Radio und Print sind die am stärksten etablierten Teile des Mediensystems von Kiribati. Radio Kiribati bietet seit 1952 öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und die BPA ist seit 1979 eine gesetzlich eingerichtete Körperschaft. Te Uekera ist die nationale Zeitung; daneben gibt es weitere zugelassene Publikationen. Das Mandat der BPA umfasst lokale und internationale Nachrichten, Bildung, Information und Unterhaltung. Die Verbreitung auf die Außeninseln ist dabei ein erklärtes Ziel. Aktuelle Auflagen- und Abonnementzahlen wurden nicht überprüft. Radio Kiribati sendet Nachrichten, Sport, Politik, Kriminalität und Musik. Es ist auch über den Webplayer unter radio.bpa.org.ki verfügbar. Die Broadcasting Ordinance, Cap. 6A verlangt, dass Nachrichten so genau und unparteiisch wie möglich sind, Inhalte mit Ursprung in Kiribati unterstützt werden und angemessene politische Unparteilichkeit gewahrt bleibt. Die Änderung von 2016 besagt, dass unterschiedliche politische Ansichten nicht unfair ausgeschlossen, eingeschränkt oder verzögert werden sollen. Nach dem geltenden Recht kann ein Minister eine Sendung durch schriftliche Mitteilung einschränken. BPANews ist ein aktiver Online-Nachrichtendienst mit Rubriken wie Politik, Technologie, Frauen, Reisen, Allgemeines, Sport, Kriminalität und Musik. Online-Medien und Fernsehen sind weiterhin zersplittert. Ein lokaler Abo-Video-on-Demand-Dienst oder ein etabliertes landesweites Fernsehsystem ist nicht dokumentiert. Der mittelfristige Plan 2025–2028 des Ministry of Information, Communications and Transport sieht den Ausbau von Video und Fernsehen, zusätzliche Radiostationen für South Tarawa und Kiritimati bis 2026, Infrastrukturverbesserungen und höhere Druckkapazitäten vor. Diese Vorhaben belegen für sich genommen nicht, dass die Dienste bereits in Betrieb sind. Menschen beziehen und teilen Nachrichten auch über mobiles Internet und soziale Medien. Für Kiribati sind weder eine staatliche Social-Media-Plattform noch eine eigene lokale Regelung für soziale Medien dokumentiert. Angaben im CCK-Dashboard weisen auf eine Internetdurchdringung von etwa 80 % und eine Mobilfunkabdeckung von etwa 73 % hin. Für 2024 meldete die ITU mindestens 77 % 2G-Abdeckung, 62 % LTE- oder WiMAX-Abdeckung und 51,8 Mobilfunk-Breitbandanschlüsse je 100 Einwohner. Die Zahlen beruhen auf unterschiedlichen Methoden und Zeitpunkten und beschreiben daher nicht auf jeder Insel dieselben Bedingungen. Auf den Außeninseln ist der Zugang im Allgemeinen weniger verlässlich als in besser versorgten Gebieten. Artikel 12 der Verfassung schützt die Meinungsfreiheit sowie das Empfangen und Vermitteln von Ideen und Informationen. Gesetzliche Einschränkungen können Sicherheit, öffentliche Ordnung, Moral, Gesundheit, Ruf und Privatsphäre, Vertraulichkeit, Gerichtsverfahren sowie die technische Regulierung des Rundfunks betreffen. Die CCK ist für Kommunikationslizenzen, Frequenznutzung, Zugang und Verbraucherinteressen einschließlich Beschwerden zuständig. Ein lokaler Medienrat, eine Journalistenvereinigung oder ein Nutzerrat wurde nicht verifiziert. Eine Einzelperson ab 18 Jahren, ein Unternehmen aus Kiribati, eine eingetragene ausländische Gesellschaft, eine Genossenschaft, eine staatliche Einrichtung oder eine gesetzlich eingerichtete Körperschaft kann vorbehaltlich der geltenden Anforderungen für eine individuelle CCK-Lizenz infrage kommen. Zum Antrag gehören technische Unterlagen, ein Geschäftsplan und eine nicht erstattungsfähige Gebühr von etwa 50 bis 250 USD. Die angegebene Entscheidungsfrist beträgt bis zu 45 Tage; eine genehmigte Lizenz wird innerhalb von 30 Tagen ausgestellt. Eine Lizenz kann bis zu 20 Jahre gelten und verlängert werden. Die jährlichen Rundfunkgebühren betragen 500 USD für UKW unter 500 Watt, 1.000 USD für UKW ab 500 Watt, 1.000 USD für Mittelwelle und 1.000 USD für Fernsehen ab 1 Kilowatt. Funk- und andere Kommunikationsgeräte benötigen außerdem eine Typgenehmigung. Ein vollständiger Antrag auf Typgenehmigung kann bis zu sieben Kalendertage dauern. Der Universal Access Fund (UAF) bezieht Inselräte, Kirchen, Gemeinschaften und Schulen in Beratungen über Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs ein. Zu den vorgeschlagenen oder unterstützten Angeboten gehören gemeinschaftliche IT-Zentren, Internetkioske, öffentliche Zugangspunkte, die Entwicklung lokaler Inhalte und Rückmeldemöglichkeiten für Gemeinschaften. Der Kiribati Learning Passport, unterstützt durch das Ministry of Education und UNICEF, bietet Online- und Offline-Lernangebote. Happy Children, Happy Kiribati wurde als möglicher Träger digitaler Medienkompetenz genannt. Ein landesweites Kinderschutzsystem für das Internet und eine bestimmte Altersgrenze für soziale Medien wurden jedoch nicht verifiziert. Für die praktische Sicherheit junger Menschen bei der Mediennutzung bleiben Eltern, Schulen und Gemeinschaften die wichtigsten Anlaufstellen für Aufsicht, Meldungen und Vermittlung.
Medien in Kiribati
Der Medienzugang in Kiribati stützt sich auf Radio Kiribati, die Zeitung Te Uekera und Onlineangebote wie BPANews und das Webradio der BPA. Die Broadcasting and Publications Authority (BPA) bietet den wichtigsten dokumentierten landesweiten Nachrichten- und Rundfunkdienst. Online- und Social-Media-Verbreitung hängt jedoch von der uneinheitlichen Mobilfunk- und Internetabdeckung ab. Die Verfassung schützt das Empfangen und Vermitteln von Informationen innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Die Communications Commission of Kiribati (CCK) reguliert Kommunikationslizenzen, Frequenzspektrum, Zugang und Verbraucherinteressen.
Tipp
Wenn eine verlässliche Reichweite über mehrere Inseln wichtig ist, wähle Radio oder Print als Hauptkanal und ergänze Online- oder soziale Medien, wenn die Zielgruppe eine stabile Verbindung hat. Behandle geplante Fernsehdienste als nicht verfügbar, bis ihr Betrieb bestätigt ist. Wenn du Medien- oder Kommunikationsdienste anbieten willst, kläre Lizenzierung, Gerätegenehmigung, Jahresgebühren und redaktionelle Schutzregeln vor dem Start.

