Schulden werden im Jemen mit Begriffen wie دين und مديونية bezeichnet. Sie können durch Bank- oder Mikrofinanzkredite, islamische Finanzierungen, Handelskredite, unbezahlte Verträge, Bürgschaften oder Familiendarlehen entstehen. Zahlungsrückstände sind fällige Beträge, die nach dem vereinbarten Termin unbezahlt bleiben. Zinsen, Gebühren, Raten, Sicherheiten, Währung und Rückzahlungsfristen hängen vom Vertrag, Anbieter und Finanzgebiet ab. Konventionelle, islamische, qard-basierte, gemeinschaftliche und informelle Vereinbarungen bestehen nebeneinander. Der Jemen hat zwei finanziell getrennte Gebiete. Die Zentralbank des Jemen in Aden (CBY-Aden) untersteht der international anerkannten Regierung; die Zentralbank des Jemen in Sanaa (CBY-Sanaa) ist eine konkurrierende De-facto-Behörde. Beide nutzen unterschiedliche Wechselkurse und Banknoten. Die Reichweite von Verbraucherschutzmaßnahmen aus Aden außerhalb dieses Gebiets ist nicht geklärt. CBY-Aden erließ Verbraucherschutzanweisungen mit der Nummer 589-20-8-2023 und begann 2026 mit einem سجل المتعثرين (Register säumiger Kreditnehmer). Dessen Abdeckung und Interoperabilität außerhalb des Gebiets Aden sind nicht bestätigt. Seit 2023 ist zinstragendes Bankgeschäft im Gebiet Sanaa verboten; Vertragsformen und Ertragsmodelle unterscheiden sich daher regional. Die öffentliche Verschuldung befindet sich weiterhin in einer schweren Krise. Die Schuldentragfähigkeitsanalyse des Internationalen Währungsfonds schätzte die Verschuldung der Zentralregierung am 31. Dezember 2024 auf etwa 9,2 Milliarden USD oder ungefähr 128 % des BIP. Sie wies rund 6,4 Milliarden USD externe öffentliche und staatlich garantierte Schulden sowie 3,5 Milliarden USD inländische Schulden aus. Diese Zahlen sind nicht addierbar, da Abgrenzungen und Behandlung von Zahlungsrückständen unterschiedlich sind. Eine Schätzung vom Juni 2025 bezifferte die ausstehenden Schulden auf 9,158 Milliarden USD und zusätzliche Rückstände und Strafzahlungen auf 0,670 Milliarden USD. Ende 2024 beliefen sich die externen Rückstände auf etwa 8 % des BIP. Die International Debt Statistics der Weltbank wiesen für 2024 einen gesonderten Bestand an Auslandsschulden von 7,087 Milliarden USD aus, darunter 5,665 Milliarden USD öffentliche und staatlich garantierte Schulden sowie 0,912 Milliarden USD IWF-Kredite und Sonderziehungsrechte. Die unterschiedlichen Abgrenzungen sind getrennt zu betrachten. Die Tragfähigkeit der Auslands- und Gesamtverschuldung wird als nicht nachhaltig eingestuft. Zahlungen auf Auslandsschulden wurden seit 2014 weitgehend ausgesetzt, abgesehen von einigen Rückzahlungen an die Internationale Entwicklungsorganisation und Positionen im Zusammenhang mit dem IWF. Ein allgemein bestätigtes Entschuldungsprogramm für Haushalte oder den Staat gibt es nicht. Etwa 90 % der inländischen öffentlichen Verschuldung bestehen aus Krediten der CBY-Aden an den Staat. Der Rest umfasst Schatzwechsel, Staatsanleihen und Sukuk. Anfang 2023 wurde ein Überziehungskredit in eine Anleihe mit 30-jähriger Laufzeit, fünfjähriger tilgungsfreier Zeit und 1 % Jahreszins umgewandelt. Diese öffentlichen Finanzdaten zeigen nicht den gesamten Bestand an Haushalts- oder Kleingewerbeschulden; dieser wurde landesweit nicht zuverlässig erfasst. Formelle Kredite gibt es bei Geschäftsbanken, islamischen Banken, Mikrofinanzbanken und Mikrofinanzinstitutionen. Mikrofinanzbanken arbeiten nach Gesetz Nr. 15/2009 unter Aufsicht der CBY. Viele nichtstaatliche Mikrofinanzprogramme fallen unter die Regelungen für Vereinigungen und Stiftungen und sind stark vom Sozialfonds für Entwicklung (SFD) abhängig. Das Yemen Microfinance Network (YMN) vertritt mehr als 95 % der lokalen Mikrofinanzinstitutionen. Ein bestätigtes landesweites System für Kredithistorie, Bonitätsbewertung oder Schuldnerberatung gibt es nicht. Kreditgeber können Identitäts- und Adressnachweise, Geschäfts- oder Einnahmennachweise, Sicherheiten, Gold, einen Bürgen (كفيل) oder ein Pfand beziehungsweise eine Hypothek (رهن) verlangen. Praxisberichte erwähnen außerdem Ehemann oder männlichen Verwandten, zwei Zeugen oder ein Rentenbuch; dies sind jedoch keine allgemeinen gesetzlichen Anforderungen für alle Kreditnehmer. Frauen, Binnenvertriebene, ländliche Kreditnehmer und Menschen mit informellem Einkommen stoßen häufig auf zusätzliche Zugangshürden. Informelle und nicht-formelle Kredite haben erhebliche praktische Bedeutung. Familien und Freunde können Geld leihen; Händler und Einzelhändler Waren oder Lebensmittel auf Kredit anbieten. Geldwechsler oder Hawala-Netze können Vereinbarungen anbieten, die wie Kredite funktionieren. Eine weitere gemeinschaftliche Möglichkeit sind dörfliche Spar- und Darlehensvereinigungen, lokal als جمعيات الادخار والإقراض القروية bekannt. SFD und CGAP dokumentierten zwischen 2018 und 2021 mehr als 360 solcher Gruppen mit rund 8.000 Mitgliedern, etwa die Hälfte davon Frauen. Diese Vereinbarungen bieten gewöhnlich weder standardisierte Offenlegung noch Beschwerdesysteme oder Insolvenzschutz. Kreditnehmer sollten Vertrag, Währung, Ratenplan, Sicherheiten, Gebühren und Quittungen aufbewahren. Vor der Unterzeichnung sollten Lizenz des Kreditgebers, Aufsichtsbehörde und zuständiges Finanzgebiet geprüft werden. Bei Rückzahlungsschwierigkeiten kann eine schriftliche Umschuldung, ein Vergleich, eine flexible Rückzahlung oder ein teilweiser Forderungsverzicht verfügbar sein. Dabei handelt es sich jedoch um einrichtungsspezifische Ausnahmen, nicht um einen allgemeinen Anspruch. Bei Beschwerden gegen eine Mikrofinanzbank oder Mikrofinanzinstitution wendet sich der Kreditnehmer normalerweise zuerst an die Einrichtung und danach, falls die Antwort unzureichend ist, an die zuständige Aufsichtsbehörde. Die zivilrechtliche Vollstreckung richtet sich im Allgemeinen nach Gesetz Nr. 40/2002. Ein Gläubiger benötigt normalerweise einen سند تنفيذي (vollstreckbaren Titel) für eine bestehende, bezifferte und fällige Forderung, bevor er beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder قاضي التنفيذ die Zwangsvollstreckung beantragen kann. Ein Zahlungsbefehl (أمر أداء), eine hinterlegte Sicherheitsleistung, eine akzeptierte Bürgschaft oder ein Vergleich kann das Verfahren beeinflussen. Eine vorsorgliche Pfändung (الحجز التحفظي) erfordert gerichtliche Beteiligung. Der Schuldner wird grundsätzlich mindestens drei Tage vorher benachrichtigt; innerhalb von acht Tagen muss im Allgemeinen ein Verfahren zur Prüfung der Sache und Rechtmäßigkeit folgen. Ist der Schuldner abwesend, beträgt die Frist für die Pfändungsmitteilung mindestens fünf Tage. Ein Gläubiger kann außerdem die Pfändung von Forderungen oder Vermögenswerten beantragen, die ein Dritter für den Schuldner verwahrt. Bei der Verteilung haben Unterhaltsforderungen, gesetzliche Vorrechte, Hypothekengläubiger und anschließend ungesicherte Gläubiger anteilig Vorrang. Die klagende Partei trägt zunächst die Vollstreckungskosten; sie können später aus Verkaufserlösen erstattet werden. Eine verlässliche landesweite Gebührenordnung oder Bearbeitungszeit gibt es nicht. Bei einer fälligen Forderung oder einem vollstreckbaren Titel kann ein Gläubiger ein Ausreiseverbot beantragen. In einem Verfahren vor Klageeinreichung hat der Gläubiger im Allgemeinen drei Tage, um die Klage in der Hauptsache einzureichen. Ein Ausreiseverbot kann durch Zustimmung des Gläubigers, Bankgarantie, solventen Bürgen, hinterlegte Sicherheitsleistung oder Versäumnis der Klagefrist aufgehoben werden. Gesetz Nr. 40/2002 erlaubt außerdem in begrenzten Fällen wegen Schulden eine Inhaftierung, wenn kein pfändbares Vermögen vorhanden zu sein scheint, der Schuldner als zahlungsfähig gilt und kein gerichtlicher Nachweis über إعسار (Zahlungsunfähigkeit) oder إفلاس (Konkurs) vorliegt. Zahlung, hinterlegte Sicherheitsleistung, akzeptierte Bürgschaft oder gerichtliche Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses können eine Freilassung ermöglichen. Eine Inhaftierung birgt erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Risiken; die Praxis unterscheidet sich aufgrund des Konflikts erheblich. Für die gewerbliche Insolvenz gelten hauptsächlich Buch 5 des Handelsgesetzes Nr. 32/1991 und die Regelungen zu Gewerbetreibenden und Handelsschulden. Ein Konkursurteil stellt Geldschulden fällig, stoppt gegenüber der Gläubigergemeinschaft die Zinsen und beendet normalerweise Einzelklagen und Vollstreckungen ungesicherter oder allgemein privilegierter Gläubiger. Gesicherte Gläubiger können weiter gegen ihre Sicherheiten vorgehen. Gericht und Treuhänder verwalten das Vermögen des Schuldners. Ein Gewerbetreibender, dessen Betriebskrise zu توقف عن الدفع (Zahlungseinstellung) führt, kann nach mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ein gerichtliches Sanierungsverfahren, الصلح الواقي من الإفلاس, beantragen, sofern kein Betrug oder grobes Verschulden vorliegt. Das Verfahren kann Zahlungen aufschieben oder einen Teil der Schulden erlassen; ein bedingter Vergleich darf höchstens fünf Jahre dauern. Nach vollständiger Zahlung oder Erfüllung des Vergleichs kann eine Rehabilitation folgen. Spezialisierte Handelsgerichte bestehen in Sanaa, Aden, Taiz, Hadramaut und Hodeidah. In anderen Gebieten bearbeiten zuständige erstinstanzliche Gerichte entsprechende Angelegenheiten. Zuständiges Gericht, verfügbare Dokumente, Kontrolllinien, Reisebedingungen und lokale Vollstreckungskapazität können den Zugang erheblich beeinflussen. Für Haushaltskreditnehmer ist kein bestätigtes landesweites Gegenstück zu einem einheitlichen Verbraucherinsolvenz- oder Schuldnerberatungssystem vorhanden. Verhandelte Vergleiche, dokumentierte Beschwerden, Rechtsberatung und gebietsspezifische Gerichtsverfahren bleiben daher die wichtigsten belegten Schutzmöglichkeiten.
Schulden im Jemen
Schulden im Jemen umfassen geliehenes Geld, unbezahlte Verpflichtungen, Rückstände und Forderungen, die gerichtlich oder informell verhandelt werden. Das Finanzsystem ist zwischen den Gebieten Aden und Sanaa zersplittert; dort bestehen konkurrierende Finanzbehörden, getrennte Wechselkurse und unterschiedliche Bankpraktiken. Die öffentliche Verschuldung des Jemen wurde Ende 2024 auf etwa 9,2 Milliarden USD beziehungsweise 128 % des BIP geschätzt. Haushalte und Unternehmen nutzen häufig formelle Kreditgeber, Familiendarlehen, Lieferantenkredite und gemeinschaftliche Spargruppen.
Tipp
Behandeln Sie Schulden im Jemen als gebietsabhängiges und dokumentationsabhängiges Risiko, nicht als einheitliches nationales System. Ermitteln Sie zunächst Währung, Gläubiger, Aufsichtsbehörde, Fälligkeiten, Sicherheiten und Vollstreckungsstand. Sichern Sie anschließend eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung, bevor versäumte Zahlungen zu einem Gerichtsverfahren führen.

