Das formelle Mediensystem umfasst staatliche, private und digitale Angebote, doch die praktische Medienvielfalt ist sehr begrenzt. Das Ministerium für Information, Presse und Kultur (Ministry of Information, Press and Culture, MIPC) beaufsichtigt die wichtigsten öffentlichen Rundfunkdienste. Auch die für Fernsehen, Radio und Printmedien zuständige Generaldirektion hat Aufgaben in diesem Bereich. ORTEL reguliert die Telekommunikation, nicht den Mediensektor selbst. ANCIC, das für Telekommunikation und neue Technologien zuständige Ministerium, die Fiscalía und die Gerichte sind an der Durchsetzung cyberbezogener Vorschriften und entsprechenden Verfahren beteiligt. Der nationale öffentlich-rechtliche Sender RTVGE dominiert die Fernseh- und Radionachrichten. Sein Fernsehangebot heißt üblicherweise TVGE, sein Radiodienst RNGE. Asonga betreibt einen privaten Fernsehsender, dessen Eigentümer jedoch eng mit der Staatsführung verbunden sind. Aktuelle Nachrichten werden daher häufig über RTVGE oder Asonga bezogen. Der MIPC-Plan für 2025 erwähnt zusätzliche TVGE-Angebote in Bata, ländliche Stationen, den Ausbau von Glasfaser, Reparaturen und Schulungen in Technologie und Journalismus; eine vollständige Umsetzung ist jedoch nicht belegt. Die Printmedien unterliegen dem weiterhin als geltend aufgeführten Ley 6/1997 de Prensa, Imprenta y Medios Audiovisuales. Neben einem staatlichen Webportal und Angeboten wie Ébano und Potopoto gibt es Publikationen wie Ahora EG, Real Guinea Ecuatorial, Mechap und Mofueñ. Unabhängige oder private Pressearbeit findet nur sporadisch statt. Der Zugang zu staatlichen Informationen ist gesetzlich anerkannt, kann praktisch aber schwierig sein. Zu den berichteten Einschränkungen zählen Vorzensur, Selbstzensur, Entlassungen, Zugangsbeschränkungen, Drohungen und willkürliche Inhaftierungen. Berichten zufolge wurde auch ausländischen Journalisten die Einreise verweigert. Unabhängige Online-Angebote können teilweise Alternativen außerhalb der direkten staatlichen Kontrolle bieten. Streaming und digitaler Zugang hängen stark von der Internetverbindung ab. RTVGE und TVGE bieten Live-Zugriff über das Internet; RNGE ist seit dem 13. Februar 2025 online aktiv, und TVGE bietet kostenlose Videos auf Abruf. Canal+ und DStv bieten kostenpflichtige Fernsehalternativen. Laut den verfügbaren UNESCO-Kartierungsdaten von 2019 verfügten nur etwa 1,9 % der Haushalte über einen Festnetzbreitbandanschluss. Mobiles Internet ist daher die wichtigste Zugangsmöglichkeit. Aktuelle Preise und die Verfügbarkeit von Streamingdiensten werden nicht zuverlässig erfasst; die Kosten für Daten hängen vom Anbieter, Gerät und Tarif ab. Schätzungen vom Januar 2025 zufolge nutzten etwa 1,16 Millionen Menschen das Internet, entsprechend 60,4 % der Bevölkerung, und es gab etwa 872.000 Mobilfunkanschlüsse, entsprechend 45,5 %. Rund 150.000 Social-Media-Identitäten wurden erfasst, entsprechend 7,8 %; diese Zahl entspricht nicht zwangsläufig der Zahl eindeutiger Personen. Soziale Medien erleichtern den Zugang zu Nachrichten, die öffentliche Beteiligung und die Verbreitung von Stimmen aus dem Ausland. Beiträge können jedoch auch Überwachung und Sanktionen nach sich ziehen. Die Verfassung erkennt die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit sowie das Kommunikationsgeheimnis an. Das Ley 7/2024 über soziale Medien und Cyberkriminalität verlangt wahrheitsgemäße Kommunikation und verbietet Identitätsmissbrauch, Drohungen, Hassrede, Falschmeldungen und urheberrechtsverletzende Downloads. Ein Gericht kann einen Widerruf anordnen. Je nach Verhalten und Folgen können Straftaten im Zusammenhang mit Falschmeldungen mit zwei bis vier Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 5 bis 50 Millionen F.CFA geahndet werden. Falschmeldungen, die den Ruf schädigen, können mit drei bis sechs Jahren und derselben Geldstrafenspanne geahndet werden. Fälle mit Hass, Gewalt oder einer Gefahr für den Staat oder die öffentliche Gesundheit können zehn bis fünfundzwanzig Jahre Freiheitsstrafe und Geldstrafen von 100 bis 500 Millionen F.CFA nach sich ziehen. Die Sicherung und das Abfangen von Daten erfordern grundsätzlich eine richterliche Anordnung. Die Mediennutzung von Kindern wird durch das Ley 7/2024 geregelt. Kinder unter 14 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, um soziale Medien zu nutzen. Die Veröffentlichung von Daten oder Beiträgen Minderjähriger erfordert eine ausdrückliche Zustimmung; auch für Bilder oder Videos anderer Personen ist eine Zustimmung erforderlich. Medien- und Sicherheitserziehung ist in der Primar- und Sekundarbildung sowie in der Berufs- und Hochschulbildung vorgeschrieben. Staatliche Stellen, Schulen, Familien, Plattformen und Internetanbieter haben damit verbundene Schutz- oder Aufklärungspflichten. Kinderpornografie und andere Cyberstraftaten sind strafbar. Informationen sind über RTVGE, RNGE, Asonga, soziale Medien, digitale Zeitschriften sowie ausländische Satelliten- oder Kabeldienste verfügbar. Das Gesetz sieht für die dort geregelten Angelegenheiten eine Informationshotline und einen Online-Meldekanal über das Telekommunikationsministerium vor; Strafanzeigen gehen an die zuständigen Behörden. Bei einer Sperrung durch eine Plattform sollten eine Benachrichtigung und die Möglichkeit vorgesehen sein, die Maßnahme anzufechten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für Medien ist nicht zuverlässig belegt. Videos auf Abruf von TVGE sind kostenlos; kostenpflichtiges Fernsehen und mobile Daten verursachen anbieterabhängige Kosten. Das Gesetz trat 90 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Zuverlässige Standardgebühren und Bearbeitungszeiten für die Gründung eines Medienunternehmens, die Akkreditierung oder eine lokale Rundfunklizenz sind nicht belegt.
Medien in Äquatorialguinea
Zu den Medien in Äquatorialguinea gehören Presse, Radio, Fernsehen, Streaming und soziale Medien; die nationalen Nachrichten werden jedoch stark vom Staat geprägt. RTVGE und seine Fernseh- und Radiodienste bieten die wichtigsten inländischen Nachrichtenkanäle. Satellit, Kabel, mobiles Internet und soziale Medien ermöglichen weitere Zugänge. Es gibt rechtliche Schutzbestimmungen für die Meinungsäußerung, zugleich aber Zensur, Überwachungsrisiken und strafrechtliche Sanktionen für bestimmte Online-Aktivitäten.
Tipp
Betrachten Sie den Zugang zu Medien in Äquatorialguinea als eingeschränkte Informationsumgebung: Nutzen Sie mehrere Kanäle und gehen Sie nicht davon aus, dass eine einzelne inländische Quelle vollständig oder unabhängig ist. Wenn Sie Inhalte veröffentlichen, melden oder weitergeben, prüfen Sie vorher deren Wahrheitsgehalt, erforderliche Zustimmungen und mögliche rechtliche Folgen.

