Die lokale Presse bleibt eine zentrale Informationsquelle. Das Liechtensteiner Vaterland erscheint sechsmal wöchentlich gedruckt und als kostenpflichtiges E-Paper. Liewo wird sonntags kostenlos an Haushalte verteilt. Lie:Zeit ist eine periodische Druckpublikation. Das Liechtensteiner Volksblatt stellte sein Erscheinen im März 2023 ein. Das Vaduzer Medienhaus ist eine bedeutende private Mediengruppe mit Print- und Onlineangeboten, Liewo und Radio Vaterland. Der Markt ist etabliert, aber konzentriert. Eine Studie aus den Jahren 2025 und 2026 ergab, dass eine Mehrheit von 1.008 Befragten mehr Medienvielfalt wünschte. Die Mediennutzung blieb trotz der Marktveränderungen relativ stabil. Mit dem Ende des Staatsradios und einer zweiten Tageszeitung verringerte sich das lokale Angebot; ausländische Medien bieten weiterhin brauchbare Alternativen. Soziale Medien sind im Alltag sehr relevant. 2023 nutzten rund zwei Drittel der Bevölkerung soziale Medien; bei den 16- bis 25-Jährigen war die Nutzung nahezu flächendeckend. Soziale Plattformen ermöglichen Beteiligung, Veröffentlichung und schnelle Verbreitung, bieten aber keine journalistische Qualitätsgarantie. Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht gelten weiterhin. Die Anwendung des Digital Services Act der Europäischen Union in Liechtenstein war im September 2026 noch in Vorbereitung. Das EU-Marktortprinzip kann jedoch Liechtensteiner Dienste betreffen, die sich an den EU-Markt richten. Radio Liechtenstein, der frühere staatliche Radiosender, beendete den Sendebetrieb am 3. April 2025, nachdem bei der Volksabstimmung vom 27. Oktober 2024 55,4 % für die Aufhebung des LRFG gestimmt hatten. Radio Vaterland ist eine private Alternative, die im März 2025 den Testbetrieb aufnahm und per Webstream und DAB+ verfügbar ist. Auch ausländische Sender, insbesondere SRF, bieten Radioprogramme. Der Landeskanal ist ein staatlicher Informationskanal mit Vollbildausstrahlungen, Teletext und Streaming. Er berichtet über das Fürstenhaus, den Landtag, die Regierung und die öffentliche Verwaltung, arbeitet aber nicht als vollwertige journalistische Nachrichtenredaktion. Seit Januar 2026 überträgt er zudem Radio SRF 1, insbesondere für Warnmeldungen. 1FLTV ist der einzige lokale Fernsehsender Liechtensteins. Der private Sender der MEDIA1 Service AG berichtet über Politik, Gesellschaft, Kultur und Sport und wird in allen elf Gemeinden sowie im Rheintal über Kabel verbreitet. Seit 2021 ist er auch über Zattoo, seit 2022 über Salt.TV erreichbar. Im Programm wird Standarddeutsch, Alemannisch und Walserdeutsch gesprochen. Streaming- und Video-on-Demand-Angebote sind etabliert, werden lokal aber vorwiegend über Plattformen und grenzüberschreitend genutzt. Ein eigenes landesweites öffentliches Video-on-Demand-Abonnementangebot oder ein lokales Streamingmonopol ist durch die verfügbaren Erkenntnisse nicht belegt. Audiovisuelle Medien auf Abruf und Video-Sharing-Plattformdienste müssen bei Anwendbarkeit des Mediengesetzes der AK als Regulierungsbehörde gemeldet werden. Die jährliche Aufsichtsgebühr beträgt CHF 500. Video-on-Demand-Kataloge benötigen im Allgemeinen mindestens 30 % europäische Werke und müssen sie nach Möglichkeit technisch hervorheben. Die Reform von Mediengesetz und Medienverordnung gilt seit dem 1. Mai 2025. Artikel 3 des Mediengesetzes schützt die Medienfreiheit; Medienaktivitäten sind grundsätzlich weder bewilligungs- noch registrierungspflichtig. Artikel 5 gewährt gemäss Informationsgesetz ein Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Behörden. Zu journalistischer Sorgfalt gehören Objektivität, Wahrhaftigkeit, sachliche Darstellung, die Prüfung von Herkunft und Richtigkeit, Korrekturen und eine klare Trennung zwischen Bericht und Kommentar. Medienpublikationen benötigen ein Impressum. Wer von einer Tatsachenbehauptung direkt betroffen ist, kann eine Gegendarstellung verlangen. Der Antrag muss normalerweise innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis des Berichts und spätestens drei Monate nach dessen letzter Veröffentlichung gestellt werden. Die Gegendarstellung wird kostenlos und mit vergleichbarer Hervorhebung veröffentlicht. Das Urheberrecht schützt Urheberinnen und Urheber, ausübende Künstler, Produzenten und Rundfunkveranstalter. Das Amt für Datenschutz bearbeitet Rechte nach dem Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach den verfügbaren Erkenntnissen gibt es in Liechtenstein keinen unmittelbar vergleichbaren unabhängigen Presserat. Die Medienkommission berät die Regierung, beobachtet die Medien, erstellt mindestens alle vier Jahre Berichte zur journalistischen Qualität, erkennt ausländische journalistische Kodizes an und unterstützt die Verwaltung der Medienförderung. Private Medienunternehmen können bei der Medienkommission oder der AK regelmässige Medienförderung beantragen. Anträge sind normalerweise bis Ende April einzureichen und müssen Nachweise für das Vorjahr enthalten. Nach der Medienförderungsverordnung 2025 braucht ein anspruchsberechtigtes Unternehmen grundsätzlich mindestens zwei Vollzeit-Medienschaffende mit je mindestens 50 % Beschäftigungsgrad. Ein höchstens zwei Jahre altes Medienunternehmen mit Sitz in Liechtenstein kann einmalig eine Starthilfe von bis zu CHF 250.000 erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; innerhalb von fünf Jahren wird wirtschaftliche Selbstständigkeit erwartet. Für die Entwicklung elektronischer Mediendienste sind 50 % der anrechenbaren externen Projekt- oder Investitionskosten förderfähig, höchstens CHF 100.000. Das KJMV bildet den Rahmen für den Jugendmedienschutz in Liechtenstein. Mediengesetz und Medienverordnung regeln den Schutz Minderjähriger bei Fernsehen, Video-on-Demand, nutzergenerierten Videos und audiovisueller Werbung. Das Amt für Soziale Dienste und Jugendschutzstellen bieten Prävention, Beratung und Aufsicht. Die Fachgruppe Medienkompetenz koordiniert öffentliche Stellen; Schulamt und aha bieten Workshops zu Sicherheit in sozialen Medien, Privatsphäre, Cybermobbing, Algorithmen, der Unterscheidung zwischen Fakten und Falschinformationen sowie künstlicher Intelligenz. medien-kindersicher.li informiert über technische Schutzmassnahmen. Die verfügbaren Erkenntnisse belegen keine allgemeine Altersgrenze für die Internetnutzung. Die Öffentlichkeit kann Sitzungen des Landtags live auf dem Landeskanal und über live.landtag.li verfolgen. Das Videoarchiv reicht bis 2017 zurück; auch das Audioarchiv deckt den Zeitraum ab 2017 ab. Das Medienportal der Regierung veröffentlicht Medienmitteilungen, Termine, freigegebene Fotos, RegierungsTV und Medienkonferenzen. Die Streams von Landeskanal, Landtag und 1FLTV sind im Allgemeinen kostenlos. Bei Printmedien unterscheiden sich die Zugänge: Liewo ist kostenlos, das Liechtensteiner Vaterland erscheint im Abonnement oder als kostenpflichtiges E-Paper. Kommerzielle Streamingkosten hängen vom Anbieter ab. Eine Beschwerde gegen einen Entscheid der AK muss normalerweise innert 14 Tagen bei der Beschwerdekommission eingereicht werden und kann anschliessend an den Verwaltungsgerichtshof weitergezogen werden.
Medien in Liechtenstein
Zu den Medien in Liechtenstein zählen Zeitungen, Radio und Fernsehen, Streamingdienste, soziale Plattformen und Journalismus. Der lokale Markt ist klein, konzentriert und eng mit der umliegenden Region verbunden: Das Liechtensteiner Vaterland ist die Tageszeitung, während Liewo als kostenlose Sonntagszeitung erscheint und ausländische Medien die lokale Berichterstattung ergänzen. Der Rundfunk verändert sich: Radio Liechtenstein stellte den Betrieb am 3. April 2025 ein, Radio Vaterland ist eine private Alternative mit Webstream und DAB+, und der Landeskanal bietet offizielle Informationen statt vollumfänglichem Nachrichtenjournalismus. Liechtensteiner Vorschriften betreffen Medienfreiheit, Zugang, Jugendschutz, Privatsphäre, Urheberrecht, Gegendarstellungen und Medienförderung.
Tipp
Die Medienlandschaft Liechtensteins verbindet konzentrierte lokale Berichterstattung, offizielle Informationen, grenzüberschreitenden Rundfunk und globale Plattformen. Vergleichen Sie bei wichtigen Entscheidungen eine lokale journalistische Quelle mit einer unabhängigen externen Quelle und unterscheiden Sie Berichte, amtliche Mitteilungen und Beiträge in sozialen Medien. Prüfen Sie Kosten, Privatsphäre, Jugendschutz und Antwortfristen, bevor Sie ein Abonnement abschliessen, etwas veröffentlichen, Beschwerde einlegen oder Förderung beantragen.

