Wahlen auf den Komoren

Bei Wahlen auf den Komoren werden der Präsident der Union, die Gouverneure der drei autonomen Inseln, Mitglieder der Unionsversammlung und Gemeinderäte bestimmt. Präsidenten-, Gouverneurs- und Parlamentswahlen erfolgen durch Direktwahl; die Inselräte bestimmen jeweils drei der neun zusätzlichen Mitglieder der Unionsversammlung. Die Gemeinderäte wählen später Bürgermeister und Stellvertretungen. Die zentrale unabhängige Wahlverwaltung CENI arbeitet mit Wahlkommissionen der Inseln und Gemeinden zusammen. Der Cour Suprême entscheidet Wahlstreitigkeiten und verkündet endgültige Ergebnisse. Wählende benötigen grundsätzlich die komorische Staatsangehörigkeit, müssen am Wahltag 18 Jahre alt sein, ihre bürgerlichen und politischen Rechte besitzen und in der aktuellen Wählerliste eingetragen sein.

Tipp

Betrachten Sie die Teilnahme an einer Wahl auf den Komoren als eine Frage von Unterlagen und Fristen. Klären Sie zuerst, ob Sie wählen, kandidieren, eine Kandidatur vertreten oder eine Vollmacht nutzen, denn für jede Möglichkeit gelten andere Nachweise und Fristen. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine Online-Wählersuche, einen inoffiziellen Zeitplan oder einen Aushang im Wahllokal als abschließende operative Bestätigung.