In Libyen gibt es formelle nationale und lokale Rahmenbedingungen für das alltägliche Zusammenleben. Wie sie sich praktisch auswirken, ist jedoch unterschiedlich, weil sich Institutionen, Sicherheitskontrolle, Dienstleistungen und lokale Konflikte je nach Gemeinde und Region unterscheiden. Es gibt kein landesweit einheitliches Dienstleistungsportal und keine öffentliche Stelle, die für alle Anliegen zum Zusammenleben zuständig ist. Die Gemeinde ist die unmittelbare lokale Anlaufstelle für Dienstleistungen für die Bevölkerung. Nach Gesetz Nr. 59/2012 gehören zu ihren Zuständigkeiten Stadtplanung, Gebäude, Gesundheit und Soziales, Wasser, Beleuchtung, Abwasserentsorgung, Straßen, Plätze, Brücken, Nahverkehr, Hygiene, Gärten, Erholungsgebiete, Notunterkünfte, öffentliche Märkte und lokale Genehmigungen. Gemeinden legen außerdem lokale Prioritäten fest, verwalten Entwicklungsprojekte und beaufsichtigen Bereiche wie Märkte, Umwelt und öffentliche Gesundheit. Ein Gemeinderat, auf Arabisch majlis baladi, hat eine Amtszeit von vier Jahren. Eine mahalla ist ein Ortsteil, und ein mukhtar ist die dafür bestimmte Leitungsperson. Das Ministerium für Kommunalverwaltung, die Gemeinden und die Gemeinderäte sind die formellen lokalen Anlaufstellen. Ihre Reichweite hängt jedoch von den örtlichen institutionellen und sicherheitspolitischen Bedingungen ab. Die Übergangsverfassungserklärung legt Gleichheit vor dem Gesetz, kulturelle Rechte der gesellschaftlichen Gruppen des Landes sowie Rechte auf Meinungsäußerung, Kommunikation, Medien, Bewegungsfreiheit, friedliche Versammlung und Bildung zivilgesellschaftlicher Vereinigungen nach geltendem Recht fest. Privatsphäre und Kommunikation dürfen nur aufgrund einer begründeten richterlichen Anordnung eingeschränkt werden. Nach den verfügbaren Recherchen ist keine dauerhafte Verfassung nachweislich in Kraft. Gesetz Nr. 65/2012 regelt Demonstrationen und andere friedliche Versammlungen. Organisatoren müssen der Sicherheitsdirektion in der Regel mindestens 48 Stunden vor der Demonstration schriftlich Bescheid geben. Behörden können Zeit, Ort oder Route mindestens 24 Stunden vorher ändern. Ein Verbot ist an ein Risiko für die öffentliche Sicherheit gebunden und sollte mindestens 12 Stunden im Voraus mitgeteilt werden. Organisatoren müssen für Ordnung sorgen, strafbare Aufstachelung verhindern und Waffen von der Versammlung fernhalten. Das Gesetz sieht bei Verstößen eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten und/oder eine Geldstrafe von bis zu 5.000 LYD vor. Durchsetzung und Schutz sind weiterhin uneinheitlich. Die Beteiligung auf Gemeindeebene umfasst auch Wahlen, Petitionen, Bürgerversammlungen, Konsultationen in der Gemeinschaft, die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und Verfahren zur sozialen Rechenschaft. Zwischen November 2024 und Februar 2026 wurden in 119 Gemeinden Kommunalwahlen abgeschlossen. Rund 700.000 Menschen ließen sich registrieren, etwa 500.000 Stimmzettel wurden abgegeben und die gemeldete Wahlbeteiligung lag bei 72 Prozent. Zu den Ergebnissen gehörten 207 gewählte Frauen und 119 gewählte Menschen mit Behinderungen. Die Hohe Nationale Wahlkommission (High National Elections Commission, HNEC) und das Zentralkomitee für Kommunalwahlen (Central Committee for Local Elections, CCLE) sind für Aufgaben im Zusammenhang mit Wahlen zuständig. In ausgewählten Gemeinden stieg der Anteil der registrierten Wählerinnen von 19 auf 29 Prozent. Für den Kommunalwahlzyklus 2024–2026 wurden zwei Bürgermeisterinnen gemeldet, während politische und gesellschaftliche Hindernisse fortbestehen. Amazigh, Tuareg und Tebu sind als eigenständige sprachliche und kulturelle Gruppen anerkannt. Für wirksame Beteiligung müssen Sprache, Sicherheit, Mobilität, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und gesellschaftliche Hindernisse berücksichtigt werden. Aufnahmegemeinschaften, Binnenvertriebene, Rückkehrende, Migranten und Geflüchtete nutzen häufig dieselben städtischen Räume und Dienstleistungen. Untersuchungen berichten von Druck auf Dienstleistungen und Ressourcen, Diskriminierung, fremdenfeindlicher Rhetorik, willkürlicher Inhaftierung und dem Risiko erzwungener Räumungen. Rechtlicher Schutz sowie Zugang zu Angeboten für Teilhabe oder Friedensförderung unterscheiden sich vor Ort. Lokale Konflikte können mit institutioneller und politischer Zersplitterung, Konkurrenz zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitsakteuren, Stammes- oder Ressourcenkonflikten, Vertreibung, Migration, illegalem Handel, schwachen Dienstleistungen und begrenzten Beschäftigungsmöglichkeiten zusammenhängen. Dialog auf Gemeindeebene, zivilgesellschaftliche Organisationen, Friedenskomitees, Partnerschaften für sozialen Frieden und lokale Entwicklung, Vermittlungsforen und Konsultationen in der Gemeinschaft können zur Deeskalation beitragen. Schura-Räte (Shura Councils), Älteste, Stammesnetzwerke und Kontakte in der Gemeinde können großen gesellschaftlichen Einfluss haben. Ihre Entscheidungen haben jedoch nicht überall dieselbe rechtliche Wirkung. Gerichte und Sicherheitsorgane sind weiterhin die getrennten formellen Stellen für Rechtsstreitigkeiten, Bedrohungen und strafbares Verhalten. Eine landesweit einheitliche Vermittlungsgebühr oder feste Bearbeitungszeit ist nicht belegt. Eine IOM-Bewertung mit Daten aus 100 Gemeinden und von 765 Schlüsselpersonen stellte fest, dass in 77 Prozent der untersuchten Gemeinschaften eine aktive Zivilgesellschaft bestand und Foren zur Konfliktlösung allgemein zugänglich waren. Diese Zahlen zeigen lokale Muster und keine einheitliche landesweite Lage, denn die Bewertung stellte auch starke Unterschiede zwischen Regionen, Städten und südlichen Gebieten fest. Gemeindeparks, Sportanlagen, Kulturstätten, Märkte und andere öffentliche Orte können Begegnungen fördern, wenn sie sicher und zugänglich sind. UNDP-Projekte haben in ausgewählten Gemeinden Parks, Sport- und Kulturstätten sowie sichere Orte wiederhergestellt. Der Zugang ist nicht überall gleich; auch lokale gesellschaftliche Normen können die Nutzung prägen. So wurden beispielsweise in Sabratha Sportzeiten nur für Frauen dokumentiert. Daraus lässt sich keine landesweite Regel zur Geschlechtertrennung ableiten. Auch das Zusammenleben im Internet ist ähnlichen Risiken ausgesetzt. Am 1. Juni 2026 warnte die Vereinten Nationen in Libyen, dass Falschinformationen, Desinformation und aufwieglerische Rhetorik gegen Personen oder Gruppen Misstrauen, Diskriminierung und Gewalt verstärken können. Sinnvolle Maßnahmen sind, offizielle Quellen zu prüfen, Behauptungen mit verlässlichen Belegen abzugleichen, Medienkompetenz zu fördern, Faktenchecks zu nutzen, verantwortungsvoll öffentlich zu diskutieren, den Dialog zwischen Gemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu führen und rechtsstaatliche Verfahren einzuhalten. Die HNEC und Partner beobachteten im Wahlkontext Onlinegewalt gegen Frauen. Ein landesweit zuständiger Beschwerdebeauftragter für Online-Plattformen oder ein einheitlicher Beschwerdeweg für Probleme des digitalen Zusammenlebens ist für Libyen nicht belegt. Ein landesweites Gegenstück zu einer einheitlichen Stelle für das Zusammenleben, einem Nachbarschaftshaus, einem formellen Vermittlungsdienst für Gemeinschaften, einem Verwaltungsmodell für gemeinschaftliches Wohnen oder einem Beschwerdebeauftragten für digitales Zusammenleben ist nicht belegt. Entsprechende Ansätze finden daher auf kommunaler, zivilgesellschaftlicher, informeller und digitaler Ebene statt. Streitigkeiten über private Mietverhältnisse und Unterkünfte fallen in erster Linie unter Wohnungsrecht und entsprechende Dienstleistungen. Beim Zusammenleben geht es hingegen um die gemeinsamen sozialen, bürgerschaftlichen und öffentlichen Folgen.
Zusammenleben in Libyen
Das Zusammenleben in Libyen wird von Gemeinden, lokalen Gemeinschaften, öffentlichen Regeln und informeller Vermittlung geprägt. Zugang und Durchsetzung unterscheiden sich jedoch stark nach Gemeinde, Region und Sicherheitslage. Nach Gesetz Nr. 59/2012 sind Gemeinden für Dienstleistungen und öffentliche Orte wie Straßen, Plätze, Märkte, Abwasserentsorgung, Beleuchtung, Gärten und Erholungsgebiete zuständig. Menschen können sich über Gemeinderäte, Petitionen, Bürgerversammlungen, zivilgesellschaftliche Gruppen, Wahlen und den Dialog in der Gemeinschaft einbringen. Für friedliche Versammlungen muss die Sicherheitsdirektion mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich benachrichtigt werden. Die Einbeziehung von Amazigh, Tuareg, Tebu, Frauen, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, Vertriebenen, Rückkehrenden, Migranten und Geflüchteten ist weiterhin uneinheitlich. Falschinformationen oder aufwieglerische Äußerungen können Misstrauen und Gewalt verstärken.
Tipp
Fragen des Zusammenlebens in Libyen werden vor Ort entschieden: Wählen Sie je nach Anliegen den passenden Kontakt bei Gemeinde, Gemeinschaft, Sicherheitsorganen, Justiz oder einer zivilgesellschaftlichen Organisation. Nutzen Sie informelle Vermittlung, wenn ein Streit nicht strafrechtlicher Art ist und sich sicher besprechen lässt. Bei Bedrohungen oder strafbarem Verhalten sollte ein formeller Rechtsweg offenbleiben. Dokumentieren Sie Anfragen, Mitteilungen, Antworten und ungelöste Risiken, denn Vorgehen und Schutz unterscheiden sich zwischen Gemeinden.

