Unternehmen in Island

Wer in Island ein Unternehmen führt, benötigt eine geeignete Rechtsform, eine Registrierung, muss Steuervorschriften einhalten und gegebenenfalls eine Tätigkeitserlaubnis einholen. Die Wahl zwischen Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Personengesellschaften wirkt sich auf Haftung, Kapital, Besteuerung und Geschäftsführung aus. Umsatzsteuerregistrierung, Buchführung, Jahresberichte und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten begründen auch nach der Registrierung fortlaufende Pflichten.

Tipp

Wählen Sie die isländische Rechtsform danach, welche Haftung Sie übernehmen können, wie viel Kapital zur Verfügung steht und wie die Eigentumsverhältnisse geregelt werden sollen. Klären Sie Registrierung, Umsatzsteuer, Steuern, Genehmigungen und Pflichten zu wirtschaftlich Berechtigten, bevor Sie Geld binden oder die Tätigkeit aufnehmen. Bewahren Sie Nachweise zu Meldungen, Abschlüssen und Fristen auf, denn die Pflichten bestehen während des Betriebs und bei der Schließung fort.