Prüfen Sie vor der Reise die Schengen-Visabestimmungen für Ihre Staatsangehörigkeit und führen Sie ein gültiges Reisedokument mit. Eine visumfreie Einreise erlaubt grundsätzlich einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit. Wer länger als drei Monate bleiben, Wohnsitz nehmen oder eine Arbeit aufnehmen möchte, benötigt grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung. Visumpflichtige Personen müssen vor der Einreise nach Liechtenstein ein Schengen-Visum einholen. Für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt ein Kontingent: Jährlich stehen mindestens 56 Bewilligungen für Erwerbstätige und 16 für Nichterwerbstätige zur Verfügung; je die Hälfte wird verlost und von der Regierung zugeteilt. Für Schweizer Staatsangehörige gelten jährliche Mindestzahlen von 12 Bewilligungen für Erwerbstätige und 5 für Nichterwerbstätige. Gesuche von Staatsangehörigen anderer Länder werden im Einzelfall geprüft. Ein Touristenstatus berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit. Das Ausländer- und Passamt (APA) ist Liechtensteins Einwanderungs- und Passbehörde. Ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung wird beim APA eingereicht; die Regierung entscheidet darüber. Ausländische Staatsangehörige mit einer Zusicherung oder einem Visum für eine Bewilligung mit Aufenthaltsrecht müssen sich innerhalb von acht Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle, der für die Wohnsitzgemeinde zuständigen Meldestelle, anmelden. Anschliessend müssen sie sich beim APA melden. Auch ein Umzug an eine andere Adresse oder in eine andere Gemeinde ist innerhalb von acht Tagen zu melden. Halten Sie für diese Verfahren die Aufenthaltsbewilligung und ein gültiges Reisedokument bereit. Die Gebühren hängen von der Bewilligung und dem Einzelfall ab. So ist beispielsweise für eine B-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit ein Vorschuss von CHF 80 zu entrichten; nach positivem Entscheid belaufen sich die Gesamtkosten auf CHF 1,060. Mit der Wohnsitznahme oder der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird die Krankenpflegeversicherung obligatorisch. Melden Sie sich innerhalb von drei Monaten individuell bei einem staatlich anerkannten Versicherer an. Zu den anerkannten Versicherern gehören CONCORDIA, SWICA und FKB. Wird innerhalb der Frist kein Versicherer gewählt, weist das Amt für Gesundheit eine Versicherung zu. Grenzüberschreitende Fälle richten sich nach den geltenden Koordinierungsregeln der EWR- oder Schweizer Sozialversicherung. Für den Zugang zu Kindergarten und Schule ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Für deutschsprachige Kinder wenden Sie sich wegen Kindergarten und Primarschule an die Schulleitung der Gemeinde; bei Fragen zur Zuteilung für die Sekundarschule ist das Schulamt zuständig. Das Schulamt unterstützt auch Kinder, die kein Deutsch sprechen. Neu angekommene Kinder können Deutsch als Zweitsprache durch IK DaZ erhalten. Kinder unter acht Jahren werden in den Kindergarten oder die erste Klasse integriert; Kinder zwischen acht und achtzehn Jahren besuchen in der Regel einen Kurs von etwa sechs bis zwölf Monaten. Die Amtssprache Liechtensteins ist Deutsch. Das APA kann für bestimmte Aufenthaltsstatus, darunter B-, C- und D-Bewilligungen sowie die vorläufige Aufnahme, während der ersten fünf Jahre nach der Einreise anerkannte Deutschkurse subventionieren. Förderfähige Kurse können A1, A2 oder B1, Alphabetisierung und Alltagsdeutsch umfassen. Grundsätzlich sind mindestens 90 Prozent Anwesenheit erforderlich. Die Unterstützung beträgt CHF 200 pro Kurs, höchstens für vier subventionierte Kurse pro Sprachniveau. LIEmobil betreibt das landesweite Busnetz mit Verbindungen nach Sargans, Buchs, Sevelen und Feldkirch. Fahrpläne und Tickets gibt es über LIEmobil, SBB und FAIRTIQ. Seit dem Schul- und Ausbildungsjahr 2025/26 können in Liechtenstein wohnhafte Schülerinnen, Schüler und Lernende das jährliche Bildungsabo nutzen. Es wird jedes Jahr neu ausgestellt und gilt vom 1. August bis zum 31. Juli. Notrufnummern: 112 für den europäischen Notruf, 117 für die Polizei, 118 für die Feuerwehr und 144 für den Rettungsdienst. Die freiwillige digitale Identität eID.li erfordert eine einmalige Registrierung beim APA, entweder persönlich oder per Video-Identifikation. Dafür werden die App sowie ein Pass oder eine Identitätskarte benötigt. Die Video-Identifikation ist ab 18 Jahren möglich, kostet CHF 15 und ist normalerweise am folgenden Tag verfügbar; in Ausnahmefällen dauert die Bearbeitung bis zu fünf Tage. Führerausweise aus der EU und dem EWR werden anerkannt und müssen gewöhnlich nicht umgetauscht; empfohlen wird jedoch, eine Kopie an das Amt für Strassenverkehr zu senden. Schweizer Führerausweise müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Wohnsitznahme umgetauscht werden. Bei Führerausweisen aus anderen Ländern kann eine Kontrollfahrt oder Theorieprüfung erforderlich sein.
Ankommen in Liechtenstein
Für die Ankunft in Liechtenstein sind der passende Einreisestatus, eine Aufenthaltsbewilligung und die Anmeldung vor Ort erforderlich. Nach der Ankunft werden Krankenversicherung, Schule, Verkehr, Sprachzugang und wichtige digitale Dienste relevant. Keine einzelne Stelle bearbeitet alle Angelegenheiten rund um die Ankunft; zuständig sind gemeinsam nationale Behörden, die Gemeinde und Dienstleister.
Tipp
Behandeln Sie die Ankunft in Liechtenstein als Abfolge von Fristen und nicht als einzelnen Behördengang: Klären Sie zuerst Einreise und Aufenthaltsgrundlage, erledigen Sie die Anmeldung bei der Gemeinde innerhalb von acht Tagen und organisieren Sie die Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten. Bewahren Sie Bewilligung, Reisedokument, Gemeindeangaben, APA-Kontakt und Folgetermine zusammen auf, damit Schule, Sprache, Verkehr und digitale Angebote die rechtlich wichtigen Schritte nicht verzögern.

