Das Arbeitsgesetz gilt für Arbeitgeber und Beschäftigte in Laos, einschließlich laotischer Beschäftigter ausländischer Organisationen und ausländischer Beschäftigter in der Lao PDR. Im Allgemeinen ausgenommen sind Staatsbedienstete, Soldaten und Polizei, die in Partei- oder Regierungsstrukturen tätig sind. Hausarbeit wird nach dem einschlägigen Haushaltsvertrag geregelt. Das nationale Gesetz gilt landesweit; die verfügbare Rechtsgrundlage belegt keine gesonderte Arbeitsrechtsordnung für Provinzen oder die Hauptstadt. Juristische Personen und Organisationen müssen schriftliche Arbeitsverträge verwenden. Zwei natürliche Personen können mündlich einen Vertrag schließen. Ein Vertrag kann befristet oder unbefristet sein. Ein befristeter Vertrag einschließlich Verlängerungen darf drei Jahre nicht überschreiten; eine Verlängerung sollte innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Der Vertrag sollte Parteien, Aufgaben, Lohn, Dauer, Anschrift des Arbeitsortes, Zahlungsweise, Probezeit, Sozialleistungen, Arbeits- und Ruhezeit, Feiertage und Beendigungsleistungen nennen. Die Probezeit darf bei ungelernten Tätigkeiten höchstens 30 Tage und bei qualifizierten Tätigkeiten höchstens 60 Tage dauern. Der Lohn während der Probezeit muss mindestens 90 % des vereinbarten Lohns betragen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Tage bei ungelernten und fünf Tage bei qualifizierten Tätigkeiten; der Arbeitgeber soll die Beschäftigung sieben Tage vor Ende der Probezeit schriftlich bestätigen. Die normale Arbeitszeit darf höchstens sechs Tage pro Woche und acht Stunden pro Tag beziehungsweise 48 Stunden pro Woche betragen. Gefährliche Arbeit ist auf sechs Stunden pro Tag oder 36 Stunden pro Woche begrenzt. Die Mittagspause muss mindestens 60 Minuten dauern und zählt nicht als Arbeitszeit. Beschäftigte erhalten mindestens einen Ruhetag pro Woche oder vier Ruhetage pro Monat. Nachtarbeit dauert von 22:00 bis 06:00 Uhr; Nachtarbeitende sollen mindestens sieben aufeinanderfolgende Stunden Nachtruhe und mindestens 11 Stunden tägliche Ruhe erhalten. Eine Schicht darf acht Stunden nicht überschreiten. Überstunden erfordern die vorherige Zustimmung der Gewerkschaft, der Arbeitnehmervertretung oder der Mehrheit der Beschäftigten. Sie sind grundsätzlich auf drei Stunden pro Tag, 45 Stunden pro Monat und vier aufeinanderfolgende Tage begrenzt, außer in einem Notfall. Arbeit über 45 Überstunden pro Monat hinaus braucht die Genehmigung der Arbeitsverwaltungsbehörde und der zuständigen Gewerkschaft, Vertretung oder Mehrheit der Beschäftigten. Die Überstundenvergütung beträgt 150 % für Arbeit zwischen 17:00 und 22:00 Uhr an einem normalen Arbeitstag und 200 % zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Arbeit an einem wöchentlichen Ruhetag oder Feiertag wird mit 250 % bezahlt; die angegebenen Sätze steigen auf 300 % für Arbeit von 16:00 bis 22:00 Uhr und 350 % für Nachtarbeit. Nacht- oder Schichtarbeit wird, wenn die geltende Regel dies vorsieht, zusätzlich mit einem Zuschlag von mindestens 15 % vergütet. Nach einem Dienstjahr beträgt der Jahresurlaub mindestens 15 bezahlte Tage beziehungsweise 18 bezahlte Tage bei gefährlicher Arbeit. Bescheinigte Krankheitstage werden unter den geltenden Bedingungen für mindestens 30 Tage pro Jahr bezahlt; Tage-, Stunden- und Akkordbeschäftigte haben im Allgemeinen nach mehr als 90 Arbeitstagen Anspruch. Zu den Feiertagen zählen der 1. Januar, der 2. Dezember, drei Tage zum laotischen Neujahr, der 1. Mai, der 8. März für Frauen und der 7. Oktober für Lehrkräfte. Fällt ein Feiertag auf den wöchentlichen Ruhetag, gilt ein Ersatzruhetag. Für die aufgeführten familiären oder dringenden Ereignisse gibt es mindestens drei bezahlte Sonderurlaubstage. Eine ab dem 1. Oktober 2024 geltende staatliche Bekanntmachung setzt den monatlichen Mindestlohn für den privaten Produktions-, Geschäfts-, Dienstleistungs- und Haushaltssektor auf 2.500.000 LAK fest. Dieser Betrag umfasst keine Überstunden, Sozialleistungen oder sonstigen Leistungen. Für ungelernte Beschäftigte ohne formale Bildung oder Ausbildung gilt nach der genannten Regel eine Zulage für den Lebensunterhalt von 900.000 LAK. Auch bei Tages- und Akkordarbeit muss bei Berechnung über den Monat mindestens der geltende Monatsmindestlohn erreicht werden. Löhne können bar oder im vereinbarten Umfang in Sachleistungen ausgezahlt werden; der Arbeitgeber soll einen Zahlungsnachweis oder eine Quittung aufbewahren. Gebühren für die Vermittlung oder Bindung an ein Arbeitsverhältnis dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Das Gesetz verlangt gleiche und faire Bezahlung und verbietet Zwangsarbeit. Arbeitgeber müssen 1 % ihrer jährlichen Lohnsumme für die Ausbildung von Beschäftigten zurückstellen. Schwangere Beschäftigte und Beschäftigte mit einem Kind unter einem Jahr dürfen nicht zu Nachtarbeit, Überstunden, Arbeit an Ruhetagen, dem Heben von mehr als 10 Kilogramm, mehr als zwei Stunden Steharbeit, Arbeit in über zwei Metern Höhe oder gefährlicher Arbeit eingeteilt werden. Bei einer vorübergehenden Versetzung in eine geeignete Tätigkeit bleibt der gleiche Lohn erhalten. Der Mutterschaftsurlaub beträgt nach den geltenden Regeln mindestens 105 Tage, davon mindestens 42 Tage nach der Geburt, oder 120 Tage bei Zwillingen, bei vollem Lohnausgleich. Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren dürfen unter Schutzauflagen arbeiten. Kinder im Alter von 12 bis 13 Jahren dürfen nur leichte Arbeit verrichten, die Schule oder Ausbildung nicht beeinträchtigt. Personen unter 18 Jahren dürfen keine gefährliche Arbeit oder die schlimmsten Formen der Kinderarbeit verrichten. Die geltenden Regeln unterscheiden außerdem anhand einer Vereinbarung des Ministeriums für Arbeit und Soziales von 2023 zwischen leichter und gefährlicher Arbeit. Arbeitgeber müssen mindestens einmal jährlich berufliche Risiken bewerten, sichere Arbeitsplätze und Ausrüstung bereitstellen, persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und mindestens jährlich Sicherheitsinformationen und Schulungen anbieten. Auf Baustellen und in Bergbaubetrieben ist eine Sicherheitsverantwortliche oder ein Sicherheitsverantwortlicher zu benennen. Ein Arbeitsplatz mit mehr als 100 Beschäftigten benötigt eine Sicherheitseinheit oder einen Sicherheitsausschuss. Der Arbeitgeber oder die National Social Security Organization trägt nach den einschlägigen Sozialversicherungsvorschriften die Behandlungskosten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Während der Behandlung oder Rehabilitation wird der normale Lohn bis zu sechs Monate lang weitergezahlt. Eine Arbeitseinheit mit mindestens einem Beschäftigten muss bei der Sozialversicherung registriert sein. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen die Anmeldung innerhalb von 30 Tagen nach Einstellung oder Vertragsabschluss einreichen. Die National Social Security Organization (NSSO) ist die dem Ministerium für Arbeit und Soziales unterstellte Stelle, die das System verwaltet; nach Eingang vollständiger Unterlagen soll sie innerhalb von 30 Tagen eine Bescheinigung oder Karte ausstellen. Die für das System angegebenen gesetzlichen Beitragssätze betragen 6 % für Arbeitgeber und 5,5 % für Beschäftigte auf das versicherungsfähige Einkommen, vorbehaltlich späterer versicherungsmathematischer oder regulatorischer Anpassungen. Die Leistungen umfassen Gesundheitsversorgung, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Mutterschaft, Krankheit, Invalidität, Altersrente, Todesfall, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit. Eine Arbeitslosenleistung setzt im Allgemeinen mindestens 12 Beitragsmonate in den vorangegangenen 24 Monaten, unverschuldete Arbeitslosigkeit und mindestens 30 Tage ohne Arbeit voraus. Die Leistung beträgt 60 % des durchschnittlichen versicherungsfähigen Einkommens der letzten sechs Monate und wird je nach Beitragszeit drei, sechs, neun oder zwölf Monate gezahlt. Für Mutterschaftsleistungen sind mindestens neun Beitragsmonate in den vorangegangenen 12 Monaten erforderlich; gezahlt werden 80 % des Durchschnittseinkommens für 105 oder 120 Tage. Der Arbeitgeber zahlt gegebenenfalls die erforderliche Differenz. Die grundlegenden Voraussetzungen für den Ruhestand sind 60 Jahre bei Männern beziehungsweise 55 Jahre bei Frauen und mindestens 15 Beitragsjahre; bei qualifizierter gefährlicher Arbeit gelten niedrigere Altersgrenzen. Eine Arbeitseinheit mit mindestens 10 Beschäftigten muss eine Arbeitnehmervertretung oder eine Basisgewerkschaft haben. Eine Gewerkschaft kann gegründet werden, nachdem die Arbeitseinheit mindestens sechs Monate tätig war. Vertretungen und Gewerkschaften können Beschäftigteninteressen schützen, an Arbeitsverträgen und internen Regeln mitwirken, Tarifverträge verhandeln und Fragen zu Lohn, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherung vorbringen. Ein Tarifvertrag wird der Arbeitsverwaltungsbehörde vorgelegt und von einem Gericht registriert oder notariell beurkundet. Laos hat die ILO-Übereinkommen C100, C111, C138, C182, C155, C187 und C144 ratifiziert; C087 und C098 sind nach der einschlägigen Recherchegrundlage nicht als ratifiziert verzeichnet. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist für Beschäftigte oder Arbeitgeber normalerweise 30 Tage bei körperlicher Arbeit und 45 Tage bei geistiger Arbeit. Ein befristeter Vertrag endet durch gegenseitige Vereinbarung, Fristablauf oder einen gesetzlich erfassten Verstoß. Bei Personalabbau sind Gewerkschaft, Arbeitnehmervertretung oder die Mehrheit der Beschäftigten zu konsultieren; außerdem ist der Arbeitsverwaltungsbehörde schriftlich der Grund mitzuteilen. In aufgeführten Fällen von Fehlverhalten kann eine Kündigung ohne Entschädigung gerechtfertigt sein. Dazu gehören vorsätzliche Beschädigung, wiederholte Regelverstöße nach einer Verwarnung, vier aufeinanderfolgende Fehltage, bestimmte Verurteilungen oder Rechtsverletzungen nach einer Verwarnung. Während Schwangerschaft, Betreuung eines Kindes unter einem Jahr sowie medizinischer Behandlung oder Rehabilitation ist die Kündigung geschützt. Eine Kündigung ohne hinreichenden Grund, ein Rechtsmissbrauch oder die Nötigung zum Rücktritt nach einem ungelösten Protest kann ungerechtfertigt sein. Zu den Rechtsfolgen können Wiedereinstellung, eine andere Arbeit oder Entschädigung gehören. Die gewöhnliche Entschädigung wird berechnet, indem 10 % des letzten Lohns mit der Zahl der gearbeiteten Monate multipliziert werden; bei ungerechtfertigter Kündigung gilt nach der genannten Regel ein Satz von 15 %. Während der Kündigungsfrist kann die beschäftigte Person pro Woche einen bezahlten Tag für die Arbeitssuche nutzen. Arbeitsstreitigkeiten betreffen die Anwendung von Gesetzen, Verträgen oder internen Vorschriften sowie Forderungen nach neuen Leistungen. Üblicherweise beginnt das Verfahren mit einem friedlichen internen Einigungsversuch unter Beteiligung der Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung und einem schriftlichen, unterschriebenen Protokoll. Ein Arbeits- und Sozialamt des Bezirks oder der Stadt kann vermitteln; die Arbeitsverwaltungsbehörde kann eine administrative Entscheidung treffen. Streitigkeiten über Leistungen können an den Ausschuss für die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten und anschließend an ein Volksgericht oder Arbeitsgericht verwiesen werden. Internationale Streitigkeiten können über die Behörde, den Ausschuss oder eine anwendbare internationale Vereinbarung behandelt werden. Während eines anhängigen Streitfalls wird die Arbeit normalerweise fortgesetzt, außer in schwerwiegenden Fällen oder bei einer nach dem vorgeschriebenen dreigliedrigen Verfahren genehmigten Arbeitsniederlegung. Streiks müssen den Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales leitet das System. Arbeits- und Sozialabteilungen der Provinzen und der Hauptstadt sowie Bezirks- und Stadtämter übernehmen örtliche Verwaltung, Vermittlung und verwandte Dienste. Die Arbeitsverwaltungsbehörde ist für Arbeitsverwaltung, Genehmigungen, Vermittlung und Inspektionen zuständig. Inspektionen können regelmäßig mit Vorankündigung, unangekündigt, als Nachkontrolle oder aus besonderem Anlass stattfinden. Inspektoren dürfen Verträge, interne Regeln, Löhne, Arbeitszeiten, Überstunden, Sozialversicherung, Sicherheit, Sozialleistungen sowie die Beschäftigung ausländischer, minderjähriger und weiblicher Arbeitskräfte prüfen. Vor einer Inspektion sollte eine Amtsperson einen Dienstausweis vorzeigen; der Arbeitgeber unterschreibt den Inspektionsbericht. Sanktionen können Verwarnungen, Geldbußen, Betriebsaussetzung, Entzug einer Lizenz, Gerichtsverfahren und zivilrechtliche Entschädigung umfassen. Ausländische Beschäftigte müssen im Allgemeinen über 20 Jahre alt sein und Anforderungen an Fähigkeiten, Position, Gesundheit, Strafregister, Quoten und Arbeitserlaubnis erfüllen. Arbeitgeber sollen laotischen Arbeitskräften Vorrang geben, einen Kapazitätsaufbauplan führen und Pflichten zur Rückgabe der Genehmigung und zur Ausreise erfüllen. Die formellen Regeln bieten damit einen breiten Rahmen; informelle und nicht registrierte Beschäftigung erschwert jedoch den Zugang zu Verträgen, Sozialversicherung, Arbeitsschutz und Rechtsbehelfen bei Streitigkeiten. Die aktuelle Rechtsgrundlage weist keine verlässliche öffentliche Gebührentabelle für sämtliche Streit-, Inspektions- oder Arbeitserlaubnisverfahren aus. Zuständige Stellen sollten daher aktuelle Gebühren und Bearbeitungszeiten bestätigen.
Arbeitsrecht in Laos
Das Arbeitsrecht in Laos beruht hauptsächlich auf dem Arbeitsgesetz Nr. 43/NA von 2013, das seit dem 29. Oktober 2014 gilt, sowie späteren Durchführungsvorschriften. Es regelt Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Lohn, Urlaub, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Arbeitnehmervertretung, Streitigkeiten und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der nationale Rahmen gilt für registrierte und nicht registrierte Beschäftigung; bei informeller Arbeit ist die Durchsetzung jedoch schwächer.
Tipp
Betrachten Sie einen schriftlichen Vertrag, die Anmeldung zur Sozialversicherung und dokumentierte Lohn- und Arbeitszeitangaben als Mindestschutz für eine Beschäftigung in Laos. Prüfen Sie frühzeitig besondere Grenzen für Überstunden, gefährliche Arbeit, Schwangerschaft, junge Beschäftigte und ausländische Arbeitskräfte. Informelle Vereinbarungen erschweren den Nachweis und die Durchsetzung von Rechten und Rechtsbehelfen. Bewahren Sie schriftliche Nachweise auf und nutzen Sie bei Streitigkeiten das stufenweise Verfahren, bevor Sie störende Maßnahmen ergreifen.

