Das INSS-System bietet anspruchsberechtigten Beschäftigten des Privatsektors und ihren Familien je nach Beitrags- und Versicherungsstatus Sozialleistungen. Aufgeführt sind Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter, Tod, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie medizinische Leistungen und Arzneimittelhilfe, Familienzulagen, Evakuierung und Bestattungshilfe. Für das recherchierte System ist keine belegte Arbeitslosenleistung vorhanden. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes unterliegen einem getrennten Rentensystem, das als schwächer beschrieben wird; der Sozialschutz konzentriert sich auf formelle Beschäftigung. Das INSS-Portal nennt mehr als 2.300 Beitragszahlende, mehr als 20.600 Leistungsempfänger und mehr als 4.300 Rentner sowie über 8.800 zusammengefasste Datensätze. Die INSS-Beiträge betragen 22 % des Bruttolohns: Beschäftigte zahlen 8 %, Arbeitgeber 14 %. Arbeitgeber entrichten zusätzlich je nach Tätigkeitssektor 2 % bis 10 % für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Der private Versicherungsmarkt wird durch die nationalen Finanzbehörden Guinea-Bissaus und den regionalen CIMA-Rahmen beaufsichtigt. DGSAFS-DNA im Finanzministerium überwacht den Markt; CRCA übernimmt regionale Aufsicht. Guinea-Bissau ist seit 2002 CIMA-Mitglied und ratifizierte den einschlägigen Vertrag 2007. Der CIMA-Code regelt Versicherungsverträge, Haftpflicht, Feuer-, Landwirtschafts-, Personen- und Lebensversicherung, Vermittler und Rückversicherung. Ein Versicherer darf erst nach der erforderlichen, für den jeweiligen Geschäftszweig geltenden Zulassung tätig werden; Makler und Vertreter müssen zugelassen sein. Zu den für Guinea-Bissau belegten Produkten zählen Seguro Automóvel Obrigatório, optionale Kfz-Versicherung, Seguro Automóvel CEDEAO, Reiseassistenz, Reisekrankenversicherung, Haftpflicht-, Feuer-, Kreditsicherungs-, Schiffskasko- und Gütertransportversicherung. Der Vertrieb ist über Guinebis-Agenturen, BAO-Filialen, Mounas und einen zugelassenen Vertreter in São Domingos dokumentiert. Eine breite Verfügbarkeit eigenständiger privater Kranken-, Lebens- oder Hausratversicherungen ist durch die vorliegende Recherche nicht zuverlässig belegt. Informelle familiäre oder gegenseitige Unterstützung gilt ohne verlässliche Belege nicht als direkt gleichwertige formelle Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeuge, Anhänger und Sattelanhänger obligatorisch. Der Schutz gilt in den CIMA-Gebieten. Das Fahrzeug muss einen Versicherungsnachweis und einen abtrennbaren Versicherungsschein mitführen; der Schein ist wie vorgeschrieben anzubringen. Das CEDEAO-Produkt ist eine separate grenzüberschreitende Deckung. Vergleichen Sie bei anderen Policen versichertes Risiko, Versicherungssumme, Ausschlüsse, Selbstbehalt, Prämie, Zahlungsbedingungen, räumlichen Geltungsbereich, Anfangs- und Enddatum, Verlängerungs- und Kündigungsregeln. Eine CIMA-Police sollte Vertragsparteien, versicherte Person oder Sache, versicherte Risiken, Deckungssumme, Prämie, Zahlungsbedingungen, Verlängerungs- und Beendigungsregeln, Pflichten der versicherten Person, Schadenverfahren, Zahlungsfrist, Schadenbewertung und Verjährungsfrist nennen. Für allgemeine Produkte wurde kein aktueller öffentlicher Tarif gefunden; Artikel 212 des CIMA-Codes legt jedoch einen verbindlichen Mindesttarif für die Kfz-Versicherung fest. Melden Sie einen Schaden unverzüglich dem Versicherer und sichern Sie relevante Belege wie Polizeiberichte, medizinische Unterlagen, Rechnungen und Sachverständigenberichte. Bei Personenschäden durch Kraftfahrzeuge kann das Angebot des Versicherers spätestens 12 Monate nach dem Unfall fällig werden, bei Todesfällen spätestens 8 Monate nach dem Todesfall. Ansprüche aus Verträgen verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren; Ansprüche von Begünstigten zu Lebens- oder Todesfallleistungen nach zehn Jahren. Manche aufgeführten Einreden können einem geschädigten Dritten, der Anspruch auf Zahlung hat, nicht entgegengehalten werden. Erstattungs-, Renten- und Bestattungsanträge beim INSS verfügen über dokumentierte Online-Verfahren; das Portal weist jedoch darauf hin, dass einige Funktionen weiterhin als „Brevemente Disponível“ gekennzeichnet sind. Melden Sie wesentliche Änderungen oder eine Zunahme des versicherten Risikos und beachten Sie Policenbedingungen sowie CIMA-Regeln zu Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Beendigung nach einem Schaden. Konkrete Mitteilungsfristen hängen von der Police ab. Lassen Sie Nachträge oder Kündigungen schriftlich bestätigen. Nicht gezahlte Prämien, Ausschlüsse und Folgen einer Beendigung richten sich nach Vertrag und anwendbarem Recht. Beschwerden gehen üblicherweise zuerst an den Versicherer und anschließend an DGSAFS-DNA oder das Finanzministerium und gegebenenfalls an CIMA oder CRCA.
Versicherungen in Guinea-Bissau
Versicherungen in Guinea-Bissau umfassen die Sozialversicherung des INSS und einen etablierten, aber kleinen privaten Markt nach dem CIMA-Rahmen. Das Sozialversicherungssystem deckt anspruchsberechtigte Beschäftigte des Privatsektors und ihre Familien gegen Risiken wie Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter, Tod und Arbeitsunfälle ab. Private Produkte umfassen obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung, Reiseversicherung, Haftpflicht-, Feuer-, Fracht- und Seeversicherung.
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