Der Islam ist die größte organisierte Religionsgemeinschaft in Guinea-Bissau; außerdem gibt es römisch-katholische und protestantische Kirchen sowie indigene religiöse Systeme. Die Schätzungen unterscheiden sich und stammen nicht aus einer aktuellen amtlichen Religionszählung. Eine häufig zitierte Schätzung für 2020 nennt 46 Prozent Musliminnen und Muslime, 31 Prozent Anhänger indigener religiöser Praktiken und 19 Prozent Christinnen und Christen. Religionszugehörigkeiten können sich überschneiden, weil islamische oder christliche Praxis manchmal mit lokalen Glaubensvorstellungen und Ahnenriten verbunden wird. Muslimische Gemeinschaften sind besonders unter den Fula (Peuhl) und Mandinka verbreitet; christliche Gemeinschaften umfassen Pepel, Manjaco und Balanta sowie Gemeinschaften in Bissau und an der Küste. Je nach Ort erfolgt der Zugang über Moscheen, Kirchen, islamische oder Koranschulen, konfessionelle Schulen und traditionelle Autoritäten. Es gibt keine einzelne öffentliche Religionsbehörde; in ländlichen Gebieten können Entfernung, lokale Führung und institutionelle Verfügbarkeit den Zugang beeinflussen. Zu den landesweit begangenen Festen gehören Eid al-Fitr, Eid al-Adha (Tabaski), Ostern und Weihnachten. Muslimische Feiertage verschieben sich jedes Jahr nach dem islamischen Kalender; welche Tage arbeitsfrei sind, richtet sich nach der jeweils geltenden amtlichen Feiertagsbekanntmachung. Öffentliche Schulen sind nicht konfessionell gebunden und bieten keinen Religionsunterricht an. Religiöse Gruppen können innerhalb ihrer Gemeinschaften unterrichten; private religiöse Schulen sind möglich. Für staatlich anerkannte Abschlüsse gelten jedoch der Lehrplan der Regierung und die Bestätigung durch das Bildungsministerium; ein ausschließlich koranischer oder arabischer Lehrplan reicht dafür nicht aus. Das Justizministerium ist für die formelle Lizenzierung religiöser Gruppen und ihre Anerkennung als Vereinigungen zuständig. In der Praxis werden diese Anforderungen nicht überall gleich konsequent umgesetzt. Die Verfassung schützt die Religionsausübung, begrenzt sie aber durch Verfassungsgrundsätze; politische Parteien und Gewerkschaften dürfen keiner religiösen Gruppe angehören. Das Finanzministerium ist für Steuerbefreiungen zuständig. Geburts- und Namensriten, Initiation, Heirat und Beerdigung werden örtlich von Gemeinschaften organisiert; ein einheitlicher landesweiter religiöser Gebühren-, Fristen- oder Verfahrensrahmen ist nicht dokumentiert. Die rechtliche Wirkung einer Ehe oder Geburt hängt beispielsweise von der staatlichen Registrierung und der zuständigen Zivilbehörde ab, nicht automatisch vom religiösen Ritus. Religiöse Führungspersonen arbeiten oft zusammen. 2026 wurde ein Forum religiöser Führungspersonen mit muslimischen, katholischen, evangelischen und traditionellen Vertretungen eingerichtet, das insbesondere Vermittlung und Frieden auf Gemeinschaftsebene unterstützen soll. Lokale Konflikte können dennoch auftreten: Ein Bericht für 2023 verzeichnet 46 Fälle von Gewalt im Zusammenhang mit Hexereivorwürfen und zehn Todesfälle. Diese Fälle sind örtlich begrenzt und stellen keine allgemeine religiöse Rechtsnorm dar. In Canchungo wurden evangelistische Aktivitäten nach einem Streit über Ahnenpraktiken ausgesetzt; im Osten gibt es außerdem Bedenken wegen religiösen Extremismus und ausländischer Finanzierung.
Religion in Guinea-Bissau
Religion in Guinea-Bissau umfasst vor allem muslimische und christliche Gemeinschaften sowie weit verbreitete indigene religiöse Systeme. Der Staat hat keine offizielle Religion und schützt Gewissensfreiheit, Religionsausübung und religiösen Unterricht im Rahmen der Verfassung. Religiöse Praxis, Feiertage, Schulen und Übergangsriten werden im Allgemeinen von lokalen Gemeinschaften, Institutionen und traditionellen Autoritäten organisiert.
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