Die Steuerbehörde Gambias (Gambia Revenue Authority, GRA) verwaltet das nationale Steuersystem durch ihre Abteilung für Inlandssteuern sowie ihre Zoll- und Verbrauchsteuerfunktionen. Die Nationalversammlung verabschiedet Steuergesetze, darunter das GRA-Gesetz von 2004, das Einkommen- und Mehrwertsteuergesetz von 2012, das Zoll- und Verbrauchsteuergesetz von 2010, das Lohnsteuergesetz und das Stempelgesetz. Weitere einschlägige Gesetze betreffen Wetten und Glücksspiele, Grundstücksregistrierung, Unternehmensregistrierung sowie die Abgabe für Bildung und technische Ausbildung. Die nachstehend genannten Sätze und Schwellenwerte beruhen auf Informationen der GRA, recherchiert im September 2026; eine neuere transaktionsbezogene Mitteilung kann die Behandlung einer Zahlung ändern. Eine einkommenserzielende natürliche oder juristische Person benötigt grundsätzlich eine TIN und muss sich für die jeweils geltenden Steuerarten anmelden. Einzelpersonen können einen nationalen Personalausweis, Führerschein, eine Ausländer-ID, einen gambischen Reisepass oder einen ausländischen Reisepass vorlegen. Eine juristische Person benötigt möglicherweise ihre Gründungsurkunde und Satzung, einen Partnerschaftsvertrag, eine Verfassung oder ein Antragsschreiben. Für die elektronische Abgabe werden TIN, Benutzerprofil, Belege sowie eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer benötigt. Steuern können bei einem GRA-Büro, über Partnerbanken, Onlinebanking, Banküberweisung, RTGS oder SWIFT bezahlt werden. GRA-Büros bieten regionalen Zugang in Banjul, Kanifing, Brikama, Serrekunda, Farafenni, Soma und Basse; daneben gibt es ein eigenes Büro für Mietsteuern. Die persönliche Einkommensteuer gilt für natürliche Personen, Einzelunternehmen und Betriebe; die recherchierte GRA-Klassifizierung nimmt Unternehmen und Partnerschaften aus dieser Kategorie aus. Die Steuer kann auf Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens oder des Umsatzes berechnet werden. Bei geprüften Steuerpflichtigen ist grundsätzlich der höhere Betrag aus 1 % des Umsatzes und dem Betrag nach dem geltenden Steuerschema maßgeblich. Bei nicht geprüften Steuerpflichtigen gilt grundsätzlich der höhere Betrag aus 2 % des Umsatzes und dem Betrag nach dem Schema. Bei einem Jahresumsatz unter D500.000 fallen nach der beschriebenen Regelung 3 % des Umsatzes an. Die Jahreserklärung und Zahlung sind bis zum 31. März fällig; vierteljährliche Meldungen müssen 15 Tage nach Ende jedes Quartals eingereicht werden. Rechnungen, Quittungen und andere Unterlagen stützen die Berechnung und die Prüfung durch die GRA. Die Einkommensteuer auf Beschäftigung wird im Quellenabzugsverfahren (Pay As You Earn, PAYE) erhoben. Einbezogen werden Gehalt, Lohn, Boni, Zulagen, Überstunden und Provisionen. Der jährliche Freibetrag beträgt D36.000, entsprechend D3.000 im Monat. Die Sätze betragen 0 % für D0 bis D36.000, 5 % für D36.001 bis D46.000, 10 % für D46.001 bis D56.000, 15 % für D56.001 bis D66.000, 20 % für D66.001 bis D76.000 und 25 % über D76.000. Nach den GRA-Leitlinien werden bei dieser Berechnung keine Abzüge angesetzt. Der Arbeitgeber behält die Steuer ein, reicht den PAYE-Nachweis ein und zahlt den Betrag innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende. Beschäftigte mit einer einzigen Arbeitsstelle und ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte müssen in der Regel keine eigene Jahreserklärung abgeben. Auch ausländische Beschäftigungseinkünfte einer in Gambia ansässigen Person können steuerpflichtig sein. Die Körperschaftsteuer betrifft Unternehmen, Partnerschaften und Trusts, die in Gambia tätig sind. Ein ansässiges, dort gegründetes, geleitetes oder kontrolliertes Unternehmen wird grundsätzlich auf alle Einkünfte besteuert; nicht ansässige werden auf Einkünfte aus gambischen Quellen besteuert. Je nach geltender Berechnung gilt grundsätzlich der höhere Betrag aus 27 % des steuerpflichtigen Einkommens oder Nettogewinns, 1 % des Umsatzes für geprüfte Steuerpflichtige oder 2 % für nicht geprüfte Steuerpflichtige. Jahreserklärungen und Zahlungen sind bis zum 31. März fällig; vierteljährliche Meldungen oder Vorauszahlungen 15 Tage nach Ende jedes Quartals. Abzüge und ausländische Steuergutschriften gelten nur, soweit Steuergesetze oder ein anwendbares Abkommen sie zulassen. Die Abteilung für Großsteuerpflichtige betreut qualifizierte Steuerpflichtige, darunter bestimmte Banken, Telekommunikationsunternehmen und Unternehmen mit hohem Umsatz. Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) gilt mit dem Regelsatz von 15 % für steuerpflichtige Inlandsumsätze und Einfuhren. Ausfuhren sind im Allgemeinen mit null besteuert; außerdem gelten bestimmte Befreiungen. Eine Registrierung ist verpflichtend, wenn die steuerpflichtigen Lieferungen D2.000.000 pro Jahr erreichen; ab D1.000.000 pro Jahr ist eine freiwillige Registrierung möglich. Ein registriertes Unternehmen kann nach den geltenden Regeln grundsätzlich Vorsteuer geltend machen. Mehrwertsteuererklärungen und Zahlungen sind 15 Tage nach Monatsende fällig. Eine Abmeldung setzt mindestens zwei Jahre Registrierung, steuerpflichtige Umsätze unter D1.000.000 in den vorherigen zwölf Monaten und regelmäßige Erklärungen voraus. Erstattungen können Diplomaten, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen zustehen, nach drei aufeinanderfolgenden Monaten mit Vorsteuerüberschuss oder wenn mindestens 50 % der Umsätze mit null besteuert werden. Ein nicht ansässiger steuerpflichtiger Anbieter benötigt möglicherweise eine TIN und Mehrwertsteuerrechnung; der gambische Empfänger kann die Steuer in der Transaktionswährung einziehen und abführen müssen, und eventuell ist eine Vertretung vorgeschrieben. Quellensteuer (Withholding Tax, WHT) wird vom Zahlenden auf bestimmte Bruttozahlungen einbehalten und an die GRA abgeführt. Der einbehaltene Betrag dient für den Empfänger üblicherweise als Vorauszahlung; dieser sollte eine Bescheinigung erhalten. Nach der in der Recherche beschriebenen Reform von 2025 beträgt der Satz 5 % für einen ansässigen Auftragnehmer bei öffentlichen Arbeiten für die Regierung, 8 % für andere ansässige Lieferanten, Berater, Auftragnehmer und Subunternehmer, die Arbeiten, Arbeitskraft, Waren oder Dienstleistungen erbringen, sowie 10 % für einen nicht ansässigen Auftragnehmer. Ältere häufig gestellte Fragen der GRA nennen 10 % für Ansässige und 15 % für Nichtansässige. Deshalb sollten vor der Zahlung der konkrete Umsatz, eine aktuelle Mitteilung und der Vertrag geprüft werden. Monatliche Meldungen und Zahlungen sind 15 Tage nach Monatsende fällig; die Jahresmeldung zur WHT zwei Monate nach Jahresende. Bestimmte Mieter behalten 15 % auf Gewerbemiete und 8 % auf Wohnraummiete ein. Zahlungen an Künstler werden nach der angeführten GRA-Mitteilung mit 10 % für lokale und 15 % für ausländische oder internationale Künstler besteuert. Zu den weiteren direkten Steuern gehört die Zusatzleistungssteuer (Fringe Benefits Tax) von 27 % auf Leistungen wie vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft, Fahrzeuge und Darlehen. Auf Veräußerungsgewinne etwa aus Grundstücken, Maschinen oder Anteilen gilt grundsätzlich der höhere Betrag aus 15 % des Gewinns oder 5 % des Kaufpreises für natürliche Personen sowie der höhere Betrag aus 25 % des Gewinns oder 10 % des Kaufpreises für Unternehmen, Partnerschaften und Treuhänder. Erklärung und Zahlung sind 15 Tage nach Transaktion oder Veräußerung fällig. Die Mietsteuer auf gambische Grundstücke beträgt 8 % der Bruttomiete für Wohnraum und 15 % der Bruttomiete für Gewerberäume; die Jahreserklärung ist bis zum 31. März fällig. Ansässige Unternehmen und Partnerschaften behalten 15 % der Bruttodividenden ein, die an ansässige oder nicht ansässige Aktionäre oder Partner gezahlt werden. Arbeitgeber schulden außerdem eine jährliche Abgabe auf ausländische Beschäftigte beziehungsweise Arbeitserlaubniskontingente von D10.000 für einen Staatsangehörigen eines ECOWAS-Mitgliedsstaats und D50.000 für eine andere nicht gambische beschäftigte Person; der Arbeitgeber darf diese Abgabe nicht von der beschäftigten Person zurückfordern. Für Poolwetten und Wetten gilt ein monatliches Schema mit Fälligkeit 15 Tage nach Monatsende; die Haushaltsmaßnahme für 2026 sieht eine Steuer von 50 % auf Gewinne vor. Die grenzüberschreitende Besteuerung hängt von Ansässigkeit, Quelle und Art der Transaktion ab. Eine praktische GRA-Regel für die Ansässigkeit einer natürlichen Person sind mindestens 183 Tage im Steuerjahr. Ein ansässiges Unternehmen wird grundsätzlich anhand seiner Gründung, Leitung oder Kontrolle in Gambia bestimmt. Nach den GRA-Leitlinien werden ausländische Einkünfte Ansässiger besteuert und Nichtansässige auf Einkünfte aus gambischen Quellen, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Gambia ist seit dem 5. Juli 1982 in Kraft. Abkommensentlastung und ausländische Steuergutschriften hängen vom Einzelfall ab; eine allgemeine automatische Befreiung von gambischer Steuer gibt es nicht. Ein nicht ansässiger Anbieter digitaler oder anderer steuerpflichtiger Leistungen benötigt möglicherweise eine TIN-Registrierung, Mehrwertsteuerrechnungen, lokale Einziehung und Abführung der Steuer sowie gegebenenfalls einen Vertreter vor Ort. Bei Einfuhren können Zoll, Einfuhrmehrwertsteuer und weitere Abgaben anfallen. Die Zollstufen des gemeinsamen Außenzolls der ECOWAS umfassen 0 %, 5 %, 10 %, 20 % und 35 %. Die Einfuhrmehrwertsteuer beträgt 15 % der Zollbemessungsgrundlage, die den CIF-Wert – Kosten, Versicherung und Fracht – zuzüglich Zoll, Verbrauchsteuer und weiterer Abgaben umfasst. Zu den aufgeführten Einfuhrabgaben gehören außerdem eine ECOWAS-Abgabe von 1 % auf den CIF-Wert, eine Bearbeitungsgebühr von 1,55 %, eine Abgabe der Afrikanischen Union von 0,20 % und eine Einfuhranmeldungsgebühr von 2,25 % des CIF-Werts, mindestens jedoch D5.000. Die Zollabwicklung nutzt ASYCUDA und erfolgt üblicherweise über einen Zollagenten. Ausfuhren sind für die Mehrwertsteuer im Allgemeinen mit null besteuert. Digitale Steuermarken für verbrauchsteuerpflichtige Waren werden seit 2024 eingesetzt; elektronische Rechnungsstellung, E-VAT, verstärkter Datenabgleich und Prüfungen werden schrittweise eingeführt. Der reguläre Ablauf besteht aus Registrierung, Selbstveranlagung, Einreichung einer vollständigen und unterschriebenen Erklärung oder Meldung, Zahlung beziehungsweise Verarbeitung von Gutschriften und Aufbewahrung der Belege. Die GRA kann Schreibtisch- oder Außenprüfungen durchführen und bei verspäteter Abgabe oder Zahlung, verspäteter Quellensteuerabführung oder unzureichenden Aufzeichnungen Strafzahlungen und Zinsen verhängen. Steuerpflichtige haben Anspruch auf Vertraulichkeit, Privatsphäre, ein faires Verfahren, Vertretung durch einen Steuer- oder Zollagenten, faire Behandlung, Prüfung amtlicher Ausweise und eine Zahlungsquittung. Ein Einspruch gegen eine GRA-Entscheidung muss nach den geltenden Steuergesetzen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen eingelegt werden; anschließend sind Berufungen beim Steuergericht und danach beim Berufungsgericht möglich. Überzahlungen können erstattet oder, soweit gesetzlich zulässig, mit einer anderen Steuerschuld verrechnet werden.
Steuern in Gambia
Steuern in Gambia sind gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen auf Einkommen, Verkäufe, Einfuhren, Grundstückserträge und bestimmte Transaktionen. Die Steuerbehörde Gambias (Gambia Revenue Authority, GRA) verwaltet die Inlandssteuern und den Zoll, während das Finanz- und Wirtschaftsministerium die Steuerpolitik entwickelt. Die meisten Steuerpflichtigen nutzen die Selbstveranlagung: Sie beantragen eine Steueridentifikationsnummer (Tax Identification Number, TIN), melden die zutreffenden Steuerarten an, führen Aufzeichnungen, reichen Erklärungen ein und zahlen Steuer oder beantragen einen zulässigen Steuergutschriftbetrag beziehungsweise eine Erstattung.
Tipp
Behandle die Steuerpflicht in Gambia als Aufgabe für Kalender und Belegführung, nicht als eine einzige jährliche Zahlung. Erfasse alle Tätigkeiten, die Steuer auslösen, ordne die Verantwortung für Meldungen und Einbehalte zu und bewahre ausreichende Nachweise für jede Zahl auf. Achte besonders auf Mehrwertsteuergrenzen, umsatzbezogene Berechnungen, Quellensteuersätze und grenzüberschreitende Vorgänge, da eine falsche Einordnung mehrere Erklärungen zugleich betreffen kann.

