Lesotho hat keine Staatsreligion. Das Christentum ist durch die römisch-katholische Kirche, die Lesotho Evangelical Church in Southern Africa, die Anglikanische Kirche von Lesotho, die Methodist Church of Southern Africa, Assemblies of God, die African Methodist Episcopal Church und unabhängige Kirchen weit verbreitet. Viele Christen verbinden die christliche Praxis auch mit indigenen Ritualen und dem Glauben an Ahnen. Muslimische, Bahá’í- und Rastafari-Gemeinschaften sowie weitere lokal bezeichnete Gruppen, darunter Pholosoa, bilden kleinere Religionsgemeinschaften. Muslime leben besonders im Norden Lesothos und in Maseru. Die Bahá’í-Gemeinschaft verfügt über eine 1953 gegründete Nationale Geistige Versammlung, lokale Gemeinschaften an mehr als 80 Orten, Gebetsversammlungen, Kurse zur moralischen Erziehung von Kindern sowie Studienkreise für Erwachsene und Jugendliche. Angaben zu religiösen Zugehörigkeiten sind nur eingeschränkt vergleichbar, weil die verfügbaren Quellen unterschiedliche Methoden verwenden. Ein Regierungsportal nennt 80 % Christen und 20 % Anhänger indigener Glaubensvorstellungen, ohne ein Jahr anzugeben. Eine Quelle von LDS/HRI-CORE aus dem Jahr 2021 enthält keine Religionsdaten; die Auswertung der Volks- und Wohnungszählung von 2026 läuft noch. Eine Schätzung der Vereinigten Staaten aus dem Jahr 2023 geht von etwa 90 % Christen aus, darunter 56,2 % Protestanten, 39 % römisch-katholische Christen und 0,1 % Muslime. Afrobarometer berichtete 2022 von mehr als 95 % Zugehörigkeit zum Christentum. Diese Schätzungen sind nicht amtlich und sollten nicht zu einem einzigen Messwert zusammengeführt werden. Die Verfassung schützt das Recht, Religion oder Glauben zu wechseln und sie öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Lehre, Praxis und religiöse Gebräuche zu bekunden. Sie verbietet außerdem Diskriminierung aufgrund der Religion. Einschränkungen benötigen eine Rechtsgrundlage und müssen etwa der Verteidigung, öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Moral, Gesundheit oder den Rechten anderer Menschen dienen. Niemand darf gezwungen werden, einen religiösen Eid abzulegen, der dem eigenen Glauben widerspricht. Zu den berichteten Bedenken zählen eine antimuslimische Äußerung eines Ministers im Jahr 2023, Kritik von MUCOL und dem Supreme Council Islamic Affairs an der Bevorzugung des Christentums sowie Berichte muslimischer Führungspersonen über einen geringeren Zugang zu staatlichem religiösem Rundfunk. Diese Bedenken belegen keine weit verbreitete systematische religiöse Verfolgung, zeigen aber, warum Gleichbehandlung in der Praxis weiterhin wichtig ist. Gerichtsverfahren zur Verbindung von Rastafari-Religion und Cannabis haben ebenfalls Fragen nach den Grenzen religiöser Praxis aufgeworfen. Nach dem Societies Act von 1966 kann sich eine Religionsgemeinschaft über ihr Leitungskomitee als juristische Person registrieren lassen, also als Organisation, die im eigenen Namen Rechte und Pflichten haben kann. Die Registrierung ist freiwillig; für den Betrieb ohne Registrierung ist keine Sanktion bekannt. Eine Registrierung kann Rechtsfähigkeit, formellen Organisationsstatus und Befreiung von der Einkommensteuer ermöglichen. Eine nicht registrierte Gemeinschaft darf weiterhin zusammenkommen und Gottesdienste abhalten, erhält aber nicht dieselbe Rechtsfähigkeit und die damit verbundenen institutionellen Vorteile. Die verfügbaren Angaben belegen weder eine einheitliche Registrierungsgebühr noch eine Bearbeitungsfrist. Religionsgemeinschaften dürfen Bildungseinrichtungen gründen und verwalten sowie religiösen Unterricht anbieten. Nach dem Education Act von 2010 ist eine Kirche eine religiöse Körperschaft, die gemäß dem Societies Act von 1966 registriert ist. Das Bildungsministerium bezahlt oder zertifiziert Lehrkräfte an öffentlich finanzierten religiösen Schulen; weltliche und religiöse Schulen folgen dem vom Minister genehmigten Standardlehrplan. Religiöser Unterricht ist rechtlich freiwillig. Ein Schüler oder eine erziehungsberechtigte Person kann Unterricht oder eine Zeremonie ablehnen, die mit einer anderen Religion verbunden ist. In der Praxis war der Religionsunterricht Berichten von 2023 zufolge überwiegend christlich geprägt und wurde häufig als faktisch verpflichtend behandelt; es wurden keine Ablehnungen gemeldet. Kirchen betreiben etwa 83 % der Grundschulen und 66 % der weiterführenden Schulen. Das Gesetz schreibt keinen Ausschluss nach Konfession vor, doch die Aufnahme durch eine bestimmte Schule oder Gemeinschaft ist nicht garantiert. Zu Lesothos gesetzlich festgelegten christlichen Feiertagen gehören Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt und der erste Weihnachtstag am 25. Dezember. Die beweglichen Feiertage richten sich nach dem Kirchenkalender. Nach der verfügbaren Recherche sind weder Eid noch Bahá’í-Feiertage als landesweite gesetzliche Feiertage festgelegt; die Gemeinschaften können eigene Feiern organisieren. Der 1965 gegründete und nach dem Societies Act registrierte Christian Council of Lesotho bietet eine ökumenische Gemeinschaft, also eine Zusammenarbeit verschiedener christlicher Kirchen. Zu seinen Mitgliedern zählen Assemblies of God, die African Methodist Episcopal Church, die Anglikanische Kirche von Lesotho, die Methodist Church of Southern Africa, die Lesotho Evangelical Church in Southern Africa und die Student Christian Movement. Seine Arbeit umfasst Ökumene, interreligiösen Dialog, Menschenrechte, Konfliktbewältigung und Gesprächsrunden zu geschlechtsspezifischer Gewalt. Eine breitere interreligiöse Zusammenarbeit ist stärker zersplittert und entsteht häufig rund um bestimmte Themen statt durch eine ständige nationale Struktur. Religiöse Eheschließungen werden üblicherweise von Geistlichen vollzogen. Ein Bahá’í-Paar kann die zivile Eheschließung nutzen, weil der Bahá’í-Glaube keine Geistlichen hat; dies geht aus einem juristischen Bericht von 2023 hervor. Eine zivile Eheschließung ist über das Innenministerium oder über eine Kirche mit einer befugten Eheschließungsperson möglich. Traditionelle Eheschließungen sind rechtlich anerkannt. Zeremonien zu Geburt, Hochzeit und Bestattung unterscheiden sich nach Konfession und Gemeinschaft; örtliche Praktiken können neben christlichen Einflüssen auch Ahnenverehrung oder andere rituelle Bedeutungen umfassen. Die Kosten von gemeinschaftsspezifischen Zeremonien sind nicht einheitlich festgelegt; vollständige Angaben zu staatlichen Gebühren liegen nicht vor.
Religion in Lesotho
Das Christentum ist die vorherrschende religiöse Tradition in Lesotho. Neben römisch-katholischen, protestantischen, anglikanischen, methodistischen, pfingstlerischen und unabhängigen Kirchen gibt es muslimische, Bahá’í-, rastafari und Gemeinschaften mit indigenen Glaubensvorstellungen. Die Verfassung schützt Gewissens-, Gottesdienst-, Lehr-, Religions- und Bekenntnisfreiheit, lässt aber begrenzte Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit, Ordnung, Moral und Rechte anderer zu. Religionsgemeinschaften betreiben auch Schulen, organisieren Dialoge und führen Zeremonien zu Eheschließung, Geburt und Tod durch. Gesetzliche Feiertage folgen dem christlichen Kalender; andere religiöse Feiern organisieren in der Regel die jeweiligen Gemeinschaften.
Tipp
Behandeln Sie religiöse Teilnahme, Registrierung von Gemeinschaften, Schulbesuch, Zeremonien und Feiertage als getrennte Entscheidungen, da dafür unterschiedliche rechtliche und praktische Bedingungen gelten. Eine Registrierung ist hilfreich, wenn eine Gemeinschaft Rechtsfähigkeit, eine formelle Struktur oder eine Befreiung von der Einkommensteuer benötigt, aber für Gottesdienste nicht erforderlich. Klären Sie Schulverfahren, befugte Eheschließungspersonen, Zeremoniekosten und örtliche Feierlichkeiten, bevor Sie sich darauf verlassen.

