Der Code du Travail gilt für abhängige Arbeit in Kamerun, unabhängig davon, wo der Vertrag geschlossen wurde oder wo die Parteien leben. Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit, bekannt als MINTSS, legt die Politik fest, beaufsichtigt das Gesetzbuch und Tarifverträge und unterstützt den Dialog zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Die örtlichen Arbeits- und Sozialversicherungsinspektionen (Inspection du Travail et de la Prévoyance Sociale) kontrollieren Arbeitsstätten, führen einschlägige Register, schreiten vor Ort ein und vermitteln. Die Arbeitsvermittlung fällt formell in den Zuständigkeitsbereich des MINTSS. Der Zugang für Arbeitssuchende ist über öffentliche Dienste oder zugelassene private beziehungsweise gewerkschaftliche Stellen kostenlos. Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich ohne besondere Form geschlossen werden. Ein befristeter Vertrag von mehr als drei Monaten oder ein Vertrag, der einen Wohnortwechsel erfordert, muss jedoch schriftlich geschlossen und der Arbeitsinspektion in Kopie vorgelegt werden. Ein befristeter Vertrag darf höchstens zwei Jahre dauern und einmal verlängert werden. Eine vorzeitige Beendigung ist auf schweres Fehlverhalten, höhere Gewalt oder eine schriftliche Vereinbarung beider Parteien beschränkt. Eine schriftlich vereinbarte Probezeit darf einschließlich einer Verlängerung höchstens sechs Monate dauern, bei Führungskräften acht Monate. Während der Probezeit sind weder Kündigungsfrist noch Entschädigung erforderlich. Ein Lehrvertrag muss schriftlich sein, sonst ist er nichtig. Ausländische Beschäftigte benötigen vor Arbeitsbeginn die erforderlichen ministeriellen Visa. Liegt innerhalb von zwei Monaten keine Entscheidung vor, gilt die Genehmigung nach der genannten Regel als erteilt. Wird ein Subunternehmer zahlungsunfähig, kann der Auftraggeber unter bestimmten Umständen unmittelbar auf Lohnzahlung in Anspruch genommen werden. Arbeitgeber dürfen keine Geldbußen als Disziplinarmaßnahme verhängen. Die einzige hier genannte Disziplinarmaßnahme mit Auswirkungen auf den Lohn ist eine Suspendierung von höchstens acht Arbeitstagen. Sie muss schriftlich begründet und der Arbeitsinspektion binnen 48 Stunden mitgeteilt werden. Eine Betriebsordnung kann Arbeitsorganisation, Disziplin, Sicherheit und Hygiene regeln; Arbeitnehmervertretungen und Arbeitsinspektion prüfen sie vorab. Löhne sind in gesetzlichem Zahlungsmittel und in Abständen von höchstens einem Monat zu zahlen. Monatslöhne sind spätestens acht Tage nach Monatsende fällig. Der Arbeitgeber muss eine Lohnabrechnung aushändigen und bei Vertragsende die geschuldeten Beträge begleichen. Lohnforderungen haben Vorrang vor vielen anderen Forderungen. Laut der bereitgestellten Recherche führte ein SMIG-Dekret von 2023 CFA 41.875 für Staatsbedienstete unter dem Arbeitsgesetzbuch, CFA 45.000 für Landwirtschaft und ähnliche Tätigkeiten sowie CFA 60.000 für andere Sektoren auf. Dekret 2024/0168 hob entgegenstehende Regeln, darunter das Dekret von 2023, auf und setzt CFA 43.969 ausschließlich für Staatsbedienstete unter dem Arbeitsgesetzbuch fest. Der aktuelle private SMIG lässt sich anhand der verfügbaren Primärquelle nicht bestimmen. Deshalb sollten der einschlägige Sektor und der konkrete aktuelle Fall geprüft werden, statt sich auf ältere Beträge zu verlassen. Außerhalb der Landwirtschaft ist die Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche begrenzt. In der Landwirtschaft gilt eine Grenze von 2.400 Stunden im Jahr und normalerweise höchstens 48 Stunden pro Woche. Nachtarbeit dauert von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 24 Stunden und fällt gewöhnlich auf den Sonntag. Überstunden benötigen die einschlägige Genehmigung oder Vereinbarung und werden mit dem nach den Ausführungsregeln vorgesehenen Zuschlag vergütet. Nach einem Jahr entstehen 1,5 Arbeitstage Jahresurlaub pro Monat; Beschäftigte unter 18 Jahren erhalten 2,5 Tage pro Monat. Urlaub für Familienereignisse kann bis zu zehn Tage jährlich betragen. Je fünf Dienstjahre kommen zwei zusätzliche Urlaubstage hinzu. Mutterschaftsbezogene Zuschläge gelten für jedes Kind unter sechs Jahren. Nicht genommener Jahresurlaub wird bei Vertragsende ausbezahlt. Verlegt ein Arbeitgeber einen Beschäftigten aus betrieblichen Gründen, können die Transportregelungen auch dessen Ehepartner und minderjährige Kinder einschließen. Eine Schwangerschaft ist vor Kündigung geschützt. Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen und beginnt normalerweise vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Bei ärztlich bescheinigter Krankheit kommen sechs Wochen hinzu. Das tägliche Mutterschaftsgeld der CNPS entspricht dem tatsächlich bezogenen Lohn. Stillende Beschäftigte können 15 Monate lang pro Arbeitstag bis zu eine Stunde Pause erhalten. Die Beschäftigung eines Kindes unter 14 Jahren, auch als Lehrling, ist verboten, sofern kein Minister eine Ausnahme gewährt. Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen und unterliegen Einschränkungen bei der Arbeit an Bord von Schiffen. Arbeitgeber müssen Maßnahmen für Arbeitsschutz und Gesundheit, einen Gesundheitsdienst und Trinkwasser bereitstellen; Alkohol ist am Arbeitsplatz verboten. Ein Arbeitsinspektor oder Betriebsarzt kann sofortige Schutzmaßnahmen anordnen. CNPS steht für Caisse Nationale de Prévoyance Sociale, die kamerunische Sozialversicherungseinrichtung. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen angeschlossen und registriert sein. Der Arbeitgeber berechnet die Beiträge, behält den Arbeitnehmeranteil ein und führt den Gesamtbetrag ab, üblicherweise per Teledeklaration und binnen 15 Tagen nach dem Beitragsmonat. Die CNPS deckt Familienleistungen, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten sowie Arbeitsrisiken ab; eine allgemeine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung bietet sie derzeit nicht. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit muss der Arbeitgeber die CNPS binnen drei Arbeitstagen benachrichtigen. Meldet der Arbeitgeber den Fall nicht, können die betroffene Person oder anspruchsberechtigte Begünstigte dies binnen drei Jahren tun. Beschäftigte und Arbeitgeber dürfen ohne vorherige Genehmigung Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gründen oder ihnen beitreten; die Mitgliedschaft bleibt freiwillig. Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist nichtig. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können Beschäftigungs- und Lohnbedingungen festlegen. Gewählte Personalvertreter (délégués du personnel) sind in Betrieben mit mindestens 20 regelmäßig beschäftigten Personen vorgeschrieben. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wählen darf, wer 18 Jahre alt ist und sechs Monate Betriebszugehörigkeit hat. Wählbar ist, wer mindestens 20 Jahre alt ist, Englisch oder Französisch spricht und zwölf Monate ununterbrochen beschäftigt war. Für Vertretungsaufgaben sind bis zu 15 Stunden pro Monat bezahlt. Vertreter genießen Kündigungsschutz; eine wirtschaftlich begründete Kündigung wegen Wegfalls ihrer Stelle erfordert die Zustimmung der Arbeitsinspektion. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich, begründet und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Die Frist richtet sich nach Ministerialregeln zu Betriebszugehörigkeit und Berufsgruppe; das Gesetzbuch selbst legt keine einheitliche Frist fest. Während der Kündigungsfrist erhält die beschäftigte Person wöchentlich einen bezahlten Tag für die Arbeitssuche. Eine fristlose Kündigung wegen schweren Fehlverhaltens unterliegt weiterhin der gerichtlichen Prüfung. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach mindestens zwei Dienstjahren entsteht im Allgemeinen ein Anspruch auf Abfindung, außer bei schwerem Fehlverhalten. Eine rechtswidrige Kündigung kann zu Schadensersatz führen. Bei wirtschaftlicher Kündigung sind Konsultationen mit Arbeitnehmervertretungen und Arbeitsinspektion sowie Verhandlungen über Alternativen während bis zu 30 vollen Tagen erforderlich. Die Auswahl richtet sich nach Kompetenz, Dienstalter und familiären Verpflichtungen. Betroffene haben zwei Jahre lang Vorrang bei einer Wiedereinstellung und sollten am Ende ein Arbeitszeugnis erhalten. Eine individuelle Arbeitsstreitigkeit wird zunächst der zuständigen Arbeitsinspektion zur Schlichtung vorgelegt. Ein Vergleichsprotokoll wird nach gerichtlicher Bestätigung vollstreckbar. Scheitert die Schlichtung, kann die beschäftigte Person das Arbeitsgericht anrufen, grundsätzlich am Arbeitsort oder, soweit zulässig, am Wohnort. Verfahren erster Instanz und Berufungsverfahren sind gerichtskostenfrei. Zur Klage gehört normalerweise der Bericht über die gescheiterte Schlichtung. Eine kollektive Streitigkeit muss der Arbeitsinspektion unverzüglich gemeldet werden. Es folgen Schlichtung und, falls diese scheitert, eine Überweisung an ein Schiedsverfahren binnen acht vollen Tagen. Ein Streik oder eine Aussperrung ist erst rechtmäßig, wenn diese Verfahren ausgeschöpft wurden und erfolglos geblieben sind. Die Nationale Beratende Kommission für Arbeit (Commission Nationale Consultative du Travail) berät zu Arbeitsfragen; die Nationale Kommission für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Commission Nationale de Santé et de Sécurité au Travail) befasst sich mit Arbeitsschutz.
Arbeitsrecht in Kamerun
Das Arbeitsrecht in Kamerun regelt abhängige entgeltliche Arbeit unter der Leitung und Kontrolle eines Arbeitgebers. Es umfasst Verträge, Lohn, Arbeitszeit, Schutz, Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung. Hauptgrundlage ist Loi n° 92/007 vom 14. August 1992, der Code du Travail, ergänzt durch Dekrete, Ministerialverordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit sowie örtliche Arbeitsinspektionen beaufsichtigen das System; die CNPS ist für die Sozialversicherung zuständig. Für den öffentlichen Dienst, das Militär, die Justiz, Sicherheitsdienste und Gefängnisse gelten eigene Regelungen. Staatsbedienstete, die dem Arbeitsgesetzbuch unterliegen, fallen jedoch darunter.
Tipp
Behandle Arbeitsverhältnis, Lohnunterlagen, Arbeitszeit und Sozialversicherungsanmeldung als zusammengehörige Beweisunterlagen. Prüfe zuerst, welche Regelung gilt, besonders bei Staatsbediensteten, privatem Mindestlohn, befristeten Verträgen, Visa für ausländische Beschäftigte und Kündigungen. Bewahre schriftliche Nachweise auf und wende dich früh an die Arbeitsinspektion, wenn ein Arbeitgeber ein dokumentiertes Problem nicht behebt.

