Die kambodschanische Steuerordnung beruht auf dem Steuergesetz NS/RKM/0523/004 vom 16. Mai 2023 sowie aktuellen Unterdekreten und Prakas. Die Bemessungsgrundlage wird in der Regel in kambodschanischen Riel (KHR) angegeben. Die General Department of Taxation (GDT) veröffentlicht den für Steuerzwecke geltenden offiziellen Wechselkurs. Das Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) beaufsichtigt das System. Provinz- und Khan-Steuerstellen sowie die Abteilung für Steuern auf bewegliches und unbewegliches Vermögen erledigen lokale Verwaltung und Immobilienangelegenheiten. Zölle verwaltet die General Department of Customs and Excise (GDCE). Das kambodschanische Selbstveranlagungssystem umfasst Einkommensteuer, Lohnsteuer, Mehrwertsteuer (VAT), Quellensteuer, Patentsteuer und branchenspezifische Steuern. Unternehmen registrieren sich im Allgemeinen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Beginn einer wirtschaftlichen Tätigkeit oder Erhalt einer einschlägigen Ministeriumsgenehmigung bei der Steuerverwaltung. Die Bearbeitung dauert üblicherweise 7 bis 10 Arbeitstage. Die Registrierung kann eine Steueridentifikationsnummer, eine Mehrwertsteuerbescheinigung und eine Patentsteuerbescheinigung ergeben. Das elektronische Verwaltungssystem der GDT unterstützt elektronische Steuererklärungen und Zahlungen; außerdem sind Partnerbanken sowie Provinz- und Khan-Steuerstellen beteiligt. Auf Einkommen gilt im Allgemeinen ein Steuersatz von 20 %. Tätigkeiten im Bereich mineralischer Rohstoffe können mit 30 % besteuert werden. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder eine Mindeststeuer können unter den geltenden Voraussetzungen und Befreiungen 1 % einer maßgeblichen Umsatzbasis betragen. Eine Dividende einer inländischen Gesellschaft aus bereits versteuertem Gewinn wird normalerweise nicht nochmals als Einkommen besteuert. Geschäfte mit verbundenen Parteien erfordern Verrechnungspreisunterlagen und die entsprechende Anlage. Die Patentsteuer wird im Allgemeinen jährlich für jede Geschäftstätigkeit fällig. Die Jahresbeträge liegen bei 400.000 KHR für kleine, 1.200.000 KHR für mittlere und 3.000.000 KHR für große Steuerpflichtige. Große Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 10.000.000.000 KHR können 5.000.000 KHR schulden. Die übliche Zahlungsfrist endet am 31. März. Ansässige Beschäftigte zahlen monatlich progressive Lohnsteuer: 0 % bis 1.500.000 KHR, 5 % von 1.500.001 bis 2.000.000 KHR, 10 % von 2.000.001 bis 8.500.000 KHR, 15 % von 8.500.001 bis 12.500.000 KHR und 20 % auf Beträge über 12.500.000 KHR. Für einen anspruchsberechtigten Ehepartner oder ein minderjähriges Kind kann eine monatliche Entlastung von jeweils 150.000 KHR gelten. Lohn nicht ansässiger Personen wird im Allgemeinen mit 20 % besteuert. Sachleistungen werden im Allgemeinen mit 20 % ihres Marktwerts einschließlich der Steuerwirkung besteuert. Die Mehrwertsteuer beträgt im Allgemeinen 10 % auf steuerpflichtige Inlandslieferungen. Ausfuhren von Waren und außerhalb Kambodschas erbrachte Dienstleistungen können dem Satz von 0 % unterliegen. Nicht ansässige digitale Anbieter und Plattformbetreiber sowie kambodschanische Selbstveranlager können unter die kambodschanischen E-Commerce-Mehrwertsteuerregeln fallen. Die vereinfachte Mehrwertsteuerschwelle greift vorbehaltlich der geltenden Regeln ab einem Jahresumsatz von 250.000.000 KHR oder ab einem Umsatz von 60.000.000 KHR in drei aufeinanderfolgenden Monaten. Quellensteuersätze hängen von Empfänger und Zahlung ab. Für Ansässige gelten häufig 15 % auf Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen aus Mineralrechten und Nichtbankzinsen, 10 % auf Mieten beweglicher oder unbeweglicher Güter, 6 % auf Festgeldzinsen und 4 % auf Zinsen aus nicht festgelegten Bankeinlagen. Zahlungen an nicht ansässige Personen können auf Zinsen, Lizenzgebühren, Mieten oder Immobiliennutzung, Management- oder technische Dienstleistungen, Dividenden und Dienstleistungen einem Grundsatz von 14 % unterliegen. Vor einem ermäßigten Satz sind Sonderregeln und ein gegebenenfalls geltendes Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen. Die Kapitalertragsteuer wird durch Prakas 1130 MEF.Prk.GDT vom 31. Dezember 2025 geregelt. Sie beträgt 20 % des steuerpflichtigen Gewinns nach zulässigen Kosten und gegebenenfalls einer ausländischen Steuergutschrift. Die GDT veröffentlichte am 26. März 2026 Hinweise zur elektronischen Einreichung. Die Behandlung von Gewinnen aus unbeweglichem Vermögen ist gesondert anhand der Übertragungssteuerregeln und der aktuellen Auslegung der GDT zu prüfen. Die Grundsteuer beträgt im Allgemeinen jährlich 0,1 % auf 80 % des festgestellten Werts von Grundstück und Bauwerk, abzüglich 100.000.000 KHR. Sie gilt vor allem in Hauptstädten, Städten und Provinzen, die unter die maßgeblichen geografischen Regeln fallen, und bei einem Wert von mehr als 100.000.000 KHR. Landwirtschaftliche Flächen mit gültigem Nachweis und qualifizierte Betriebsgrundstücke in Sonderwirtschaftszonen können ausgenommen sein. Die übliche Frist ist der 30. September; die Ausstellung einer Grundsteuerkarte kostet 5.000 KHR. Die Steuer auf ungenutzte Flächen gilt üblicherweise mit 2 % pro Jahr für ungenutztes Land außerhalb des geografischen Anwendungsbereichs der Grundsteuer. Ab dem Veranlagungsjahr 2025 wird als Bemessungsgrundlage grundsätzlich die Fläche über 50.000 Quadratmetern multipliziert mit dem festgestellten Grundstückswert verwendet. Das Grundstück muss einmal registriert und mit einer Steueridentifikationsnummer verknüpft werden. Registrierung und Verwaltung erfolgen üblicherweise über die zuständige Provinzsteuerstelle oder GDT-Abteilung. Bei Eigentumsübertragungen fällt im Allgemeinen eine Stempelsteuer, auch Übertragungssteuer genannt, von 4 % an. Eine Anteilsübertragung kann mit 0,1 % belastet werden; eine Übertragung über eine Immobiliengesellschaft kann 4 % betragen, berechnet nach dem maßgeblichen Vermögensanteil. Weitere Steuern sind Verbrauchsteuern auf bestimmte Güter, Beherbergungssteuer, Beleuchtungsabgabe, Steuer auf Verkehrsmittel und Werbeschildersteuer. Beispiele für Verbrauchsteuersätze: 10 % für alkoholfreie Getränke, 35 % für Wein, 30 % für Bier, 25 % für Zigarren, 20 % für Zigaretten sowie 10 % für Flugtickets und Freizeitangebote und 3 % für Telekommunikation. Die Beherbergungssteuer beträgt im Allgemeinen 2 %, die Beleuchtungsabgabe auf Alkohol und Zigaretten 3 %. Steuern auf Verkehrsmittel und Werbeschilder werden jährlich erhoben und hängen vom Gegenstand oder der Kategorie ab. Befreiungen und Regeln für Elektrofahrzeuge sind anhand aktueller Hinweise zu prüfen. Monatliche Steuererklärungen umfassen häufig Einkommensteuervorauszahlungen, Lohnsteuer, Quellensteuer, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer, Beherbergungssteuer, Beleuchtungsabgabe und weitere einschlägige Steuern. Bei manueller Einreichung und Zahlung gilt im Allgemeinen der 20. des Folgemonats, bei elektronischer Einreichung der 25. Die jährliche Einkommensteuererklärung für das Vorjahr ist normalerweise bis zum 31. März fällig. Grundsteuer und Steuer auf ungenutzte Flächen sind üblicherweise bis zum 30. September fällig. Der GDT-Kalender kann Sonderfristen oder Verlängerungen festlegen. Steuerpflichtige müssen sich korrekt registrieren, erforderliche Rechnungen ausstellen, Bücher führen, Erklärungen einreichen, fristgerecht zahlen, erforderlichenfalls Steuern einbehalten und Unterlagen zu verbundenen Parteien aufbewahren. Mittlere und große Steuerpflichtige bewahren Unterlagen im Allgemeinen zehn Jahre, kleine drei Jahre auf. Verspätete Abgabe oder Zahlung kann zu einer zusätzlichen Steuer, häufig 10 %, sowie Zinsen von üblicherweise 1,5 % pro Monat führen. Die GDT kann Prüfungen durchführen, auch über ihre Sondereinheit für Steuerprüfungen. Gegen eine neue Steuerentscheidung kann ein Steuerpflichtiger innerhalb von 30 Tagen beim Ausschuss zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten Einspruch einlegen. Erstattungen oder Gutschriften der Mehrwertsteuer erfordern einen Antrag mit Belegen. Für eine Entlastung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen müssen das Abkommen geprüft, eine Ansässigkeitsbescheinigung beschafft und Gründungsunterlagen, Zahlungsverträge sowie eine Vollmacht vorbereitet werden. Kambodscha-bezogenes Einkommen ist für das System zentral. In der Praxis kann eine Person als ansässig gelten, wenn sie sich in einem maßgeblichen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 182 Tage physisch im Land aufhält. Für Nichtansässige sind häufig Betriebsstätten- oder Quellensteuerregeln relevant. Ansprüche aus einem Abkommen müssen anhand des konkreten Vertrags und der Ansässigkeitsnachweise beurteilt werden.
Steuern in Kambodscha
Das kambodschanische Steuersystem umfasst verpflichtende Abgaben auf Einkommen, Löhne, Verkäufe, Eigentum, Übertragungen und ausgewählte Waren oder Dienstleistungen. Die General Department of Taxation verwaltet unter dem Wirtschafts- und Finanzministerium die meisten Steuern; Zölle fallen gesondert in den Zuständigkeitsbereich der General Department of Customs and Excise. Unternehmen und Privatpersonen müssen je nach Situation die passenden Registrierungs-, Erklärungs-, Zahlungs- und Aufbewahrungsverfahren einhalten.
Tipp
Behandle die kambodschanische Steuerpflicht als Bündel getrennter Pflichten, die von Tätigkeit, Einstufung als Steuerpflichtiger, Ansässigkeit, Zahlungen, Eigentum und Vertriebskanälen abhängen. Ein wesentliches praktisches Risiko besteht darin, einen allgemeinen Steuersatz oder Termin auf alle Transaktionen anzuwenden. Erstelle daher einen Steuerkalender und bewahre Belege zu jeder Erklärung, Zahlung und Einstufung auf.

