Die Generaldirektion für Steuern (Direction Générale des Impôts (DGI)) untersteht dem Finanzministerium. Sie setzt Steuern fest, führt Steuerprüfungen durch, erhebt Abgaben und bearbeitet Einsprüche. Die Generaldirektion für Zoll (Direction Générale des Douanes) ist für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zuständig; dezentralisierte Kommunalbehörden erheben Gebühren wie die lokale Entwicklungsabgabe (Taxe de Développement Local). Zu den wichtigsten Steuern zählen die Einkommensteuer für Privatpersonen (Impôt sur le revenu des personnes physiques (IRPP)), die Körperschaftsteuer (Impôt sur les sociétés (IS)), die Mehrwertsteuer (Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)), die Quellensteuer auf Kapitalerträge, Verbrauchsteuern, Registrierungs- und Stempelgebühren sowie Zölle. Die IRPP umfasst unter anderem Einkünfte aus Beschäftigung, Renten, Vermietung, Kapitalanlagen sowie gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeiten. Der progressive Steuersatz reicht von 10 bis 35 Prozent. Eine Person gilt grundsätzlich als steuerlich ansässig, wenn sich ihr Haushalt, gewöhnlicher Aufenthalt, beruflicher Mittelpunkt oder ihre wirtschaftlichen Interessen in Kamerun befinden. Ansässige werden grundsätzlich auf ihr weltweites Einkommen besteuert; bei Nichtansässigen sind die Einkünfte aus Kamerun maßgeblich, wobei Steuerabkommen abweichende Regeln vorsehen können. Arbeitgeber behalten die Lohnsteuer an der Quelle ein und führen sie bis zum 15. des Folgemonats ab. Steuerpflichtige, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, reichen ihre jährliche IRPP-Erklärung grundsätzlich bis zum 30. Juni ein. Bei verspäteter Zahlung können Zinsen von 1,5 Prozent pro Monat bis höchstens 50 Prozent sowie Zuschläge von 10 Prozent pro Monat bis höchstens 30 Prozent anfallen. Unternehmen benötigen eine Steuernummer (NIU), eine steuerliche Registrierung und je nach Tätigkeit ordnungsgemäße Buchführungsunterlagen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt grundsätzlich 30 Prozent; für bestimmte kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 3 Milliarden FCFA kann ein Satz von 25 Prozent gelten. Unternehmen unter dem regulären Besteuerungsverfahren (régime du réel) fallen üblicherweise ab einem Jahresumsatz von 50 Millionen FCFA ohne Mehrwertsteuer in dieses Verfahren; einzelne Branchen können unabhängig vom Umsatz anders eingestuft werden. Zu den laufenden Pflichten gehören Vorauszahlungen, Quellensteuer, gegebenenfalls TVA, die statistische und steuerliche Erklärung (Déclaration Statistique et Fiscale (DSF)), Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die allgemeine synthetische Steuer (Impôt Général Synthétique (IGS)) gilt für kleinere gewerbliche, industrielle, handwerkliche und landwirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb des régime du réel. Sie ersetzt die frühere impôt libératoire und das régime simplifié. Bei einem Jahresumsatz unter 50 Millionen FCFA reichen die jährlichen Beträge je nach Umsatzklasse von 20.000 FCFA bei weniger als 500.000 FCFA bis zu 2.000.000 FCFA bei 30 Millionen bis unter 50 Millionen FCFA. Mitglieder einer anerkannten CGA zahlen die Hälfte des geltenden Satzes. Die jährliche IGS-Erklärung ist bis zum 15. März fällig; die vierteljährliche Zahlung muss innerhalb von 15 Tagen nach Ende jedes Quartals erfolgen. Nichtzahlung kann zur Schließung des Betriebs und zu einer Strafe von 50 Prozent führen. Bei einem Umsatz über 50 Millionen FCFA werden in der Regel die patente und das régime du réel relevant. Der reguläre TVA-Satz beträgt 19,25 Prozent; Ausfuhren werden mit null Prozent besteuert. Für den Erwerb oder die Miete von Sozialwohnungen gilt 2026 ein TVA-Satz von 10 Prozent. Unternehmen können nach dem DGI-Verfahren Vorsteuer oder TVA-Guthaben geltend machen. Für bestimmte Waren fallen Verbrauchsteuern an; 2026 wurden unter anderem Abgaben auf Wein und Spirituosen erhöht, während gasbetriebene Fahrzeuge von der Verbrauchsteuer befreit sind. Die NIU-Registrierung erfolgt online über immatriculation.dgi.cm oder teledeclaration-dgi.cm. Je nach Steuerpflichtigenprofil ist das zuständige Amt das Centre des impôts, CFLP, DGE oder ein anderes DGI-Amt. Die elektronischen Dienste decken unter anderem IRPP, IGS, DSF, Steuerbescheinigungen, elektronische Rechnungsstellung, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und den Help Desk ab. Der übliche Ablauf führt von der Registrierung über die NIU und das Steuerkonto zur Erklärung, Zahlung oder Einbehaltung und anschließend zum Beleg oder zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (Attestation de Conformité Fiscale). Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder elektronisch. IGS kann zusätzlich bar am Bankschalter entrichtet werden. Die DGI kann Unterlagen prüfen oder eine Buchprüfung durchführen. Steuerpflichtige haben Anspruch auf amtliche Auskünfte, Verfahrensschutz, Rechtsbehelfe und – vorbehaltlich der geltenden Voraussetzungen – eine Erstattung, etwa eines TVA-Guthabens. Eine Steuerbefreiung gilt nur, wenn es dafür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gibt. Ein- und Ausfuhren unterliegen außerdem dem Zollrahmen der CEMAC, Zöllen, der gemeinschaftlichen Integrationsabgabe und gegebenenfalls TVA oder Verbrauchsteuern. Bei einem FOB-Wert von mehr als 1 Million FCFA muss die Anmeldung über das Einheitliche Außenhandelsfenster (Guichet Unique du Commerce Extérieur) durch einen zugelassenen Zollagenten erfolgen. Bei mehr als 2 Millionen FCFA ist zusätzlich ein RVC erforderlich; bei mehr als 5 Millionen FCFA ist eine Bankdomizilierung vorgeschrieben. Die Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden; eine einmalige Verlängerung um bis zu drei Monate kann möglich sein. Eine unterlassene Anmeldung kann eine Geldbuße von 50 Prozent des steuerpflichtigen Warenwerts nach sich ziehen, eine nicht abgeschlossene Bankdomizilierung eine Strafe von 10 Prozent des Transaktionswerts. Für internationale Sachverhalte sind derzeit zehn Steuerabkommen in Kraft. Sie können Ansässigkeit, Quellenbesteuerung, Entlastungen, Informationsaustausch und Verständigungsverfahren verändern. Unternehmen mit verbundenen ausländischen Unternehmen müssen für Transaktionen die Dokumentationspflichten zu Verrechnungspreisen erfüllen. Für nichtansässige digitale Unternehmen mit erheblicher wirtschaftlicher Präsenz gilt 2026 eine effektive Abgabe von 3 Prozent des in Kamerun erzielten Umsatzes. Ausländische Flug- und Schifffahrtsgesellschaften können in Kamerun körperschaftsteuerpflichtig sein. Steuerpflichtige sollten Registrierungsdaten, Buchführungsunterlagen, Erklärungen, Zahlungsnachweise und weitere Belege aufbewahren und Änderungen der Finanzgesetze sowie die jährlichen Fristen prüfen.
Steuern in Kamerun
Das kamerunische Steuersystem umfasst Einkommensteuern für Privatpersonen und Unternehmen, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, lokale Abgaben und Zölle. Die Generaldirektion für Steuern (Direction Générale des Impôts (DGI)) verwaltet die meisten Steuern; die Generaldirektion für Zoll ist für Ein- und Ausfuhrabgaben zuständig. Steuerpflichtige lassen sich mit einer NIU registrieren, geben je nach Tätigkeit Steuererklärungen ab und zahlen innerhalb der geltenden Fristen.
Tipp
Ordnen Sie Ihre Steuerpflichten in Kamerun zunächst nach Tätigkeit, Umsatz, Ansässigkeit und grenzüberschreitenden Geschäften. Diese Faktoren bestimmen das zuständige DGI-Amt, die geltende Steuer, die Fristen und die erforderlichen Nachweise. Eine frühzeitige NIU-Registrierung, geordnete Unterlagen und ein eigener Fristenkalender senken das Risiko von Zuschlägen, Betriebsschließungen oder Verzögerungen bei Erstattungen.

