Japan ist ein souveräner Staat, der auf Grundlage seiner Verfassung regiert wird. Die Verfassungsordnung schützt Grundrechte, legt öffentliche Institutionen fest und bindet staatliche Gewalt an das Recht. Der Kaiser ist das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes. Er nimmt die in der Verfassung vorgesehenen formellen Handlungen vor, hat aber keine Regierungsbefugnisse. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Nationalparlament (Kokkai). Sein Abgeordnetenhaus und sein Ratshaus verabschieden nationale Gesetze und kontrollieren die Arbeit und Ausgaben der Regierung. Die ausführende Gewalt liegt beim Kabinett, das vom Premierminister geleitet wird. Ministerien und Behörden verwalten nationale Programme, entwickeln politische Maßnahmen, erbringen öffentliche Dienstleistungen und setzen Gesetze im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durch. Die rechtsprechende Gewalt liegt bei unabhängigen Gerichten. Das Gerichtssystem entscheidet Rechtsstreitigkeiten, führt Strafverfahren und kann prüfen, ob Gesetze und amtliche Handlungen mit der Verfassung vereinbar sind. Japan ist in Präfekturen und Gemeinden gegliedert. Für Präfekturen werden die Bezeichnungen to, dō, fu und ken verwendet; zu den Gemeinden zählen Städte, Kleinstädte, Dörfer und Tokios Sonderbezirke. Die lokalen Regierungen haben gewählte Leitungspersonen und Versammlungen. Sie verwalten viele alltagsnahe Dienstleistungen, während ihre Befugnisse, Pflichten und Finanzen in den nationalen Rechtsrahmen eingebunden sind. Öffentliche Stellen verwenden häufig Einwohnerregister, Identitätsprüfungen, Anträge, Bescheide und Bescheinigungen zur Verwaltung ihrer Dienstleistungen. Welche Stelle oder welches Verfahren zuständig ist, hängt von der persönlichen Situation, dem Wohnort und dem rechtlichen Zweck der Anfrage ab. Der japanische Staat kann einheitliche Regeln, landesweite Institutionen und organisierte lokale Dienstleistungen bieten. Seine Einschränkungen umfassen geteilte Zuständigkeiten, formelle Verfahren und Unterschiede beim Zugang. Daher müssen Einwohnerinnen und Einwohner oft zuerst die zuständige Stelle ermitteln.
Der Staat in Japan
Der Staat Japan ist durch eine geschriebene Verfassung organisiert, die die Regierungsgewalt dem Volk zuordnet. Nationale Institutionen teilen sich die Gesetzgebung, die Exekutive und die Rechtsprechung; Präfekturen und Gemeinden verwalten wichtige örtliche Angelegenheiten. Der Kaiser steht für Kontinuität und Zeremonielles, regiert das Land aber nicht.
Tipp
Bei alltäglichen Anliegen an den Staat ist in Japan das Gemeindeamt oft die beste erste Anlaufstelle. Bewahre wichtige amtliche Schreiben, Ausweisdokumente und Kopien eingereichter Formulare zusammen auf. Bitte die zuständige Stelle vor dem Gehen zu erklären, welche Abteilung zuständig ist, welche Nachweise erforderlich sind und was als Nächstes zu tun ist.

