Zum formellen Gerichtssystem gehören Supreme Court, Court of Appeal, High Court und untergeordnete Gerichte oder Tribunale. Der High Court hat unbeschränkte erstinstanzliche Zuständigkeit und behandelt auch Berufungen. Gewöhnliche Zivilberufungen gehen im Allgemeinen vom untergeordneten Gericht zum High Court, danach zum Court of Appeal und schließlich zum Supreme Court. Cadi-Gerichte und das Cadi Appeals Panel bilden ein eigenständiges Scharia-Gerichtssystem für Personenstand, Heirat, Scheidung, Erbschaft, Schenkungen, Testamente und Vormundschaft von Muslimen. Maßgeblich sind dabei die Cadi Courts (Civil Procedure) Rules 2010. Privatrechtliche Verträge können gerichtlich durchsetzbare Rechte begründen. Die Recherche belegt keine allgemeine Pflicht, jeden privatrechtlichen Vertrag zu registrieren. Für Regierungsverträge und Absichtserklärungen ist die Civil Litigation and International Law Department bei der Generalstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium zuständig. Sie verhandelt oder vermittelt auch Vergleiche und vertritt die Regierung in Zivilsachen. Bei Grundstücken und Immobilien sind die Unterlagen sorgfältig zu prüfen. Das Deeds Registry arbeitet nach dem Lands (Registration of Deeds) Act 1980 und kann Urkunden, Übertragungen, Testamente, Verträge und andere Grundstücksdokumente registrieren. Beglaubigte Kopien und Registerauszüge können als Nachweis dienen und auf eingetragene Dokumente hinweisen. Das Ministry of Lands und das Department of Lands and Survey verwalten Grundstücksangelegenheiten. Die National Land Policy 2026–2035 beschreibt gewohnheitsrechtliche, Eigentums- und Erbpachtinteressen, hält aber auch ein zersplittertes, überwiegend papiergestütztes System mit eingeschränktem Zugang fest. Grundstücksinformationssysteme, Eigentumseintragung und Digitalisierung sind politische Ziele und sollten nicht als vollständig umgesetzte Rechtsverfahren behandelt werden. Grundstücksstreitigkeiten können je nach Sachverhalt und Beteiligten vor ordentliche Gerichte, örtliche oder traditionelle Verfahren oder das Alternative Dispute Resolution Secretariat gelangen. Die Erbschaft richtet sich nach der Lage des Erblassers und dem anwendbaren Rechtssystem. Der Curator of Intestate Estates kann einen Nachlass ohne Testament verwalten und kann auch beteiligt werden, wenn ein Testamentsvollstrecker fehlt oder Nachlassverfahren beziehungsweise ein Antrag auf Nachlassverwaltung mit beigefügtem Testament länger als sechs Monate ungelöst sind. Ein üblicher Antrag kann Formular D, Sterbeurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und Heiratsurkunde oder eidesstattliche Erklärung erfordern. Eine Mitteilung im Amtsblatt lässt normalerweise 14 Tage für Stellungnahmen, bevor der High Court eine Nachlassverwaltungsanordnung erlässt. Eine dringende Verwaltung ohne Mitteilung kann möglich sein, wenn Verzögerung Verlust, Zerstörung oder zusätzliche Kosten riskieren würde. Für muslimische Nachfolge gilt das einschlägige Cadi- oder Schariaverfahren. Testamente und Grundstücksdokumente können außerdem Maßnahmen beim Deeds Registry erfordern. Zivilrechtliche Haftungsansprüche können Fahrlässigkeit, unrechtmäßige Aneignung oder Vertragsbruch betreffen. Der übliche zivilrechtliche Beweismaßstab ist die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Anspruchsteller müssen die Tatsachen einer Fahrlässigkeit darlegen und beweisen; besondere Schadensposten müssen genau geltend gemacht und streng nachgewiesen werden. Schadensersatz wegen Vertragsbruchs gleicht nachgewiesene Verluste aus und ist keine automatische Zahlung. Zivilverfahren umfassen üblicherweise Klageschrift, Klageerwiderung, Zustellung, Schriftsätze und Beweismittel. Ist die Zustellung nachgewiesen und erscheint die beklagte Partei nicht, kann das Gericht die Beweismittel des Anspruchstellers anhören. Dieser muss den Anspruch aber weiterhin beweisen. Das Alternative Dispute Resolution Secretariat arbeitet nach dem Alternative Dispute Resolution Act 2005 und der Änderung von 2006. Verhandlung, Vermittlung, Schlichtung und Schiedsverfahren können weniger formelle Wege zur Streitbeilegung bieten. Die wichtigsten Büros befinden sich in Old Jeshwang, Farafenni und Basse. Älteste, Alkalolou, Häuptlinge, Pastoren und Imame können informell vermitteln; ihre Beteiligung hat aber nicht automatisch dieselbe Rechtswirkung wie ein Gerichtsurteil. Rechtswirkung und Durchsetzbarkeit einer alternativen Streitbeilegung hängen vom Verfahren und der erzielten Vereinbarung ab. Die National Agency for Legal Aid (NALA), die nationale Agentur für Rechtsbeistand, wurde durch das Act 2008 gegründet. Ihr Hauptsitz ist in Banjul; Beratungsstellen gibt es in Basse und Farafenni. Zivilrechtliche Prozesshilfe kann nach den Legal Aid (Early Criminal and Civil Assistance) Rules 2021 fallweise gewährt werden. Dazu gehören streitige Nachlassverfahren, Angelegenheiten zum Wohlergehen oder zur Entführung von Kindern, Streitigkeiten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und andere Fälle von ausreichender Bedeutung, Dringlichkeit oder Bedürftigkeit. Die Anspruchsvoraussetzungen sollten bei NALA oder dem Civil Legal Aid Panel bestätigt werden. Es können Gerichts-, Anwalts-, Registrierungs- und Stempelgebühren, Vermessungen, Bewertungen, Amtsblattbekanntmachungen und Vollstreckungskosten anfallen. Eine einzige aktuelle öffentliche Gebührentabelle für alle Zivilsachen gibt es nicht. Ein nationaler Dialog von 2024 berichtete von etwa 13.000 Gerichtsverfahren und rund 150 Verfahren je Richter. Die Verfahrensdauer variiert daher; es kann zu Verzögerungen kommen. Nach einem Urteil übernehmen der Sheriff und Gerichtsvollzieher die formelle Vollstreckung. Dazu können ein Besitzübertragungsbeschluss für Grundstücke, Pfändung und Verkauf oder ein writ of fieri facias für Geld oder Eigentum gehören. Ein Gläubiger muss das förmliche Vollstreckungsverfahren nutzen; private Selbstvollstreckung ist nicht erlaubt. Eine Berufung setzt die Vollstreckung nicht automatisch aus. Dafür kann ein Antrag auf Aussetzung nötig sein. Eigentum ist verfassungsrechtlich geschützt, vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen und Entschädigung. Verfahrensbeteiligte müssen auf zugestellte Klagen reagieren, ihre Ansprüche beweisen und gerichtliche Anordnungen befolgen.
Zivilrecht in Gambia
Das Zivilrecht in Gambia regelt rechtliche Beziehungen zwischen Privatpersonen und Organisationen, darunter Verträge, Eigentum, Familienangelegenheiten, Erbschaft und Schadensersatz. Es gibt kein einheitliches Zivilgesetzbuch: Das formelle Zivilrecht beruht auf der Verfassung von 1997, Gesetzen, englischem Common Law und Billigkeitsrecht. Gewohnheitsrecht und Scharia gelten parallel in einschlägigen Bereichen. Für Streitigkeiten gibt es verschiedene Wege über Gerichte, Tribunale, Vermittlungsdienste und traditionelle Einrichtungen.
Tipp
Behandle ein zivilrechtliches Problem in Gambia zunächst als Frage nach Forum und Belegen. Stelle fest, ob ordentliche Gerichte, das Cadi-System, Gewohnheitsverfahren oder alternative Streitbeilegung zum Konflikt passen, und sichere die Dokumente. Hol bei Grundstücks-, Erbschafts-, Familien-, größeren oder umstrittenen Angelegenheiten formelle Beratung oder Rechtshilfe ein und vollstrecke Urteile niemals eigenmächtig.

