Nach der früheren Wahlordnung wurde der Präsident von Guinea-Bissau direkt für fünf Jahre mit absoluter Mehrheit gewählt. Erhielt kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, fand innerhalb von 21 Tagen eine Stichwahl statt. Dieselbe Person durfte höchstens zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten absolvieren und musste danach fünf Jahre warten, bevor sie erneut kandidieren konnte. Die nationale Legislative hatte 102 Abgeordnete, die für vier Jahre in 29 Wahlkreisen gewählt wurden: 27 im Land und zwei für die Diaspora. Die Wähler gaben eine Stimme für eine Mehrpersonenliste ab; die Sitze wurden nach einem modifizierten D’Hondt-Verfahren verteilt. Die CNE überwacht und organisiert Wahlen, informiert Wähler, fördert Gleichbehandlung und verkündet das amtliche Ergebnis. Das Gabinete Técnico de Apoio ao Processo Eleitoral (GTAPE) betreut die technischen Aspekte des Wählerregisters und der Wahlkarten. Comissões Regionais de Eleições (CRE) sind auf regionaler Ebene tätig. Gerichte behandeln Wahlstreitigkeiten; im früheren System überprüfte der Oberste Gerichtshof (STJ) die Kandidaturen. Kandidaten und Listen können für jedes Wahllokal Delegierte und Ersatzdelegierte benennen, die die Stimmabgabe und Auszählung beobachten. Wahlberechtigt ist, wer Staatsangehöriger Guinea-Bissaus, mindestens 18 Jahre alt und im Wählerregister eingetragen ist. Die Stimmabgabe erfolgt persönlich, direkt und geheim am zugewiesenen Ort. Eine Wahlkarte ist erforderlich; ein Duplikat kann bei den sektoralen Registrierungskommissionen beantragt werden. Ausländische Staatsangehörige ohne Eintragung im Wahlregister Guinea-Bissaus sind nicht wahlberechtigt. Aktualisierungen des Registers im Inland finden üblicherweise von Januar bis Februar statt; die Registrierung der Diaspora erfolgte gewöhnlich von Januar bis März. Zugelassene Dienstmissionen können 72 Stunden vor der Wahl ein dokumentiertes Verfahren zur vorgezogenen Stimmabgabe nutzen. Die Wahlkampfzeit beträgt ungefähr zwölf Tage. Parteien und Kandidaten erhalten Sendezeit; zusätzliche Plakatflächen und öffentliche Orte können nach Gleichbehandlungsregeln bereitgestellt werden. Medien sollen konkurrierende Kandidaten ohne Diskriminierung behandeln. Die Veröffentlichung von Meinungsumfragen ist vom Tag vor der Wahl bis zum Ende der Stimmabgabe verboten. Wahlkampfrechnungen und finanzielle Transparenz gehören ebenfalls zum Wahlrahmen; die CNE stellt sachliche Wählerinformationen bereit. Die der CNE am 18. August 2026 übergebenen Registerdaten führten 966.152 eingetragene Wahlberechtigte auf. Zwischen dem 13. Juli und dem 11. August 2026 wurden mehr als 25.000 Ersatzkarten ausgegeben. Diese Zahlen beschreiben das Verwaltungsregister, belegen für sich allein aber nicht dessen unabhängige Qualität. Die Auszählung beginnt im Wahllokal, wird regional zusammengeführt und endet mit der amtlichen Verkündung durch die CNE. Parteidelegierte und Beobachter können den Prozess verfolgen; Wahlstreitigkeiten können gerichtlich überprüft werden. Die Übergangsbehörden setzten die nächste Präsidenten- und Parlamentswahl für den 6. Dezember 2026 an. Laut dem von der CNE am 1. September verkündeten Ergebnis wurde die neue Verfassung beim Referendum am 30. August 2026 angenommen; 70 Prozent stimmten dafür und 30 Prozent dagegen. Öffentliche Berichte widersprechen sich über die künftige Zahl der Abgeordneten und Wahlkreise. Die endgültige Sitzverteilung und Kandidatenregeln sollten deshalb der bestätigten verkündeten Verfassung und dem geltenden Wahlrecht entnommen werden, nicht vorläufigen Berichten. Konkrete Termine des Wahlkalenders und Fristen für Kandidaturen 2026 waren in den verfügbaren Belegen noch nicht festgelegt. Bei der Präsidenten- und Parlamentswahl vom 23. November 2025 waren 966.152 Wahlberechtigte, zwölf Präsidentschaftskandidaten und 29 Wahlkreise verzeichnet. Die Machtübernahme durch das Militär am 26. November erfolgte jedoch, bevor amtliche Ergebnisse verkündet wurden. Am 2. Dezember hatte die CNE nicht genügend regionale Protokolle, um ein bestätigtes Endergebnis fertigzustellen und zu veröffentlichen. Dieser Vorgang macht die Kette aus Protokollen der Wahllokale, regionalen Protokollen, Beobachtung und formeller Verkündung durch die CNE zentral für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Wahl. Die Parlamentswahl 2023 bietet einen früheren Vergleichswert: 711.058 von 893.618 registrierten Wahlberechtigten nahmen teil; die Koalition PAI-Terra Ranka gewann mit 39,38 Prozent der Stimmen 54 von 102 Sitzen.
Wahlen in Guinea-Bissau
Bei Wahlen in Guinea-Bissau können wahlberechtigte Staatsangehörige den Präsidenten und die Mitglieder der nationalen Legislative wählen. Staatsangehörige Guinea-Bissaus ab 18 Jahren benötigen einen Eintrag im Wählerregister und eine Wahlkarte; sie wählen persönlich, direkt und geheim an einem zugewiesenen Wahllokal. Die Comissão Nacional de Eleições (CNE) organisiert den Prozess und verkündet die amtlichen Ergebnisse. Das Wählerregister und die Wahlkarten werden technisch vom Gabinete Técnico de Apoio ao Processo Eleitoral (GTAPE) betreut. Der Übergang 2026 brachte einen neuen Verfassungsrahmen, dessen endgültige Wahlregeln und Wahlkreisstruktur teilweise noch ungeklärt sind.
Tipp
Behandeln Sie die Wahl 2026 in Guinea-Bissau als rechtlichen und organisatorischen Prozess im Wandel. Wenn Sie wählen wollen, bestätigen Sie Ihren Registereintrag und Ihre Wahlkarte anhand aktueller CNE- oder GTAPE-Angaben. Wer kandidieren, Wahlkampf führen oder beobachten will, sollte verifizierte Regeln und den amtlichen Kalender abwarten. Beurteilen Sie Ergebnisse anhand der abschließenden Verkündung der CNE und der vollständigen Protokollkette aus Wahllokalen und Regionen, nicht anhand vorläufiger Behauptungen oder des ungeklärten Ergebnisses von 2025.

