Libyen verfügt über ein formelles Unternehmenssystem. Zugang und Umsetzung können jedoch variieren, weil Institutionen, Sicherheitsbedingungen und Verwaltungspraktiken uneinheitlich sind. Es gibt keine zentrale Anlaufstelle, die sämtliche Gründungsschritte erledigt. Das Ministerium für Wirtschaft und Handel, das Allgemeine Handelsregister, das Zentrum für Wirtschaftsinformation und Dokumentation, die Steuerbehörde und die Handels-, Industrie- und Landwirtschaftskammer übernehmen jeweils unterschiedliche Aufgaben. Das Handelsregister ist der amtliche Nachweis eines Kaufmanns oder einer Gesellschaft. Mit dem abgeschlossenen Eintrag erhält eine registrierte Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit. Das Gesetz 23/2010 über die gewerbliche Tätigkeit erkennt Einzel- und Familientätigkeiten, Partnerschaften, zivile und gewerbliche Gesellschaften sowie öffentliche oder gemischte Unternehmen an. Aktuelle Ministeriumsportale unterstützen Einzelunternehmen, lokale Gesellschaften, Partnerschaften, ausländische Zweigniederlassungen, Vertretungsbüros und Joint Ventures. Eine Einzeltätigkeit (نشاط فردي) wird üblicherweise direkt über das Ministerium oder das Zentrum für Wirtschaftsinformation und Dokumentation abgewickelt. Maßgeblich sind die zulässige Tätigkeit, eine individuelle Gewerbelizenz sowie Verfahren für Verlängerungen, Änderungen, Aussetzungen und Schließungen. Familientätigkeiten sind gesetzlich anerkannt, doch ein gesonderter aktueller Verfahrensweg ist nicht eindeutig belegt. Eine Gesellschaftsgründung beginnt üblicherweise mit der Prüfung und Reservierung des Handelsnamens. Danach kann die antragstellende Person eine Negativbescheinigung für den Handelsnamen (الشهادة السلبية للاسم التجاري) einholen, den Gesellschaftsvertrag und die Satzung mit einem Vertragsverfasser oder Notar erstellen und die Unterlagen dem Ministerium oder Handelsregister zur Genehmigung vorlegen. Nach der Registrierung meldet sich die Gesellschaft üblicherweise bei der Handelskammer an, beantragt eine Steuernummer bei der Steuerbehörde und beschafft die für ihre Tätigkeit erforderlichen Gewerbe- und Sektorlizenzen. Die Registrierung ersetzt keine sektorbezogene Genehmigung. Eine entsprechende Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die zuständige Behörde die erforderliche Erlaubnis erteilt hat. Gebühren für Register, Notar, Handelskammer, Steuern, Lizenzen und Sektorgenehmigungen variieren und sollten bei der zuständigen Stelle bestätigt werden. Die Rechtsformen unterscheiden sich hinsichtlich Haftung, Eigentum, Geschäftsführung und Kapital. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (شركة ذات مسؤولية محدودة) wird üblicherweise von zwei bis 25 Gesellschaftern gegründet. Die Ausgangswerte des Gesetzes 23/2010 sind ein Mindestkapital von 3.000 LD, ein Mindestanteil von 10 LD und die Einzahlung von mindestens 50 Prozent bei der Gründung. Der Rest ist innerhalb von zwei Jahren fällig. Diese Werte unterliegen der Änderung von 2023 und müssen beim aktuellen Handelsregister bestätigt werden. Weitere mögliche Formen sind offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften. Die geeignete Form hängt von der Zahl der Eigentümer, dem Haftungsrisiko, der Finanzierung, der Geschäftsführung und einer möglichen ausländischen Beteiligung ab. Kaufleute müssen die Eintragung üblicherweise innerhalb von zehn Tagen nach Eröffnung oder Übernahme des Geschäfts beantragen. Eine Gründungserklärung für eine Gesellschaft ist innerhalb von zehn Tagen nach der Registrierung fällig. Änderungen der eingetragenen Tätigkeit, Geschäftsführung, Rechtsform oder Zweigstellendaten sowie Fusionen, Aufteilungen, Auflösungen und Liquidationen müssen ebenfalls innerhalb der jeweils geltenden Zehntagesfrist registriert oder gemeldet werden. Die Registrierungsnummer muss auf Geschäftspapieren erscheinen. Das Unternehmen muss Handelsregistereintrag, Handelskammerregistrierung, Steuerstatus und Sektorgenehmigungen aktuell halten, Buchführungs- und Geschäftsführungsunterlagen führen und beim Import oder Export Zollvorschriften einhalten. Die libysche Zollbehörde verwaltet Zollanmeldungen und Dienste wie ACI, ASYCUDA-Abfertigung und Verfahren für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte. Für ausländische Beteiligungen gelten besondere Regeln; das gewöhnliche Verfahren für lokale Gesellschaften reicht allein nicht aus. Das Dekret 944/2022 regelt Joint Ventures, Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen und Vertretungsbüros. Ein Vertretungsbüro darf den Markt untersuchen und das Mutterunternehmen vertreten, aber keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Das Dekret sieht für Joint Ventures eine Ausgangsstruktur mit Mindestkapital von 1.000.000 LD für eine Aktiengesellschaft und 500.000 LD für eine GmbH vor; bei der GmbH müssen davon mindestens 250.000 LD bar eingezahlt werden. Der ausländische Anteil ist generell auf 75 Prozent begrenzt, eine ministerielle Erhöhung auf 89 Prozent ist möglich. Ausländische Unternehmen unterliegen außerdem Anforderungen an Registrierung, Handelskammer, Steuern und Handelsregister sowie an Geldwäschebekämpfung, Geschäftsführung, Jahresberichte und nationale Ausbildungs- oder Ersatzverpflichtungen. Bereiche wie Groß- und Einzelhandel, Import und Export, Catering, Handelsvertretung, Inspektion, Buchführung, Wirtschaftsprüfung, Finanz- oder Rechtsberatung, Personalvermittlung, Sicherheit, gemeinnützige Tätigkeit und Landverkehr können vorbehalten oder eingeschränkt sein. Aktuelle Angaben zu ausländischen Zweigniederlassungen müssen besonders überprüft werden. Ein am 7. Mai 2026 aktualisiertes offizielles Portal für ausländische Zweigniederlassungen nennt eine mindestens neun Jahre bestehende Tätigkeit des Mutterunternehmens, mindestens 250.000 LD Zweigstellenkapital, eine Zweigstelle pro Mutterunternehmen und eine fünfjährige Genehmigung. Das Portal verweist auf Beschluss 207/2012, den das Dekret 944/2022 aufhebt. Vor einer Berufung auf die Portalangaben sollte das Ministerium daher die geltende Schwelle, Genehmigungsdauer und Zweigstellenbedingungen bestätigen. Das Dekret nennt außerdem eine vorübergehende Zweigstellenlaufzeit von bis zu 18 Monaten. Investitionsprojekte können zusätzlich zum Handelsregister einen eigenen Investitionseintrag nach Gesetz 9/2010 benötigen. Die Investitionsbehörde ist für Projekte etwa in Landwirtschaft, Industrie, Bergbau, Gesundheit, Bildung, Tourismus, Energie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Infrastruktur und Freizonen zuständig. Steuer-, Zoll- und Stempelabgabenvorteile können bis zu fünf Jahre gelten, gegebenenfalls mit Verlängerungen und Auflagen. Sie sind projektspezifisch und gelten nicht automatisch für jede Gesellschaft. Die Einkommensteuer richtet sich nach Gesetz 7/2010; Steuersätze und Befreiungen hängen von Tätigkeit und Umständen ab. Ein Unternehmen benötigt möglicherweise auch eine Markenregistrierung, eine Beschaffungsregistrierung, Zugang zu Ausschreibungen oder eine gesonderte Genehmigung für Handelsvertretungen. Gesetz 7/2023 ergänzt den Rahmen für Wettbewerb und Monopolverbot; der Wettbewerbs- und Monopolrat wirkt an einem entstehenden Aufsichtssystem mit. Informelle Tätigkeit bleibt wirtschaftlich relevant, bietet aber nicht dieselbe Rechtspersönlichkeit, Haftungsbegrenzung, den Zugang zu formellen Verträgen oder den Schutz vor Durchsetzung wie ein ordnungsgemäß registriertes und lizenziertes Unternehmen. Unterstützungsprogramme, darunter die Kartierung von mehr als 1.000 Unternehmen des Privatsektors von 2024 und eine Start-up-Beschleunigerinitiative in Tripolis, Bengasi und Sabha mit 30 angestrebten Start-ups, sind programmspezifisch und begründen keinen allgemeinen Anspruch. Ein Unternehmen kann freiwillig oder gerichtlich geschlossen werden. Die Liquidation läuft bis zur Löschung aus dem Handelsregister. Die Bestellung der liquidierenden Person muss innerhalb von zehn Tagen registriert werden; danach folgen Bestandsaufnahme, Benachrichtigung der Gläubiger und Veröffentlichung. Die Liquidation soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden, vorbehaltlich Berichterstattung und möglicher Verlängerung. Nach Erstellung der Schlussbilanz beantragt das Unternehmen die Löschung und bewahrt die Gesellschaftsunterlagen fünf Jahre lang auf. Untätigkeit oder die Nichtaufnahme des Betriebs nach der Registrierung kann zu einer Registermitteilung führen; bei weiteren sechs Monaten ohne Tätigkeit kann die gerichtliche Auflösung und Liquidation beantragt werden. Eine Fusion, Aufteilung, Umwandlung der Rechtsform oder Anteilsübertragung erhält nicht automatisch jede Lizenz. Die zuständige Behörde muss die Genehmigungen nach der Änderung bestätigen.
Unternehmen in Libyen
Unternehmen können in Libyen als Einzel- oder Familientätigkeit, als Partnerschaft oder als Gesellschaft geführt werden. Die rechtmäßige Tätigkeit hängt von der formellen Registrierung und den Genehmigungen für den jeweiligen Sektor ab. Eine typische Gründung umfasst die Prüfung des Handelsnamens, eine Negativbescheinigung, Gründungsdokumente, den Eintrag im Handelsregister, die Registrierung bei der Handelskammer, eine Steuernummer und gegebenenfalls eine sektorbezogene Lizenz. Kosten, Dauer und Anforderungen unterscheiden sich nach Rechtsform, Tätigkeit, ausländischer Beteiligung und zuständiger Behörde.
Tipp
Behandeln Sie eine Unternehmensgründung in Libyen als Abfolge miteinander verbundener Registrierungen und Genehmigungen, nicht als einen einzigen Antrag. Legen Sie zuerst Rechtsform und Tätigkeit fest, prüfen Sie alle sektorspezifischen Anforderungen bei der zuständigen Behörde und beginnen Sie genehmigungspflichtige Tätigkeiten erst, wenn die erforderliche Lizenz erteilt wurde. Halten Sie Nachweise zu Register, Handelskammer, Steuern, Zoll und ausländischer Beteiligung aktuell, denn die Verwaltungsaufgaben sind auf mehrere Institutionen verteilt.

