Beschäftigung in Guinea-Bissau

Beschäftigung in Guinea-Bissau umfasst formelle Lohnarbeit, Verträge im öffentlichen und privaten Sektor, Lehrverhältnisse und umfangreiche informelle Arbeit in Landwirtschaft, Handel, häuslichen Dienstleistungen und Familienbetrieben. Das Arbeitsgesetzbuch regelt Verträge, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Sicherheit, soziale Sicherung und Beendigung, doch der praktische Zugang zu formellen Stellen und beitragsfinanzierter Absicherung bleibt begrenzt. AGEFP, in Materialien der ILO auch ANGEFP genannt, bietet Stellenangebote, Berufsausbildung und Beratung zur Beschäftigungsfähigkeit, ist jedoch landesweit noch nicht vollständig wirksam umgesetzt.

Tipp

Für Beschäftigte in Guinea-Bissau besteht die praktische Hauptentscheidung zwischen formeller Beschäftigung mit besser dokumentiertem Schutz und weit verbreiteter informeller Arbeit, die schwerer nachzuweisen und weniger mit Sozialversicherung verbunden ist. Prüfen Sie Vertrag, tatsächliche Bezahlung, INSS-Anmeldung und Arbeitssicherheit zu Beginn und verwenden Sie keinen alten Mindestlohnwert als aktuellen Betrag. Bewahren Sie Arbeitsnachweise auf und reagieren Sie zügig, wenn Löhne ausbleiben, Arbeitsbedingungen gefährlich sind oder das Beschäftigungsverhältnis endet.