Ein Arbeitgeber in Guinea kann selbst einstellen oder den Service public de l’emploi beziehungsweise einen privaten Vermittlungsdienst nutzen. AGUIPE-E ist eine öffentliche Vermittlungsstelle für Beschäftigung, Qualifizierung und Unternehmertum. Öffentliche Registrierung und Vermittlung sind kostenlos. Der Arbeitgeber muss Personal innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Einstellung beim Service public de l’emploi melden. Eine Arbeitgeberorganisation kann frei nach Branche, Region oder Unternehmensgröße gegründet werden; der aktuelle Arbeitgeberverband CGE-GUI unterstützt Interessenvertretung und Branchendialog. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag, CDI genannt, ist der Regelfall. Ein befristeter Vertrag (CDD), eine Ausbildung, Probezeit oder ein Praktikum verändert die anwendbaren Bedingungen. Ein CDD muss vor Arbeitsbeginn schriftlich oder durch ein schriftliches Schreiben dokumentiert werden und darf einschließlich Verlängerungen insgesamt höchstens zwei Jahre dauern. Ein vorübergehender Einsatz darf höchstens sechs Monate dauern. Für Arbeitskräfte von außerhalb der ECOWAS sind eine vorherige Genehmigung des Service public de l’emploi, ein schriftlicher Vertrag und ein Visum erforderlich; die Genehmigung darf höchstens vier Jahre gelten. Das Mindestarbeitsalter beträgt 16 Jahre. Arbeitgeber dürfen nicht diskriminieren und müssen Gewalt, Mobbing und sexuelle Belästigung verhindern. Disziplinarmaßnahmen sind auf berufliches Fehlverhalten beschränkt und müssen verhältnismäßig sein. Ein internes Regelwerk, règlement intérieur genannt, ist in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten vorgeschrieben. Der Arbeitgeber konsultiert Gewerkschaftsdelegierte 15 Arbeitstage lang, legt das Dokument der Inspection Générale du Travail (IGT) innerhalb von 30 Arbeitstagen zur Prüfung vor und hängt es am Arbeitsplatz aus. Es tritt einen Monat nach Aushang in Kraft. Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Einseitig angeordnete Überstunden sind auf 100 Stunden begrenzt; weitere Überstunden benötigen eine Genehmigung der IGT. Überstunden werden für die ersten vier Stunden mit 30 % und danach mit 60 % Aufschlag vergütet. Arbeit zwischen 21:00 und 05:00 Uhr erhält einen Aufschlag von 20 %. Der Arbeitgeber konsultiert Gewerkschaftsdelegierte zu Arbeitsplänen, hängt diese aus und übermittelt sie der IGT. Löhne sind in Abständen von höchstens 30 Tagen zu zahlen. Der geltende SMIG- und Sozialversicherungslohn-Mindestwert beträgt 550.000 GNF; die Beitragsobergrenze beträgt 2.500.000 GNF. Jahresurlaub ist bezahlt, und der Arbeitgeber darf nicht über die Verwendung des Lohns durch Beschäftigte bestimmen. Die Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS) deckt Arbeitgeber, Beschäftigte, Auszubildende und Praktikanten ab. Der Arbeitgeber muss das Unternehmen und jede beschäftigte Person innerhalb von acht Tagen anmelden. Die Anmeldung umfasst Antrag, RCCM oder Gesellschaftssatzung sowie eine unterzeichnete Lohnliste. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen insgesamt 23 %: 18 % trägt der Arbeitgeber, 5 % die beschäftigte Person. Die Zweige sind Familienleistungen mit 6 %, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mit 4 %, Krankheit mit 6,5 % und Altersversicherung mit 6,5 %. Der Arbeitgeber bleibt für Meldung und Zahlung beider Anteile verantwortlich. Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten zahlen monatlich; kleinere Arbeitgeber vierteljährlich, sofern sie nicht monatliche Zahlung beantragen. Die Zahlung ist innerhalb der ersten 15 Tage nach dem Beitragszeitraum fällig; bei Verspätung fallen monatlich 5 % zusätzlich an. eCNSS ermöglicht Online-Lohnmeldungen und -zahlungen. Jedes Unternehmen muss Räume und Arbeitsorganisation so gestalten, dass Unfälle und Berufskrankheiten verhindert werden. Unternehmen mit mindestens 25 regulären Beschäftigten richten einen Gesundheits- und Sicherheitsausschuss ein. Gefährliche Arbeiten sind der IGT und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt zu melden. Jeder Arbeitgeber organisiert arbeitsmedizinische Betreuung, einschließlich einer Untersuchung vor der Einstellung spätestens bis zum Ende der Probezeit und einer jährlichen Untersuchung. Am Arbeitsplatz müssen Erste Hilfe und ein Evakuierungsplan zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung vorhanden sein. Bei einer Baustelle oberhalb des geltenden Schwellenwerts ist vor Arbeitsbeginn ein Hygiene-, Sicherheits- und Gesundheitsplan erforderlich. Er umfasst Nachunternehmerarbeit, Erste Hilfe, Einrichtungen für Beschäftigte und die Meldung an die IGT. Ein Arbeitgeber mit mindestens 25 Beschäftigten, die gewöhnlich seit 12 Monaten beschäftigt sind, hat gewählte Gewerkschaftsdelegierte. Beschäftigte benötigen drei Monate Betriebszugehörigkeit, um zu wählen, und ein Jahr, um kandidieren zu können. Die Zahl der Delegierten steigt mit der Belegschaftsgröße. Der Arbeitgeber stellt geeignete Räume und monatlich 15 bezahlte Delegationsstunden bereit. Die Entlassung einer Gewerkschaftsdelegierten oder eines Gewerkschaftsdelegierten benötigt die Genehmigung der IGT. Eine vorläufige Suspendierung muss der IGT gemeldet und innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung beantragt werden; die IGT soll innerhalb von 15 Tagen entscheiden. Wegen Gewerkschaftsmitgliedschaft darf nicht diskriminiert werden. Tarifverträge können auf Betriebs-, Unternehmens-, Branchen-, berufsübergreifender, lokaler, regionaler oder nationaler Ebene gelten und günstigere Bedingungen als das gesetzliche Minimum gewähren. Eine vorübergehende Maßnahme der technischen Arbeitslosigkeit, chômage technique genannt, kann eine unfallbedingte oder wirtschaftliche Arbeitsunterbrechung auffangen. Der Arbeitgeber informiert Gewerkschaftsvertretungen und, sofern Tarif- oder andere Regeln nichts anderes vorsehen, vorab die IGT. Die Maßnahme darf einschließlich Verlängerungen höchstens sechs Monate dauern. Bei CDI beträgt die Kündigungsfrist für cadre-Beschäftigte drei Monate, für maîtrise-Beschäftigte zwei Monate und für Beschäftigte auf Ausführungsebene einen Monat. Ab mindestens 12 Monaten tatsächlicher Beschäftigung kann Abfindung anfallen; der Arbeitgeber muss eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Mutterschutzunterbrechung umfasst sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, insgesamt 14 Wochen; der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Lohns, die CNSS die andere Hälfte. Nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit kehrt eine medizinisch arbeitsfähige Person auf dieselbe oder eine gleichwertige Stelle zurück. Die Mitteilung zum Ruhestand erfordert bei mehr als 10 Jahren Betriebszugehörigkeit mindestens sechs Monate Vorlauf, bei zwei bis 10 Jahren zwei Monate und in anderen Fällen einen Monat. Die IGT berät, inspiziert und schlichtet. Bei individuellen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ist die Schlichtung durch die IGT optional; sie erstellt ein procès-verbal, und der Streit kann sonst vor das Arbeitsgericht gebracht werden. Ein kollektiver Streik kann nach Ankündigung und Schlichtung sowie anschließendem Ablauf von 10 Arbeitstagen stattfinden, unter Beachtung von Sicherheits- und Mindestdienstanforderungen. Eine Aussperrung ist verboten, außer aus Sicherheitsgründen oder bei einem unregelmäßigen Streik und mit Stellungnahme der IGT. In einer Krise oder einem wesentlichen Dienst kann ein Schiedsverfahren genutzt werden. Das Arbeitsgericht behandelt Streitigkeiten über Verträge, Disziplin, interne Regeln, Arbeitnehmervertretung und kollektive Konflikte.
Arbeitgeber in Guinea
Ein Arbeitgeber in Guinea stellt Beschäftigte ein und führt sie, zahlt Löhne, meldet Personal bei der Sozialversicherung an und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen. Die formelle Arbeitgeberrolle umfasst private und gemischte Unternehmen einschließlich Hausarbeit, freie Berufe, Auszubildende und Praktikanten; für Beamtinnen und Beamte, dauerhafte oder befristete Staatsbedienstete sowie Streitkräfte gelten gesonderte Regeln. Zu den Kernpflichten gehören Beschäftigungsmeldungen, Verträge, Arbeitszeit, Sozialversicherungsbeiträge, Gesundheitsschutz, Arbeitnehmervertretung sowie ein rechtmäßiger Umgang mit Streitigkeiten und organisatorischen Veränderungen.
Tipp
Führen Sie die Arbeitgeberrolle in Guinea als dokumentierten Compliance-Prozess und klären Sie zuerst den rechtlichen Geltungsbereich und die Beschäftigtengruppen des Unternehmens. Priorisieren Sie Verträge und Personalmeldungen, CNSS-Anmeldung und Lohnabrechnung, Arbeitssicherheit, Arbeitnehmervertretung und Streitfallunterlagen. Versäumte Fristen können Nachzahlungen, Probleme bei Inspektionen und vermeidbare Konflikte verursachen. Bewahren Sie für jede Meldung, Konsultation, Zahlung, medizinische Maßnahme und Personalentscheidung schriftliche Nachweise auf.

