Haustiere im Jemen

Die Haltung von Haustieren im Jemen wird vor allem durch Vorschriften zu Tiergesundheit und Nutztieren geregelt; ein landesweit geltendes Gesetz zu Haustierhaltung oder Tierschutz ist in den öffentlich verfügbaren Quellen nicht belegt. Katzen und Hunde fallen nach Gesetz Nr. 17/2004 unter die Definition von Tieren. Anschaffung, tierärztliche Versorgung, Reisen und Abgabe beruhen jedoch weitgehend auf privaten oder informellen Vereinbarungen. Zugang zu Tierärzten und grenzüberschreitende Verfahren unterscheiden sich je nach Gouvernement, Hafen und aktuellen Anweisungen der zuständigen Autorität.

Tipp

Halten Sie ein Haustier im Jemen nur, wenn Sie einen realistischen Plan für Versorgung und Notfälle haben. Sichern Sie sich den Zugang zu einer erreichbaren zugelassenen Tierarztpraxis und planen Sie den Umgang mit Tollwutrisiken. Lassen Sie sich vor jedem grenzüberschreitenden Transport die Anforderungen schriftlich bestätigen. Behandeln Sie veröffentlichte Gebühren, Bearbeitungszeiten und die Kapazität privater Tierschutzangebote als vorläufig, bis die zuständige Behörde oder der jeweilige Anbieter sie bestätigt hat.