Die Maneaba ni Maungatabu ist das Einkammerparlament von Kiribati. Die derzeitige praktische Struktur umfasst 44 direkt gewählte Sitze in 23 Wahlbezirken und einen nominierten Sitz für Banabans, insgesamt also 45 Mitglieder. Verfassung und geltende Wahlregelungen beschreiben die Zusammensetzung in manchen Bestimmungen unterschiedlich. Für eine bestimmte Wahl sind deshalb die geltenden Regeln und offiziellen Wahlbekanntmachungen maßgeblich. Die Wahlkommission verwaltet die Wahlen. Sie besteht aus dem obersten Wahlkommissar und zwei bis vier weiteren Kommissaren, die der Beretitenti auf Empfehlung des Kabinetts ernennt. Die Kommission ist unabhängig. Ein oberster Wahlleiter und Wahlleiter in den Bezirken organisieren die praktische Durchführung. Der Oberste Richter überwacht die Präsidentschaftswahl. Staatsbürger von Kiribati dürfen ab 18 Jahren wählen, wenn sie im Wahlbezirk leben und im Wählerverzeichnis stehen. Die Registrierung erfolgt normalerweise automatisch anhand von Geburts- und Bevölkerungsdaten. Wähler müssen im Allgemeinen mindestens einen Monat im betreffenden Verwaltungsbezirk gewohnt haben und dürfen nur in einem Bezirk eingetragen sein. Für einen Wechsel ist das vorgeschriebene Formular samt Gebühr erforderlich; ein weiterer Wechsel ist innerhalb von sechs Monaten nicht zulässig. Eine ununterbrochene Abwesenheit vom Wahlbezirk von zwölf Monaten kann zur Streichung führen. Personen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten, die von einem Gericht für unzurechnungsfähig erklärt wurden oder aus einem wahlbezogenen Grund ausgeschlossen sind, dürfen nicht wählen. Kandidaten für das Parlament müssen Staatsbürger und mindestens 21 Jahre alt sein. Jeder Kandidat benötigt drei eingetragene Wahlberechtigte als Unterstützer und darf nur in einem Wahlbezirk kandidieren. Die Nominierung erfordert vollständigen Namen, Anschrift, Beschreibung und eine Bestätigung der Qualifikation. Ausschlussgründe können ausländische Loyalität, bestimmte Freiheits- oder Todesstrafen, ein wahlbezogenes Amt, bestimmte öffentliche Ämter, eine Verurteilung wegen eines Verbrechens mit mindestens fünf Jahren Haft, Betrug oder ein Sexualdelikt innerhalb der letzten sieben Jahre, eine bezahlte Vollzeitbeschäftigung in einem der drei Regierungszweige oder Mitgliedschaft in einem Gemeinderat sein. Die herangezogenen Quellen nennen keine Nominierungsgebühr. Nach einer Wahlbekanntmachung müssen Nominierungen mindestens sieben Tage lang möglich sein; die Abstimmung findet frühestens 28 Tage später statt. Die Kandidatenliste wird innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Nominierungsfrist veröffentlicht. Ein Kandidat kann bis 16 Uhr am Tag vor der Wahl zurücktreten. Gibt es genauso viele oder weniger Kandidaten als Sitze, können sie ohne umkämpfte Wahl für gewählt erklärt werden. Das Parlament besteht normalerweise vier Jahre ab seiner ersten Sitzung. Eine Parlamentswahl muss innerhalb von drei Monaten nach Auflösung stattfinden; eine Nachwahl innerhalb von drei Monaten nach Freiwerden eines Sitzes. In einem Parlamentswahlbezirk darf ein Wähler höchstens so viele Kandidaten wählen, wie Sitze verfügbar sind, und jeden Kandidaten höchstens einmal. Gewählt ist in der ersten Runde, wer mehr als die Hälfte der ausgezählten Stimmzettel erhält. Verbleibende Sitze können nach den Wahlvorschriften in einer zweiten Runde unter den führenden Kandidaten vergeben werden. Die Abstimmung ist geheim und folgt dem offiziellen Wahlverfahren. 2024 fand die erste Runde am 14. August und die zweite am 19. August statt. Die offizielle Tabelle der ersten Runde verzeichnete 52.978 registrierte Wahlberechtigte und 28.431 abgegebene Stimmen, also eine Wahlbeteiligung von rund 53,7 %. Kandidaten traten 2024 ohne formale Parteizugehörigkeit auf dem Stimmzettel an. Politische Parteien können sich außerhalb des Stimmzettelformats trotzdem organisieren und die Politik beeinflussen, insbesondere nach der Vergabe der Parlamentssitze. Das Wahlkampfverhalten ist eingeschränkt: Bestechung, Bewirtung, Falschaussagen und Manipulation von Stimmzetteln oder Wahlurnen können Strafmaßnahmen oder die Ungültigkeit einer Wahl nach sich ziehen. Traditionelle Geschenke wie Mweaka, Moanei oder Ririwete bis zu 20 $ gelten nicht allein deshalb als Bestechung, weil sie der kiribatischen Tradition entsprechen. Kandidaten- oder Parteisymbole sind in Wahlgebäuden und innerhalb von 50 Metern eines Eingangs verboten; öffentliche Unterstützungsreden sind innerhalb von 200 Metern untersagt. Nach der Auszählung verkündet der Wahlleiter das Ergebnis. Der Oberste Gerichtshof entscheidet über die Gültigkeit der Wahl und Streitigkeiten um die Mitgliedschaft. Eine Wahlanfechtung muss im Allgemeinen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Ergebnisses eingereicht werden; das Gericht soll nach Möglichkeit innerhalb von drei Monaten entscheiden. Korruptes Verhalten kann eine Wahl ungültig machen. Ein Rückruf im Wahlbezirk kann mit einer Petition an den Parlamentspräsidenten beginnen, die von einer Mehrheit der bei der letzten Wahl registrierten Wahlberechtigten unterstützt wird. Die Wahlkommission führt anschließend ein Referendum durch. Für die Abwahl ist die Mehrheit der Wahlberechtigten erforderlich. Der abgewählte Sitz wird frei und muss innerhalb von drei Monaten neu besetzt werden. Rückrufmaßnahmen sind während der ersten sechs Monate nach der Wahl und nach einem erfolglosen Referendum eingeschränkt. Bei der Präsidentschaftswahl nominiert die Maneaba nach Wahl des Parlamentspräsidenten drei oder vier Kandidaten aus den eigenen Mitgliedern. Die Wähler der allgemeinen Wahl entscheiden danach direkt; der Oberste Richter überwacht das Verfahren, die Wahlkommission führt es durch. Der erfolgreiche Kandidat wird nach Bekanntgabe des Ergebnisses Staats- und Regierungschef und kann das Amt höchstens drei Amtszeiten lang ausüben. Das Kabinett wird aus Parlamentsmitgliedern gebildet. Ein von der Mehrheit aller Maneaba-Mitglieder unterstütztes Misstrauensvotum führt zur Auflösung. 2024 fand die Parlamentswahl am 14. und 19. August statt; die erste Sitzung wurde am 13. September abgehalten und das Parlament nominierte vier Präsidentschaftskandidaten. Die Präsidentschaftswahl folgte am 25. Oktober; Taneti Maamau wurde für eine dritte Amtszeit wiedergewählt. Fünf Frauen wurden ins Parlament gewählt. Der reguläre Parlamentszyklus wird ab der ersten Sitzung am 13. September 2024 berechnet, vorbehaltlich der Verfassungs- und Auflösungsregeln.
Wahlen in Kiribati
Kiribati hält Parlamentswahlen für die Maneaba ni Maungatabu und eine gesonderte Wahl für den Beretitenti ab, den Präsidenten und zugleich Regierungschef. Wahlberechtigt sind registrierte Staatsbürger ab 18 Jahren, die im jeweiligen Wahlbezirk wohnen. Bei Parlamentswahlen gilt ein abgeändertes Zwei-Runden-System. Der Präsident wird direkt aus den vom Parlament nominierten Kandidaten gewählt.
Tipp
Orientieren Sie sich für die Wahlteilnahme in Kiribati an den offiziellen Bekanntmachungen der Wahlkommission und am Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirks. Prüfen Sie frühzeitig Ihre Eintragung, Wahlberechtigung und Wahldaten und beachten Sie die getrennten Regeln für Parlamentswahl, Präsidentschaftswahl, Wahlkampf und rechtliche Anfechtungen.

