Das Wahlsystem der Union der Komoren beruht auf allgemeinem, freiem, direktem, gleichem und geheimem Wahlrecht. Der Präsident wird in einem einzigen nationalen Wahlkreis direkt in einem Zwei-Runden-System gewählt: Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit erforderlich; im zweiten entscheidet die relative Mehrheit. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Auch die Gouverneure der drei autonomen Inseln werden direkt und für fünf Jahre in zwei Wahlgängen gewählt. Niemand darf mehr als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten als Gouverneur ausüben. Die Unionsversammlung hat 24 direkt gewählte Abgeordnete aus 24 Wahlkreisen. Ihre Wahl erfolgt in zwei Wahlgängen; die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Hinzu kommen neun Inselvertreter, die jeweils zu dritt von den Conseil insulaire bestimmt und nicht durch eine direkte nationale Wahl gewählt werden. Auf Gemeindeebene wählen die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder des Conseil communal über Listen für fünf Jahre. Der Conseil communal wählt anschließend den maire und die Stellvertretungen indirekt. Die CENI koordiniert die nationale Wahlverwaltung mit 13 Mitgliedern. Auf jeder Insel arbeitet eine CEII, in jeder Gemeinde eine CECI; CEIA- oder CEIC-Gremien sind für diplomatische Vertretungen und Konsulate zuständig. Das zentralisierte computergestützte Wählerverzeichnis CNTDE wird vom für Wahlen zuständigen Ministerium und der CENI beaufsichtigt. Das Ministerium legt Wahlparameter, Identifikationsanforderungen, Öffnungszeiten, Formulare und Wahlkreisgrenzen fest. Der Cour Suprême prüft die Rechtmäßigkeit, bearbeitet Wahlstreitigkeiten von der Registrierung bis zu den Ergebnissen und verkündet endgültige Ergebnisse. Die CNPA beaufsichtigt Medien- und Wahlkampfangelegenheiten. Wahlberechtigte benötigen grundsätzlich die komorische Staatsangehörigkeit, müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, ihre bürgerlichen und politischen Rechte besitzen, in der aktuellen Wählerliste stehen und dürfen keiner einschlägigen gesetzlichen Ausschlussregel unterliegen. Für die Registrierung können ein acte de naissance, ein jugement supplétif oder ein nationaler biometrischer Ausweis dienen. Niemand darf mehr als einen Eintrag oder ein Wahllokal haben. Das Wählerverzeichnis wird jährlich am 31. Dezember geschlossen. Die persönliche Wählerkarte stellt die CECI oder mairie mindestens 30 Tage vor der Wahl aus. Eine nicht abgeholte Karte kann am Wahllokal mit einem nationalen biometrischen Ausweis oder einem acte de naissance abgeholt werden. Die CENI bietet eine Online-Suche mit Wählerkartennummer, NIN oder Personenstandsdaten an; allein daraus folgt nicht, dass alle Registrierungsschritte digital abgeschlossen werden können. Kandidierende müssen eine Erklärung und die für das jeweilige Amt vorgeschriebenen Unterlagen einreichen. Die üblichen Unterlagen können Ausweis oder Reisepass, Führungszeugnis, ärztliches Attest, Geburtsnachweis, einen höchstens drei Monate alten Wohnsitznachweis, Wählerkarte, eine Vermögenserklärung – außer bei Gemeinderatskandidaturen – sowie die erforderliche Kaution umfassen. Unabhängige Kandidaturen sind grundsätzlich zulässig. Weitere Anforderungen zu Alter, Wohnsitz, Sprache, Kaution und möglicher Unterstützung hängen davon ab, ob jemand für das Präsidentenamt, eine Gouverneursstelle oder einen Abgeordnetensitz kandidiert. Der Rechtsrahmen nennt für die Präsidentschaft eine Unterstützung von 0,8 Prozent; ihre praktische Anwendung war 2024 nicht umgesetzt. Vor einer Präsidentschaftskandidatur sind die aktuellen Regeln zu prüfen. Wahlkampfzeiten dauern je nach Wahl im Allgemeinen etwa 21 bis 45 Tage. Wahlwerbung endet mit dem Ende der Wahlkampfzeit. Die Veröffentlichung von Umfragen oder Prognosen ist von zwei Tagen vor dem Wahltag bis zur Schließung der Wahllokale verboten. Öffentliche Mittel dürfen nicht für Wahlkampfwerbung verwendet werden. Amtsträger, die kandidieren, müssen ab Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenliste beurlaubt werden. Wahlkampfgelder werden über ein Bankkonto in der Union der Komoren abgewickelt; die Wahlkampfabrechnung ist spätestens einen Monat nach den endgültigen Ergebnissen einzureichen. Die Abstimmung findet an einem nationalen Wahltag statt, gegebenenfalls auch bei diplomatischen und konsularischen Vertretungen, wenn die Wahl dort durchgeführt wird. Eine einzelne Wahl dauert üblicherweise neun Stunden; gleichzeitig abgehaltene Wahlen können elf Stunden dauern. Die Abstimmung darf nicht vor 7:00 Uhr beginnen. Die genauen Zeiten werden durch eine mindestens einen Monat zuvor erlassene Anordnung festgelegt. Ein Wahllokal darf höchstens 500 eingetragene Personen bedienen. Wahlhelfer prüfen die Identität und den Listeneintrag anhand der Wählerkarte oder des nationalen biometrischen Ausweises. Die wählende Person erhält den Stimmzettel, stimmt allein in einer Wahlkabine ab, wirft ihn in die Urne und bestätigt die Abstimmung mit Fingerabdruck oder dokumentenechter Tinte. Die Stimmabgabe bleibt geheim. Wer wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht selbstständig wählen kann, darf Hilfe erhalten. Wahlhelfer oder Kandidatenvertretungen dürfen diese Unterstützung nicht leisten. Briefwahl per Vollmacht steht Sicherheits- und Staatsbediensteten, Personen mit belegter beruflicher oder familiärer Abwesenheit, hospitalisierten oder ans Haus gebundenen Menschen sowie Menschen mit schweren Behinderungen oder Beeinträchtigungen offen. Die Vollmacht wird durch das Tribunal de première instance, den Präfekten oder eine diplomatische beziehungsweise konsularische Vertretung legalisiert. Die bevollmächtigte Person muss dieselbe Liste unterstützen und darf höchstens eine Vollmacht halten. Die Auszählung beginnt unmittelbar nach Schließung des Wahllokals. Sie ist öffentlich und wird dort ohne Unterbrechung fortgesetzt. Wahlhelfer vergleichen Unterschriften oder Anwesenheitsnachweise mit den Stimmzetteln. Ist die Differenz größer als fünf, wird die Urne unter Quarantäne gestellt und der Sachverhalt im procès-verbal für die Prüfung durch den Cour Suprême festgehalten. Das Ergebnis des Wahllokals wird sofort ausgehängt, bleibt aber vorläufig. Das procès-verbal dokumentiert Abschluss, Stimmen, Beschwerden und Unterschriften. Versiegelte Umschläge übermitteln Unterlagen an CENI, Cour Suprême, Ministerium sowie zuständige Insel- oder Gemeindekommissionen. Die CENI veröffentlicht nationale und inselweite vorläufige Ergebnisse innerhalb von höchstens fünf Tagen nach Schließung und übermittelt die Unterlagen innerhalb von 24 Stunden an den Cour Suprême. Dieser verkündet nach Entscheidung über die relevanten Streitigkeiten das endgültige Ergebnis. Die CENI veröffentlicht spätestens drei Tage nach der endgültigen Verkündung online Ergebnisse nach Wahllokal. Kandidierende oder ihre Vertretungen können die Auszählung beobachten, die Aufnahme einer Beschwerde ins procès-verbal verlangen und eine beglaubigte Kopie anfordern. Rechtsmittelfristen hängen von der angefochtenen Handlung und dem anwendbaren Wahl- oder Organgesetz ab; es gibt keine einheitliche Frist für jeden Wahlstreit. Wird eine Wahl annulliert, findet eine Teilwiederholungswahl im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen statt. Für Registrierung und Stimmabgabe sind keine offiziellen Gebühren dokumentiert. Kandidaturkosten unterscheiden sich je Amt: Die Kaution beträgt 500.000 FC für eine Abgeordnetenkandidatur und 3.000.000 FC für eine Gouverneurskandidatur. Der Betrag für die Präsidentschaft muss anhand des einschlägigen Sondergesetzes oder der Kandidatenbekanntmachung geprüft werden. Die Geografie der drei Inseln, Transport, Zugang zu Ausweisdokumenten, Verfügbarkeit der Wählerkarte und begrenzte Verwaltungskapazität können den Zugang praktisch erschweren, auch wenn formell einheitliche Regeln gelten. Der Rechtsrahmen sieht Stimmen der Diaspora bei Präsidentschaftswahlen, bei Abgeordnetenwahlen im Ausland und bei Referenden vor; die praktische Durchführung hängt jedoch von Umsetzungsregeln ab. Prüfen Sie vor jedem Schritt aktuelle Bekanntmachungen der CENI, des Ministeriums und des Cour Suprême zu Wahlterminen, Kandidatenlisten, Wahllokalen, Öffnungszeiten, Auslandswahl, Vollmachten und Rechtsmittelfristen.
Wahlen auf den Komoren
Bei Wahlen auf den Komoren werden der Präsident der Union, die Gouverneure der drei autonomen Inseln, Mitglieder der Unionsversammlung und Gemeinderäte bestimmt. Präsidenten-, Gouverneurs- und Parlamentswahlen erfolgen durch Direktwahl; die Inselräte bestimmen jeweils drei der neun zusätzlichen Mitglieder der Unionsversammlung. Die Gemeinderäte wählen später Bürgermeister und Stellvertretungen. Die zentrale unabhängige Wahlverwaltung CENI arbeitet mit Wahlkommissionen der Inseln und Gemeinden zusammen. Der Cour Suprême entscheidet Wahlstreitigkeiten und verkündet endgültige Ergebnisse. Wählende benötigen grundsätzlich die komorische Staatsangehörigkeit, müssen am Wahltag 18 Jahre alt sein, ihre bürgerlichen und politischen Rechte besitzen und in der aktuellen Wählerliste eingetragen sein.
Tipp
Betrachten Sie die Teilnahme an einer Wahl auf den Komoren als eine Frage von Unterlagen und Fristen. Klären Sie zuerst, ob Sie wählen, kandidieren, eine Kandidatur vertreten oder eine Vollmacht nutzen, denn für jede Möglichkeit gelten andere Nachweise und Fristen. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine Online-Wählersuche, einen inoffiziellen Zeitplan oder einen Aushang im Wahllokal als abschließende operative Bestätigung.

