Nach dem Children’s Act 2005 gilt als Kind, wer noch nicht 18 Jahre alt ist. Kinder haben Anspruch auf Schutz, Bildung, Entwicklung, Gesundheit und Erbschaft. Kinderehen, Ausbeutung, Menschenhandel und schädliche Praktiken sind verboten. Das Department of Social Welfare im Ministry of Gender, Children and Social Welfare kann Kinder mit besonderem Schutzbedarf registrieren und Unterstützung oder Unterkunft für Kinder organisieren, die sich verirrt haben, verlassen wurden oder Schutz suchen. Zu den benannten Einrichtungen gehören das Bakoteh Shelter for Children und die Eveline Schouten School. Das Ministry of Basic and Secondary Education ist für frühkindliche Bildung im Alter von 0 bis 6 Jahren zuständig und bietet formelle sowie informelle Angebote. Armut, Wohnort, Behinderung, Geschlechternormen und Schulabbrüche können den Zugang einschränken. Die Geburtenregistrierung übernimmt die Births and Deaths Registry Unit über das elektronische Personenstands- und Vitalstatistiksystem des Gesundheitsministeriums. Üblicherweise benötigt man dafür einen Nachweis der Gesundheitseinrichtung, eine Karte für Säuglingsfürsorge sowie Ausweise oder Reisepässe der Eltern. Eine Geburtsurkunde erleichtert später den Zugang zu Ausweisdokumenten und öffentlichen Diensten. Die verfügbaren Informationen legen jedoch keine landesweit einheitliche Gebühren- und Wartezeitregelung fest. Die National Youth Policy 2019–2028 definiert Jugendliche als Personen von 15 bis 35 Jahren. Daher können 15- bis 17-Jährige rechtlich zugleich Kinder sein und an Jugendprogrammen teilnehmen. Häufige Übergänge sind der Wechsel von der Schule in eine Berufsausbildung oder ein Qualifizierungsprogramm, in eine Beschäftigung, eine Unternehmensgründung oder in gesellschaftliches Engagement. Zuständige Anbieter sind unter anderem das Ministry of Youth and Sports, das Department of Youth and Sports, das National Youth Service Scheme, der National Youth Council und die National Enterprise Development Initiative. Teilnahmeberechtigung und Unterstützung hängen jedoch vom jeweiligen Programm ab; eine allgemeine Jugendzahlung gibt es nicht. Für den Eintritt ins Erwachsenenalter besteht weder eine landesweit einheitliche Feier noch eine allgemeine Statusregel. Praktische Selbstständigkeit entwickelt sich meist durch Bildung, Erwerbsmöglichkeiten, Arbeit sowie Aufgaben im Haushalt und in der Gemeinschaft. Mit 18 endet rechtlich die Kindheit und eine gültige Eheschließung ist möglich. Personen zwischen 15 und 35 Jahren können weiterhin unter Jugendprogramme fallen. Für ältere oder pflegebedürftige Erwachsene gibt es kein etabliertes allgemeines System für Langzeitpflege, keinen nationalen Pflegefonds, keine standardisierten Pflegegrade und keine allgemein dokumentierte landesweite Gebührenordnung. Den größten Teil der Versorgung übernehmen Haushalte und Gemeinschaften. Das Department of Social Welfare, Dienste für Menschen mit Behinderung und psychosoziale Unterstützung sowie das Bakoteh Home for the Elderly können sich zusätzlich im Einzelfall beteiligen. Die Bevölkerungsschätzung für 2024 umfasste 73.054 Menschen ab 65 Jahren, also 3,0 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die nationale Planung weist auf Armut, Isolation, Missbrauchsrisiken und Lücken bei der Politik für ältere Menschen, der Krankenversicherung und der Datenlage hin. Bis April 2024 war das Protokoll der Afrikanischen Union über die Rechte älterer Menschen ratifiziert worden. Eine eigene Politik, bessere Daten und eine breitere Versicherungsabdeckung galten weiterhin als ausstehend. Sozialschutz kann Lebensübergänge und Krisen unterstützen, wird aber nicht automatisch allein aufgrund des Alters gewährt. Die National Social Protection Policy 2026–2035 umfasst die National Social Protection Agency, das Gambia Social Registry und das Yakarr Call Centre. NAFA bietet bedingungslose Geldtransfers an extrem arme Haushalte; an der Umsetzung sind das Department of Social Welfare, die National Nutrition Agency und lokale Entwicklungsstrukturen beteiligt. Registrierung, Reichweite und Auszahlungen hängen vom jeweiligen Programm und der Bewertung des Haushalts ab. Bei Kinderschutzfällen, Katastrophen, Vertreibung, Migration oder Rückkehr können Sozialhilfestellen, Polizei, Unterkünfte, psychosoziale Dienste oder die National Disaster Management Agency beteiligt sein, die Geld-, Lebensmittel- oder Sachleistungen bereitstellen kann. Diese Wege unterscheiden sich je nach Region und Fall. Eine einheitliche landesweite Frist oder Kostenregelung gibt es nicht.
Lebensphasen in Gambia
Lebensphasen in Gambia umfassen Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter, höheres Lebensalter, Pflege und wichtige Übergänge. Ein einheitliches integriertes Angebot für alle Lebensphasen gibt es im Land nicht. Unterstützung kommt von öffentlichen Einrichtungen, Gemeinschaften und Haushalten. Der Zugang unterscheidet sich je nach Region, Armut, Behinderung, Geschlechternormen und familiärer Situation.
Tipp
Behandle Unterstützung in Gambia als mehrere getrennte Wege und nicht als eine garantierte Dienstleistung für alle Lebensphasen. Beginne mit Sicherheit, Ausweisdokumenten und dem konkreten Übergang und kläre dann die Teilnahmeberechtigung bei der zuständigen Einrichtung oder im jeweiligen Programm. Gehe nicht davon aus, dass das Alter allein Anspruch auf eine Zahlung, einen Pflegeplatz oder die Teilnahme an einem Programm begründet.

