Das Ministry of Education, Youth, Sports and Culture (Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturministerium) und der Chief Education Officer (oberste Bildungsbeamtin bzw. oberster Bildungsbeamter) beaufsichtigen Lehrpläne, Aufnahme, Zuweisung, Anwesenheit und sonderpädagogische Bildung. In Grenada ist der Schultag in zwei Unterrichtsabschnitte unterteilt; die Anwesenheit wird für jeden Abschnitt erfasst. Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Die Ferien umfassen üblicherweise Zeiträume von etwa drei Wochen, zwei Wochen und acht Wochen. Schulkalender und Stundenpläne können jedoch variieren. Vorschulische Bildung wird von öffentlichen und privaten Einrichtungen der frühkindlichen Bildung für Kinder im Alter von etwa drei und vier Jahren angeboten, ist aber nicht verpflichtend. Die Grundschulbildung umfasst normalerweise die Klassen 1 bis 6 und die Fächer Sprachbildung, Mathematik, Naturwissenschaften, Sozialkunde, Gesundheit und Familienleben, Sport, Religion, Landwirtschaft sowie Kunst und Handwerk. In ausgewählten Grundschulklassen finden Mindestkompetenztests statt. Am Ende der 6. Klasse prüft die Caribbean Primary Exit Assessment (karibische Grundschulabschlussprüfung, CPEA) mathematische, sprachliche, staatsbürgerliche und naturwissenschaftliche Kompetenzen anhand interner und externer Bestandteile und unterstützt den Übergang zur Sekundarschule. Sekundarschulbildung wird an öffentlichen, staatlich unterstützten privaten, privaten und konfessionellen Schulen angeboten. Die Schulen unterrichten Kern- und Grundlagenfächer nach dem nationalen Lehrplan. Das Caribbean Secondary Education Certificate (karibisches Sekundarschulabschlusszeugnis, CSEC) ist der wichtigste zentrale Sekundarschulabschluss. Die Secondary Level Examination (Prüfung auf Sekundarstufe, SLE) ist als alternativer oder ausweichender Bildungsweg dokumentiert. Aus den verfügbaren Belegen geht jedoch nicht vollständig hervor, wie sie derzeit nach der CPEA genutzt wird. Tertiäre Bildung sowie technische oder berufliche Ausbildung folgen auf die Sekundarschule und sind eigenständige Bildungsbereiche. Familien können zwischen öffentlichen, privaten, staatlich unterstützten privaten und häuslichen Bildungsangeboten wählen, sofern die jeweils geltenden Anforderungen erfüllt sind. Bei der Aufnahme in Vorschul- und Grundschulen wird im Allgemeinen der Wohnort vorrangig berücksichtigt. Üblicherweise werden eine Geburtsurkunde und ein Impfnachweis oder eine gültige Ausnahmebescheinigung verlangt. Die Aufnahme in die Sekundarschule beginnt normalerweise im Alter von etwa elf Jahren. Für einen Schulwechsel sind üblicherweise ein unterschriebenes Schreiben und ein verfügbarer Platz an der aufnehmenden Schule erforderlich; bei Streitfällen kann der Chief Education Officer vermitteln. Das Gesetz sieht ein Bildungsprogramm für Einwohnerinnen und Einwohner im schulpflichtigen Alter vor. Durch den Education Amendment Act 5 of 2024 (Änderungsgesetz zum Bildungsrecht Nr. 5 von 2024) wird das Ende der Schulpflicht mit Wirkung vom 1. September 2024 von 16 auf 17 Jahre angehoben. Damit soll der Schulbesuch bis zum Alter von 18 Jahren fortgesetzt werden. Eine zugängliche Fassung des älteren Bildungsgesetzes enthält weiterhin die früheren Altersvorgaben. Familien sollten deshalb die geltenden Aufnahme- und Anwesenheitsvorgaben beim Ministerium oder bei der Schule bestätigen lassen. Eltern müssen die regelmäßige Anwesenheit unterstützen. Von Schülerinnen und Schülern wird erwartet, pünktlich zu erscheinen, am Programm teilzunehmen, den Lehrplan zu bearbeiten und die Verhaltensregeln der Schule einzuhalten. Anwesenheitsbeauftragte können Fehlzeiten untersuchen, Verwarnungen aussprechen und die Anwesenheitspflicht durchsetzen. Öffentliche Schulen erheben für den regulären Schulbesuch im Allgemeinen kein Schulgeld. Bücher, Uniformen, Mahlzeiten, Transport, besondere Leistungen und weitere aufgeführte Posten können dennoch Kosten verursachen. Die Gebühren privater und konfessioneller Schulen sind nach den verfügbaren Belegen nicht zentral vereinheitlicht. Schülerinnen und Schüler, die weder aus einem OECS-Staat noch aus einem Commonwealth-Staat kommen, können Gebühren zahlen müssen. Eine von der Regierung angeordnete Zuweisung an eine private Schule kann dazu führen, dass die Regierung Gebühren und damit verbundene Kosten übernimmt. Unterstützung für Schulbedarf, Uniformen, Mahlzeiten und digitale Geräte kann über bestimmte Programme verfügbar sein. Anspruch und Zeitpunkt hängen jedoch vom jeweiligen Programm und Einzelfall ab. Eltern können Informationen über Lernfortschritt, Verhalten und Anwesenheit erhalten, einschlägige Schulaktivitäten beobachten und sich über Eltern-Lehrer-Vereinigungen beteiligen. An öffentlichen und staatlich unterstützten Schulen finden Religionsunterricht und Gottesdienste statt. Verfassungsrechtliche Schutzbestimmungen erlauben es Eltern oder Schülerinnen und Schülern, Unterricht im Zusammenhang mit einer anderen Religion abzulehnen. Kinder mit intellektuellen, kommunikativen, verhaltensbezogenen oder körperlichen Besonderheiten oder mit mehreren Beeinträchtigungen haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein geeignetes Bildungsprogramm. Soweit die verfügbaren Ressourcen es zulassen, ist die am wenigsten einschränkende Lernumgebung vorgesehen. Zum Verfahren gehören eine Begutachtung, die Zustimmung der Eltern, Beratung und Zugang zu Berichten. Gegen die betreffende Entscheidung kann im Allgemeinen innerhalb von 14 Tagen beim Minister Berufung eingelegt werden. Die Umsetzungsmöglichkeiten sind weiterhin ungleich verteilt, und in diesem Bildungsbereich gibt es nur wenige eigens dafür vorgesehene sonderpädagogische Schulen. Das Schulangebot verteilt sich auf ein gemischtes System. Ein UNICEF-Profil zählte 215 Bildungseinrichtungen, darunter 108 Vorschulen, 77 Grundschulen, 24 Sekundarschulen und 3 sonderpädagogische Schulen. Dasselbe Profil verzeichnete etwa 68 Prozent private und 32 Prozent öffentliche Einrichtungen. Die Zahlen und Einschulungsquoten unterscheiden sich je nach Bezugsjahr und Quelle. Unterschiede zwischen den Gemeinden sind relevant; Carriacou und Petite Martinique werden in amtlichen Statistiken als eine Gemeinde behandelt. Hurrikan Beryl beschädigte oder zerstörte 2024 insgesamt 34 Schulen. Lernrückstände, Schulsicherheit, Mobbing, Gewalt unter Kindern und Bedenken wegen körperlicher Bestrafung sind bei der Einschätzung der Kontinuität und Sicherheit einer bestimmten Schule ebenfalls relevant.
Schulwesen in Grenada
Das Schulsystem in Grenada umfasst Vorschul-, Grundschul-, Sekundar- und sonderpädagogische Bildung. Neben häuslicher Bildung gibt es öffentliche, staatlich unterstützte private, private und konfessionelle Schulen. Die Grundschule beginnt üblicherweise mit etwa fünf Jahren und dauert sechs Jahre; die Sekundarschule schließt normalerweise ab etwa elf Jahren an. Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist im Allgemeinen gebührenfrei. Familien können jedoch Kosten für Bücher, Uniformen, Schulbedarf, Transport oder besondere Leistungen haben.
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