Etwa 98 % der Bevölkerung der Komoren sind schätzungsweise sunnitische Muslime. Es gibt auch kleine schiitische, ahmadische, römisch-katholische und protestantische Gemeinschaften. Nichtmuslime sind überwiegend ausländische Einwohnerinnen und Einwohner; religiöse Minderheiten leben besonders in Moroni und Mutsamudu. Schiitische und ahmadische Gemeinschaften sind vor allem auf Anjouan dokumentiert. Das sunnitische religiöse Leben findet meist in Moscheen und unter der Leitung von Imamen statt. Zu den vor Ort anerkannten Praktiken gehören das Fasten im Ramadan, die Feier des Eid, Maoulid oder Mawlid, Dhikir, Haouli, Hitma, das Fasten am 27. Radschab, Tahahili und Thalkini. Der staatliche Religionsrahmen bezieht sich auf den sunnitischen Islam in der Tradition AHL I SUNNAT WAL DJAMAAN und nach der schafiitischen Rechtsschule. Der Mufti der Republik ist die höchste religiöse Autorität des Staates und wird vom Präsidenten ernannt. Der Rat der Ulama (Conseil des Ulémas) gibt islamische religiöse Orientierung. Auch das Ministerium für Justiz, islamische Angelegenheiten und öffentlichen Dienst, Moscheen, Imame sowie die Insel- und Lokalbehörden beeinflussen die religiöse Praxis. Der Rat der Ulama ist eine islamische Einrichtung, kein landesweiter interreligiöser Rat; ein belastbarer formeller Gegenpart für den interreligiösen Dialog ist nicht belegt. Die Verfassung verbindet den Status des Islam als Staatsreligion mit Gleichheit vor dem Gesetz ohne religiöse Diskriminierung und geschützten Grundfreiheiten. In der Praxis können öffentliche religiöse Aktivitäten, die nicht dem offiziellen sunnitischen Rahmen entsprechen, eingeschränkt werden, wenn sie als mögliche Ursache für soziale Unruhen, eine Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts oder eine Bedrohung der nationalen Einheit gelten. Nach Gesetz Nr. 08-011/AU können solche Handlungen mit fünf Monaten bis zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 100.000 bis 500.000 Komoren-Francs geahndet werden. Die Schändung des Korans kann ein bis fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 1.000.000 bis 5.000.000 Komoren-Francs nach sich ziehen. Beleidigungen oder verbotene Äußerungen über Mohammed, seine Gefährten oder seine Ehefrauen können mit ein bis drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 1.000.000 bis 3.000.000 Komoren-Francs bestraft werden. Religiöse Autoritäten können Anzeige erstatten. Missionierung ist außer für den sunnitischen Islam rechtswidrig; ausländische Missionierende können abgeschoben werden. Minderheitengruppen berichten von Selbstzensur und privater Religionsausübung. Auf Anjouan ist der Zugang zu einer schiitischen Moschee eingeschränkt; ein Gemeindezentrum dient als Alternative. Ein Übertritt vom Islam weg oder vom sunnitischen zum schiitischen Islam kann außerdem zu gesellschaftlicher Ausgrenzung führen. Ein einheitliches nationales Verfahren für den Austritt aus einer Religion ist nicht belegt. Koranunterricht und Madrassas bilden einen etablierten Bildungsweg für Religion. Das Bildungsministerium hat der Eingliederung erneuerten Koranunterrichts in das nationale System Vorrang eingeräumt. Neben diesen Einrichtungen gibt es staatliche Schulen. Die aktuellen Informationen belegen jedoch keine einheitlichen landesweiten Regeln für Aufnahme, Gebühren, Akkreditierung oder Anerkennung. Anweisungen zum Ramadan erlässt die für islamische Angelegenheiten zuständige Ministerin oder der zuständige Minister nach Rücksprache mit dem Rat der Ulama. Genaue jährliche Termine sowie der Feiertagsstatus und die Lohnregelungen für Ramadan, Eid al-Fitr, Eid al-Adha, Maoulid, das islamische Neujahr und weitere Feierlichkeiten müssen anhand des aktuellen Dekrets geprüft werden. Die Eheschließung unterliegt unmittelbar dem religiösen Rahmen. Der Familienkodex verlangt eine muslimische Eheschließung und enthält Regeln zu binationalen Ehen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre; bei schwerwiegenden legitimen Gründen kann ein Richter eine Ausnahme bewilligen. Ein Nachweis des muslimischen Glaubens oder eines Übertritts kann erforderlich sein. Ein landesweit einheitliches religiöses Verfahren für Namensgebung, Geburtsregistrierung, Todesfälle oder Bestattungen ist nicht belegt. Für religiöse Dienstleistungen gibt es meist weder einen verlässlichen landesweiten Tarif noch eine einheitliche Bearbeitungszeit. Moschee- und Gemeinschaftsangebote sind oft kostengünstig oder basieren auf Spenden; Zeremonien, Unterricht und Pilgerreisen können je nach Anbieter und Ort variieren.
Religion auf den Komoren
Die Religion auf den Komoren ist überwiegend der sunnitische Islam, der meist nach der schafiitischen Rechtsschule praktiziert wird. Der Islam ist Staatsreligion und prägt das öffentliche Leben, die Bildung, Feiertage und das Familienrecht stark. Zugleich garantiert die Verfassung Gleichheit vor dem Gesetz und Glaubensfreiheit. Es gibt religiöse Minderheiten, doch öffentliche nicht-sunnitische Aktivitäten und Missionierung unterliegen rechtlichen und praktischen Einschränkungen.
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