Das Versicherungsrecht Äquatorialguineas beruht auf dem regionalen CIMA-Vertrag und dem Versicherungsgesetzbuch (Code des assurances) von 2019. Die regionale Aufsichtsbehörde CRCA beaufsichtigt den Versicherungsmarkt. Auf nationaler Ebene ist die Dirección General de Servicios Financieros y Organismos Económicos Internacionales dem Ministerium für Finanzen, Wirtschaft und Planung zugeordnet. Zu ihren Aufgaben gehören Marktdaten, die Vorprüfung von Lizenzanträgen, die Zulassung von Vermittlern, die Überwachung von Qualifikationen und Zahlungsfähigkeit sowie die Prüfung von Versicherungsbedingungen. Die nationale Kontaktstelle befindet sich in Malabo II. Die Sozialversicherung wird von INSESO verwaltet. Unternehmen und Beschäftigte müssen sich für erfasste Beschäftigungsverhältnisse anmelden und regelmäßig die vorgeschriebenen Beiträge entrichten. Zu den Leistungen gehören Mutterschaftsleistungen, medizinische und pharmazeutische Versorgung, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Altersrenten, Todesfall- und Hinterbliebenenleistungen, Beschäftigungsschutz, Familienzulagen und soziale Dienste. Auf Grundlage des verfügbaren amtlichen Recherchestands vom 7. September 2026 lassen sich aktuelle Beitragssätze nicht zuverlässig nennen. Eine für September 2026 geplante Übertragung von Krankenhausvermögen von INSESO an das Gesundheitsministerium ändert den Auftrag von INSESO im Sozialschutz nicht. Eine Haftpflichtversicherung ist für Kraftfahrzeuge, Anhänger und Sattelanhänger vorgeschrieben. Nach CIMA-Recht deckt sie Personen- und Sachschäden. Eigentümer, Halter, Fahrer und Fahrgäste sind nach den gesetzlichen Vorschriften eingeschlossen. Als Nachweis sind die Versicherungsbescheinigung und der abtrennbare Teil der Fahrzeugzulassung erforderlich. Der Gebietsschutz gilt in den CIMA-Mitgliedstaaten nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht. CIMA-Recht führt außerdem die Transportversicherung für Importgüter als Pflichtbereich auf. Auf dem privaten Markt ist ein lokaler Anbieter von Lebens- und Kapitalisierungsprodukten dokumentiert: VidaSEguros EG. Das Angebot umfasst Einzel- und Gruppenlebensversicherungen, ergänzende Altersvorsorge, Lebensversicherung für Bankkredite, Ausbildungsversicherungen, Bestattungsleistungen, Todesfall- und Invaliditätsschutz sowie Spar- und Kapitalisierungsprodukte. Die Prämien werden in Zentralafrikanischen CFA-Francs (XAF) berechnet. Je nach Produkt verwendet ein Online-Rechner ein Alter zwischen 18 und 70 Jahren. Daraus ergibt sich keine allgemeine Altersgrenze für alle Verträge. Der Anbieter erklärt, internationale Rückversicherung zu nutzen. CIMA-Unterlagen nennen CHANAS Assurances GE in Aufsichtsentscheidungen von 2020 und 2021, bestätigen jedoch weder eine aktuelle Lizenz noch den derzeitigen Status als Vermittler. CIMA unterscheidet außerdem Bereiche wie Unfall- und Krankenversicherung, Kraftfahrzeuge, Feuer und sonstige Sachschäden, allgemeine Haftpflicht, Transport und weitere unmittelbare finanzielle Risiken. Für diese Produkte muss der jeweilige Anbieter zugelassen sein. Prämien, Selbstbehalte, Versicherungssummen, Ausschlüsse, Gebietsschutz und Leistungsgrenzen sind nicht allgemein festgelegt und müssen für jede Police geprüft werden. Zum Recherchezeitpunkt lag keine vollständige aktuelle amtliche Liste aller Versicherer und Vermittler vor. Ein Vertrag muss unter anderem die Vertragsparteien, die versicherte Person oder Sache, die versicherten Risiken, Beginn und Laufzeit, Versicherungssumme, Prämie und Zahlungsweise, stillschweigende Verlängerung, Verlängerung und Kündigung, Pflichten der versicherten Person, Schadenmeldung, Zahlungsfrist, Schadensbewertung und Verjährungsfristen regeln. Klauseln über Nichtigkeit, Verlust des Leistungsanspruchs, automatische Beendigung und Leistungsausschlüsse müssen deutlich hervorgehoben sein. Antragsteller müssen Risiken und bestehende Versicherungen wahrheitsgemäß angeben und vereinbarte Prämien fristgerecht zahlen. Banken, Finanzinstitute, Mikrofinanzanbieter, Sparkassen und die Post dürfen bestimmte Versicherungsdienste nur über fachlich zugelassene Personen vermitteln. Im Schadenfall verlangt die Police meist eine zeitnahe Meldung. Bewahren Sie Vertrag, Zahlungsbelege, Fotos und sonstige Nachweise sowie gegebenenfalls Polizei-, Arzt- und Reparaturunterlagen auf. Der Versicherer oder ein zugelassener Schadensgutachter prüft den Schaden. Für Haftpflichtfälle im Kraftfahrzeugverkehr mit Personenschaden gelten nach CIMA-Recht besondere Fristen: Ein Angebot muss spätestens zwölf Monate nach dem Unfall oder spätestens acht Monate nach dem Tod bei einem tödlichen Unfall erfolgen. Eine begründete Antwort auf den Anspruch ist innerhalb von 30 Tagen fällig; vereinbarte Beträge werden einen Monat nach Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist ausgezahlt. Bei Verzögerung fallen monatlich 5 % der Entschädigung an. Diese Fristen gelten für das besondere Verfahren für Verkehrsopfer und nicht automatisch für jeden Versicherungsfall. In den verfügbaren Rechercheunterlagen ist keine gesonderte örtliche Ombudsstelle dokumentiert. Bei Nichtlebensversicherungen kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im Allgemeinen per Einschreiben kündigen, mindestens zwei Monate vor Ablauf. Ausnahmen gelten für individuelle Krankenversicherungen, Bauversicherungen und bestimmte nicht private Risiken. Eine Risikoänderung, zum Beispiel durch Wohnort- oder Berufswechsel, Eintritt in den Ruhestand, Einstellung einer Tätigkeit oder Änderung des Güterstands, muss innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Die Änderung wird im Allgemeinen einen Monat nach Eingang der Mitteilung wirksam; nicht verbrauchte Prämien sind zu erstatten. Bei ausbleibender Prämienzahlung kann der Vertrag enden. Nach Artikel 21 können zusätzlich 25 % der jährlichen Nettoprämie als Schadensersatz verlangt werden. Diese Regel gilt nicht für Lebensversicherungen. Nach einem Schaden kann der Versicherer innerhalb von drei Monaten mit einer Frist von einem Monat kündigen; auch dann ist die nicht verbrauchte Prämie zurückzuerstatten.
Versicherungen in Äquatorialguinea
Äquatorialguinea hat einen förmlich regulierten Versicherungsmarkt im regionalen Versicherungssystem (CIMA). Zum Sozialschutz zählt für erfasste Beschäftigungsverhältnisse die Pflichtmitgliedschaft in der Sozialversicherung (INSESO). Kraftfahrzeuge benötigen eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Private Anbieter führen unter anderem Lebens-, Kredit-, Bestattungs- und Kapitalisierungsprodukte. Sach-, Haftpflicht-, Transport- und private Krankenversicherungen hängen vom zugelassenen Anbieter und konkreten Vertrag ab.
Tipp
Prüfen Sie zuerst die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung und die INSESO-Mitgliedschaft, da beide unmittelbar von Fahrzeugnutzung oder Beschäftigung abhängen. Wählen Sie private Versicherungen nach dem konkreten Zweck: Kredit, Todesfall, Altersvorsorge, Ausbildung, Bestattungskosten oder Sparen. Verlassen Sie sich bei jedem Anbieter auf überprüfbare Zulassung und eine geprüfte Police statt auf mündliche Zusagen.

