Gesetz Nr. 61/2011 legt íslenska als National- und Amtssprache Islands fest und verlangt ihre Verwendung und Weiterentwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Alþingi, Gerichte, staatliche und kommunale Verwaltungen, Schulen und öffentliche Dienste arbeiten hauptsächlich auf Isländisch. Öffentliche Stellen sollen eine klare, einfache und verständliche Sprache verwenden. Gemeinden legen ihre eigene Sprachpolitik und Regeln für die Kommunikation in anderen Sprachen fest; der praktische Zugang kann sich daher zwischen Einrichtungen unterscheiden. Die Íslensk málnefnd berät den Staat in Fragen der Sprachpolitik. Ihre offiziellen Rechtschreibregeln, Ritreglur Íslenskrar málnefndar, gelten für den Schulunterricht und staatliche Veröffentlichungen; die aktuellen Regeln wurden 2016 und 2018 herausgegeben. Stofnun Árna Magnússonar í íslenskum fræðum fördert Terminologieentwicklung, Wörterbücher, Sprachkorpora und Sprachtechnologie. Isländisch ist eng mit den Sagas, der Literatur, der nationalen Terminologie und dem kulturellen Erbe verbunden. RÚV ist gesetzlich verpflichtet, Isländisch, die isländische Geschichte und das kulturelle Erbe zu fördern; von Medienanbietern wird ebenfalls erwartet, dass sie Isländisch unterstützen. Audiovisuelle Inhalte in Fremdsprachen erhalten im Allgemeinen isländische Untertitel oder eine isländische Synchronfassung. In Island gibt es regionale Unterschiede in der Aussprache sowie im Wortschatz, in der Flexion und im Satzbau. Beispiele sind die mit Reykjavík und Akureyri, den Westfjorden und Hornafjörður verbundenen Sprachformen. Diese Unterschiede begründen keine regionalen Amtssprachen; der nationale Standard bleibt überall Isländisch. Íslenskt táknmál ist die traditionelle Minderheitensprache der Menschen, die auf sie angewiesen sind, darunter Kinder. Forschung von Árnastofnun schätzt die Zahl der Muttersprachler auf etwa 200 bis 300. Staat und Gemeinden müssen ihren Erhalt, ihre Weiterentwicklung, ihre Verwendung und den Zugang zu ihr unterstützen. Die Málnefnd um íslenskt táknmál hat fünf Mitglieder mit Amtszeiten von vier Jahren. Die Isländische Gebärdensprache ist im zwischenmenschlichen Gebrauch eine gleichberechtigte Ausdrucksform; öffentliche Stellen müssen bei Bedarf Gebärdensprachdienste bereitstellen. Isländische Brailleschrift ist für Menschen, die auf sie angewiesen sind, die erste Schriftsprache. Polnisch, Spanisch, Arabisch, Englisch und weitere Sprachen werden als Migrations- und Familiensprachen verwendet. 2025 lebten 73.795 Zugewanderte in Island, entsprechend 18,9 % der Bevölkerung; Menschen der ersten und zweiten Generation machten zusammen 21 % aus. Die größte Herkunftssprachengruppe war Polnisch: 22.925 Zugewanderte beziehungsweise 31,1 % aller Zugewanderten. Im Schuljahr 2024 hatten 7.661 Schülerinnen und Schüler, also 16,2 %, eine andere Muttersprache. Am häufigsten waren Polnisch mit mehr als 2.200 Schülerinnen und Schülern, Spanisch mit mehr als 600, Arabisch mit knapp 600 und Englisch mit einer etwas geringeren Zahl. Diese Zahlen beschreiben Mutter- oder Familiensprachen, nicht alle Sprachen, die die Bevölkerung spricht. Schulen bieten Isländisch als Zweitsprache an und unterstützen Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache. Wo möglich, können sie auch den fortgesetzten Gebrauch einer Familiensprache unterstützen. Im nationalen Lehrplan wird Isländischkenntnis mit aktiver demokratischer Teilhabe verknüpft. Welche konkrete Unterstützung zur Verfügung steht, hängt von der Schule, der Gemeinde und der lokalen Umsetzung ab. Menschen, die kein Isländisch sprechen, sollten wichtige Angelegenheiten erledigen und relevante Dokumente verstehen können; Englisch oder eine andere Sprache hat jedoch nicht denselben rechtlichen Status wie Isländisch. Gerichte müssen Dolmetschleistungen oder Gebärdensprachdolmetschen bereitstellen, wenn das Verfahrensrecht dies verlangt. Die Strategie für Isländische Gebärdensprache 2024–2027 behandelt Spracherwerb, Forschung und Erhalt, positive Einstellungen, die Erweiterung der Anwendungsbereiche, den Rechtsrahmen und Sprachentechnologie. Gesetz Nr. 61/2011 legt weder eine allgemeine Nutzungsgebühr noch eine allgemeine Bearbeitungsfrist für den Sprachzugang fest. Gebärdensprachdienste liegen in der Verantwortung von Staat und Gemeinden; das Gesetz setzt dafür keine allgemeine Nutzungsgebühr fest. Lokale Kurse, Übersetzungen und andere Unterstützung hängen vom Anbieter oder der Gemeinde ab. Die verfügbaren Belege weisen weder einen einheitlichen landesweiten Preis noch eine einheitliche Bearbeitungszeit aus.
Sprache in Island
Isländisch (íslenska) ist Islands National- und Amtssprache. Es wird in der gesamten öffentlichen Verwaltung, vor Gerichten, in Schulen, öffentlichen Diensten, Medien und im kulturellen Leben verwendet. Regionale Sprachunterschiede begründen keine eigenen Verwaltungssprachen. Die Isländische Gebärdensprache (Íslenskt táknmál) hat den Status einer geschützten Minderheitensprache und ermöglicht Menschen, die auf sie angewiesen sind, den Zugang zu öffentlichen Angeboten.
Tipp
Betrachten Sie Isländisch als Standardsprache für Angelegenheiten mit Behörden, Schulen und Gerichten und gehen Sie nicht davon aus, dass Englisch denselben rechtlichen Status hat. Wählen Sie Unterstützung passend zur Situation: Fragen Sie die zuständige Einrichtung nach Hilfe in anderen Sprachen, beantragen Sie bei Bedarf Dienste der Isländischen Gebärdensprache und klären Sie lokale Kosten oder Bearbeitungszeiten, bevor Sie sich darauf verlassen.

