Gesetz Nr. 17/2004 schließt Katzen und Hunde in seine Definition von Tieren ein. Öffentlich zugängliche Quellen belegen kein gesondertes landesweites Regelwerk zu Haustierhaltung, Tierschutz, Mikrochip-Kennzeichnung, verpflichtender Registrierung von Haltern, Zuchtbetrieben oder Tierhandlungen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Wasserressourcen und seine Generaldirektion für Tiergesundheit und Veterinärquarantäne sind für Tiergesundheitsdienste zuständig. Öffentlich verfügbare Quellen verwenden für Sana'a und Aden jedoch unterschiedliche Ministeriumsbezeichnungen. Klären Sie die zuständige Stelle und das aktuelle Verfahren vor Ort, bevor Sie sich auf eine Auskunft verlassen. Zugelassene private Tierarztpraxen sind die wichtigste Versorgungsmöglichkeit in Städten. Das Dienstleistungsverzeichnis des Ministeriums führt Genehmigungen und Verlängerungen für Tierkliniken, Berufszulassungen sowie Gesundheitsbescheinigungen für Katzen und Hunde auf. Tierarzneimittel und biologische Produkte unterliegen Registrierungs- und Einfuhrkontrollen. Öffentlich zugängliche Quellen belegen weder einen jemenweiten Impfplan für Haustiere noch einen Standard für Routineuntersuchungen oder verlässliche landesweite Preise für Konsultationen, Impfungen, Futter, Unterbringung oder Versicherung. Konflikt, wirtschaftlicher Druck und beschädigte Infrastruktur haben tierärztliche Dienste seit 2015 beeinträchtigt. Gemeindebasierte Tiergesundheitskräfte können in ländlichen Gebieten eine Ergänzung zur Nutztierhaltung bieten, ihre Fähigkeit zur Behandlung von Haustieren ist aber nicht gesichert. Komplexe Fälle können ein Gouvernement-Veterinäramt oder eine Privatklinik erfordern. Tollwut ist das wichtigste haustierbezogene Risiko für die öffentliche Gesundheit. Impfungen von Hunden und Maßnahmen zur Vermeidung von Bissen verringern das Expositionsrisiko. Nach einem Biss oder möglichem Tollwutkontakt spülen Sie die Wunde mindestens 15 Minuten lang mit fließendem Wasser und Seife und holen Sie sofort Rat zur Postexpositionsprophylaxe ein. Ein Medienbericht über täglich etwa 50 bis 70 Hundebissfälle im Republican Hospital in Sana'a ist eine lokale Momentaufnahme und keine landesweite Häufigkeitsangabe. In den geprüften Quellen waren keine jemenspezifischen Daten zur Tollwutimpfung von Haustieren belegt. Für Einfuhr, Ausfuhr und Transit lebender Tiere sind eine vorherige schriftliche Genehmigung, eine amtliche tierärztliche Gesundheitsbescheinigung des Herkunftslands, ein Ursprungszeugnis und die Nutzung eines ausgewiesenen amtlichen Hafens erforderlich. Behörden können das Tier kontrollieren oder unter Quarantäne stellen. Während der Quarantäne stellt der Absender Futter bereit, die Behörde Wasser. Das Gesetz Nr. 17/2004 legt im geprüften Text keine gesonderte Quarantänedauer für Katzen oder Hunde fest. Lassen Sie sich vor der Transportbuchung eine aktuelle Einfuhr-Checkliste für den Jemen von der Generaldirektion oder dem vorgesehenen Hafen schriftlich geben. Das britische APHA EHC 3043 führt den Jemen für Hunde als aktiv und wurde am 28. Juli 2026 aktualisiert. Es belegt jedoch Anforderungen auf Exportseite und keine vollständige Einfuhr-Checkliste für den Jemen. Gehen Sie nicht davon aus, dass Mikrochip, Tollwutnachweis oder Gesundheitsbescheinigung ohne aktuelle Bestätigung akzeptiert werden. Die veröffentlichte Gebührenordnung von 2004 nennt 1.000 jemenitische Rial für jede Gesundheitsbescheinigung oder Einfuhrgenehmigung. Für Genehmigungen von Tierkliniken nennt sie Erst- und Verlängerungsgebühren von 1.000 beziehungsweise 500 Rial für eine Basis-Tierklinik, 2.000 beziehungsweise 500 Rial für eine Privatklinik, 5.000 beziehungsweise 2.500 Rial für ein Krankenhaus sowie 4.000 beziehungsweise 2.000 Rial für ein Labor. Es ist nicht bestätigt, dass diese gesetzlichen Beträge 2026 tatsächlich erhoben werden. Ein Ministeriumseintrag nennt ein bis drei Tage für eine Einfuhrgenehmigung für Tierarzneimittel; diese Bearbeitungszeit lässt sich nicht auf eine Gesundheitsbescheinigung oder Einfuhrgenehmigung für Katzen und Hunde übertragen. In den geprüften Quellen ist weder ein staatlicher Dienst zur Abgabe von Tieren noch ein landesweites Adoptionsregister, staatliches Tierheimnetz oder nationales Vermittlungssystem belegt. Ein Medienbericht über ein privates Tierheimprojekt in Sana'a besagt, dass es täglich etwa vier bis fünf gerettete Tiere aufnimmt und nach deren Genesung eine Vermittlung organisiert. Es handelt sich um ein einzelnes Projekt, nicht um eine landesweite Versorgung. Private Tierschutzgruppen, Spenden und informelle Vermittlung sind mögliche Alternativen. Ihre Kapazität, ihr Rechtsstatus und ihr geografischer Wirkungsbereich unterscheiden sich jedoch. Auch ein direktes öffentlich belegtes Gegenstück zu einem standardisierten Heimtierausweis oder einem zentralen Haustierregister gibt es nicht.
Haustiere im Jemen
Die Haltung von Haustieren im Jemen wird vor allem durch Vorschriften zu Tiergesundheit und Nutztieren geregelt; ein landesweit geltendes Gesetz zu Haustierhaltung oder Tierschutz ist in den öffentlich verfügbaren Quellen nicht belegt. Katzen und Hunde fallen nach Gesetz Nr. 17/2004 unter die Definition von Tieren. Anschaffung, tierärztliche Versorgung, Reisen und Abgabe beruhen jedoch weitgehend auf privaten oder informellen Vereinbarungen. Zugang zu Tierärzten und grenzüberschreitende Verfahren unterscheiden sich je nach Gouvernement, Hafen und aktuellen Anweisungen der zuständigen Autorität.
Tipp
Halten Sie ein Haustier im Jemen nur, wenn Sie einen realistischen Plan für Versorgung und Notfälle haben. Sichern Sie sich den Zugang zu einer erreichbaren zugelassenen Tierarztpraxis und planen Sie den Umgang mit Tollwutrisiken. Lassen Sie sich vor jedem grenzüberschreitenden Transport die Anforderungen schriftlich bestätigen. Behandeln Sie veröffentlichte Gebühren, Bearbeitungszeiten und die Kapazität privater Tierschutzangebote als vorläufig, bis die zuständige Behörde oder der jeweilige Anbieter sie bestätigt hat.

