Haustiere in Liechtenstein

Die Haltung von Haustieren in Liechtenstein umfasst verantwortungsvolle Anschaffung, Unterbringung, Pflege, Gesundheit, Reisen und Abgabe von Heimtieren. Für Hunde gelten zusätzliche Anforderungen an Meldung, Steuer, Versicherung, Kennzeichnung und Kontrolle; für manche potenziell gefährlichen Hunde, exotische Wildtiere und gewerbliche Tätigkeiten ist eine vorherige Bewilligung erforderlich. Halterinnen und Halter müssen für geeignetes Futter, Pflege und Unterbringung sorgen, Gefahren und Belästigungen verhindern und kranke oder verletzte Tiere tierärztlich behandeln lassen.

Tipp

Behandeln Sie die Haustierhaltung in Liechtenstein als Verpflichtung mit tierartspezifischen Anforderungen und nicht als einen einzigen allgemeinen Registrierungsakt. Entscheiden Sie zuerst über Tierart und Zweck und klären Sie dann Bewilligungen, Unterbringung, Versicherung, Kennzeichnung, Reisen und laufende Pflege vor der Anschaffung. Bei Hunden und exotischen Arten kann eine fehlende Bewilligung oder Frist rechtliche, finanzielle und tierschutzbezogene Probleme verursachen. Halten Sie auch für Krankheit, Verlust, Reisen und Abgabe einen schriftlichen Plan bereit.