Die Unternehmenslandschaft in Guinea-Bissau besteht überwiegend aus einheimischen Kleinst- und Kleinunternehmen. Häufige Tätigkeiten sind Cashewhandel und -export, Landwirtschaft, Handel, Beherbergung und Dienstleistungen; produzierende Betriebe sind deutlich seltener. Mehr als die Hälfte der Unternehmen ist jünger als zehn Jahre. Chancen und Risiken hängen stark von Cashewpreisen, Klima, politischer Stabilität, institutioneller Leistungsfähigkeit und Logistik ab. Laut der Recherche wuchs das Bruttoinlandsprodukt 2025 um 5,8 Prozent; für 2026 wird ein Wachstum von 4,8 Prozent prognostiziert. Für eine formelle Tätigkeit muss ein Unternehmen im Allgemeinen vor Aufnahme eines dauerhaften Handels im RCCM eingetragen werden. Das CFE bündelt zentrale Schritte der Unternehmensgründung. Ein Einzelunternehmer, auf Portugiesisch als Personne physique bezeichnet, benötigt üblicherweise einen Identitätsnachweis, eine Erklärung über gute Führung oder ein Strafregisterzeugnis sowie einen Mietvertrag oder eine Mietvereinbarung. Als Ergebnis werden ein RCCM-Zertifikat für die natürliche Person und ein Bulletin d’annonces légales ausgestellt. Das recherchierte Beispiel nennt eine Portalgebühr von 89.312 XOF und eine angegebene Bearbeitungszeit des Portals von einem Tag. Unternehmen können unter anderem als OHADA-SNC, SARL, SARL Unipersonnelle, SA, SCS, SAS oder GIE gegründet werden. Die Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (OHADA) schafft einen regionalen Rahmen für Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Sicherungsrechte. Für eine Gesellschaft sind üblicherweise eine Bankeinlage des Stammkapitals, eine CFE-Fiche, Identitätsnachweise, eine Erklärung und ein Muster der Satzung erforderlich. Zu den Ergebnissen gehören unter anderem eine NIF, eine notarielle Satzung, eine Déclaration de conformité, ein RCCM-Eintrag für die juristische Person und ein Bulletin d’annonces légales. Das recherchierte Beispiel nennt 129.414 XOF ohne Kapital und eine Bearbeitungszeit des Portals von einem Tag. Die Kapitalhöhe richtet sich nach Rechtsform und Satzung; ein allgemeiner Mindestkapitalbetrag gilt nicht für alle Formen. Das CFE kann auch eine Gewerbeerlaubnis (Alvará Comercial) bearbeiten. Der Recherche zufolge sind dafür unter anderem Identitätsnachweis, NIF, Certidão Matrícula und eine Erklärung über gute Führung erforderlich; das Beispiel nennt 53.846 XOF und zwei bis fünf Tage. Für eine Alvará Industrial können zusätzlich Antrag, Inspektion und Abholung erforderlich sein. Tourismus- und andere Branchengenehmigungen werden separat bearbeitet. Eine RCCM-Registrierung ersetzt daher keine Genehmigung für ein reguliertes Gewerbe. Die Steuerverwaltung (DGCI) verwendet die NIF für Steuerangelegenheiten. Seit 2025 wird die NIF Berichten zufolge ausschließlich über das Steuerkontaktmodul (Kontaktu) ausgestellt. Das Inventar des Internationalen Währungsfonds für 2025 führt eine Industrieabgabe oder Körperschaftsteuer von 25 Prozent, Mehrwertsteuer von 19 Prozent und Einkommensteuer von 20 Prozent auf. Umsatzsteuerlich registrierte Importeure müssen eine DRE-Importanmeldung (DRE) einreichen und über Kontaktu zahlen; ein fehlender Zahlungsbeleg kann die Freigabe der Waren verhindern. Die konkreten Erklärungspflichten hängen von Tätigkeit, Rechtsform und Steuerstatus ab. Formelle Unternehmen müssen ihre Bücher nach den OHADA-Regeln führen. Juristische Personen reichen Jahresabschlüsse (états financiers) ein und erfüllen Steuer-, Zahlungs-, Lizenz- und Branchenpflichten. Arbeitgeber müssen zusätzlich das Nationale Institut für soziale Sicherheit einbeziehen, lokal bekannt als Instituto Nacional de Segurança Social (INSS). Eine Registrierung beim CFE verschafft nicht automatisch Finanzierung, Steuerbefreiung oder eine Betriebserlaubnis. Der regionale Währungs- und Finanzrahmen nutzt den CFA-Franc XOF sowie den Markt der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (WAEMU) mit der Zentralbank der westafrikanischen Staaten (BCEAO). Am 31. Dezember 2025 waren in Guinea-Bissau sechs zugelassene Kreditinstitute verzeichnet; private Kredite blieben für kleine, von Frauen geführte und binnenmarktorientierte Unternehmen besonders knapp, während die Quote notleidender Kredite Mitte 2025 über 22 Prozent lag. Die Recherche fand keine allgemein bestätigte staatliche Einrichtung für Startup-Unterstützung oder Zuschüsse. Informelle Regelungen sind bei Kleinsthandel und Landwirtschaft weit verbreitet. Sie können den Einstieg erleichtern, ersetzen aber nicht die volle Wirkung von RCCM, NIF, Steuererklärungen und erforderlichen Lizenzen. Gebühren und Bearbeitungszeiten sind Portalangaben und nicht dauerhaft garantiert; Bank-, Notar-, Kapital-, Lizenz-, Steuer- und Compliancekosten kommen hinzu. Die konkreten Informationen sind besonders für Bissau dokumentiert; deshalb sollten Zuständigkeit und Erreichbarkeit des zuständigen Branchenministeriums vor einem Antrag geprüft werden. Die freiwillige Schließung eines Einzelunternehmens erfordert die Löschung aus dem RCCM innerhalb eines Monats. Stirbt ein Einzelunternehmer, müssen die Erben innerhalb von drei Monaten die Löschung beantragen oder, wenn der Betrieb fortgeführt wird, eine Änderung eintragen lassen. Bei Gesellschaften folgen auf die Auflösung die Veröffentlichung, eine RCCM-Änderung und die Liquidation durch einen Liquidator. Das OHADA-Verfahren für Unternehmen in Schwierigkeiten umfasst unter anderem eine gütliche Einigung, règlement préventif, eine gerichtlich überwachte Restrukturierung und die Verwertung von Vermögenswerten (liquidation des biens).
Unternehmen in Guinea-Bissau
Ein Unternehmen in Guinea-Bissau kann als Einzelunternehmen oder in einer Gesellschaftsform wie SARL, SA, SAS oder GIE geführt werden. Für den formellen Handel erfolgt die Registrierung üblicherweise über das Zentrum für Unternehmensformalitäten (Centro de Formalização de Empresas, CFE), mit Eintragung im Handels- und Mobiliar-Kreditregister (Registre du Commerce et du Crédit Mobilier, RCCM) und einer Steueridentifikationsnummer (NIF). Kleinhändler, Landwirte und andere sehr kleine Betriebe arbeiten häufig informell; dadurch erhalten sie jedoch nicht die volle Rechtswirkung einer Registrierung und erfüllen Steuer- und Genehmigungspflichten nicht automatisch.
Tipp
Entscheiden Sie zunächst, ob Sie eine Tätigkeit in Guinea-Bissau informell erproben oder dauerhaft formell betreiben wollen. Für regelmäßigen Handel, Importe, einen festen Standort oder eine Gesellschaft sollten Sie RCCM-Registrierung, NIF und erforderliche Genehmigungen einplanen. Kalkulieren Sie nicht nur die Portalgebühr, sondern auch Bank-, Notar-, Kapital-, Lizenz-, Steuer- und Compliancekosten.

