Das Ministerium für Arbeit und Berufsbildung (Ministerio de Trabajo y Formación Profesional) beaufsichtigt über die Generaldirektion für Arbeit (Dirección General de Trabajo) die Arbeitsverwaltung. Das Zentrale Amt des Nationalen Dienstes für Beschäftigung und Migration (Oficina Central del Servicio Nacional de Empleo y Migraciones, OCSNEM) koordiniert Stellenangebote und Arbeitssuchende, Berufsberatung, Arbeitsplanung, Berufsklassifikationen, Migrationsverfahren und Arbeitserlaubnisse. Die örtlichen Arbeitsämter (Oficinas de Empleo) und die Provinzdelegationen für Arbeit übernehmen Registrierung und Verwaltung in ihren jeweiligen Gebieten. Arbeitssuchende können sich gebührenfrei beim zuständigen Arbeitsamt (Oficina de Empleo) registrieren lassen. Ein Arbeitgeber meldet die offene Stelle normalerweise mit den erforderlichen Qualifikationen, der Vertragsart, dem Arbeitsort und der Arbeitszeit. Vermittelt das Amt die Stelle nicht, sollte der Arbeitsvertrag innerhalb von sieben Tagen gemeldet und registriert werden. Für eine erste Beschäftigung kann eine Bescheinigung über ein einwandfreies Führungszeugnis (Certificado de Buena Conducta) des Dorf- oder Nachbarschaftsrats (Consejo de Poblado oder Comunidad de Vecinos) erforderlich sein. Wer bereits beschäftigt war, benötigt möglicherweise auch eine Arbeitsbescheinigung (Certificado de Trabajo). Arbeitsverträge sollten schriftlich abgeschlossen werden, die Funktion oder Aufgaben beschreiben und beim Arbeitsministerium registriert sein. Bei der Beurteilung des Arbeitsverhältnisses zählt auch die tatsächlich geleistete Arbeit; unklare Vertragsbedingungen werden grundsätzlich zugunsten der beschäftigten Person ausgelegt. Der Arbeitgeber muss alle abhängig Beschäftigten beim Nationalen Sozialversicherungsinstitut (INSESO) anmelden, auch bei einem mündlichen Vertrag. Der Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen hängt von der tatsächlichen Anmeldung und den Beitragszahlungen ab. INSESO verwaltet Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, darunter Behandlung, Medikamente, Krankenhausversorgung, Transport sowie Leistungen bei Invalidität oder Tod. Ein unbefristeter Vertrag ist die übliche Vertragsform. Befristete Verträge dauern grundsätzlich drei Monate und können auf bis zu ein Jahr verlängert werden. Vertretungsverträge gelten für die Abwesenheit einer beschäftigten Person. Für eine neue oder umstrukturierte Tätigkeit ist eine einjährige Laufzeit möglich, die mit Genehmigung des Ministeriums um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Ein Vertrag für ein bestimmtes Werk oder eine bestimmte Dienstleistung ist befristet und kann bis zu zwei Jahre dauern. Wird die Arbeit nach dem rechtmäßigen Ende eines befristeten Vertrags fortgesetzt, entsteht grundsätzlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Bei Teilzeitarbeit müssen Arbeitsstunden und ihre Verteilung schriftlich festgehalten werden. Weitere Beschäftigungsformen sind Praktika von bis zu sechs Monaten, Ausbildung oder berufliche Schulung, Saisonarbeit von bis zu sechs Monaten, tägliche Arbeit, Arbeit auf Provisionsbasis und Akkordarbeit. Für Hausangestellte gilt eine besondere Regelung. Die Probezeit richtet sich nach der beruflichen Qualifikation: einen Monat für ungelernte Beschäftigte, bis zu drei Monate für Technikerinnen und Techniker mittlerer Qualifikation und bis zu sechs Monate für höher qualifizierte oder hochqualifizierte Tätigkeiten sowie für Arbeit, deren Eignung schwer zu beurteilen ist. Während einer rechtmäßigen Probezeit kann grundsätzlich jede Seite das Arbeitsverhältnis ohne Entschädigung beenden; die beschäftigte Person erhält jedoch den Grundlohn der jeweiligen Beschäftigungskategorie. Dauert die Probezeit länger als zulässig, gelten der INSESO-Schutz sowie anteilige Ansprüche auf Lohn, Urlaub und Betriebszugehörigkeit ab dem ersten Tag. Die reguläre Arbeitszeit beträgt acht Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich. Nachtarbeit ist auf sechs Stunden täglich und 36 Stunden wöchentlich begrenzt; gemischte Arbeitszeit auf sieben Stunden täglich und 42 Stunden wöchentlich. Bei Offshore-Arbeit kann die Arbeitszeit bis zu zwölf Stunden täglich betragen, davon acht reguläre Stunden und vier Überstunden. Überstunden sind grundsätzlich nicht verpflichtend und werden mit einem Zuschlag von 25 Prozent am Tag oder 50 Prozent bei Nacht- oder gemischter Arbeit vergütet. Beschäftigte erhalten eine einstündige Pause, zwischen zwei Arbeitstagen mindestens zwölf Stunden Ruhezeit und nach sechs Arbeitstagen einen wöchentlichen Ruhetag. Der Jahresurlaub beträgt 30 bezahlte Tage und kann auf höchstens zwei Zeiträume aufgeteilt werden; Urlaub kann bis zu zwei Jahre angesammelt werden. Gesetzliche Feiertage und ärztlich bescheinigte Krankheitstage werden nicht vom Jahresurlaub abgezogen. Der gesetzliche Mindestlohn, bekannt als SMI, wird durch Regierungsdekret nach Anhörung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen festgelegt. Der direkt überprüfte Referenzbetrag beträgt gemäß Dekret 30/2016 für 2014 bis 2016 monatlich 117.304 CFA-Francs. Ein aktueller SMI-Betrag für 2026 konnte anhand einer zugänglichen Primärquelle nicht überprüft werden. Die Lohnbedingungen sollten vor Arbeitsbeginn erläutert werden; die Zahlung muss in der gesetzlichen Währung erfolgen. Die jährlichen Sonderzahlungen bestehen aus 15 Tageslöhnen am Jahresende und weiteren 15 Tageslöhnen zu Beginn des Folgejahres; die zweite Zahlung muss bis zum 20. Dezember erfolgen. Saisonbeschäftigte mit einer Beschäftigungsdauer von bis zu sechs Monaten erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zuzüglich eines Zuschlags von 25 Prozent. Hausangestellte müssen mindestens 80 Prozent des SMI als Barlohn erhalten. Versetzt ein Arbeitgeber eine beschäftigte Person außerhalb ihres Wohnorts, muss er die Rückreise bezahlen und 25 Prozent des Grundlohns zusätzlich zahlen. Außerdem muss der Arbeitgeber eine Einrichtungsbeihilfe von mindestens einem Monatslohn zahlen. Ab dem dritten Monat können auf Wunsch der beschäftigten Person Familienangehörige ersten Grades reisen. Bei langen Arbeitswegen oder Arbeit an einem anderen Ort kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, Transport bereitzustellen. Eine dauerhafte Entsendung ins Ausland oder eine Entsendung von mindestens einem Jahr umfasst Reise- und Einrichtungskosten sowie eine Lebenshaltungszulage von mindestens 50 Prozent des Grundlohns; dies gilt nicht bei einer Entsendung zu Ausbildungszwecken. Seit 2026 ist Telearbeit als freiwillig und umkehrbar geregelt und umfasst Bestimmungen zu Gleichbehandlung, Datenschutz, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Nichterreichbarkeit und kollektiven Rechten. Beschäftigte haben das Recht, ihren Beruf frei zu wählen, und sind vor Zwangsarbeit und Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, sozialer Herkunft oder Gewerkschaftszugehörigkeit geschützt. Gewerkschaftsfreiheit und Tarifverhandlungen sind gesetzlich anerkannt. Beschäftigte müssen rechtmäßige Weisungen und betriebliche Regeln befolgen und die vereinbarte Arbeit leisten. Die Generalinspektion für Arbeit (Inspección General de Trabajo) beaufsichtigt Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Für Plattformarbeit wurde in der verfügbaren Recherche keine spezifische Regelung festgestellt. Eine Kündigung sollte schriftlich erfolgen und einen rechtmäßigen Grund nennen. Eine Kündigung ohne die vorgeschriebene Schriftform oder Begründung sowie eine Kündigung als Vergeltungsmaßnahme wegen der Bitte um Hilfe durch eine Behörde oder wegen eines Verfahrensverstoßes kann unwirksam sein und zur Wiedereinstellung mit Nachzahlung des Lohns führen. Die Kündigungsfrist beträgt nach einem Beschäftigungsmonat eine Woche und nach mindestens sechs Monaten 20 Tage. Der Arbeitgeber kann auf die Kündigungsfrist verzichten, wenn er den entsprechenden Betrag zahlt. Der Arbeitgeber muss eine Arbeitsbescheinigung mit Anfangsdatum, Enddatum und Beschäftigungskategorie ausstellen. Die Änderung von 2026 im Gesetz 6/2026 senkt die Abfindung nach Betriebszugehörigkeit von 45 auf 30 Tageslöhne pro Dienstjahr; die einschlägigen Übergangsbestimmungen sollten anhand des betreffenden Textes im Amtsblatt (BOE) geprüft werden. Eine Klage auf Wiedereinstellung muss grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen nach der Kündigungsmitteilung eingereicht werden. Ein individueller Streit beginnt normalerweise bei der Provinzdelegation für Arbeit; bei Kündigungsfällen gehört eine Schlichtung dazu. Eine in der Schlichtung erzielte Einigung ist bindend. Das Arbeitsgericht (Magistratura de Trabajo) entscheidet über Streitigkeiten und setzt Entscheidungen durch. Beschäftigte sollten ihren Vertrag, Lohnnachweise, INSESO-Nachweise, Kündigungsschreiben und ihre Arbeitsbescheinigung aufbewahren. Ausländische Beschäftigte benötigen eine über OCSNEM bearbeitete Arbeitserlaubnis sowie eine gesonderte Aufenthaltserlaubnis. In bestimmten Fällen können Vorschriften zur lokalen Beschäftigung oder für den Kohlenwasserstoffsektor sowie der Nachweis einer 30-tägigen lokalen Arbeitssuche gelten. Die Arbeit sollte erst beginnen, wenn alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Laut den verfügbaren Daten der Weltbank entfallen weniger als 20 Prozent aller Arbeitsplätze auf formelle Beschäftigung; dabei dienen INSESO-Beitragszahlungen als Maß für formelle Beschäftigung. In Malabo beträgt der Anteil etwa 26 Prozent, in anderen Städten 20 Prozent und in ländlichen Gebieten 8 Prozent. Auf den öffentlichen Sektor entfallen etwa 13,3 Prozent aller Arbeitsplätze und ungefähr drei Viertel der formellen Arbeitsplätze; der gemeldete Lohnvorteil beträgt 20 bis 30 Prozent. Rund 73 Prozent der dort Beschäftigten haben eine postsekundäre Ausbildung. Informelle Arbeit, die geringe Zahl hochwertiger Arbeitsplätze im Privatsektor, der Zugang für junge Menschen und Frauen sowie regionale Unterschiede beeinflussen die Beschäftigungsentscheidungen erheblich. Ein landesweites Arbeitslosenversicherungssystem oder ein staatlicher Einkommensersatz nach einer Kündigung ist nicht belegt.
Beschäftigung in Äquatorialguinea
Eine abhängige bezahlte Beschäftigung in Äquatorialguinea ist eine Tätigkeit für ein Unternehmen, eine Institution oder eine öffentliche Stelle im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Bei formeller Beschäftigung gibt es normalerweise einen schriftlichen Vertrag, eine Registrierung beim Arbeitsministerium und eine Anmeldung beim Nationalen Sozialversicherungsinstitut (INSESO). Arbeitssuchende können sich kostenlos bei einer Oficina de Empleo registrieren lassen. Informelle Arbeit bietet häufig keinen Sozialversicherungsschutz und keine dokumentierten Rechte. Zu den Beschäftigungsbedingungen gehören Vertragsart, Bezahlung, Arbeitszeit, Urlaub, Versetzungen und die Regeln für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Tipp
Ein schriftlicher Vertrag, die Registrierung beim Arbeitsministerium und eine bestätigte Anmeldung bei INSESO sind der Mindestschutz bei abhängiger Beschäftigung in Äquatorialguinea. Prüfen Sie vor der Annahme einer Stelle die tatsächliche Vergütung, Arbeitszeit, Vertragsdauer, den Urlaub, Versetzungsbedingungen und die Kündigungsregeln. Verlassen Sie sich beim aktuellen SMI für 2026 nicht auf den historischen Betrag. Bewahren Sie alle Beschäftigungsunterlagen auf, denn informelle Arbeit und Kündigung können dazu führen, dass dokumentierter Schutz oder ein Einkommen bei Arbeitslosigkeit fehlen.

