Zusammenleben in Libyen

Das Zusammenleben in Libyen wird von Gemeinden, lokalen Gemeinschaften, öffentlichen Regeln und informeller Vermittlung geprägt. Zugang und Durchsetzung unterscheiden sich jedoch stark nach Gemeinde, Region und Sicherheitslage. Nach Gesetz Nr. 59/2012 sind Gemeinden für Dienstleistungen und öffentliche Orte wie Straßen, Plätze, Märkte, Abwasserentsorgung, Beleuchtung, Gärten und Erholungsgebiete zuständig. Menschen können sich über Gemeinderäte, Petitionen, Bürgerversammlungen, zivilgesellschaftliche Gruppen, Wahlen und den Dialog in der Gemeinschaft einbringen. Für friedliche Versammlungen muss die Sicherheitsdirektion mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich benachrichtigt werden. Die Einbeziehung von Amazigh, Tuareg, Tebu, Frauen, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, Vertriebenen, Rückkehrenden, Migranten und Geflüchteten ist weiterhin uneinheitlich. Falschinformationen oder aufwieglerische Äußerungen können Misstrauen und Gewalt verstärken.

Tipp

Fragen des Zusammenlebens in Libyen werden vor Ort entschieden: Wählen Sie je nach Anliegen den passenden Kontakt bei Gemeinde, Gemeinschaft, Sicherheitsorganen, Justiz oder einer zivilgesellschaftlichen Organisation. Nutzen Sie informelle Vermittlung, wenn ein Streit nicht strafrechtlicher Art ist und sich sicher besprechen lässt. Bei Bedrohungen oder strafbarem Verhalten sollte ein formeller Rechtsweg offenbleiben. Dokumentieren Sie Anfragen, Mitteilungen, Antworten und ungelöste Risiken, denn Vorgehen und Schutz unterscheiden sich zwischen Gemeinden.