Die Unabhängige Wahlkommission (Independent Electoral Commission, IEC) organisiert die Wahlen in Lesotho, führt das Wählerverzeichnis und bestätigt, veröffentlicht und verkündet die Ergebnisse. Für die Nationalversammlung gilt ein gemischtes Verhältniswahlsystem, meist MMP genannt. 80 Mitglieder werden in Einerwahlkreisen nach dem Mehrheitswahlprinzip gewählt; 40 Sitze auf nationaler Ebene dienen dem proportionalen Ausgleich für die Parteien. Die 80 Wahlkreise heißen Electoral Divisions. Jede wählende Person markiert den Stimmzettel einmal. Die IEC zählt diese Markierung sowohl für den Wahlkreis als auch für die landesweite Verhältnisberechnung. Die proportionale Quote wird berechnet, indem die Gesamtzahl der Parteistimmen durch 120 geteilt wird. Die Parteien erhalten zunächst den ganzzahligen Anteil ihrer Quote; die übrigen Sitze gehen an die Parteien mit den höchsten Dezimalanteilen. Die endgültige Zahl der proportionalen Sitze einer Partei entspricht ihrer berechneten Gesamtzahl abzüglich der Wahlkreissitze, die sie bereits gewonnen hat. Bei der proportionalen Wahl gelten geschlossene Parteilisten mit mindestens 40 und höchstens 120 Namen, die abwechselnd in der Reihenfolge Frau, Mann angeordnet sind. Der Senat wird nicht direkt von der Bevölkerung gewählt. Er besteht aus 22 Principal Chiefs und 11 Mitgliedern, die der König auf Empfehlung des Staatsrats ernennt. Wahlen zur Nationalversammlung wirken sich daher unmittelbar auf die Regierungsbildung aus: Der König ernennt den Premierminister auf Empfehlung des Staatsrats; der Premierminister muss Mitglied der Nationalversammlung sein und eine Partei oder Koalition mit Mehrheitsunterstützung in der Nationalversammlung führen. Ein Misstrauensantrag muss ein Ersatzmitglied benennen. Wahlberechtigt ist grundsätzlich, wer die Staatsangehörigkeit Lesothos besitzt, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und die gesetzliche Wohnsitzvoraussetzung erfüllt. Ausschlussgründe können eine ausländische Loyalität, ein Todesurteil, fehlende Zurechnungsfähigkeit oder ein Wahlvergehen sein; ein Wahlvergehen kann zu einem Wahlrechtsentzug von bis zu fünf Jahren führen. Die Registrierung ist verpflichtend und fortlaufend, wird jedoch ab dem achten Tag nach Beginn eines Wahlzeitraums von der IEC ausgesetzt. Das vorläufige Wählerverzeichnis muss mindestens sieben Tage lang zur Einsicht und für Einwände verfügbar sein, bevor der Direktor das endgültige Verzeichnis bestätigt. Gewählt werden kann nur am der wählenden Person zugewiesenen Registrierungs- oder Wahllokal. Die Identität wird üblicherweise mit einer Wählerregistrierungskarte, einem nationalen Ausweis, Reisepass oder Führerschein nachgewiesen; sofern die Regeln es erlauben, kann auch eine amtliche Zeugin oder ein amtlicher Zeuge (Official Witness) dies bestätigen. Wer nicht im Verzeichnis steht, kann normalerweise nicht nach dem regulären Verfahren wählen; ein schriftlicher Einwand kann jedoch möglich sein. Nach den geprüften IEC-Informationen sind Registrierung und Stimmabgabe kostenlos. Die IEC markiert den Namen oder die Registrierungsnummer im Verzeichnis, verwendet Tinte am Finger und legt den Stimmzettel in eine gesicherte Urne. Die Wahl ist geheim; bei körperlicher oder visueller Beeinträchtigung ist Unterstützung zulässig. Einschüchterung, Stimmenkauf und Wahlkampf am Wahllokal sind verboten. Eine vorzeitige Stimmabgabe ist als gesetzlich geregelte Option für bestimmte Gruppen vorgesehen, nicht als allgemeine Briefwahl. Eine gesonderte diplomatische Wahlmöglichkeit gilt für berechtigte Beschäftigte der Regierung Lesothos im Ausland sowie bestimmte Angehörige oder Beschäftigte. Maßgeblich für Fristen und berechtigte Gruppen ist der Wahlkalender der jeweiligen Wahl. Die Auszählung beginnt am Wahllokal. Das Wahlkreisergebnis wird dort erstellt und durch die Wahlkreisleitung (Returning Officer) bestätigt; die landesweiten Ergebnisse werden im Nationalen Ergebniszentrum (National Results Centre) zusammengeführt. Kandidatenvertretungen und Beobachtende dürfen den Ablauf verfolgen und schriftliche Beschwerden einreichen. Wahlanfechtungen werden vor dem High Court verhandelt. Die Amtszeit des Parlaments beträgt höchstens fünf Jahre; nach seiner Auflösung muss innerhalb von drei Monaten eine Parlamentswahl stattfinden. Die jüngste Wahl zur Nationalversammlung fand am 7. Oktober 2022 statt. Zum Stand vom 10. September 2026 belegen die geprüften IEC-Quellen keinen festen Termin für die nächste Wahl. Bei den Ergebnissen von 2022 wurden in der IEC-Parteienübersicht 515.281 Parteistimmen ohne unabhängige Kandidierende ausgewiesen. Die Wahlbeteiligung wird von der EU-Wahlbeobachtungsmission mit 37,7 % und im SADC-Bericht mit 35,44 % angegeben; die Zahlen spiegeln daher einen methodischen Unterschied zwischen den Quellen wider. Kommunalwahlen am 29. September 2023 verwendeten zwei Stimmzettel: einen für eine nach dem Mehrheitswahlprinzip gewählte Person der Electoral Division und einen Parteistimmzettel für zusätzliche Sitze für Frauen. Für den Parteistimmzettel galten geschlossene Frauenlisten in Präferenzreihenfolge. Die IEC meldete bei diesen Wahlen 45 Parteien und 2.138 unabhängige Kandidierende sowie eine Wahlbeteiligung von 26,4 %. Die IEC hat vor einer verstärkten Wählerregistrierung Wahlkreisbewertungen durchgeführt. Seit dem 18. August 2026 ist Tebello Nthakong Direktorin der Wahlen. Die IEC erörtert eine mögliche Zusammenlegung der Wahlen zur Nationalversammlung und der Kommunalwahlen. Der Gesetzentwurf National Assembly Electoral (Amendment) Bill 2026 ist weiterhin ein Entwurf und darf nicht als geltendes Gesetz behandelt werden.
Wahlen in Lesotho
Bei Wahlen in Lesotho werden die Mitglieder der Nationalversammlung bestimmt und es entscheidet sich, welche Partei oder Koalition die Regierung bilden kann. Die Nationalversammlung hat 120 Sitze: 80 Wahlkreissitze und 40 Ausgleichssitze über eine landesweite Parteiliste. Die Wählerinnen und Wähler geben auf einem Stimmzettel ein Kreuz ab; die Unabhängige Wahlkommission zählt es für beide Teile des Systems. Bei Kommunalwahlen gilt ein anderes Verfahren mit zwei Stimmzetteln für die Vertretung auf Gemeinde-, Distrikt- und Stadtebene.
Tipp
Bei einer Wahl zur Nationalversammlung in Lesotho hat ein einziger Stimmzettel Folgen sowohl für eine Wahlkreiskandidatin oder einen Wahlkreiskandidaten als auch für die landesweite Sitzverteilung der Parteien. Halten Sie Ihre Registrierung und das zugewiesene Wahllokal aktuell, legen Sie ein anerkanntes Ausweisdokument bereit und beachten Sie den IEC-Wahlkalender, da nach den verfügbaren Informationen kein fester Termin für die nächste Wahl feststeht. Wenn Sie kandidieren möchten, prüfen Sie vorab die Voraussetzungen, Nominierungsregeln und Gebühren.

