Die Unternehmensgründung beginnt mit Geschäftsmodell, Firmenname, Zweck, Sitz, Kapital und der Wahl der Rechtsform. Möglich sind ein Einzelunternehmen (Empresa em Nome Individual (ENI)), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedade por quotas), eine Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedade por quotas unipessoal), eine Aktiengesellschaft (sociedade anónima), eine Einpersonenaktiengesellschaft (sociedade anónima unipessoal) und eine Genossenschaft (sociedade cooperativa). Das Kapital wird in CVE angegeben. Bei einer teilweise eingezahlten Bareinlage muss mindestens die Hälfte sofort eingezahlt werden; der Rest kann spätestens drei Jahre später eingezahlt werden. Sacheinlagen erfordern einen Bewertungsbericht einer Buchhalterin oder eines Buchhalters. Für den Firmennamen ist eine Bescheinigung über die Zulässigkeit des Firmennamens (Certificado de Admissibilidade de Firma (CAF)) erforderlich. Die Gründung kann online über den Onlinedienst zur Unternehmensgründung (Empresa Online) oder das Einheitliche Portal (Portal Único) abgeschlossen werden. Die Authentifizierung erfolgt über Autentika, den mobilen digitalen Schlüssel (CMD) oder den nationalen Identitätsausweis (CNI); den verfügbaren Angaben zufolge dauert die Prüfung durch das Portal drei Arbeitstage. Die Gebühr richtet sich nach der geltenden Gebührenordnung. Alternativ bündelt der Gründungsdienst am selben Tag (Empresa no Dia) die Gründung in einem Termin beim Bürgerdienstzentrum (Casa do Cidadão) oder Standesamt (Conservatória). Die frühere Regel sah einen Abschluss sofort oder spätestens innerhalb von 24 Stunden vor; die zuständige Stelle sollte die aktuelle Verfügbarkeit und Dauer bestätigen. Die Steueridentifikationsnummer (NIF) ist für Gründung, Legalisierung sowie betriebliche und gesellschaftsrechtliche Vorgänge erforderlich. Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss Formular 110 (Modelo 110), die Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit, bei der nationalen Direktion für Staatseinnahmen (DNRE) oder den Finanzämtern (Finanças) eingereicht werden. Änderungen müssen innerhalb von 15 Tagen gemeldet werden. Handelsregistereintrag und NIF berechtigen nicht automatisch zu jeder Tätigkeit: Je nach Branche und Standort können zusätzlich Genehmigungen, Prüfungen, Versicherungen, Qualifikationsnachweise oder kommunale Nutzungsgenehmigungen erforderlich sein. Für Handel und Importe bearbeiten die Handelskammer (Câmara de Comércio) und das Handelsportal (Portal do Comercio) die entsprechenden Verfahren. Typische Unterlagen sind NIF, Registerauszug, Satzung, Modelo 110 sowie Identitäts- und Eignungsnachweise; Gesundheitsprüfungen oder Prüfgebühren können ebenfalls anfallen. Industriebetriebe durchlaufen das Industrieregister (Cadastro Industrial), eine vorläufige Lizenz, eine Inspektion (Vistoria) und anschließend die endgültige Lizenz. Bauunternehmen benötigen eine Betriebslizenz (Alvará) nach Klasse und Kategorie sowie Nachweise über wirtschaftliche, finanzielle und technische Kapazitäten. Andere reglementierte Tätigkeiten werden von der jeweils zuständigen Fachbehörde bearbeitet. Die konkrete Lizenzpflicht ergibt sich aus Tätigkeit und Standort und lässt sich nicht allein anhand der Gründung bestimmen. Das System für Kleinst- und Kleinunternehmen heißt Sonderregelung für Kleinst- und Kleinunternehmen (REMPE). Laut Beschreibung der DNRE haben Kleinstunternehmen bis zu fünf Beschäftigte und/oder einen Umsatz von bis zu 5,000,000 Escudos; Kleinunternehmen haben sechs bis zehn Beschäftigte und/oder einen Umsatz von mehr als 5,000,000 und weniger als 10,000,000 Escudos. Die vereinfachte Regelung gilt nicht für alle Branchen oder Personengruppen; insbesondere können freiberuflich Selbstständige ausgeschlossen sein. Eine Alternative ist die Regelbesteuerung mit organisierter Buchführung (RCO). REMPE bietet vereinfachte Regeln zu Aufzeichnungen, Rechnungsstellung, Steuern und Sozialversicherung; die DNRE nennt eine vierteljährliche Umsatzsteuer (TEU) von 4 Prozent des Umsatzes. Aktuelle Schwellenwerte, Sonderregeln und die konkrete Einstufung sollten vor der Registrierung geprüft werden. Juristische Personen unterliegen der Körperschaftsteuer (IRPC). Natürliche Personen mit geschäftlichen oder beruflichen Einkünften fallen unter Kategorie B der Einkommensteuer (IRPS). Mehrwertsteuer (IVA) gilt für steuerpflichtige Lieferungen, Dienstleistungen und Importe. Je nach Regelung umfassen die laufenden Pflichten Rechnungsstellung, Aufzeichnungen, Archivierung, Jahres- und Informationsmeldungen, Quellensteuer und die entsprechenden IVA-Meldungen, einschließlich Formular 106 (Modelo 106). Fristen und Formulare hängen von der anwendbaren Regelung und dem Kalender der DNRE oder des öffentlichen Dienstleistungsportals Porton di Nôs Ilha (Porton di Nôs Ilha) ab; die Regeln von REMPE dürfen nicht mit denen der organisierten Buchführung oder IVA gleichgesetzt werden. Arbeitgeber und Selbstständige (Trabalhador por Conta Própria (TCP)) zahlen Beiträge an das Sozialversicherungsinstitut (INPS). Für die Arbeitgeberregistrierung sind unter anderem eine Betriebslizenz, die Veröffentlichung der Gründung im Amtsblatt (Boletim Oficial), die NIF und ein Vertretungsnachweis erforderlich. Laut INPS soll die Meldung des Arbeitgebers innerhalb von 15 Tagen nach Betriebsbeginn erfolgen. Beschäftigte und TCPs müssen innerhalb von 30 Tagen ab Tätigkeitsbeginn registriert werden. Beiträge sind bis zum 15. Tag des Folgemonats fällig und können über ein Zahlungsdokument (Documento de Cobrança), bei einer Bank, über ein Portal, am Geldautomaten, im Onlinebanking, per QR-Code oder POS bezahlt werden. Für Investitionsprojekte bietet die Investitionsförderungsagentur Cabo Verde TradeInvest eine Anlaufstelle. Das Verfahren kann Investorenregistrierung, Projektprüfung, ein Investitionszertifikat sowie Registrierung und Überwachung umfassen. Steuer-, Zoll-, Eigentums- oder Stempelabgabenvorteile nach dem Kodex für steuerliche Vergünstigungen (Código de Benefícios Fiscais) hängen von Projekt, Branche, Rechtsform, Anerkennung und Nachweisen ab; die Gründung allein begründet keinen automatischen Anspruch. Die Unternehmensförderungsagentur Pró Empresa unterstützt Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen technisch und finanziell und hilft bei Innovation, Formalisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Programme wie StartUp Jovem, Promeb, Express+, Pró Crédito, Fomento do Microempreendedorismo, Fomento Empreendedorismo Jovem und Empreender Universitário haben jeweils eigene Zielgruppen und Bedingungen. Die Finanzierungslinie Stimula Empreenda+ arbeitet mit Finanzinstituten zusammen und kann unter anderem Staatsangehörigkeit oder eine gültige Aufenthaltskarte, keine offenen Schulden bei Finanças und INPS, Alters-, Frauen- oder Kapitalanforderungen sowie Qualifikationsnachweise voraussetzen; eine Finanzierung ist nicht garantiert. Informelle Selbstständigkeit und Kleinhandel sind in Cabo Verde eine praktische Alternative zu einer formellen Unternehmensstruktur, bieten aber nicht dieselben Rechte und Zugangsmöglichkeiten. Pró Crédito unterstützt ausdrücklich den Übergang informeller Produktion in die formelle Wirtschaft, unter anderem durch bessere Kreditbedingungen und organisierte Buchführung. Formelle Unternehmen müssen im Rahmen ihres eingetragenen Zwecks sowie ihrer steuerlichen, lizenzrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben tätig sein und laufende Nachweis-, Zahlungs-, Rechnungs-, Aufbewahrungs- und Meldepflichten erfüllen. Die Anforderungen können sich zwischen Inseln, Gemeinden und Fachbranchen unterscheiden. Für die Schließung muss innerhalb von 30 Tagen eine Erklärung über die Einstellung der Tätigkeit (Declaração de Cessação de Actividade) bei der DNRE eingereicht werden. Steuererklärungen, offene Schulden und Archive müssen abgeschlossen werden; INPS, Genehmigungsstellen, Gemeinde und zuständige Fachbehörden müssen ebenfalls benachrichtigt oder abgemeldet werden. Bei einer Gesellschaft folgen auf den Auflösungsbeschluss in der Regel Liquidation und Eintragung im Handelsregister. Ein vereinfachtes Verfahren ist bei einem einstimmigen Beschluss und dem ausdrücklichen Fehlen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten möglich. Im regulären Verfahren soll die Auflösung spätestens drei Monate nach dem Beschluss eingetragen werden; Abschluss von Liquidation und Rechnungslegung kann bis zu fünf Jahre dauern, und der abschließende Registereintrag soll innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung erfolgen. Eine Schuldensituation, die sich nicht geordnet lösen lässt, fällt unter das Verfahren des Kodex über Sanierung und Insolvenz (Código de Recuperação e Insolvência) und ist nicht mit einer freiwilligen Einstellung gleichzusetzen. Für Gründungen gibt es keinen einheitlichen landesweiten Kostenbetrag. Die Kosten hängen von Rechtsform, Register, Lizenz, Inspektion, Gemeinde und Fachbranche ab; unter REMPE können bestimmte Gründungs- und Registergebühren nach geltendem Recht reduziert oder erlassen werden. Für konkrete Entscheidungen sollten DNRE, INPS, PEO, Casa do Cidadão, Conservatória, die zuständige Gemeinde und die jeweilige Fachbehörde aktuelle Fristen, Gebühren, Schwellenwerte und Genehmigungen bestätigen.
Unternehmen in Cabo Verde
Unternehmen in Cabo Verde durchlaufen Gründung, steuerliche Registrierung, Genehmigungen, laufende Pflichten und Schließung. NIF und Handelsregister bilden die formelle Grundlage, ersetzen aber keine Branchengenehmigung. Rechtsform, Tätigkeit und Standort bestimmen Kosten, Fristen und Zuständigkeiten.
Tipp
Plane den Start nicht als einfachen Registereintrag, sondern als abgestimmte Abfolge aus Rechtsform, Tätigkeit, Genehmigungen, Steuern und INPS. REMPE kann zu einem kleinen Start passen, wenn Tätigkeit und Voraussetzungen erfüllt sind; andernfalls kann RCO infrage kommen. Nimm den Betrieb erst auf, wenn die zuständigen Stellen die konkreten Genehmigungen und Fristen für deinen Standort bestätigt haben.

