Ein Arbeitgeber leitet die Arbeit, erteilt Anweisungen zu ihrer Durchführung und kann über Führungskräfte oder andere Vorgesetzte Disziplin und wirtschaftliche Ziele organisieren. Ein Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten muss eine interne Betriebsordnung zu technischer Organisation, Disziplin, Arbeitszeiten und Pausen, Ein- und Austritt, Hygiene und Sicherheit haben. Arbeitnehmervertretungen sind vorab anzuhören; die Regeln müssen in zwei Exemplaren bei der Inspeção do Trabalho oder der zuständigen Delegacia hinterlegt werden. Der Arbeitsschutzdienst prüft sie innerhalb von fünf Tagen. Arbeitgeber müssen außerdem den Arbeitszeitplan nach dem Muster der Aufsicht aushängen. Die reguläre Höchstgrenze beträgt 8 Stunden täglich und 45 Stunden wöchentlich. In der Landwirtschaft gelten im Allgemeinen höchstens 44 Stunden wöchentlich und 10 Stunden täglich. Arbeitgeber führen ein Überstundenregister mit Beginn und Ende jeder Periode, das die beschäftigte Person bestätigt. Nachtarbeit umfasst normalerweise die Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr. Lei n.º 7/2022 gilt seit dem 19. Juli 2022 und hat Lei n.º 2/1986 ersetzt. Das Gesetz erkennt unbefristete, befristete und für eine ungewisse Dauer geschlossene Arbeitsverträge, Verträge mit auflösender Bedingung, Vertragsversprechen, comissão de serviço und Probezeitvereinbarungen an. Ein Vertrag kommt im Allgemeinen durch Einigung zustande und sollte schriftlich sein. Schriftform ist für befristete, Teilzeit-, Hausarbeits- und ausländische Beschäftigtenverträge sowie für Probezeit- und Ausbildungsverhältnisse vorgeschrieben. Ein Vertrag über eine bestimmte Aufgabe darf nur dann ungeschrieben bleiben, wenn sie höchstens 30 Tage dauert. Ein Arbeitgeber muss bei einem befristeten Vertrag den Grund für die Befristung angeben und nachweisen; die Gesamtdauer einschließlich Verlängerungen darf sechs Jahre nicht überschreiten, und ordentliche Verlängerungen sind auf zwei begrenzt. Arbeitgeber melden sich beim Instituto Nacional de Segurança Social (INSS), der Sozialversicherung Guinea-Bissaus, innerhalb von 30 Tagen nach Tätigkeitsbeginn an, wenn sie der Pflichtversicherung unterliegen. Sie gilt für erfassbare Arbeitgeber aus Handel, Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft. Arbeitgeber registrieren Beschäftigte, führen Lohnunterlagen einschließlich des Eintrittsdatums jeder neuen beschäftigten Person und zahlen den Gesamtbeitrag einschließlich des Arbeitnehmeranteils. Der gesetzliche Satz beträgt 22 % der maßgeblichen Beitragsgrundlage: 14 % trägt der Arbeitgeber, 8 % die beschäftigte Person. Die Grundlage umfasst im Allgemeinen Geld- und Sachbezüge, regelmäßige Leistungen, Boni und Provisionen, schließt aber Transport- und Aufwandsentschädigungen sowie bestimmte Sozialleistungen aus. Die Zahlung ist vom ersten bis zum fünfzehnten Tag des Folgemonats fällig. Zusätzlich fällt eine je nach Branche unterschiedliche Unfall- und Berufskrankheitenversicherung an; ihr Satz wird im geltenden Rahmen mit 2 % bis 10 % beschrieben. Das INSS-System schützt vor Krankheit, Mutterschaft, familiären Verpflichtungen, Invalidität, Alter, Hinterbliebenenrisiken sowie Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für die allgemeine INSS-Regelung ist kein verlässlich etablierter Arbeitslosengeldanspruch belegt. Öffentliche und private Sozialversicherungssysteme bleiben getrennt; eine vorgeschlagene Zusammenführung ist nicht als geltende Regel zu behandeln. Eine aktuelle nationale Schätzung beziffert informelle Beschäftigung auf 88,5 % der Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren; das INSS-Portal nennt rund 2.300 Beitragszahlende. Kleine und Familienunternehmen, Haushalte sowie saisonale Landwirtschafts- oder Cashew-Arbeitgeber registrieren Beschäftigte oft nicht, obwohl formelle Pflichten gelten können. Informelle Praxis bedeutet nicht, dass das Gesetz eingehalten wird; eine gesonderte Arbeitgeberlizenz oder direkte digitale Arbeitgeberplattform ist für diesen Zweck nicht belegt. Der Arbeitgeber muss Arbeitsplatzrisiken planen, bewerten und beherrschen, informieren und schulen, Beschäftigte konsultieren, Gesundheitsüberwachung organisieren und Schutzausrüstung bereitstellen. Sichere Bedingungen müssen alle arbeitsbezogenen Aspekte umfassen. Arbeitgeber am selben Standort müssen beim Arbeitsschutz zusammenarbeiten. Sicherheitsvertretungen der Beschäftigten können die Inspeção do Trabalho kontaktieren. Der Aufsichtsdienst kann tödliche oder besonders schwere Unfälle untersuchen und Sanktionen verhängen; die Gesundheitsbehörde kann Fälle von Berufskrankheiten untersuchen. Sicherheitsvertretungen werden direkt und geheim gewählt. Ihre Höchstzahl beträgt 3 in Betrieben mit weniger als 300 Beschäftigten, 4 bei 301 bis 500, 5 bei 501 bis 1.000, 6 bei 1.001 bis 1.500 und 7 bei mehr als 1.500 Beschäftigten; die Amtszeit dauert drei Jahre. Der Arbeitgeber organisiert die fortlaufende Schulung dieser Vertretungen. Arbeitgeber müssen besondere Schutzregeln für Schwangerschaft, Mutterschaft, Stillzeit und jugendliche Beschäftigte beachten. Schwangere Beschäftigte dürfen nicht ohne geeignete Bedingungen zu Nachtarbeit, Überstunden oder Versetzungen eingeteilt werden. Mutterschaftsurlaub dauert 90 Tage, Vaterschaftsurlaub 15 Tage. Während der ersten sechs Monate des Stillens erhält die beschäftigte Person in jeder Arbeitsperiode eine Stillpause von 60 Minuten. Bei der Kündigung einer schwangeren, kürzlich entbundenen oder stillenden beschäftigten Person wird das Fehlen eines wichtigen Grundes vermutet. Das normale Mindestalter für Arbeit liegt bei 16 Jahren; zugleich müssen die Schulpflicht erfüllt und die Eignung für die Tätigkeit festgestellt sein. Verträge mit Minderjährigen müssen schriftlich sein; der Arbeitgeber muss Risiken bewerten und die beschäftigte Person beim INSS registrieren. Die Beschäftigung eines Kindes unter 16 Jahren ist auf Bildungs- oder Ausbildungsvereinbarungen unter besonderen Regeln beschränkt und muss der Inspeção do Trabalho binnen acht Tagen gemeldet werden. Arbeitgeber müssen betriebliche Interessenvertretungen achten. In Betrieben mit weniger als 25 Beschäftigten kann es Delegados de pessoal geben. Weitere Strukturen sind comité sindical, comité de empresa, Gewerkschaftssektionen und Kommissionen. Der Arbeitgeber stellt die erforderlichen Einrichtungen und Mittel für geschützte Gewerkschaftstätigkeit bereit. Ein comité kann Produktions- und Wirtschaftsinformationen sowie Kopien schriftlicher Verträge und Beendigungsdokumente erhalten. Es muss Gelegenheit zur Stellungnahme bei Umstrukturierung, Schließung, verkürzter Arbeitszeit, Betriebsübergang, Ausbildungsplänen, neuen Kontroll- oder Organisationssystemen sowie Fusionen, Verkäufen oder Änderungen der Rechtsform mit Auswirkungen auf Beschäftigung erhalten. CCIAS vertritt Arbeitgeber des Privatsektors. UNTG-CS und CGSI-GB sind Dachorganisationen der Gewerkschaften; der Conseil National Tripartite de Consultação Social bietet einen staatlich organisierten Weg des sozialen Dialogs. Die aktuelle Häufigkeit seiner Sitzungen ist hier nicht belegt. Streitigkeiten führen gewöhnlich von internen Vertretungen oder einer Gewerkschaft zur Inspeção do Trabalho oder Direcção-Geral do Trabalho. Ein kollektiver Streit kann nach schriftlicher Mitteilung einer Seite mit mindestens acht Tagen Vorlauf in ein Schlichtungsverfahren vor der zuständigen Arbeitsbehörde gelangen. Die Behörde soll die Parteien innerhalb von 15 Tagen einberufen. Scheitert die Schlichtung nach einem Monat, kann eine Mediation folgen; freiwillige oder gesetzlich verfügbare verpflichtende Schiedsverfahren sind ebenfalls möglich. Ein individueller Kündigungsstreit wird vor dem zuständigen Gericht verhandelt. Kündigungen ohne justa causa und verschleierte Diskriminierung sind verboten. Bei Vertragsende stellt der Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung mit Beginn, Ende und Position aus. Bei mindestens zwei betroffenen Beschäftigten können organisatorische Änderungen Pflichten zur Massenentlassung auslösen, wenn die Gründe sinkende Aktivität, dauerhafte Schließung oder wirtschaftliche, konjunkturelle oder technologische Ursachen sind. Der Arbeitgeber informiert gleichzeitig das Arbeitsministerium, die betroffenen Beschäftigten und Gewerkschaften. Die Mitteilung nennt Gründe, Zeitplan, Auswahlkriterien sowie für jede betroffene Person Name, Alter, Dienstzeit, Kategorie, Entgelt und Entschädigung. Die Gewerkschaft hat 15 Tage für eine Stellungnahme. Bei der Auswahl sind Qualifikation und Erfahrung, Dienstzeit, familiäre Verpflichtungen, Arbeitsunfälle, Gewerkschaftsfunktionen und Alter zu berücksichtigen. Eine kollektive Aussetzung der Arbeit kann bei Einigung der Parteien bis zu sechs Monate als Alternative dienen. Sind die Abläufe unvollständig, können Wiedereinstellungs-, Entschädigungs- und Anfechtungsrisiken erheblich sein. Die zuständigen öffentlichen Stellen sind in der Regierungsstruktur von 2026 dem Ministério da Função Pública, Trabalho, Modernização Administrativa zugeordnet; ILO-Materialien nennen auch MAPTESS. Direcção-Geral do Trabalho und Inspeção do Trabalho befassen sich mit Arbeitsverwaltung und Aufsicht, das INSS mit Sozialversicherung und das Ministério das Finanças mit Regelungen für Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Guinea-Bissau kennt somit eine formelle Arbeitgeberfunktion, doch die Absicherung ist zersplittert und viele Beschäftigungsverhältnisse bleiben informell oder persönlich organisiert. Formelle Anmeldung, schriftliche Nachweise, Lohnkontrollen, Risikoprävention und dokumentierte Konsultation geben Arbeitgebern eine klarere Grundlage für die Personalführung und für den Umgang mit Prüfungen oder Streitigkeiten.
Arbeitgeber in Guinea-Bissau
Ein Arbeitgeber in Guinea-Bissau, auf Portugiesisch empregador, entidade empregadora oder entidade patronal genannt, stellt Beschäftigte ein, organisiert ihre Arbeit und trägt Verantwortung für Entgelt, Sicherheit, Sozialversicherung und rechtmäßige Personalführung. Arbeitgeber sind unter anderem private Unternehmen, NGOs, religiöse Einrichtungen, Genossenschaften, gemischte Organisationen und öffentliche Stellen, die Einzelarbeitsverträge verwenden. Der Hauptrahmen ist Lei n.º 7/2022; für Beschäftigung im öffentlichen Dienst gilt eine gesonderte Regelung.
Tipp
Behandeln Sie die Arbeitgeberrolle in Guinea-Bissau auch dann als formelle Compliance-Verantwortung, wenn der Betrieb klein, familiengeführt oder saisonal ist. Schriftliche Nachweise, INSS-Anmeldung, Lohnkontrollen, Sicherheitsmaßnahmen und dokumentierte Konsultation mit Beschäftigten mindern die Risiken informeller Praxis. Wenden Sie die Regelung für den öffentlichen Dienst getrennt an, wenn eine öffentliche Stelle Beschäftigte in diesem System anstellt.

