Die Independent Electoral Commission (IEC) ist eine ständige Verfassungskommission mit fünf Mitgliedern. Sie führt das Wählerverzeichnis, zieht Wahlkreisgrenzen, registriert politische Parteien, organisiert öffentliche Wahlen und Referenden, verkündet Ergebnisse und führt Wahlen für Parlamentspräsidenten und stellvertretende Parlamentspräsidenten durch. Bei nationalen Wahlen gibt es Wahlkreise, bei Kommunalwahlen Wahlbezirke. Eine Präsidentschaftswahl erfolgt geheim und hat eine Amtszeit von fünf Jahren. Im ersten Wahlgang gewinnt, wer mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhält. Erreicht niemand diese Schwelle, setzt die IEC binnen 14 Tagen einen zweiten Wahlgang an. Dabei gewinnt der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen. Wenn nur eine Person kandidiert und die erforderliche Schwelle nicht erreicht, gilt eine Sonderregel. Für das anzuwendende Verfahren sollten die aktuelle Verfassung und die Hinweise der IEC geprüft werden. Die Nationalversammlung hat 53 direkt gewählte Sitze. Jeder Sitz steht für einen Einerwahlkreis. Nach dem First-Past-the-Post- beziehungsweise Mehrheitswahlsystem mit relativer Mehrheit gewinnt der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen. Der Präsident ernennt fünf weitere Mitglieder. Die Amtszeit der Nationalversammlung beträgt fünf Jahre. Bei Kommunalwahlen werden Ratsmitglieder sowie Bürgermeister oder Vorsitzende in den jeweiligen Wahlbezirken gewählt. Die IEC verwaltet auch Referenden. Wahlberechtigt ist in der Regel, wer gambische Staatsangehörige oder Staatsangehöriger und mindestens 18 Jahre alt ist, rechtsfähig ist und nicht gesetzlich vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde. Die Anmeldung erfolgt persönlich bei einem IEC-Registrierungszentrum. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde, ein gambischer Reisepass, ein National Identity Card oder eine Bescheinigung eines District Seyfo oder Alkalo über den Geburtsort dienen. Die Registrierung kann am Wohnort oder am Geburtsort erfolgen. Die geprüften Informationen der IEC nennen keine amtliche Gebühr für die Wählerregistrierung. Nach der Anmeldung erhält die wahlberechtigte Person eine Voting Card mit dem Code ihres Wahllokals. Gewählt werden darf nur im registrierten Wahllokal; eine Fotokopie der Karte wird nicht akzeptiert. Das Gesetz sieht ein Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Gambier vor, aber laut aktueller IEC-Angabe wurde es noch nicht umgesetzt. Die geprüften IEC-Unterlagen belegen kein Verfahren für Briefwahl, Onlinewahl oder Wahl im Ausland. Wer im Ausland lebt und während des Registrierungszeitraums zurückkehrt, kann sich im Herkunftswahlkreis anmelden und dort später nur an nationalen oder kommunalen Wahlen teilnehmen. Kandidaturen sind über bei der IEC registrierte Parteien oder zugelassene unabhängige Kandidaturen möglich. Das Nominierungsverfahren umfasst Kandidaturunterlagen, Prüfung, Korrektur und Rücktrittsmöglichkeiten. Bei der Nominierung reichen Kandidaten außerdem eine Vermögenserklärung ein. Der Wahlkampf richtet sich nach dem IEC-Kalender. Die IEC listet derzeit 24 registrierte politische Parteien, doch Parteien- und Kandidaturangaben können sich ändern. Die ausgewerteten amtlichen Informationen bestätigen weder die Höhe einer Kandidatenkaution noch eine Nominierungsgebühr. Ein Wahllokal wird normalerweise von einem Wahlleiter, stellvertretenden Wahlleiter, Wahlhelfer und stellvertretenden Wahlhelfer betreut. Die Wahllokale sind von 08:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Wer um 17:00 Uhr bereits wartet, darf noch wählen. Das Personal kontrolliert die Voting Card, das Wahllokal, den Namen im Verzeichnis und identitätsbezogene Angaben. Nicht wählen dürfen Personen, die eine Freiheitsstrafe verbüßen, gesetzlich vom Wahlrecht ausgeschlossen, für nicht zurechnungsfähig erklärt oder betrunken sind. Nach den IEC-FAQ sind Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wahlberechtigt. Beim üblichen Wahlverfahren werden physische Kugeln und Wahlurnen statt Papierstimmzetteln verwendet. Nach den Kontrollen markieren Wahlhelfer eine Seriennummer, färben den linken Zeigefinger unauslöschlich ein, geben die passende Kugel oder den Spielstein aus und weisen die wählende Person an, ihn in die Wahlurne des gewünschten Kandidaten oder der Kandidatin zu werfen. Die versiegelten Urnen und Siegel sichern die Stimmen bis zum Ende der Wahl. Die Stimmen werden im Wahllokal ausgezählt. Die Wahlhelfer prüfen zunächst Siegel und Kugelabrechnung, brechen die Siegel und sortieren die Kugeln in Gruppen zu je sieben. Sie zeigen die Tabletts den Wahlkampfvertretern und Beobachtern, füllen für jeden Kandidaten ein Counting Form aus, befüllen und versiegeln die Urnen erneut und holen die Unterschriften der Vertreter auf dem Wahlabschlussbericht ein. Die Vertreter erhalten eine Kopie. Weitere Kopien werden im Wahllokal ausgehängt und an das Wahlzusammenführungszentrum gesandt. Die Ergebnisse der Wahlkreise gehen an den regionalen Wahlleiter. Danach verbreitet die IEC die Ergebnisse und verkündet sie offiziell. Die IEC akkreditiert inländische und internationale Wahlbeobachter. Die Akkreditierung kann Registrierung, Stimmabgabe, Auszählung, Zusammenführung und Veröffentlichung der Ergebnisse umfassen. Beobachter müssen neutral bleiben, dürfen Wahlhelfer nicht behindern, Wahlberechtigte nicht ansprechen und keine Ergebnisse verkünden. Bei Verstößen kann die IEC die Akkreditierung entziehen. Vertreter der Kandidaten und akkreditierte Beobachter können die Auszählung verfolgen. Pro Kandidat sind höchstens zwei Wahl- oder Auszählungsvertreter zugelassen. Eine Wahlanfechtung bei einer Präsidentschaftswahl kann eine teilnehmende, registrierte politische Partei oder eine unabhängige Kandidatin oder ein unabhängiger Kandidat binnen zehn Tagen nach Verkündung des Ergebnisses beim Supreme Court einreichen. Streitigkeiten über das Wählerverzeichnis folgen dem Einspruchs- und Berufungsverfahren mit Anhörungen vor Überprüfungskammern. Die ausgewerteten IEC-Unterlagen belegen keine automatische landesweite Neuauszählung. Counting Forms, Siegelunterlagen und Dokumente zur Ergebniszusammenführung sind die wichtigsten Nachweise, anhand derer sich ein gemeldetes Ergebnis überprüfen lässt. Für den Präsidentschaftswahlzyklus 2026 nennt der IEC-Kalender folgende Termine: Nominierungen vom 26. Oktober bis 6. November, Abgleich der Wahlkampfreiserouten vom 7. bis 9. November, Wahlkampf vom 10. November bis 3. Dezember, Rücktrittsmöglichkeit bis zum 27. November, Ruhephase am 4. Dezember und Wahl am 5. Dezember 2026. Für die Nationalversammlungswahl sind Nominierungen vom 6. bis 14. März 2027 und der Wahltag am 10. April 2027 angegeben. Ratswahlen sollen am 22. Mai 2027, Bürgermeister- und Vorsitzendenwahlen am 26. Juni 2027 stattfinden. Bei Änderungen haben aktuelle IEC-Mitteilungen und das Amtsblatt Vorrang.
Wahlen in Gambia
Bei Wahlen in Gambia werden der Präsident, Mitglieder der Nationalversammlung und Vertreter der Kommunalverwaltung gewählt. Die Independent Electoral Commission (IEC) verwaltet öffentliche Wahlen und Referenden. Der Präsident wird direkt für fünf Jahre gewählt: Im ersten Wahlgang ist eine Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erforderlich. Andernfalls findet binnen 14 Tagen ein zweiter Wahlgang statt. Für die Nationalversammlung gilt in Einerwahlkreisen das Mehrheitswahlsystem mit relativer Mehrheit für 53 gewählte Sitze; der Präsident ernennt fünf weitere Mitglieder. Wahlberechtigte registrieren sich bei der IEC, erhalten eine Voting Card und dürfen nur in dem darauf verzeichneten Wahllokal wählen.
Tipp
Nutze für die Wahlteilnahme in Gambia die aktuellen Mitteilungen der IEC und deine Voting Card als maßgebliche praktische Orientierung. Prüfe frühzeitig deine Registrierung, dein Wahllokal und den Wahltermin, denn die Stimmabgabe ist an das registrierte Wahllokal gebunden und die verfügbaren Regelungen für Auslandsgambier bieten keine Briefwahl oder Onlinewahl. Kandidaten, Wahlvertreter und Beobachter sollten offizielle Unterlagen sichern und bei Streitigkeiten über ein Ergebnis oder die Registrierung fristgerecht handeln.

