Der Code pénal 2020, verkündet durch Décret 21-018/PR im Februar 2021, enthält die wichtigsten Straftatbestände und Sanktionen auf den Komoren. Der Code de procédure pénale regelt Anzeigen, Ermittlungen, Gewahrsam, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und Rechtsmittel. Das Strafrecht umfasst Straftaten gegen die Staatssicherheit und Verfassung, Gewalt gegen Personen, sexualisierte Gewalt und Kindesmisshandlung, Eigentumsdelikte, Betrug, Urkundenfälschung, Korruption, Terrorismus, Piraterie, Menschenhandel, Betäubungsmittel, Waffen, Pressedelikte, öffentliche Ordnung, Religion, Alkohol, Umwelt, Arbeit und Gesundheit. Gesetz 14-036 behandelt Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Gesetz 14-034 Kinderarbeit und Menschenhandel, und Gesetz 11-022 setzt das Römische Statut um. Das Strafrecht umfasst somit sowohl die allgemeinen Gesetzbücher als auch Sondergesetze. Eine infraction ist ein strafbarer Verstoß und wird als crime, délit oder contravention eingestuft. Crimes bilden die schwerste Kategorie, délits umfassen Straftaten mittlerer Schwere und contraventions weniger schwere Verstöße. Der Versuch eines crime wird wie die vollendete Tat behandelt. Der Versuch eines délit ist nur strafbar, wenn eine besondere Vorschrift dies vorsieht. Strafverfahren verjähren im Allgemeinen nach 20 Jahren bei einem crime, fünf Jahren bei einem délit und einem Jahr bei einer contravention. Für Korruption gilt eine Frist von 20 Jahren. Für sexualisierte Übergriffe, Pädophilie, Terrorismus, Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Wirtschaftsdelikte gelten nach den bereitgestellten Regeln keine gewöhnlichen Verjährungsfristen. Eine Anzeige oder Meldung kann bei der Polizei, der Gendarmerie oder dem Procureur de la République erstattet werden. Der Procureur de la République ist Teil des Ministère public, entscheidet über das weitere Vorgehen der öffentlichen Strafverfolgung und leitet die Arbeit der gerichtlichen Polizei. Beamtinnen und Beamte der Police judiciaire (OPJ) können Beweise sichern, Verdächtige ermitteln, Gegenstände beschlagnahmen, Durchsuchungen durchführen und amtliche Protokolle erstellen. Hilfskräfte der gerichtlichen Polizei (APJ) unterstützen diese Aufgaben, entscheiden aber nicht über eine garde à vue. Ermittlungen und gerichtliche Untersuchungen sind vertraulich. Durchsuchungen finden im Allgemeinen zwischen 06:00 und 20:00 Uhr statt, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, unter anderem in bestimmten Fällen mit Kindern oder Prostitution. Beweise können im Allgemeinen mit allen Mitteln erbracht werden; das Gericht berücksichtigt jedoch Beweise, die von den Parteien kontradiktorisch erörtert wurden. Eine garde à vue dauert im Allgemeinen höchstens 24 Stunden. Bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten kann eine verdächtige Person für bis zu 48 Stunden an das Parquet überstellt werden. Sonderregeln für Terrorismus, Piraterie, Betäubungsmittel, Staatssicherheit oder einen Ausnahmezustand können bis zu 120 Stunden erlauben; hinzu kommen geregelte Verlängerungen um 24 Stunden bei einem délit oder 48 Stunden bei einem crime und in einigen Fällen eine Verdoppelung dieser Zeiträume. Die Gründe müssen mitgeteilt werden. Nach 24 Stunden kann eine ärztliche Untersuchung verlangt werden. Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren werden in getrennten Räumen untergebracht. Untersuchungshaft in einem Korrekturverfahren ist nur möglich, wenn die Tat mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und die Haft notwendig ist. Eine Anordnung kann bis zu vier Monate dauern und jeweils um bis zu vier Monate verlängert werden. Eine Freilassung kann jederzeit beantragt werden; der juge d'instruction entscheidet im Allgemeinen innerhalb von fünf Tagen, wobei die chambre d'accusation als nachgeordnete Prüfungsinstanz zur Verfügung steht. In jeder Inselhauptstadt gibt es ein Tribunal de Première Instance (TPI). Dessen Korrekturgerichtsbarkeit behandelt délits; das tribunal de police behandelt contraventions. Die Cour d'assises verhandelt crimes und kann nach den genannten Regeln in erster und letzter Instanz entscheiden. Sie besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, zwei Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern, sechs Geschworenen, dem Ministère public und einer greffière oder einem greffier. Die Cour d'appel überprüft zulässige Entscheidungen; die Cour Suprême kann für Kassationsverfahren zuständig sein. Der Procureur führt die öffentliche Strafverfolgung und vollstreckt Gerichtsentscheidungen. Ein juge d'instruction wird nur nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder einer Anzeige mit constitution de partie civile tätig. In Korrekturverfahren ist ein Verteidiger optional, vor der Cour d'assises aber vorgeschrieben. Bei Bedarf kann über die zuständige Stelle ein Anwalt bestellt werden. Staatliche Prozesskostenhilfe wird über die Direction Générale des Affaires Judiciaires angeboten. Die bereitgestellten Quellen ergeben keine verlässliche zentrale Gebührenordnung für Gerichte oder Anwaltskosten. Eine Sicherheitsleistung kann die Verfahrensvertretung, Entschädigung einer geschädigten Person oder eine Geldstrafe sichern. Berufung und Kassation sind möglich; die Frist hängt von der betreffenden Entscheidung ab. Eine Person, die unmittelbar durch eine Straftat geschädigt wurde, kann separat oder neben der öffentlichen Strafverfolgung eine action civile einreichen. Sie kann sich vor dem Gerichtsschreiber oder in der Verhandlung als partie civile beteiligen; ein Anwalt ist für diesen Schritt nicht vorgeschrieben. Verbände, die seit mindestens einem Jahr bestehen, können in Verfahren wegen Gewalt gegen schutzbedürftige Menschen, Diskriminierung, sexualisierter Übergriffe oder verkehrsbedingter Körperverletzung tätig werden. Die CNDHL nimmt Beschwerden an, verfügt über eine Unterkommission für Haft und Folter, führt Gefängnisinspektionen durch und schützt Vertraulichkeit. Normalerweise führt sie kein paralleles Verfahren, außer bei einer offensichtlichen Rechtsverweigerung. Ein verlässlicher zentraler staatlicher Entschädigungsfonds für Opfer ist in den bereitgestellten Quellen nicht belegt. Die Strafmündigkeit beginnt mit 15 Jahren, die Volljährigkeit im Zivilrecht mit 18 Jahren. Kinder unter 15 Jahren kommen nicht in garde à vue. Eine Ausnahme besteht für Kinder von 10 bis 15 Jahren: Bei einem crime oder einem délit mit einer möglichen Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren kann das festgelegte kontrollierte Verfahren mit Zustimmung und unter Kontrolle einer Magistratsperson bis zu 10 Stunden dauern und um weitere 10 Stunden verlängert werden. Personen unter 18 Jahren, denen ein crime oder délit vorgeworfen wird, kommen vor Jugendgerichte. Ein tribunal pour mineurs behandelt délits von Personen unter 18 Jahren. Unter 15-Jährige erhalten ausschließlich erzieherische Maßnahmen. Für 15- bis unter 18-Jährige begrenzt ein Milderungsgrund die Strafe üblicherweise auf die Hälfte der Erwachsenenstrafe; ein Gericht kann diese Minderung mit Begründung ausschließen. Die Todesstrafe gilt nicht für Personen unter 18 Jahren. Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, Namen werden geschützt und für crimes ist die cour criminelle des mineurs zuständig. Liberté surveillée kann bis zu einem Höchstalter von 21 Jahren andauern. Zu den Verkehrsdelikten gehören Fahren unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss, fehlende oder falsche Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen, gefährlicher öffentlicher Personenverkehr, Überladung und Fahren ohne die vorgeschriebene technische Prüfung. Fahren unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss kann zu drei Monaten bis einem Jahr Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von 50.000 bis 500.000 KMF, vorübergehendem Entzug oder Aufhebung des Führerscheins und einem Verbot einer erneuten Beantragung von bis zu drei Jahren führen. Fehlende oder falsche Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen können zwei Monate bis zwei Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 25.000 bis 250.000 KMF nach sich ziehen. Gefährlicher öffentlicher Personenverkehr, Überladung oder eine fehlende technische Prüfung können zu 11 Tagen bis sechs Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 20.000 bis 200.000 KMF sowie möglicherweise zur Einziehung des Fahrzeugs führen. Die Fahrerin oder der Fahrer kann strafrechtlich verantwortlich sein; Führerscheinentzug und Fahrzeugeinziehung sind ebenfalls möglich. Digitale Straftaten werden durch die Artikel 449 bis 505 des Code pénal und das Gesetz 21-012/AU über Cybersicherheit und Cyberkriminalität geregelt. Betrügerischer Zugang zu einem System kann ein bis zwei Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen, unrechtmäßiger Besitz ein bis drei Jahre und die Störung eines Systems oder Manipulation von Daten drei bis fünf Jahre. Abfangen, Ändern oder Löschen von Daten kann mit fünf bis zehn Jahren geahndet werden. Der Rechtsrahmen erfasst außerdem Identitätsmissbrauch, Informationsdiebstahl, Kinderpornografie, Online-Glücksspiel, Drohungen, Falschinformationen, illegale Geldtransfers, Pflichten von Anbietern, digitale Beweise, Kryptologie und personenbezogene Daten. Der Procureur informiert die CNIL in einschlägigen Fällen; ein Gericht kann die Löschung von Daten anordnen oder eine Beschlagnahme aufheben. Internetcafés müssen Nutzerinnen und Nutzer identifizieren. Strafrechtliche Sanktionen können bei einem crime die Todesstrafe, lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafen von 10 bis 30 Jahren umfassen. Ein délit kann mit einem Monat bis zehn Jahren Freiheitsstrafe, gemeinnütziger Arbeit oder einer Geldstrafe geahndet werden. Gemeinnützige Arbeit umfasst 20 bis 210 Stunden und setzt Zustimmung voraus. Eine contravention kann zu einem bis 30 Tagen Arrest und/oder einer Geldstrafe von 5.000 bis 20.000 KMF führen. Weitere Sanktionen können eine Geldstrafe, Einziehung, ein Aufenthaltsverbot für ausländische Personen und der Verlust bürgerlicher Rechte sein. Eine Bewährungsstrafe kann möglich sein. Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Eine bedingte Entlassung kann nach einem Drittel einer Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten, nach der Hälfte einer längeren Strafe oder in Fällen von Rückfälligkeit oder einem crime nach zwei Dritteln geprüft werden. Nach den bereitgestellten Regeln ist bei strafrechtlicher Rückfälligkeit eine bedingte Entlassung ausgeschlossen.
Strafrecht auf den Komoren
Das Strafrecht auf den Komoren definiert Straftaten, ordnet persönliche Verantwortlichkeit zu und regelt Ermittlungen, Verfahren, Strafen sowie die Rechte beschuldigter und geschädigter Personen. Das nationale System beruht vor allem auf dem Code pénal 2020, Loi 20-038/AU, und dem Code de procédure pénale 2014. Eine infraction wird als crime, délit oder contravention eingestuft; dafür gelten unterschiedliche Gerichte und Sanktionen. Polizei, Gendarmerie, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben jeweils eigene Zuständigkeiten.
Tipp
Behandeln Sie ein Strafverfahren auf den Komoren als zeitkritischen Ablauf, bei dem die richtige Anlaufstelle, das zuständige Gericht und die Verteidigungsrechte von der Einstufung des vorgeworfenen Delikts abhängen. Sichern Sie Unterlagen und Beweise sofort, dokumentieren Sie jeden behördlichen Schritt und holen Sie frühzeitig rechtliche Unterstützung, wenn eine Person in Gewahrsam ist, ein crime vorgeworfen wird, ein Kind betroffen ist oder jemand geschädigt wurde. Gehen Sie nicht davon aus, dass Anzeige, Haftdauer, Geldstrafe oder Rechtsmittelfrist in jedem Fall denselben Regeln folgen.

