In Kamerun gelten je nach öffentlichem Amt unterschiedliche Wahlverfahren. Der Präsident wird in einer einzigen Wahlrunde direkt und geheim gewählt; gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre; eine Wiederwahl ist zulässig. Die Nationalversammlung hat 180 direkt gewählte Mitglieder mit fünfjähriger Amtszeit. Wahlkreise und Listen verbinden Mehrheits- und Verhältniswahlelemente. Der Senat hat 100 Mitglieder und eine Amtszeit von fünf Jahren: 70 werden mittelbar gewählt, jeweils sieben aus jeder Region durch Gemeinde- und Regionalräte, 30 ernennt der Präsident. Bei den Senatslistenwahlen wird in einer Runde abgestimmt; sie verbinden Mehrheits- und Verhältniswahl mit einer Schwelle von 5 %. Regionalräte werden mittelbar gewählt: durch Delegierte der Départements, die von Gemeinderäten bestimmt werden, sowie durch Vertreter der traditionellen Herrschaftsstruktur, die traditionelle Oberhäupter auswählen. Gemeinderäte werden direkt gewählt, wobei die Kommune den Wahlkreis bildet. ELECAM organisiert auch Referenden; der Verfassungsrat beaufsichtigt und verkündet deren Ergebnisse. Elections Cameroon ist die unabhängige Wahlbehörde. Ihr Wahlvorstand überwacht die Einhaltung der Gesetze und die Integrität des Wahlprozesses, bearbeitet Kandidaturfragen und Wahlbeschwerden. Die Generaldirektion für Wahlen organisiert Planung, Wählerverzeichnisse, Materialien, Wahllokale, Schulungen und den Transport der Ergebnisse. Regional-, Departements- und Gemeindestellen unterstützen diese Aufgaben. Kandidaturunterlagen gehen bei der Generaldirektion für Wahlen ein; anschließend prüft der Wahlvorstand die Listen und veröffentlicht sie. Ein Präsidentschaftskandidat muss von Geburt an kamerunischer Staatsangehöriger sein, seine bürgerlichen und politischen Rechte besitzen und mindestens 35 Jahre alt sein. Für andere Ämter gelten jeweils eigene Voraussetzungen. Unterlagen für die Präsidentschaftskandidatur müssen grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach Einberufung der Wählerschaft eingereicht werden. Kandidaten und Parteien können Wahlbeobachter für Wahllokale benennen. Für den Wahlkampf gelten die Artikel 87 bis 95 des Wahlgesetzes; Wahlbeobachter benötigen eine Akkreditierung. Kamerunische Staatsangehörige ab 20 Jahren sind grundsätzlich wahlberechtigt, sofern sie im Wählerverzeichnis stehen und keinem gesetzlichen Ausschluss unterliegen. Üblicherweise sind mindestens sechs Monate Wohnsitz oder Zugehörigkeit zur Herkunftsgemeinschaft erforderlich. Es gibt Ausnahmen, etwa für Angehörige der Streitkräfte an ihrem Stationierungsort sowie bestimmte versetzte oder steuerlich gebundene Wahlberechtigte. Bestimmte Verurteilungen, Inhaftierung, Zahlungsunfähigkeit und rechtliche Handlungsunfähigkeit können das Wahlrecht einschränken. Die Registrierung erfolgt über eine kommunale Stelle oder mobile Einheit von ELECAM und eine gemeinsame Kommission. Die jährliche Aktualisierung ermöglicht Eintragungen, Löschungen, Korrekturen und Einwände. Jede wahlberechtigte Person soll nur einmal registriert und eingetragen sein. Das Verzeichnis enthält Angaben wie Name, Geburtsdaten, Beruf und Wohnort. Der Wählerausweis ist dauerhaft gültig; wer ihn verloren hat, kann am Wahllokal trotzdem überprüft werden. Für die Aktualisierung 2026 ist die Einschreibung bis zum 31. August 2026 geöffnet. Wahlberechtigte können ihre Angaben online oder in einer ELECAM-Stelle prüfen. Kamerunische Staatsangehörige im Ausland dürfen nur bei Präsidentschaftswahlen und Referenden abstimmen. Sie registrieren sich bei einer diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat und stimmen dort ab. Zu den üblichen Dokumenten gehören ein kamerunischer Pass, ein Aufenthaltstitel und eine Konsularkarte. In Kamerun befinden sich Wahllokale in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumen und dienen normalerweise höchstens 500 Wahlberechtigten. Ein örtlicher Wahlausschuss besteht aus einem ELECAM-Vorsitz, einem Vertreter der Verwaltung und Vertretern von Kandidaten, Listen oder Parteien. Der Vorsitz sorgt für Ordnung. Abgestimmt wird geheim mit einheitlichen undurchsichtigen Umschlägen, Stimmzetteln, Urnen und Wahlkabinen. Wahlberechtigte legen normalerweise einen Identitätsnachweis oder nationalen Personalausweis zusammen mit dem Wählerausweis vor. Fehlt dieser, kann die Identität nach dem geltenden Verfahren geprüft werden. Menschen mit Behinderung können eine Assistenzperson ihrer Wahl hinzuziehen; die Unterstützung darf nur durch eine Person geleistet werden. Parteivertreter haben im gesetzlichen Rahmen Zugang: höchstens drei je Arrondissement. Bemerkungen können sie in den Wahlbericht aufnehmen lassen. Der örtliche Ausschuss zählt die Stimmen und hält das Ergebnis in einem Bericht fest. Stimmzettel, Berichte und weiteres Material werden anschließend über departementale Aufsichtskommissionen, regionale und zentrale Zusammenführungen sowie die Nationale Kommission für die abschließende Stimmenauszählung oder eine andere gesetzlich bestimmte Stelle weitergeleitet. Der Wahlvorstand kann Zwischenergebnisse veröffentlichen. Der Verfassungsrat verkündet die Ergebnisse für Präsidentschafts-, Nationalversammlungs- und Senatswahlen und entscheidet abschließend über die einschlägigen Streitigkeiten. Beschwerden zum Wählerverzeichnis und Wählerausweis beginnen bei den zuständigen gemeinsamen oder örtlichen Stellen und können an departementale Aufsichtskommissionen oder das zuständige Gericht weitergeleitet werden. Beschwerden zu Präsidentschafts-, Parlaments- oder Senatswahlen richtet eine berechtigte Kandidatin oder ein berechtigter Kandidat, eine teilnehmende Partei oder ein staatlicher Wahlbeauftragter an den Verfassungsrat. Für lokale und regionale Streitigkeiten gelten die einschlägigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Zuständige Stellen und kurze Fristen unterscheiden sich je nach Wahlart. Die Präsidentschaftswahl vom 12. Oktober 2025 wurde am 27. Oktober 2025 amtlich verkündet. Paul BIYA erhielt 53,66 % der gültigen Stimmen. Gesetze 2026/002 und 2026/003 änderten die verfassungs- und wahlrechtlichen Regelungen, darunter die Möglichkeit eines Vizepräsidenten, Regeln bei Amtsvakanz, eine mögliche Neuwahl innerhalb von 20 bis 120 Tagen, wenn der Vizepräsident fehlt oder am Amtsantritt gehindert ist, sowie einen Amtseid des gewählten Präsidenten spätestens 15 Tage nach Verkündung. Das verfügbare Primärmaterial weist keine allgemeine Registrierungs- oder Wahlgebühr von ELECAM aus. Für Ausweisdokumente, Registrierung und Transport können trotzdem Kosten entstehen; Wohnort, Sicherheit und Logistik können den Zugang beeinflussen. Präsidentschafts- und Nationalversammlungswahlen haben die größte direkte Reichweite. Senats- und Regionalratswahlen sind mittelbar, aber institutionell bedeutsam; Gemeinderatswahlen bilden die wichtigste direkt gewählte lokale Ebene.
Wahlen in Kamerun
Bei Wahlen in Kamerun werden der Präsident, Mitglieder der Nationalversammlung und kommunale Vertreter gewählt; Senatoren und Mitglieder der Regionalräte werden mittelbar gewählt oder ernannt. Elections Cameroon (ELECAM) organisiert Wählerregistrierung, Abstimmungen und große Teile der Wahlverwaltung. Der Verfassungsrat prüft und verkündet Ergebnisse bei Präsidentschafts-, Parlaments- und Senatswahlen. Wahlberechtigt sind grundsätzlich kamerunische Staatsangehörige ab 20 Jahren, die im relevanten Gebiet wohnen oder anderweitig gesetzlich damit verbunden sind und im Wählerverzeichnis stehen.
Tipp
Klären Sie zuerst, um welche Wahl es geht und ob Sie innerhalb Kameruns oder im Ausland abstimmen möchten, denn Wahlberechtigung, Abstimmungsverfahren und zuständige Stellen unterscheiden sich. Prüfen Sie frühzeitig Ihren Eintrag im Wählerverzeichnis, Ausweisdokumente und Wählerausweis. Verlassen Sie sich am Wahltag nicht auf eine Ausnahmeregelung bei fehlendem Ausweis. Wenn Sie kandidieren, eine Partei vertreten oder ein Ergebnis anfechten, nutzen Sie das wahlartspezifische Verfahren und die kurze Frist, statt den Vorgang an die falsche Stelle zu schicken.

