Ein Haustier, gæludýr, ist ein privat als Begleit- oder Heimtier gehaltenes Tier. Eine realistische Haltungsverpflichtung kann etwa 15 Jahre dauern. Dazu gehören Futter, Ausstattung, Registrierung, Mikrochip, Impfungen, Parasitenkontrolle, tierärztliche Versorgung, Notfallbehandlung und Betreuung, wenn die haltende Person verhindert ist. Der Staat bezuschusst den Kauf eines Haustiers nicht. Der isländische Begriff umráðamaður bezeichnet die für das Tier verantwortliche Eigentümer- oder Betreuungsperson. Die haltende Person sollte Tierart, Rasse, Alter und Temperament passend zu verfügbarer Zeit, Wissen, finanziellen Mitteln und Betreuungsmöglichkeiten auswählen. Eine Adoption eines erwachsenen Tieres ist eine mögliche Option. Hunde können von Züchtern oder über Vermittlungsnetzwerke kommen, Katzen aus Tierheimen oder von Zuchtvereinen. Welpenkurse werden empfohlen und können in manchen Gemeinden die kommunale Hundegebühr senken. Die Hundehaltung ist grundsätzlich durch die jeweils geltende kommunale hundasamþykkt, die örtliche Hundehaltungsverordnung, geregelt. Prüfe vor der Anschaffung eines Hundes das Registrierungsverfahren der Gemeinde, Gebühren, Leinenpflicht, Freilaufflächen und sonstigen Auflagen. In Reykjavík erfolgt die Registrierung über Ísland.is; die haltende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und ein Welpe spätestens im Alter von vier Monaten registriert werden. Für Katzen und andere Tierarten gelten landesweit keine einheitlichen Regeln. Reykjavík hat zusätzliche Katzenauflagen, darunter Angaben zur haltenden Person, ein Halsband mit Adresse und Telefonnummer, Zustimmung zur Nutzung gemeinsamer Eingänge oder Flächen, eine empfohlene jährliche Entwurmung ab vier Monaten, Kastration von Freigängerkatern ab sechs Monaten sowie eine Glocke während der Brutzeit oder Einschränkungen der Freigangzeit. Hunde, Katzen und Kaninchen benötigen ab einem Alter von 12 Wochen einen ISO-kompatiblen Mikrochip und eine Registrierung. Eine zugelassene Tierarztpraxis erfasst die Kennzeichnung in Dýraauðkenni, der zentralen Haustier-Mikrochipdatenbank, die von der isländischen Lebensmittel- und Veterinärbehörde Matvælastofnun, kurz MAST, anerkannt ist. Die haltende Person muss Kontaktdaten aktuell halten, ein Tier als vermisst melden und den Datensatz nach einem Halterwechsel aktualisieren. Ein aktueller Datensatz verbessert die Chancen, dass Gemeinden und Finder ein entlaufenes Tier zurückbringen können. Das Tierschutzgesetz Nr. 55/2013 und die Verordnung Nr. 80/2016 verlangen eine gute Versorgung. Die haltende Person muss artgerechtes Futter und frisches Wasser, Unterkunft, Beschäftigung, Schutz vor Verletzung, Krankheit, Parasiten und Gefahren sowie geeignete tierärztliche Behandlung bereitstellen. Wenn das Leiden eines Tieres nicht angemessen gelindert werden kann, ist eine humane Einschläferung erforderlich. MAST führt Kontrollen durch und setzt die Vorschriften durch. Mögliche Maßnahmen umfassen tägliche Geldbußen, vorübergehende Inobhutnahme, Wegnahme eines Tieres und ein Tierhaltungsverbot. Vermutete Misshandlung kann MAST oder der Polizei gemeldet werden; eine anonyme Meldung kann beantragt werden. Die Versorgung unterscheidet sich je nach Tierart. Kaninchen und Nagetiere benötigen geeignete Gesellschaft oder Beschäftigung, artspezifisches Futter und Wasser, tägliche Betreuung, ein trockenes Gehege mit Bewegungsfläche, einen Rückzugsort und sichere Einstreu. Sie sollten nicht länger als 24 Stunden unbeaufsichtigt bleiben, außerhalb ihres geeigneten Temperaturbereichs gehalten oder auf einem Draht- beziehungsweise Gitterboden untergebracht werden. Bei der Zucht sind gesunde Tiere und Mindestabsetzalter zu beachten. MAST-Leitlinien behandeln außerdem regelmäßige Fütterung, Zahnpflege, Bewegung, Sozialisierung, Impfempfehlungen und Parasitenkontrolle. Hunde müssen nach den geltenden Hygienevorschriften jährlich gegen Band- und Spulwürmer behandelt werden. Tierärztliche Notdienste sind in vier Bezirke und 13 Gebiete gegliedert. Rufbereitschaft besteht werktags von 17:00 bis 08:00 Uhr sowie am Wochenende von Freitag 17:00 bis Montag 08:00 Uhr. Ein nationales öffentliches Haustier-Versicherungsprogramm oder einen Tierarztkostenzuschuss gibt es nach den verfügbaren Angaben nicht. Für die Einfuhr eines lebenden Haustiers sind eine Einfuhrgenehmigung von MAST und die Einhaltung von Gesundheits- und Quarantänevorschriften erforderlich. Hunde und Katzen dürfen nur aus zugelassenen Ländern einreisen und müssen grundsätzlich sechs Monate in einem zugelassenen Land gelebt haben oder von dort stammen. Sie benötigen einen Mikrochip, eine Tollwutimpfung, einen Tollwut-Antikörpertiter und weitere vorgeschriebene Impfungen oder Behandlungen. Für Hunde und Katzen der Kategorie 2 gilt eine Wartezeit von mindestens 90 Tagen nach dem Tollwut-Titertest. Hunde und Katzen verbringen normalerweise mindestens 14 Tage in Stationsquarantäne. Quarantäne zu Hause ist nur für zugelassene, zertifizierte Assistenzhunde mit vorheriger Genehmigung möglich. Die Einreise erfolgt über den Flughafen Keflavík; Fähren und Privatflugzeuge sind dafür nicht zugelassen. Fluggesellschaft und MAST bestimmen, ob das Tier in der Kabine, im Frachtraum oder als Luftfracht reist. Bei Nichteinhaltung können Rückflug, zusätzliche Quarantäne, Kontrolle und Tierarztkosten anfallen, die die haltende Person zahlt. Für Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Rennmäuse und Degus sind eine Genehmigung, Gesundheits- und Herkunftsnachweise sowie vier Wochen Heimquarantäne vorgeschrieben. Für Vögel und Fische gelten artbezogene Genehmigungs- und Nachweispflichten. Bei der Ausreise aus Island gelten die Vorschriften des Ziellands. Für Reisen in die EU und den EWR muss der Mikrochip vor der Tollwutimpfung gesetzt sein; das Tier muss zur Impfung mindestens 12 Wochen alt sein und die Ausfuhr beginnt normalerweise frühestens 21 Tage später. Eine amtliche Tierärztin oder ein amtlicher Tierarzt stellt die Gesundheitsbescheinigung aus, MAST bestätigt sie. Die Bescheinigung ist 10 Tage gültig. Hunde, die nach Malta, Irland, Finnland, ins Vereinigte Königreich oder nach Norwegen einreisen, benötigen ein bis fünf Tage vor der Einreise eine Bandwurmbehandlung. Die Bestätigung durch MAST kostet mindestens 6.606 ISK. Für andere Ziele können zusätzliche Dokumente, Tests oder Behandlungen nötig sein. Halterwechsel müssen unverzüglich in Dýraauðkenni eingetragen werden. Eine schriftliche Übergabe- oder Adoptionsvereinbarung hilft, die Parteien, das Tier und das Datum zu dokumentieren. Das Aussetzen eines Tieres ist keine belegte rechtmäßige Abgabemöglichkeit. Wer ein Tier nicht weiter halten kann, sollte sich an die zuständige Gemeinde oder den Tierschutzdienst, eine Tierarztpraxis, MAST, ein Tierheim oder eine Tierschutzorganisation wenden. DÝR, der kommunale Tierdienst in Reykjavík, fängt und versorgt Streuner und nimmt gefährdete Tiere auf. Außerhalb Reykjavíks ist die zuständige kommunale Behörde zu kontaktieren. Kattholt ist ein spezialisiertes Katzenheim; Dýrahjálp und weitere Tierschutzorganisationen bieten praktische Vermittlungsmöglichkeiten. Es gibt weder einen landesweiten Standarddienst für die Abgabe noch ein zentrales Abgabeportal. Die Versorgung am Lebensende erfolgt normalerweise über eine Tierarztpraxis; bei einer Ausnahme wegen tödlichen Leidens muss MAST benachrichtigt werden.
Haustiere in Island
Ein Haustier in Island zu halten, bedeutet langfristige Fürsorge, artgerechte Haltungsbedingungen, Kennzeichnung, tierärztliche Behandlung und die Beachtung örtlicher Vorschriften. Hunde, Katzen und Kaninchen müssen ab einem Alter von 12 Wochen gechippt und registriert sein; für Hunde gelten grundsätzlich kommunale Regeln. Die haltende Person trägt die laufenden Kosten und bleibt für das Wohl des Tieres verantwortlich, auch bei Reisen, Krankheit, Verlust oder Abgabe.
Tipp
Betrachte die Haltung eines Haustiers in Island als langfristige Verpflichtung mit örtlichen Regeln, laufenden Kosten und ohne eine einzige landesweite Anlaufstelle für jedes Problem. Kläre kommunale Hundeauflagen oder artspezifische Einfuhrvorschriften, bevor du ein Tier anschaffst oder mit ihm umziehst. Organisiere anschließend Kennzeichnung, tierärztliche Versorgung, Betreuung im Notfall und finanzielle Rücklagen. Wenn sich die Umstände ändern, nutze eine dokumentierte Übergabe oder örtliche Tierschutzkontakte, statt das Tier auszusetzen.

