahlfach, zusätzlich zum regulären Unterricht oder ausserhalb der Unterrichtszeit. Die Religionsgemeinschaften bleiben für Lehrpersonen und Inhalte ihres eigenen Religionsunterrichts verantwortlich. Die konfessionelle Wahl kann jährlich erneuert werden. Mehrere gesetzliche Feiertage stehen mit dem Christentum in Verbindung. Dazu gehören Neujahr, Heilige Drei Könige, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Mariä Geburt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und der Stephanstag. Der Feiertag am 15. August ist zugleich der liechtensteinische Staatsfeiertag. Ramadan, Eid und andere nichtchristliche Feste können von Religionsgemeinschaften begangen werden; die verfügbaren Erkenntnisse weisen ihnen aber nicht denselben gesetzlichen Feiertagsstatus zu. Ob Arbeitsplatz, Schule oder Einrichtung religiöse Feierlichkeiten ermöglichen kann, hängt von den jeweiligen Regeln und der konkreten Situation ab. Zivilbehörden und Religionsgemeinschaften haben bei wichtigen Lebensereignissen unterschiedliche Aufgaben. Das Zivilstandsamt registriert Geburten, Eheschliessungen, eingetragene Partnerschaften und Todesfälle. Religiöse Feiern wie Taufe, kirchliche Hochzeit, Trauerfeier, Firmung, Kommunion und gemeinschaftsspezifische Riten werden gesondert mit Pfarrei oder Verein organisiert. Eine kirchliche Trauung findet erst nach einer zivilen Eheschliessung statt. Bei einem Todesfall in Liechtenstein sind sofort die zuständige Pfarrei und Gemeinde zu kontaktieren. Bei einer Überführung ins Ausland oder einer Bestattung ausserhalb des Landes kann KINTRA beteiligt sein. Die IGFL beschreibt ihre religiöse Unterstützung als Angebot von der Geburt bis zum Tod; orthodoxe, protestantische, lutherische und jüdische Abläufe richten sich nach den lokalen Ansprechpersonen und verfügbaren Strukturen. Eine einheitliche staatliche religiöse Zeremonie gibt es nicht. Muslimische Bestattungen sind vor Ort weiterhin eine praktische Herausforderung. Für 2025 war kein landesweiter muslimischer Friedhof dokumentiert; geeignete Grabflächen wurden weiterhin mit Gemeinden erörtert. Rituelle Waschungen und muslimische Seelsorge in Einrichtungen sind nicht als flächendeckende Standardangebote dokumentiert. Familien sollten deshalb verfügbare Einrichtungen, Zeitpunkt, religiöse Erfordernisse und kommunale Zuständigkeiten mit der islamischen Gemeinschaft und der betreffenden Gemeinde klären. Die ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit ist sichtbarer geworden. Seit dem 20. Juni 2023 gibt es den Runden Tisch der Religionen, initiiert vom Verein für Menschenrechte in Liechtenstein und Haus Gutenberg. Beteiligt waren unter anderem katholische, protestantische, lutherische, orthodoxe, muslimische, türkisch-islamische, freikirchliche, Life-Church-, Bahá’i- und buddhistische Vertreterinnen und Vertreter. Zu den Aktivitäten gehören ein Marktplatz, ein Friedenskonzert, eine Filmwoche, öffentliche Begegnungen und Schulprogramme. Ein praktischer Dialog findet durch diese Angebote statt; eine allgemeine gesetzliche Pflicht jeder Religionsgemeinschaft zur Teilnahme ist nach den verfügbaren Erkenntnissen jedoch nicht belegt.
Religion in Liechtenstein
Religion in Liechtenstein umfasst ein grosses römisch-katholisches Pfarrnetz sowie kleinere protestantische, orthodoxe, muslimische, jüdische, freikirchliche, Bahá’i- und buddhistische Gemeinschaften. Bei der Volkszählung 2020 bezeichneten sich 70 % der Wohnbevölkerung als römisch-katholisch, 8 % als protestantisch, 6 % als muslimisch, 1 % als christlich-orthodox und 10 % als konfessionslos. Die römisch-katholische Kirche ist die Landeskirche und steht unter vollem staatlichem Schutz; andere Gemeinschaften sind derzeit privatrechtlich organisiert. Religionsunterricht, Gottesdienste, Feiertage und Feiern an wichtigen Lebensstationen hängen von Schule, Gemeinde oder Religionsgemeinschaft ab.
Tipp
Wählen Sie Religionsgemeinschaft, Schulfach oder Anbieter einer Feier nach der konkreten Dienstleistung aus, denn Zugang, Kosten und verfügbare Einrichtungen unterscheiden sich zwischen Gemeinschaften und Gemeinden in Liechtenstein. Behandeln Sie zivilrechtliche Registrierung, religiöse Absprachen und die Wahl des öffentlichen Schulfachs als getrennte Verfahren und bestätigen Sie die jeweiligen Anforderungen direkt, bevor Sie einen Termin festlegen.

