Das Familiengesetzbuch (Code de la famille) erkennt Ehepaare mit oder ohne Kinder, alleinstehende Mütter und Väter sowie die Großfamilie (famille élargie) an. Die Ehe ist eine zentrale rechtliche Grundlage des Familienstatus. Eine Adoption ist auf die einfache Adoption (adoption simple) beschränkt: Das Kind behält seinen ursprünglichen Familiennamen und seine Erbrechte, statt ein vollständig neues rechtliches Familienverhältnis zu erhalten. Beide künftigen Ehepartner müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Richter kann eine Ausnahme vom Mindestalter nur aus einem schwerwiegenden und berechtigten Grund sowie mit beiderseitiger Zustimmung gewähren. Nach dem Gesetz muss die Ehe muslimisch geschlossen werden, und beide Parteien müssen freiwillig zustimmen. Erforderlich sind ein Ehevormund der Frau (wali), zwei erwachsene muslimische Zeugen und eine voreheliche Bescheinigung (certificat prénuptial). Die Trauung findet vor dem zuständigen Richter statt; die Ehe muss binnen fünf Tagen beim Personenstandsregister (état civil) angezeigt werden. Bei der Eintragung wird das Familienbuch (livret de famille) ausgestellt. Das Gesetz erkennt Polygamie an und verlangt, dass eine bestehende und eine künftige Ehefrau informiert werden. Für Brautgabe oder Mitgift (mahar oder dot) gibt es weder Mindest- noch Höchstbetrag; sie gehört der Ehefrau. Eine nicht genehmigte Eheschließung kann mit 350.000 bis 750.000 Komorenfrancs Geldstrafe geahndet werden. Die Ehe begründet Pflichten zum Zusammenleben, zur Unterstützung, zum Respekt und zur Treue. Das Gesetz weist dem Ehemann die moralische und materielle Leitung der Familie sowie nafaqat zu, die Unterhaltspflicht, etwa für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung und Gesundheitsversorgung. Die Ehefrau ist voll geschäftsfähig und kann ihr persönliches Vermögen frei verwalten. Auch örtliche Wohn- und Bauweisen können beeinflussen, wie Ehepartner zusammenleben. Die Eltern teilen die elterliche Sorge (wilayat) und müssen Kinder vor Misshandlung schützen und für ihre Bildung sorgen. Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind kann nach der Volljährigkeit weiterlaufen, wenn das Kind bedürftig bleibt. Die Pflicht kann für eine unverheiratete Tochter fortbestehen. Kinder können außerdem ihren Eltern und gegebenenfalls weiteren Vorfahren Unterhalt schulden. Als familiäre Vernachlässigung gelten das Verlassen des Haushalts, das Im-Stich-Lassen einer schwangeren Ehefrau, schwere Vernachlässigung oder die Nichtzahlung gerichtlich festgesetzten Unterhalts. Garde bezeichnet Sorgerecht und alltägliche Betreuung. Gerichte bevorzugen im Allgemeinen die Mutter, bis das Kind die Urteilsfähigkeit erlangt, gewöhnlich im Alter von etwa sieben Jahren, danach den Vater und anschließend eine Verwandte mütterlicherseits. Maßgeblich bleibt jedoch das Kindeswohl. Nach Erreichen der Urteilsfähigkeit kann das Kind zwischen den Eltern wählen; der andere Elternteil behält Besuchsrechte. Kafala oder eine elterliche Betreuungsübertragung (délégation parentale) kann die Betreuung durch einen Notar oder Richter übertragen. Die Regelung ist widerruflich, schafft keine neue Abstammung oder Erbrechte und verlangt eine betreuende Person, die erwachsen, muslimisch, verfügbar und vertrauenswürdig ist. Wer ein Kind aufnimmt, muss die Verwaltungsbehörde binnen acht Tagen benachrichtigen; fordert innerhalb von drei Monaten niemand das Kind zurück, kann ein Gericht die Betreuungsübertragung anordnen. Ein einheitlicher landesweiter Pflegekinderweg ist auf den Komoren nicht belegt. Geburten und Todesfälle müssen innerhalb von 15 Tagen gemeldet werden. Eine Geburt können Vater, Mutter, Vorfahr, naher Verwandter oder Geburtshelfer melden. Die Geburtseintragung selbst ist kostenlos; für eine Geburtsurkunde wird eine Gebühr erhoben. Bei verspäteter Anmeldung kann ein ergänzendes Gerichtsurteil (jugement supplétif) eines erstinstanzlichen Gerichts (Tribunal de première instance) oder Cadi-Gerichts (Tribunal du Cadi) nötig sein. Die Geburtsurkunde dient als Nachweis der Identität und unterstützt den Zugang zu Schule und Wahlrecht. Auch Todesfälle müssen binnen 15 Tagen eingetragen werden. Die Personenstandsverwaltung arbeitet teilweise weiterhin mit Papierverfahren; eine Modernisierung für 2024 bis 2028 wird vom Innenministerium und Partnern geleitet. Eine Trennung kann durch twalaka, die Scheidungserklärung des Ehemanns, drei twalaka, den Tod oder eine von der Ehefrau beantragte gerichtliche Scheidung erfolgen. Faskh ist die gerichtliche Auflösung aus Gründen wie nicht gezahltem Unterhalt, mindestens sechsmonatiger Abwesenheit, Krankheit oder Gewalt. Gerichte versuchen häufig zunächst eine Schlichtung. Khol ermöglicht einer Ehefrau die Auflösung gegen Entschädigung; der Richter kann eine überhöhte Summe kontrollieren. Der Richter kann Wohnung, Vermögen, Sorgerecht, Unterhalt, Besuchsrechte und Unterstützung für die Mutter regeln und muss das Kindeswohl berücksichtigen. Eine Scheidung muss im Personenstandsregister nachgetragen werden. Die Wartezeit einer Witwe beträgt, wenn sie nicht schwanger ist, vier Monate und zehn Tage; bei Schwangerschaft dauert sie bis zur Geburt. Familienplanung ist für viele Haushalte schwierig. Die MICS-Erhebung von 2022 verzeichnete bei verheirateten Frauen eine Nutzung moderner Verhütungsmittel von 8,6 %, gegenüber 14 % im Jahr 2012, und einen ungedeckten Bedarf von 36,9 % landesweit. Ungedeckter Bedarf bedeutet, dass eine Person eine Schwangerschaft aufschieben oder vermeiden möchte, aber keine geeignete Methode anwendet. Er lag bei verheirateten Frauen zwischen 15 und 19 Jahren bei 52,4 % und bei unverheirateten Frauen derselben Altersgruppe bei 79,2 %. Auch die regionalen Werte unterscheiden sich: Der ungedeckte Bedarf betrug 11,5 % in Ndzuani, 6,2 % in Ngazidja und 39,4 % in Mwali. Ländliche Wege, fehlende Bestände und Transportkosten können den Zugang begrenzen. ASCOBEF, das Gesundheitsministerium, UNFPA, Gemeinschaften und religiöse Führungspersonen unterstützen Information und Versorgung. Kinderehen und frühe Mutterschaft sind dokumentierte Familienrisiken; ein Bericht von UNFPA aus 2023 erfasste mehr als 30 % der Mädchen. Eine Beratungs- und Schutzstelle (service d'écoute et de protection) kann psychosoziale, medizinische und rechtliche Hilfe, Versorgung nach einer Vergewaltigung, Untersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen und eine Überweisung ins Krankenhaus anbieten. Die Generaldelegation für Menschenrechte (Délégation Générale des Droits de l'Homme) und das Gesundheitsministerium sind zuständige öffentliche Stellen; UNICEF unterstützt den Schutz von Kindern und Frauen. Stigmatisierung, Diskriminierung und finanzielle Abhängigkeit können zu einer Untererfassung führen. Ein einheitlicher landesweiter Zugangs- oder Gebührenstandard ist nicht belegt. Auf den Komoren gibt es keine nachgewiesene allgemeine Familien- oder Kinderbeihilfe. Gezielte und projektbezogene Sicherheitsnetze umfassen Geldtransfers, „Geld für Arbeit“ sowie ergänzende Geld- oder Sachleistungen für arme oder gefährdete Haushalte, Ernährung, frühkindliche Entwicklung, Bildung und wirtschaftliche Aktivitäten von Frauen. 2023 erhielten 21.556 gefährdete Haushalte Notfallgeldtransfers; für 185.435 Personen wurde Zugang zu Unterstützung durch Sicherheitsnetze erfasst. Anspruch, Dauer und Betrag hängen vom jeweiligen Programm ab; diese Zahlen begründen keinen allgemeinen Leistungsanspruch. Auch ein gesicherter landesweiter Standard für Familienberatung ist nicht belegt. Ministerien, Gemeinden, Gerichte, Gesundheitsdienste und Organisationen wie ASCOBEF decken jeweils unterschiedliche Teile der Familienunterstützung und des Schutzes ab.
Familie auf den Komoren
Das Familienleben auf den Komoren wird von Ehe, Unterstützung durch die Großfamilie und Pflichten gegenüber Kindern und unterhaltsbedürftigen Angehörigen geprägt. Das Familiengesetzbuch (Code de la famille) regelt Ehe, elterliche Fürsorge, Unterhalt, Sorgerecht und Trennung; Gemeinden und Gerichte bearbeiten Personenstands- und Familienverfahren. Die Registrierung von Geburt, Ehe und Tod wirkt sich auf Identität, Bildung, Wahlrecht und Zugang zu Dienstleistungen aus. Unterstützung für gefährdete Haushalte und Schutzangebote gibt es über gezielte Programme und lokale Anbieter, nicht als nachgewiesene allgemeine Familienleistung.
Tipp
Behandeln Sie Familienangelegenheiten auf den Komoren als miteinander verbundene praktische Risiken: Eine nicht eingetragene Geburt oder Ehe kann den Nachweis von Identität, Bildung, Wahlrecht und späteren Verfahren erschweren. Sichern Sie zuerst Personenstandsnachweise und dokumentieren Sie dann Betreuung, Unterhalt und Sorgerechtsregelungen. Wenn keine Einigung gelingt oder die Sicherheit gefährdet ist, wenden Sie sich an ein Gericht oder einen qualifizierten lokalen Dienst. Gehen Sie nicht von einer allgemeinen Familienleistung, Beratungsstelle oder einheitlichen Schutzregelung aus.

