Ein Unternehmen in Island kann als Einzelunternehmen, ehf., hf., sf., slf., ses. oder in einer anderen Personengesellschafts- oder Genossenschaftsform tätig sein. Ein Einzelunternehmen wird unter der Kennitala des Inhabers registriert, benötigt weder Mindestkapital noch eine Registrierungsgebühr und lässt den Inhaber unbeschränkt haften. Eine ehf. ist eine eigene Rechtsperson und benötigt ein bei der Gründung vollständig eingezahltes Stammkapital von mindestens 500.000 ISK. Für eine hf. sind mindestens 4.000.000 ISK Stammkapital und mindestens zwei Gründer erforderlich. Bei einer sf. haften die Gesellschafter unmittelbar, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt; slf. und ses. haben andere Gesellschaftsstrukturen, die gesondert rechtlich und steuerlich geprüft werden müssen. Bei der Registrierung werden üblicherweise der Geschäftsname, eine isländische Anschrift, das Gründungsdatum, die Eigentümer und die wichtigste ISAT-Tätigkeit bei Skatturinn und Fyrirtækjaskrá erfasst. Für eine ehf. werden in der Regel das Formular RSK 17.21, ein Gründungsvertrag, das Gründungsprotokoll, die Satzung und eine Meldung der wirtschaftlich Berechtigten benötigt; die Unterlagen sind auf Isländisch vorzubereiten. Für eine elektronische ehf.-Registrierung werden rafræn skilríki (elektronische Ausweismittel) benötigt. Die Bearbeitung dauert elektronisch meist 3 bis 5 Arbeitstage, auf Papier 2 bis 3 Wochen. Ein Geschäftsführer oder Prokurist ohne isländische Staatsangehörigkeit benötigt möglicherweise eine Systemkennung von Registers Iceland. Wirtschaftliche Berechtigung umfasst die direkte oder indirekte Kontrolle über mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte sowie andere Formen der Kontrolle. Ist die Kontrolle unklar oder breit gestreut, wird die Person erfasst, die das Unternehmen tatsächlich leitet. Wer keine Kennitala hat, benötigt möglicherweise einen Reisepass oder eine Steueridentifikationsnummer. Eine ausländische Gesellschaft, die eine Zweigniederlassung eröffnet, muss diese gesondert registrieren und eine isländische Anschrift, den Geschäftszweck, einen Zweigniederlassungsleiter, eine Prokura, eine höchstens drei Monate alte ausländische Registrierungsbescheinigung, den letzten Jahresabschluss und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten vorlegen. Ihre Umsatzsteuer- und Steuerpflicht richtet sich nach der Tätigkeit in Island und danach, ob sie dort eine Betriebsstätte hat. Buchführung ist unabhängig von der Rechtsform vorgeschrieben; Unternehmen geben außerdem jährlich Steuererklärungen ab. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Genossenschaften und ses. reichen ihren Jahresabschluss im Allgemeinen spätestens einen Monat nach seiner Genehmigung oder innerhalb von acht Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ein. Änderungen im Register sind üblicherweise innerhalb eines Monats zu melden. Änderungen der steuerlichen Registrierung oder das Ende einer steuerpflichtigen Tätigkeit sind in der Regel innerhalb von acht Tagen anzuzeigen. Steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen erfordern grundsätzlich eine Umsatzsteuerregistrierung. Ausnahmen gelten, wenn der steuerpflichtige Umsatz in einem rollierenden Zeitraum von zwölf Monaten höchstens 2.000.000 ISK beträgt oder die Tätigkeit steuerbefreit ist. Die Registrierung erfolgt mit RSK 5.02 und sollte normalerweise mindestens acht Tage vor Beginn des Handels abgeschlossen sein. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 24 %, der ermäßigte Satz 11 %; Meldungen und Zahlungen erfolgen üblicherweise alle zwei Monate. Umsatzsteuerrechnungen müssen normalerweise das Datum, Namen und Kennitalas von Verkäufer und Käufer, die Umsatzsteuernummer, eine Beschreibung, Menge, Einzel- und Gesamtpreis sowie die Umsatzsteuer als gesonderten Betrag enthalten. Die Körperschaftsteuer beträgt im Allgemeinen 20 % für ehf. und hf. sowie 36 % für sf. und slf. Selbstständige zahlen progressive Einkommensteuer; die aktuellen Sätze und kommunalen Bestandteile sollten vor der Einreichung geprüft werden. Je nach Tätigkeit können Genehmigungen einer Gemeinde, der Gesundheitsbehörden, des District Commissioner, der Icelandic Tourist Board, der Icelandic Transport Authority, der Environment Agency, der Administration of Occupational Safety and Health oder bei Tätigkeiten mit Lebensmitteln der Behörde MAST erforderlich sein. Fördermittel sind über Grants Plaza und Ísland.is verfügbar, sind jedoch wettbewerblich und kein allgemeiner Anspruch. Förderprogramme von Rannís, etwa der Technology Development Fund, können Einzelpersonen oder Unternehmen annehmen, die jünger als fünf Jahre sind. Manche Programme bieten bis zu 2.000.000 ISK ohne erforderliche Kofinanzierung; Antragstellung und Berichtspflichten richten sich nach dem jeweiligen Programm. Bei einer Unternehmensübertragung müssen Anteilsübertragungen und Vermögensübertragungen getrennt geprüft werden, einschließlich Verträgen, Steuern, Genehmigungen, Eigentumsnachweisen und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten. Eine Unternehmensschließung erfordert die Abmeldung von Umsatzsteuer und Steuern, letzte Steuererklärungen, Abschlüsse, Aufbewahrung von Unterlagen und Begleichung von Verbindlichkeiten. Freiwillige Auflösung und Liquidation folgen dem Gesellschaftsrecht und dem Registerverfahren. Im Insolvenzfall gehen finanzielle Rechte und Pflichten auf die Insolvenzmasse über. Einzelunternehmer und Inhaber einer Rechtsform mit unbeschränkter Haftung sind nicht automatisch vor betrieblichen Verbindlichkeiten geschützt.
Unternehmen in Island
Wer in Island ein Unternehmen führt, benötigt eine geeignete Rechtsform, eine Registrierung, muss Steuervorschriften einhalten und gegebenenfalls eine Tätigkeitserlaubnis einholen. Die Wahl zwischen Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Personengesellschaften wirkt sich auf Haftung, Kapital, Besteuerung und Geschäftsführung aus. Umsatzsteuerregistrierung, Buchführung, Jahresberichte und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten begründen auch nach der Registrierung fortlaufende Pflichten.
Tipp
Wählen Sie die isländische Rechtsform danach, welche Haftung Sie übernehmen können, wie viel Kapital zur Verfügung steht und wie die Eigentumsverhältnisse geregelt werden sollen. Klären Sie Registrierung, Umsatzsteuer, Steuern, Genehmigungen und Pflichten zu wirtschaftlich Berechtigten, bevor Sie Geld binden oder die Tätigkeit aufnehmen. Bewahren Sie Nachweise zu Meldungen, Abschlüssen und Fristen auf, denn die Pflichten bestehen während des Betriebs und bei der Schließung fort.

