Der liechtensteinische Arbeitsmarkt wird durch die kleine Bevölkerung, starke Industrie- und Finanzsektoren und enge Verbindungen zur Schweiz, Österreich und Deutschland geprägt. Am 31. Dezember 2025 waren 43,330 Personen beschäftigt, vorläufig 0.3% weniger als 2024. Es gab 46,364 Arbeitsplätze und 5,582 Unternehmen. Die Statistik unterscheidet zwischen Personen, die nach ihrem Arbeitsort, und solchen, die nach ihrem Wohnort gezählt werden. Grenzgängerinnen und Grenzgänger, auf Deutsch auch Zupendelnde, arbeiten in Liechtenstein und wohnen im Ausland; sie stellten 57.4% der Beschäftigten oder 24,943 Personen. Von ihnen kamen 61.2% aus der Schweiz, 34.6% aus Österreich, 2.7% aus Deutschland und 1.6% aus anderen Ländern. Personen, die in Liechtenstein wohnen und im Ausland arbeiten, werden als Wegpendelnde bezeichnet. 2024 entfielen 66.0% der Beschäftigung auf Dienstleistungen, 33.4% auf die Industrie und 0.6% auf die Landwirtschaft. In den vorangegangenen zehn Jahren nahm die Beschäftigung im Dienstleistungssektor jährlich um etwa 2.6% zu, in der Industrie um 0.2%; in der Landwirtschaft sank sie jährlich um 0.2%. Das verarbeitende Gewerbe beschäftigte 11,208 Personen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 5,084 und das Baugewerbe 2,850. Rund zwei Fünftel der Arbeitsstätten lagen in Vaduz und Schaan. Im Unterland nahm die Beschäftigung über zehn Jahre mit jährlich 2.6% stärker zu als im Oberland mit 1.6%. Besonders stark war die Industrie auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger angewiesen: Sie besetzten 68.0% der Vollzeitäquivalente in diesem Sektor. Der Median des monatlichen Bruttolohns betrug 2024 CHF 7,401, einschliesslich eines Zwölftels des 13. Monatslohns und Zulagen. Der Median lag bei CHF 6,864 für Frauen und CHF 7,824 für Männer, ein Unterschied von 12.3%. Beschäftigte mit Wohnsitz in Liechtenstein erhielten einen Median von CHF 7,253, Grenzgängerinnen und Grenzgänger CHF 7,514. Höhere Medianlöhne gab es in Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit CHF 10,209, im Bildungswesen mit CHF 9,179 und bei Rechts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsdiensten mit CHF 9,145. In Land- und Forstwirtschaft lag der Median bei CHF 3,595, im Gastgewerbe bei CHF 4,926. Das sind Branchenmediane und keine garantierten Löhne für einzelne Berufe. Das Amt für Volkswirtschaft, kurz AVW, ist die öffentliche Behörde für Wirtschafts- und Arbeitsmarktangelegenheiten. Sein Arbeitsmarkt Service Liechtenstein, abgekürzt AMS FL, bietet öffentliche Arbeitsvermittlung. Stellensuchende erhalten Beratung, Information, Qualifikationsunterstützung, finanzielle Hilfe und Stellenvermittlung. Unternehmen können kostenlose Vorauswahl, Beratung, einen Bewerberpool und die Meldung offener Stellen nutzen. EURES unterstützt die Arbeitsmobilität zwischen Liechtenstein, der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Private Arbeitsvermittlungs- und Temporärarbeitsagenturen benötigen nach den einschlägigen Vorschriften zur Arbeitsvermittlung eine Bewilligung. Qualifikationen beeinflussen den Zugang zu zahlreichen Berufen. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, kurz ABB, ist für Berufsbildung und Laufbahnberatung zuständig. Eine formelle Berufsausbildung dauert zwei Jahre für einen Abschluss als Assistentin oder Assistent beziehungsweise drei bis vier Jahre für einen qualifizierten Beruf. Sie verbindet Betrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse. Der Lehrvertrag muss vor Ausbildungsbeginn abgeschlossen und vom ABB genehmigt werden. Erwachsene können nach fünf Jahren Berufserfahrung ein Qualifikationsverfahren ohne Lehrvertrag absolvieren, bereits Gelerntes validieren oder eine verkürzte beziehungsweise reguläre Berufsausbildung aufnehmen. Höhere Berufsbildung kann öffentlich gefördert werden. Die Anerkennungsvoraussetzungen hängen vom Beruf ab. Reglementierte Berufe verlangen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationsnachweise und die Anerkennung durch die zuständige Behörde. Dazu gehören beispielsweise Pharmazie, Bergführung, Immobilienvermittlung, Pflege und Physiotherapie. Eine Anerkennung berechtigt nicht automatisch zur Berufsausübung, denn auch persönliche Eignung und Deutschkenntnisse können verlangt werden. Bei nicht reglementierten Tätigkeiten beurteilen gewöhnlich Arbeitgeber und Arbeitsmarkt die Qualifikationen direkt; eine allgemeine lokale Anerkennung ist deshalb nicht vorgeschrieben. Der Zugang hängt auch von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und geplanter Arbeitsform ab. Das Ausländer- und Passamt (APA) bearbeitet Aufenthalts- und arbeitsbezogene Einwanderungsangelegenheiten. EWR- und Schweizer Grenzgänger, die täglich nach Hause zurückkehren, müssen ihre Beschäftigung spätestens zehn Tage nach Arbeitsbeginn melden. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Drittstaaten müssen den Antrag gewöhnlich mindestens vierzehn Tage vor Arbeitsbeginn einreichen und dürfen erst nach Erteilung der Bewilligung beginnen. Eine B-Aufenthaltsbewilligung gilt für Personen, die länger als zwölf Monate in Liechtenstein wohnen. Entscheide dauern für EWR- und Schweizer Staatsangehörige etwa vier Wochen, für andere Staatsangehörige etwa drei Monate. Der Zugang für Drittstaatsangehörige ist im Allgemeinen auf Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung oder umfassender Berufserfahrung beschränkt. Die Arbeit darf vor Vorliegen der erforderlichen Bewilligung nicht aufgenommen werden; Arbeitgeber müssen die Berechtigung prüfen und ortsübliche, arbeitsmarktkonforme Bedingungen einhalten. Ein Antrag auf eine B-Bewilligung kostet bei Genehmigung CHF 1,060 und bei Ablehnung CHF 80; während des Verfahrens ist ein Vorschuss von CHF 80 zu zahlen. Eine BIB-Bewilligung erlaubt Personen ohne Wohnsitz in Liechtenstein, während zwölf Monaten bis zu 180 Tage zu arbeiten, wenn das Arbeitspensum mindestens 50% beträgt. 2025 verzeichnete der Arbeitsmarkt erstmals seit 2020 einen Beschäftigungsrückgang. Eine Unternehmensbefragung im zweiten Quartal 2026 ergab einen Arbeitskräftemangel vor allem im Dienstleistungssektor: Betroffen waren 38% der Befragten und 55% der allgemeinen Dienstleistungsunternehmen; zugleich erwartete man dort einen Personalzuwachs. Die Gesamtaussichten blieben uneinheitlich und unterschieden sich zwischen den Branchen.
Arbeitsmarkt in Liechtenstein
Liechtenstein hat mehr Arbeitsplätze als Einwohner und ist stark auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger angewiesen. 2025 gab es im Land 43,330 Beschäftigte, 46,364 Arbeitsplätze und 5,582 Unternehmen; Dienstleistungen und Industrie stellten fast alle Arbeitsplätze. Löhne, Qualifikationen, Zugangsregeln und Beschäftigungschancen unterscheiden sich deutlich zwischen Branchen und Gruppen.
Tipp
Betrachten Sie Liechtensteins Arbeitsmarkt als grenzüberschreitendes System: Legen Sie zuerst Arbeits- und Aufenthaltsregelung fest und prüfen Sie anschliessend Qualifikationsanerkennung, Lohn und Bewilligung. Nutzen Sie Medianlöhne der Branchen nur als Vergleichswerte; das konkrete Angebot hängt von Beruf, Arbeitgeber und Beschäftigungsbedingungen ab. Beginnen Sie erst mit der Arbeit, wenn erforderliche Bewilligung oder Meldung geklärt ist.

