Die Hohe Nationale Wahlkommission, allgemein HNEC oder المفوضية الوطنية العليا للانتخابات genannt, plant und verwaltet Wahlen in Libyen. Zu ihren Aufgaben gehören Wählerregistrierung, Kandidaturverfahren, Wahllokale, Stimmzettel, Auszählung, vorläufige und endgültige Ergebnisse sowie Wahlbeschwerden. Das Repräsentantenhaus und der Hohe Staatsrat schaffen den gesetzgeberischen und verfassungsrechtlichen Rahmen und müssen nationale Vereinbarungen möglicherweise bestätigen. Gerichte entscheiden über Anfechtungen. UNSMIL kann vermitteln und technische Unterstützung leisten, führt aber keine Wahlen durch. Der nationale Rahmen ist weiterhin ungeklärt. Verfassungsänderung 13 sowie Gesetze 27/2023 und 28/2023 betreffen die Nationalversammlung und das Staatsoberhaupt. Streitpunkte sind die Eignung für das Präsidentenamt, die Frage, ob Präsidenten- und Parlamentswahlen gleichzeitig oder in einer bestimmten Reihenfolge stattfinden sollen, sowie die Zusammensetzung des HNEC-Vorstands. Seit dem Scheitern des Wahlprozesses im Dezember 2021 gab es keine nationalen Wahlen. Eine Vereinbarung des kleineren Vorbereitungstreffens vom 30. August 2026 schlägt einen neu zusammengesetzten HNEC-Vorstand, Änderungen am Wahlrahmen und Wahlen für Präsident und Nationalversammlung unter einer einheitlichen Exekutive vor. Repräsentantenhaus und Hoher Staatsrat sollen die Vereinbarung voraussichtlich innerhalb eines Monats bestätigen; die Wahlen sollen spätestens binnen 24 Monaten stattfinden. Die Umsetzung steht noch aus. HNEC hat derzeit vier Vorstandsmitglieder; ein fester Termin für nationale Wahlen wurde nicht angekündigt. Für das nationale Wahlrecht werden libysche Staatsangehörigkeit, Rechtsfähigkeit, ein Mindestalter von 18 Jahren, eine nationale Ausweisnummer und die Eintragung ins Wählerverzeichnis (سجل الناخبين) genannt. HNEC-Angaben beziehen sich auf die Registrierung libyscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Da der nationale Rahmen umstritten ist, sollten Regeln der Kommunalwahlen nicht automatisch als endgültige nationale Vorschriften behandelt werden. Kommunalwahlen folgen einem stärker etablierten, aber uneinheitlichen Verfahren. Gesetz 20/2023 übertrug ihre Organisation vom Exekutivzweig und dem Ministerium für Kommunalverwaltung an HNEC. Beschluss 43/2023 sieht Gemeinderäte mit sieben, neun oder elf Sitzen vor und kombiniert Kandidaturen über Parteien oder Listen mit Einzelkandidaturen. Die 142 Wahlbezirke verteilen sich auf 77 im Westen, 37 im Osten und 28 im Süden. 2024 fanden Wahlen in 56 Gemeinden statt. 2025 umfasste Gruppe II 34 Gemeinden mit endgültigen Ergebnissen; weitere Wahlen der Gruppe III wurden bis 2025 und 2026 fortgesetzt. Die Abdeckung ist nicht landesweit: 29 Gemeinden, besonders im Osten und Süden, blieben zunächst ohne Wahlen; einige Abstimmungen wurden verschoben, ausgesetzt oder wiederholt. Gemeinderäte sind derzeit die einzigen demokratisch legitimierten öffentlichen Gremien, die kontinuierlich arbeiten, auch wenn ihr Einfluss auf die nationale Regierungsführung begrenzt ist. Bei Kommunalwahlen öffnet HNEC das Wählerverzeichnis für einen begrenzten Zeitraum. Wahlberechtigte können sich normalerweise per SMS registrieren: Sie senden nationale Ausweisnummer und Wahllokalnummer an 17017, sofern die Telefonnummer mit der Ausweisnummer verknüpft ist. Alternativ ist die Registrierung persönlich bei einem Registrierungsbüro möglich. Eingetragene Wahlberechtigte in teilnehmenden Gemeinden erhalten von HNEC eine Wahlkarte (بطاقة ناخب). Eine Wahlkarte von 2021 gilt nicht für spätere Kommunalwahlen. Die Karte wird mit Reisepass, Familienbuch oder Personalausweis und einer unterschriebenen Empfangsbestätigung im eingetragenen Wahllokal abgeholt. Die Stimmabgabe erfolgt persönlich, geheim und direkt am registrierten Ort. Lokale Stimmzettel können je nach geltenden HNEC-Regeln Listen- und Einzelkandidaturen umfassen. Maßgeblich sind aktuelle HNEC-Mitteilungen zu Registrierung, Kartenabholung und Abstimmungsfristen; eine Wahlgebühr ist in den geprüften Quellen nicht ausgewiesen. Kommunale Kandidaten müssen im Allgemeinen mindestens 25 Jahre alt sein, im endgültigen Wählerverzeichnis stehen, im betreffenden Verwaltungsgebiet wohnen und einen anerkannten Bildungsnachweis besitzen. Sie dürfen nicht wegen eines nicht rehabilitierten Vergehens gegen Ehre oder Moral verurteilt worden sein und nicht HNEC oder einer Wahlkommission angehören. Eine Person darf nur in einem Bezirk und entweder auf einer Liste oder als Einzelkandidat kandidieren. Die ausgewiesene Kandidaturgebühr beträgt 1.000 LYD für eine Einzel- oder Listenkandidatur und 500 LYD für eine Ersatzkandidatur. Listen benötigen außerdem einen Namen, ein Symbol und einen bevollmächtigten Vertreter. HNEC veröffentlicht vorläufige und endgültige Ergebnisse. Stimmurnen und Ergebnisformulare werden im zentralen Auszählungsverfahren bearbeitet; Beschwerden und Anfechtungen richten sich nach HNEC-Regeln und können zu Gerichtsentscheidungen führen. 2025 bestätigte HNEC-Beschluss 147 die endgültigen Ergebnisse für die Gemeinden der Gruppe II; Beschluss 148 behandelte gesondert Shwerif. Einige Ergebnisse wurden wegen Gerichtsentscheidungen oder Unregelmäßigkeiten zurückgehalten, aufgehoben oder wiederholt. In einigen Gemeinden wurden Wahlsieger durch De-facto-Behörden ersetzt, statt ihr Amt anzutreten. Zu den größten Wahlrisiken in Libyen gehören die geteilten Institutionen, der unvollständige HNEC-Vorstand, das Fehlen eines vereinbarten Verfassungs- und Rechtsrahmens, konkurrierende Machtzentren, bewaffnete Akteure und regionale Sicherheitsprobleme. Zugang zu Informationen, Registrierung und Wahllokalen unterscheidet sich ebenfalls nach Region. HNEC, örtliche Wahlbüros, offizielle Mitteilungen und die Hotline 1441 bieten praktische Informationen zu einer konkreten Wahl. Die Einbeziehung von Frauen, jungen Menschen, Zivilgesellschaft und Menschen mit Behinderungen ist ein institutionelles Ziel; gleicher tatsächlicher Zugang ist jedoch nicht gewährleistet.
Wahlen in Libyen
Zu Wahlen in Libyen gehören geplante nationale Wahlen und Kommunalwahlen, die in Teilen des Landes stattgefunden haben. Seit dem Scheitern des geplanten Prozesses im Dezember 2021 gab es keine nationalen Wahlen; Kommunalwahlen bleiben der einzige kontinuierlich umgesetzte Wahlprozess. Die Hohe Nationale Wahlkommission verwaltet Registrierung, Abstimmung, Auszählung und Ergebnisse. Sicherheitslage und institutionelle Streitigkeiten beeinflussen weiterhin Abdeckung und Zeitplan.
Tipp
Behandeln Sie nationale und kommunale Wahlen in Libyen als getrennte Fälle. Kommunalwahlen bieten dort, wo eine Gemeinde einbezogen ist, den aktuell nutzbaren Weg. Nationale Beteiligung lässt sich noch nicht terminieren, weil es keinen festen Wahltermin gibt und der vorgeschlagene Rahmen noch umgesetzt werden muss. Halten Sie sich bei jeder Frist und Anforderung an aktuelle HNEC-Mitteilungen und übertragen Sie Regeln für Kommunalwahlen nicht auf nationale Wahlen.

