Vorschulbildung heißt in Guinea-Bissau Educação Pré-Escolar oder Kindergarten (Jardim) und ist im Allgemeinen für Kinder von etwa drei bis sechs Jahren gedacht. Sie ist nicht verpflichtend und wird von öffentlichen, privaten, gemeinschaftlichen oder genossenschaftlichen Einrichtungen angeboten. Es gibt staatliche Regelungen, in der Praxis erfolgt das Angebot jedoch hauptsächlich durch private und gemeinschaftliche Anbieter. Landesweit besuchen nur etwa 14 Prozent der Kinder eine Vorschule; in Bissau liegt der Anteil bei ungefähr 53,5 Prozent und in Bafatá bei etwa 3 Prozent. Im Schuljahr 2024/25 wurde der Lehrplan erneuert, 467 pädagogische Fachkräfte wurden geschult und die Einschulung von 7.835 Kindern unterstützt. Einheitliche landesweite Preise oder Qualitätsstandards für Vorschuleinrichtungen sind nicht vollständig dokumentiert. Die Grundbildung umfasst neun Jahre und ist gesetzlich allgemeinbildend und verpflichtend. Die Klassen eins bis vier bilden den ersten Grundbildungszyklus (EB1), die Klassen fünf und sechs den zweiten Grundbildungszyklus (EB2) und die Klassen sieben bis neun den dritten Grundbildungszyklus (EB3). EB1 und EB2 zusammen entsprechen dem international üblichen Verständnis einer sechsjährigen Grundschule. Kinder beginnen normalerweise mit sechs Jahren die erste Klasse, wenn sie dieses Alter bis zum 1. Oktober erreichen. Kinder, die zwischen dem 2. Oktober und dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag ebenfalls aufgenommen werden. Allerdings bieten nur ungefähr ein Viertel der Schulen den vollständigen sechsjährigen Grundschulzyklus an. Die Sekundarschule umfasst die Klassen zehn bis zwölf und folgt auf EB3. Es gibt allgemeinbildende, technische und berufliche Wege; Berufsbildung gehört zum Schulsystem nur insoweit, als es um den Übergang innerhalb der oder aus der Sekundarschule geht. Staatliche Abschluss- und Zyklusprüfungen richten sich nach dem geltenden Rechts- und Qualifikationsrahmen. Ein Abschluss der zwölften Klasse kann den Zugang zur Hochschulbildung eröffnen, die außerhalb des Schulbereichs liegt. Die rechtliche Grundlage umfasst unter anderem Gesetz Nr. 4/2011 (Lei n.º 4/2011) und das Grundlagengesetz zum Bildungssystem (Lei de Bases do Sistema Educativo). Zu den wichtigen Behörden gehören das Ministerium für Nationale Bildung, Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung (Ministério da Educação Nacional, do Ensino Superior e da Investigação Científica), die regionalen Bildungsdirektionen (Direções Regionais de Educação), das INDE, die Schulaufsicht und weitere staatliche Stellen. Öffentliche Bildung ist gesetzlich nicht konfessionell gebunden. Das Recht auf Bildung und Chancengleichheit für Mädchen und Jungen sind gesetzlich verankert. Öffentliche Bildung soll gesetzlich bis einschließlich Klasse sechs gebührenfrei sein. Das umfasst Einschreibung, Unterrichtsbesuch, Zertifizierung, Bücher und Lernmaterialien. Ab der siebten Klasse gilt der gebührenfreie Zugang nur begrenzt oder bleibt ein Ziel. In der Praxis können Familien auch in unteren Klassen mit Beiträgen oder anderen Zahlungen konfrontiert sein. Private und gemeinschaftliche Schulen haben eigene Kostenstrukturen. Die Preise unterscheiden sich zwischen Vorschuleinrichtungen; ein aktueller einheitlicher landesweiter Gebührensatz ist nicht dokumentiert. Neben öffentlichen Schulen gibt es private und gemeinschaftliche Schulen. 2025 führten UNICEF, UNESCO und MENESIC ein Integrationsprojekt für Religionsschulen durch. Eine formelle landesweite Anerkennung sämtlicher Abschlüsse von Religionsschulen als gleichwertig mit staatlichen Abschlüssen ist bislang nicht dokumentiert. Schultyp, Anerkennung und tatsächliche Unterrichtsbedingungen können daher bei der Schulwahl wichtig sein. Der Zugang bleibt ungleich. Rund 28 Prozent der schulpflichtigen Kinder besuchen keine Schule, und nur ungefähr 27 Prozent schließen die Grundschule ab. Bei Kindern zwischen sieben und vierzehn Jahren erreichen etwa 12 Prozent grundlegende Lesekompetenzen und 7 Prozent grundlegende Rechenkompetenzen. Später Schuleintritt, Wiederholung von Klassen und Schulabbruch erschweren den Bildungsweg. Armut, lange Entfernungen, Unterschiede zwischen Stadt und Land sowie Benachteiligungen von Mädchen beeinflussen den Zugang ebenfalls. Auf dem Land und in abgelegenen Gebieten fehlen besonders oft qualifizierte Lehrkräfte, Klassenräume, Lernmaterialien, Wasser und sanitäre Einrichtungen. Unterrichtssprache ist Portugiesisch. Die Mehrsprachigkeit des Landes kann den Zugang zum Unterricht und Lernen erschweren, wenn Kinder die Unterrichtssprache zu Beginn nicht ausreichend beherrschen. Schulreformen betreffen daher nicht nur Lehrpläne, sondern auch die tatsächliche Fähigkeit der Schulen, Kinder regelmäßig zu unterrichten und zu unterstützen. Für 2022 bis 2028 besteht ein nationaler Inklusionsplan für Kinder mit Behinderungen. Regelschulen sollen das bevorzugte Lernumfeld sein; die Direktion für inklusive Bildung (DGE Inclusiva) koordiniert Zuständigkeiten zur Inklusion. Spezialisierte und inklusive Angebote sind jedoch hauptsächlich in Bissau etabliert. Eine Schule für gehörlose Kinder unterrichtet etwa 450 Schülerinnen und Schüler. Eine Schule für blinde Kinder mit inklusivem Angebot erreicht etwa 380 Kinder, darunter 56 blinde Kinder. Sie bietet unter anderem Brailleschrift, Unterstützung in Gebärdensprache, Dolmetschende und ein Internat für blinde Kinder. Barrierefreiheit und verlässliche landesweite Daten sind weiterhin unzureichend; deshalb lässt sich die Situation außerhalb dieser Zentren schwer beurteilen. Für ältere Kinder und Kinder außerhalb des regulären Schulwesens gibt es beschleunigte Lernprogramme (PEFA). Ein sechsjähriger Grundschullehrplan wird dabei in drei Jahren unterrichtet; ein Pilotprojekt erreichte ungefähr 500 Kinder. Seit 2020 wird auch Radio Education genutzt. 2024 wurden mehr als 200 Lektionen in Gabú und Bafatá ausgestrahlt; die aktuelle Reichweite lag bei etwa 1.555 Kindern in abgelegenen Gebieten. Eltern und Gemeinschaften unterstützen die Umsetzung vor Ort. Im Schuljahr 2021/22 erhielten ungefähr die Hälfte der Lernenden in Vorschule, EB1 und EB2 Schulmahlzeiten. Das Angebot hängt stark von externer Finanzierung und Logistik ab und unterscheidet sich nach Region. Auch der Unterricht wird reformiert: Fächer und Lehrpläne für EB1 und EB2 wurden überarbeitet. Die Klassen eins bis vier haben fünf Fächer im Lehrplan, die Klassen fünf und sechs acht. Ein Pilotprojekt lief an zehn Schulen in fünf Regionen. Im Rahmen des PEQT-Programms der Weltbank erhielten 560 Schulen mit den Klassen eins bis vier im Schuljahr 2023/24 einen neuen Lehrplan; 3.015 Lehrkräfte wurden geschult und 102.840 Lernende erreichte diese Reformmaßnahme.
Schule in Guinea-Bissau
Das Schulsystem in Guinea-Bissau umfasst eine freiwillige Vorschule, neun Jahre Grundbildung und üblicherweise drei Jahre Sekundarschule. Der Zugang ist gesetzlich gebührenfrei, besonders bis zur sechsten Klasse; Armut, Entfernung, fehlende Klassenräume und Lehrkräfte erschweren den regelmäßigen Schulbesuch in der Praxis. Öffentliche, private und gemeinschaftliche Schulen bestehen nebeneinander; inklusive Angebote konzentrieren sich hauptsächlich auf Bissau.
Tipp
Berücksichtige bei der Schulwahl in Guinea-Bissau nicht nur den Schultyp, sondern auch eine bewältigbare Entfernung, tatsächliche Beiträge, Unterrichtssprache, Lehrkräfte und verfügbare Lernmaterialien. Für die Klassen eins bis sechs kann eine öffentliche Schule finanziell günstiger sein; frage aber vorher gezielt nach möglichen Familienbeiträgen. Bei verspätetem Schuleintritt, einer Behinderung oder fehlender Schule in der Nähe solltest du frühzeitig eine passende regionale oder alternative Lernmöglichkeit ermitteln.

