Nach der Wahl der Unternehmensform ist festzulegen, wer steuerlich verantwortlich ist und unter welchen Daten das Steuerkonto geführt wird. Unternehmensregistrierung, Zugang zu RS.ge und mögliche steuerliche Sonderstatus sind getrennte Vorgänge. Für das elektronische Konto müssen zuständige Personen, sichere Zugangsdaten und verlässliche Kontaktdaten vorbereitet werden. Micro Business Status und Small Business Status kommen nur für unternehmerisch tätige natürliche Personen unter den jeweiligen Voraussetzungen in Betracht. Beim Micro Business Status gilt grundsätzlich eine Grenze von 30.000 GEL Bruttoeinkommen pro Kalenderjahr; zusätzlich sind Tätigkeits- und Beschäftigungsbedingungen zu prüfen. Beim Small Business Status werden begünstigte Umsätze grundsätzlich mit 1 Prozent besteuert. Tätigkeitsausschlüsse, die Umsatzgrenze von 500.000 GEL und laufende Aufzeichnungspflichten bleiben dabei maßgeblich. Eine Gesellschaft kann diese persönlichen Status nicht nutzen. Die Mehrwertsteuer ist unabhängig von diesen Sonderstatus zu prüfen. Geplante Umsätze müssen nach Art, Leistungsort und möglicher Befreiung eingeordnet werden. Neben der Umsatzgrenze von 100.000 GEL können besondere Geschäftsvorgänge eine Registrierung auslösen. Steuersatz, Vorsteuerabzug und Registrierungszeitpunkt wirken sich auf Preise, Rechnungen und Liquiditätsbedarf aus. Die Buchführung sollte vor dem ersten Geschäftsvorfall eingerichtet sein. Belegsystem, Kontenstruktur, Rechnungsstellung, Kasse, Software und Berichtswesen müssen zur Rechtsform, zum Steuerstatus und zur Mehrwertsteuerbehandlung passen. Persönliche und betriebliche Vorgänge sind nachvollziehbar zu trennen; bei einer Gesellschaft werden Vermögen und Verpflichtungen der eigenständigen juristischen Person erfasst. Eine steuerliche Startübersicht verbindet erwartete Umsätze, Steuerarten, Erklärungsfristen, Verantwortlichkeiten und Zahlungsreserven. Auch Geschäfte in Fremdwährung, grenzüberschreitende Leistungen, Gründungskosten und geplante Beschäftigung können zusätzliche Einordnungen erfordern. Annahmen aus dem Businessplan sollten mit den Steuer- und Liquiditätsberechnungen übereinstimmen. Vor Aufnahme der Tätigkeit sollten der Zugang zu RS.ge funktionieren, Zuständigkeiten feststehen und die ersten Beleg-, Rechnungs- und Zahlungsabläufe getestet sein. Änderungen bei Tätigkeit, Umsatz oder Unternehmensform können eine erneute steuerliche Prüfung auslösen.
Steuerliche Vorbereitung einer Selbstständigkeit oder Unternehmensgründung in Georgien
Die steuerliche Vorbereitung einer Selbstständigkeit oder Unternehmensgründung in Georgien verbindet Steuerkonto, mögliche Sonderstatus, Mehrwertsteuer und Buchführung. Rechtsform, Tätigkeit, erwartete Umsätze und erste Geschäftsvorfälle bestimmen, welche Registrierungen, Aufzeichnungen und finanziellen Reserven vor dem Start benötigt werden.
Tipp
Die steuerliche Vorbereitung sollte vor dem ersten Geschäftsvorfall Steuerkonto, mögliche Sonderstatus, VAT und Buchführung als getrennte, aber aufeinander abgestimmte Bereiche einrichten. Rechtsform, Tätigkeit, Umsatzentwicklung und Leistungsort bestimmen, welche Regeln tatsächlich greifen. Steuerannahmen müssen mit Preisen, Businessplan und Liquiditätsreserve übereinstimmen.

